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Kurzantwort: Der grüne Schwerbehindertenausweis kann 9 Merkzeichen tragen: G, aG, B, H, RF, Bl, Gl, TBl und 1.Kl. Jedes Merkzeichen bringt konkrete Rechte, vom freien ÖPNV über KFZ-Steuerbefreiung bis zur Begleitperson ohne Fahrschein. Voraussetzungen sind in §§ 228 bis 229 SGB IX und der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) geregelt.
- G, Gehbehinderung: ÖPNV-Freifahrt oder KFZ-Steuer −50 %
- aG, außergewöhnliche Gehbehinderung: KFZ-Steuer 0 %
- B, Begleitperson: Mitnahme ohne Fahrschein im Verkehr
- H, hilflos: Pauschbetrag 7.400 € im Jahr
- RF, Rundfunkbeitrag: 6,12 € statt 18,36 €
- Bl, Gl, TBl, 1.Kl, spezielle Sinnes-Merkzeichen
Hinweis: Mehrere Merkzeichen können kombiniert werden, Details und Beispiele unten.
Was sind Merkzeichen?
Merkzeichen sind Buchstabenkürzel, die neben dem Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Sie signalisieren besondere gesundheitliche Einschränkungen und sind die Eintrittskarte für konkrete Vorteile im Alltag, Freifahrten, Steuervorteile, Parkrechte oder Beitragsminderung.
Die Vergabe erfolgt durch das Versorgungsamt auf Basis ärztlicher Befunde, nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und den §§ 228 bis 229 SGB IX. Wer noch keinen Ausweis hat: Erstantrag mit Hauptantrag zusammen stellen. Wer schon einen hat und nachträglich ein Merkzeichen will: Änderungsantrag.
Mehr zum Grad der Schwerbehinderung und zur GdB-Tabelle 2026.
Alle 9 Merkzeichen im Überblick
| Merkzeichen | Bedeutung | Voraussetzung | Wichtigster Vorteil | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| G | Gehbehinderung | Gehstrecke unter 2 km in 30 Min. | ÖPNV-Freifahrt oder KFZ-Steuer −50 % | § 229 Abs. 1 SGB IX |
| aG | außergewöhnlich gehbehindert | Rollstuhl-Pflicht oder vergleichbar | Blauer Parkausweis, KFZ-Steuer 0 % | § 229 Abs. 3 SGB IX |
| B | Begleitperson nötig | Hilfe im ÖPNV nötig | Begleitperson reist ohne Fahrschein | § 229 Abs. 2 SGB IX |
| H | hilflos | Tägl. Hilfe mehrere Verrichtungen | Pauschbetrag 7.400 € im Jahr, KFZ-Steuer 0 % | § 33b EStG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG |
| RF | Rundfunkbeitrag | Mediennutzung schwer beeinträchtigt | Beitrag 6,12 € statt 18,36 € | § 4 RBStV |
| Bl | blind | Sehfähigkeit unter 2 %, beide Augen | Blindengeld 410 bis 800 € im Monat, ÖPNV-Freifahrt | Landesblindengeldgesetze |
| Gl | gehörlos | Taubheit beidseitig | ÖPNV-Freifahrt | § 145 Abs. 1 SGB IX |
| TBl | taubblind | Bl und Gl gleichzeitig | Erhöhter Pauschbetrag, Sondervergünstigungen | § 145 SGB IX und Landesgesetze |
| 1.Kl | 1. Klasse Bahn | 2. Klasse unzumutbar | 1. Klasse mit 2.-Klasse-Ticket | § 230 SGB IX |
Merkzeichen G: Gehbehinderung
Das häufigste Merkzeichen. Wer eine Gehstrecke von 2 Kilometern nicht in 30 Minuten zurücklegen kann, ohne erhebliche Schmerzen oder Pausen, und das dauerhaft, kann Merkzeichen G beantragen.
Vorteile:
- ÖPNV-Freifahrt mit Wertmarke (104 € im Jahr oder ohne Gebühr bei Sozialleistungs-Bezug)
- Alternativ: 50 % Ermäßigung der KFZ-Steuer (Wahlrecht)
- Erleichterter Zugang zu Behindertenparkausweis orange
Mehr zur Abgrenzung G vs. aG im Merkzeichen-G-Ratgeber.
Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
Deutlich strenger als G. Wer auf den Rollstuhl angewiesen ist oder eine vergleichbar schwere Mobilitätseinschränkung hat (etwa Bein-Amputation beidseitig oder schwere Herzinsuffizienz NYHA IV), erhält aG.
