Ein Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, er steht im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 04. Mit ärztlicher Verordnung bekommen Sie ihn über ein Sanitätshaus, auch leihweise; einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Sie zahlen 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro zu (Stand: 18.10.2026).
Wer gern badet, aber nicht mehr sicher in die Wanne hinein- und wieder herauskommt, muss nicht gleich das Bad umbauen. Ein Badewannenlift senkt den Sitz in die Wanne und hebt ihn wieder an. Welche anderen Lösungen es im Bad gibt, lesen Sie im Bereich Barrierefrei wohnen und im Ratgeber Barrierefreies Bad.
Was ist ein Badewannenlift?
Ein Badewannenlift ist ein Sitz, der in die Badewanne gestellt wird und sich elektrisch absenken und anheben lässt. Er hält meist mit Saugfüßen am Wannenboden und läuft mit einem Akku, der außerhalb der Wanne geladen wird. Bedient wird er über ein Handteil.
Man setzt sich auf Höhe des Wannenrands auf den Sitz, schwenkt die Beine in die Wanne und fährt nach unten. Nach dem Baden hebt der Lift einen wieder auf Randhöhe. Ein Umbau ist nicht nötig; der Lift lässt sich herausnehmen, wenn andere die Wanne nutzen wollen.
Im Handel heißt er auch Badelift oder Lift für die Badewanne; gemeint ist dasselbe Hilfsmittel. Die meisten Lifte im Handel arbeiten mit Akku. Das Hilfsmittelverzeichnis lässt auch Lifte mit pneumatischem, mechanischem oder hydraulischem Antrieb zu. Ausgeschlossen sind dort Lifter, die fest eingebaut und bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
Zahlt die Krankenkasse den Badewannenlift?
Ja, wenn er im Einzelfall nötig ist, um eine Behinderung auszugleichen (§ 33 SGB V). Badewannenlifter stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in der Produktgruppe 04 (Badehilfen), Untergruppe 04.40.01. Einen Pflegegrad setzt das nicht voraus.
In der Regel stellt eine Ärztin oder ein Arzt eine Verordnung aus. Gesetzlich ist sie nur nötig, wenn eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung geboten ist; auch eine Pflegefachperson kann den Lift verordnen (§ 33 Abs. 5a SGB V). Eine Verordnung erleichtert den Antrag, weil sie den Bedarf belegt.
Mit der Verordnung gehen Sie zu einem Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Es probiert den Lift bei Ihnen zu Hause aus, beantragt ihn bei der Kasse und rechnet direkt ab. Im Vertrag der AOK Nordost ist die Erprobung im Wohnumfeld ausdrücklich vorgesehen.
Die Krankenkasse kann Ihnen den Lift auch leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V). Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als das Hilfsmittel kostet (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V). Ab 01.01.2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro; das ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Wählen Sie eine Ausführung, die über das Notwendige hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V). Welche Hilfsmittel es sonst gibt, steht im Bereich Hilfsmittel.
Die Pflegekasse zahlt den Lift nicht als Umbau. Die BARMER stellt klar, dass bewegliche Hilfsmittel wie Badewannenlifter nicht unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen fallen. Der Zuschuss von 4.180 Euro bleibt Ihnen deshalb für einen späteren Umbau erhalten.
Welche Ausführungen gibt es?
Badewannenlifter unterscheiden sich vor allem bei Rückenlehne, Sitz und Belastbarkeit:
| Merkmal | Was es bedeutet | Für wen |
|---|---|---|
| Feste oder verstellbare Rückenlehne | Eine Lehne, die sich nach hinten neigt, erlaubt halb liegendes Baden | wer nicht lange aufrecht sitzen kann |
| Drehscheibe oder Dreh- und Übersetzhilfe | Der Sitz oder eine Auflage dreht sich, das Hineinschwenken der Beine fällt leichter; oft als "schwenkbar" bezeichnet | wer die Beine schwer über den Wannenrand bekommt |
| Seitenklappen am Sitz (Übersetzklappen) | Klappen liegen auf dem Wannenrand auf und erleichtern das Hinübersetzen von außen | wer seitlich auf den Sitz rutschen muss |
| Höhenadapter | gleicht Unterschiede in der Wannenhöhe aus | bei hohen oder ungewöhnlichen Wannen |
| Belastbarkeit | Verträge unterscheiden etwa bis 140 Kilogramm und 141 bis 170 Kilogramm | je nach Körpergewicht |
| Akku und Ladegerät | Elektrischer Antrieb mit Akku und sichtbarer Akkuanzeige; das Ladegerät gehört zum Lieferumfang | alle; vor dem Baden den Ladezustand prüfen |
Quelle: AOK Nordost, Vertrag Produktgruppe 04 Badehilfen, Anlage 1.2, Produktanforderungen Untergruppe 04.40.01 (gültig ab 01.06.2023); GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04, Produktart 04.40.01.0 und Anforderungen an elektromotorisch betriebene Badewannenlifter (15.10.2025); Beschreibung der Merkmale durch die Redaktion. Stand: 18.10.2026.