Vorteile:
- Blauer Parkausweis EU-weit gültig, Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen
- KFZ-Steuerbefreiung 100 % (keine Steuer)
- ÖPNV-Freifahrt mit Wertmarke (104 € im Jahr oder ohne Gebühr bei Sozialleistungs-Bezug)
- Halten auf Anwohnerparkplätzen, in 2. Reihe (kurz), Parken in Fußgängerzonen (zeitlich beschränkt)
Merkzeichen B: Begleitperson
Nicht eigenständig, B wird immer zusätzlich zu G, aG, H, Bl oder Gl vergeben. Aussage: Sie sind im Verkehr nicht alleine sicher mobil.
Vorteile:
- Begleitperson fährt im ÖPNV ohne Fahrschein
- Begleitperson fährt im Fernverkehr der Deutschen Bahn ohne Fahrschein (gleiche Klasse wie Inhaber)
- Bei Lufthansa, German Airways und vielen anderen Airlines: Begleitperson zum Sondertarif oder ohne Gebühr
- In Theatern, Museen, Schwimmbädern oft freier Eintritt für die Begleitung
Wichtig: Der Ausweis-Inhaber selbst muss eine Fahrkarte oder Wertmarke haben. B befreit nur die Begleitperson.
Merkzeichen H: Hilflos
Anspruch besteht, wenn für mehrere wichtige Verrichtungen des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Kommunikation) dauerhaft Hilfe nötig ist. Pflegegrad 4 oder 5 ist ein starkes Indiz, aber nicht automatisch H.
Vorteile:
- Erhöhter Steuer-Pauschbetrag 7.400 € im Jahr nach § 33b EStG, unabhängig vom GdB
- KFZ-Steuerbefreiung 100 %
- Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige (1.800 €, § 33b Abs. 6 EStG)
- ÖPNV-Freifahrt, Wertmarke ohne Gebühr
Mehr zur Abgrenzung Pflegegrad vs. Schwerbehindertenausweis im Vergleichs-Ratgeber.
Merkzeichen RF: Rundfunkbeitrag
Anspruch bei schwerer Beeinträchtigung der Mediennutzung, typisch:
- Gehörlose
- Schwer Sehbehinderte (GdB ≥ 60 für das Sehorgan)
- Geistig Behinderte mit GdB ≥ 80
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht an Veranstaltungen teilnehmen können
Vorteil: Rundfunkbeitrag senkt sich von derzeit 18,36 € auf 6,12 € pro Monat, das spart 146,88 € pro Jahr.
Antrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit Kopie des Ausweises. Der Bescheid rückwirkend ab Antragstellung.
Merkzeichen Bl, Gl und TBl: Sinneseinschränkungen
Bl (Blindheit): Sehfähigkeit unter 2 % auf dem besseren Auge, oder vergleichbar schwere Sehstörung. Anspruch auf:
- Blindengeld, landesabhängig 410 € bis 800 € im Monat (NRW: 819 €, Bayern: 666 €, Berlin: 542 €)
- ÖPNV-Freifahrt, Wertmarke ohne Gebühr
- Steuer-Pauschbetrag 7.400 € im Jahr
- KFZ-Steuerbefreiung
Gl (Gehörlosigkeit): Taubheit beidseitig, oder Resthörvermögen ohne Sprachverständnis. ÖPNV-Freifahrt mit Wertmarke.
TBl (Taubblindheit): Bl und Gl gleichzeitig, schwerste Form der Mehrfachbehinderung. Erhöhte Sondervergünstigungen, oft eigene Landesgesetze.
Merkzeichen 1.Kl: 1. Klasse Bahn
Das seltenste Merkzeichen. Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse im Fernverkehr der Deutschen Bahn mit einem Ticket der 2. Klasse: wenn die Nutzung der 2. Klasse wegen der Behinderung unzumutbar ist.
Häufig vergeben an:
- Kriegsbeschädigte
- Schwere Mobilitätseinschränkungen (Rollstuhl und Platzbedarf)
- Personen mit ansteckenden Erkrankungen (selten)
Wie beantrage ich Merkzeichen nachträglich?
- Änderungsantrag (Verschlimmerungs-/Neufeststellungsantrag) beim zuständigen Versorgungsamt, Formular meist online.
- Aktuelle Befunde beilegen: Atteste vom Hausarzt, Facharzt-Berichte, Klinik-Berichte, OP-Berichte. Je vollständiger, desto schneller.
- Bearbeitungsdauer: 3 bis 9 Monate. Bei Verzögerung kann nach 6 Monaten Untätigkeitsklage erhoben werden.
- Bescheid prüfen: Werden Merkzeichen abgelehnt, ist Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
- Bei Ablehnung: Klage beim Sozialgericht, Verfahrenskosten gering, anwaltliche Vertretung nicht zwingend.