Wer nach einem "schwenkbaren elektrischen Badewannenlifter" sucht, meint meist einen Lift mit Drehfunktion. Ob die Krankenkasse diese Ausführung übernimmt, hängt davon ab, ob sie für Sie notwendig ist; sagen Sie dem Sanitätshaus, warum Sie die Drehhilfe brauchen.
Was kostet ein Badewannenlift?
Mit ärztlicher Verordnung zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro, ab 01.01.2027 von 7,50 bis 15 Euro; den Lift bezahlt die Krankenkasse. Wer ohne Verordnung kauft, zahlt den vollen Preis selbst. Belastbare Preisangaben aus neutralen Quellen wie Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest oder Behörden haben wir nicht gefunden; das Hilfsmittelverzeichnis nennt keine Preise, und Vergütungen in den Verträgen der Kassen sind keine Verkaufspreise. Wir nennen deshalb keine Beträge. Die Tabelle zeigt, was den Preis bestimmt.
| Merkmal | Was den Preis erhöht | Übernimmt die Kasse das? |
|---|---|---|
| Rückenlehne | verstellbare oder neigbare statt fester Lehne | wenn Sie nicht lange aufrecht sitzen können |
| Dreh- und Übersetzhilfe | Drehscheibe, drehbarer Sitz, Übersetzklappen | wenn das Hineinschwenken der Beine anders nicht gelingt |
| Belastbarkeit | Ausführung für mehr als 140 Kilogramm | wenn das Körpergewicht es erfordert |
| Antrieb und Akku | Akku mit Ladegerät, Ersatzakku, andere Antriebsarten | Grundausstattung ja, darüber hinaus Mehrkosten möglich |
| Zubehör | Höhenadapter, Ersatzbezug, Saugfüße | wenn nötig, sonst Mehrkosten |
| Service | Lieferung, Einweisung, Wartung, Reparatur | bei Versorgung über die Kasse in der Regel enthalten |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 (15.10.2025); AOK Nordost, Vertrag Produktgruppe 04, Anlage 1.2 (gültig ab 01.06.2023); § 33 Abs. 1 und 8, § 61 SGB V; Einordnung der Redaktion. Stand: 18.10.2026.
Mehrkosten entstehen, wenn Sie eine Ausführung wählen, die über das Notwendige hinausgeht (§ 33 Abs. 1 SGB V). Fragen Sie das Sanitätshaus vorher schriftlich, ob und welche Aufzahlung anfällt.
Für wen eignet sich ein Badewannenlift?
Ein Badewannenlift passt, wenn jemand sicher sitzen kann und mit wenig Hilfe auf den Sitz kommt. Prüfen Sie vorab:
- Kann die Person mindestens einige Minuten stabil sitzen?
- Gelingt das Hinsetzen auf Höhe des Wannenrands, notfalls mit Hilfe?
- Lassen sich die Beine über den Wannenrand bringen, gegebenenfalls mit Drehhilfe?
- Ist die Wanne breit und lang genug, und ist der Boden glatt genug für Saugfüße?
- Passt das Körpergewicht zur Belastbarkeit des Lifts?
- Gibt es eine Steckdose außerhalb des Bades oder an sicherer Stelle zum Laden?
Wenn mehrere Antworten "nein" lauten, sprechen Sie mit dem Sanitätshaus oder einer Pflegeberatung über Alternativen.
Welche Alternativen gibt es zum Badewannenlift?
Je nachdem, was noch gelingt, reicht oft ein einfacheres Hilfsmittel, oder es braucht einen Umbau. Die Krankenkasse zahlt die folgenden Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 04) im Einzelfall, wenn sie nötig sind:
- Badewannenbrett (04.40.02.0): liegt quer auf dem Wannenrand. Man setzt sich darauf und duscht im Sitzen. Es passt, wenn sich jemand nicht mehr in die Wanne setzen kann, aber stabil sitzt und die Arme gut nutzen kann.
- Badewannensitz (04.40.02.1 bis 04.40.02.3): wird in die Wanne eingehängt und verringert die Höhe, die beim Hinsetzen und Aufstehen zu überwinden ist. Es gibt ihn mit Rückenlehne und mit drehbarem Sitz auf Höhe des Wannenrands. Mehr im Ratgeber Badewannensitz.
- Mobile Badewannengriffe (04.40.05.0): werden ohne Werkzeug am Wannenrand befestigt und geben Halt beim Ein- und Aussteigen. Fest an der Wand montierte Griffe gelten für die Krankenkasse als Gebrauchsgegenstand; als Teil eines Umbaus kann sie aber die Pflegekasse bezuschussen.
- Badeliege (04.40.04.0): für Menschen, die in der Wanne weder sicher sitzen noch liegen können.