Häufige Fehler bei der Beantragung
- Falsches Merkzeichen beantragt: G statt aG bei Rollstuhl-Pflicht, aG hat höhere Voraussetzungen, bringt aber auch mehr Vorteile. Vor Antrag mit Schwerbehindertenvertretung oder Sozialverband (VdK, SoVD) klären.
- Befunde unvollständig: Versorgungsamt entscheidet nach Aktenlage. Ohne aktuelle ärztliche Stellungnahme zur konkreten Einschränkung wird oft abgelehnt.
- Widerspruchsfrist verpasst: Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wer die Frist verpasst, muss einen Neuantrag mit verändertem Sachverhalt stellen.
- Wertmarke nicht bestellt: Merkzeichen G bringt erst Vorteile, wenn die Wertmarke beim Versorgungsamt bestellt wird (104 € im Jahr oder ohne Gebühr).
Häufige Fragen zu Merkzeichen
Wie beantrage ich Merkzeichen nachträglich?
Mit einem Änderungsantrag (Verschlimmerungs- oder Neufeststellungsantrag) beim Versorgungsamt. Beigefügt: aktuelle ärztliche Befunde, die das geforderte Merkzeichen rechtfertigen. Bearbeitungsdauer 3 bis 9 Monate.
Wie viele Merkzeichen kann ich gleichzeitig haben?
Theoretisch alle 9, praktisch sind Kombinationen üblich: G+B, aG+H+B, Bl+G+H+RF. Jedes Merkzeichen wird separat im Bescheid und auf dem Ausweis eingetragen.
Was kostet die ÖPNV-Freifahrt mit Merkzeichen G?
Die Wertmarke kostet 104 € pro Jahr oder 53 € pro Halbjahr (Stand 2026). Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht (Bürgergeld, Grundsicherung) oder Merkzeichen H oder Bl hat, bekommt die Wertmarke ohne Gebühr (§ 228 Abs. 4 SGB IX).
Was ist der Unterschied zwischen Bl und Gl?
Bl steht für Blindheit (Sehfähigkeit unter 2 %, beide Augen). Gl steht für Gehörlosigkeit. TBl ist die Kombination beider. Bl gibt zusätzlich Anspruch auf Blindengeld (landesabhängig).
Was bedeutet 1.Kl im Schwerbehindertenausweis?
Das Merkzeichen 1.Kl berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse im Fernverkehr (Deutsche Bahn) mit einem Ticket der 2. Klasse. Voraussetzung: 2. Klasse ist wegen der Behinderung nicht zumutbar.
Brauche ich für jedes Merkzeichen ein Attest?
Nicht zwingend ein neues Attest, aber aussagekräftige ärztliche Befunde, die genau die Einschränkung beschreiben. Bei aG genügt ein Hausarzt-Attest meist nicht, gefragt ist ein orthopädischer oder kardiologischer Facharzt-Bericht. Bei RF wird oft eine ophthalmologische oder HNO-fachärztliche Bescheinigung gefordert.
Zusammenfassung
9 Merkzeichen können im Schwerbehindertenausweis stehen: G, aG, B, H, RF, Bl, Gl, TBl, 1.Kl. Jedes bringt konkrete Vorteile, von Freifahrten über Steuerbefreiungen bis zum reduzierten Rundfunkbeitrag. Wer ein Merkzeichen nachträglich will, stellt einen Änderungsantrag mit aktuellen Befunden. Wer abgelehnt wird, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Weiterführend: Der Merkzeichen-G-Ratgeber erklärt die Abgrenzung G vs. aG. Schwerbehindertenausweis vs. Pflegegrad klärt die Unterschiede. GdB-Tabelle 2026 zeigt die Grad-Stufen. Schwerbehinderung-50-Vorteile zeigt die Hauptrechte ab GdB 50. Die Rente-Tabelle 2026 erklärt den vorzeitigen Renteneintritt. Mehr zur Ausgleichsabgabe 2026 für Arbeitgeber.
Quellen und Hinweise
- §§ 228 bis 230 SGB IX: Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen
- § 145 SGB IX: Unentgeltliche Beförderung
- § 33b EStG: Pauschbeträge bei Behinderung
- § 3 KraftStG: KFZ-Steuerermäßigung
- § 4 RBStV: Befreiung Rundfunkbeitrag
- VersMedV Anlage 2, Voraussetzungen Merkzeichen
- BMAS, Schwerbehindertenrecht
- Rundfunkbeitrag, Befreiung beantragen
Alle Angaben wurden im Mai 2026 nach aktueller SGB-IX-Fassung und VersMedV geprüft. Landesblindengeld variiert je Bundesland, bitte Landesblindengeldgesetz prüfen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.