Daneben gibt es zwei weitere Lösungen. Beim Tuchlifter trägt statt eines Sitzes ein breites Tuch oder Gurtband, das quer über die Wanne gespannt ist und motorisch abgesenkt wird. Ob die Krankenkasse zahlt, hängt davon ab, ob er sich herausnehmen lässt; fest eingebaute Lifter schließt das Hilfsmittelverzeichnis aus. Ein Wanneneinstieg, also eine Tür oder ein Ausschnitt in der Wannenwand, ist ein Umbau; klären Sie vorher mit der Pflegekasse, ob sie ihn als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst. Mehr dazu im Ratgeber Badewanne mit Tür. Fußbänkchen und Trittstufen vor der Wanne zahlt keine Kasse.
Badewannenlift oder Umbau zur Dusche?
Beides hat Vorteile. Die Entscheidung hängt davon ab, ob gebadet werden soll, wie sich die Beweglichkeit entwickelt und was die Wohnung zulässt. Den Austausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche nennt das Rundschreiben der Pflegekassen ausdrücklich als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
| Frage | Badewannenlift | Bodengleiche Dusche |
|---|---|---|
| Wer zahlt | Krankenkasse als Hilfsmittel, Zuzahlung 5 bis 10 €, ab 01.01.2027 7,50 bis 15 € | Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme, Rest selbst |
| Pflegegrad nötig | nein | ja, ab Pflegegrad 1 |
| Bauarbeiten | keine | ja, oft mehrere Tage |
| Baden möglich | ja | nein, nur duschen |
| Mit Rollstuhl nutzbar | eingeschränkt | ja, mit Duschrollstuhl |
| Mietwohnung | keine Zustimmung nötig | Zustimmung des Vermieters |
Quelle: § 33 und § 61 SGB V; § 40 Abs. 4 SGB XI; § 554 BGB; Einordnung der Redaktion. Stand: 18.10.2026.
Welche Varianten es gibt, zeigt der Ratgeber Badewanne zur Dusche umbauen; was beim Zuschuss zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse; Angebote für einen Umbau vermittelt die Expertensuche Badumbau.
So bekommen Sie einen Badewannenlift
- Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich einen Badewannenlifter verordnen. Auf der Verordnung sollte stehen, warum er nötig ist.
- Wählen Sie ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Fragen Sie bei der Kasse nach, wenn Sie keines kennen.
- Das Sanitätshaus kommt zu Ihnen, probiert den Lift in Ihrer Wanne aus und stellt den Antrag.
- Nach der Genehmigung wird der Lift geliefert, eingestellt und erklärt. Lassen Sie sich zeigen, wie man ihn reinigt und lädt.
Lehnt die Krankenkasse ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband).
Wann ein Badewannenlift nicht reicht
Ein Lift hilft nicht, wenn jemand nicht mehr sicher sitzen kann oder für jedes Umsetzen viel Hilfe braucht. Dann sind andere Hilfsmittel wie ein Badewannenbrett, eine Badeliege oder eine Duschliege oder ein Umbau zur bodengleichen Dusche zu prüfen. Auch wenn der Wannenboden strukturiert ist und die Saugfüße nicht halten, ist der Lift ungeeignet.
Häufige Fragen
Wie kommt man im Alter sicher aus der Badewanne?
Mit einem Hilfsmittel, das zur Beweglichkeit passt. Ein Badewannenlift hebt den Sitz wieder auf Randhöhe, ein Badewannensitz oder -brett verringert die Höhe, und mobile Badewannengriffe geben Halt beim Aufstehen. Welches passt, zeigt das Ausprobieren mit dem Sanitätshaus bei Ihnen zu Hause; wer nicht mehr sicher sitzen kann, braucht eine Badeliege oder den Umbau zur Dusche.
Was kostet ein Badewannenlift auf Rezept?
Nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Mehrkosten zahlen Sie nur für eine Ausführung, die über das Notwendige hinausgeht.
Brauche ich einen Pflegegrad für einen Badewannenlift?
Nein. Der Lift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Entscheidend ist der Bedarf im Einzelfall, nicht der Pflegegrad.
Muss ich den Lift kaufen?
Nein. Mit Verordnung versorgt die Krankenkasse Sie über ein Sanitätshaus, auch leihweise. Wer ohne Verordnung kauft, zahlt selbst.
Kann ich einen Badewannenlift in der Mietwohnung nutzen?
Ja. Er wird nicht fest eingebaut, deshalb brauchen Sie keine Zustimmung des Vermieters.
Gibt es auch Lifte für mehr Gewicht?
Ja. Verträge der Kassen unterscheiden Lifte bis 140 Kilogramm und solche mit höherer Belastbarkeit. Nennen Sie dem Sanitätshaus das Körpergewicht.
Gibt es aufblasbare Badewannenlifter?
Ja, es gibt Lifter, die mit Luft angehoben werden. Das Hilfsmittelverzeichnis beschreibt Badewannenlifter nach ihrer Funktion und lässt neben elektrischem auch pneumatischen Antrieb zu. Ob ein bestimmtes Modell als Hilfsmittel gelistet ist, steht in der Produktliste des Verzeichnisses; fragen Sie im Sanitätshaus nach der Hilfsmittelnummer.
Was bringt ein Badewannenlifter mit Drehteller?
Der Drehteller oder die drehbare Sitzfläche hilft, die Beine über den Wannenrand zu schwenken, ohne sich stark zu verdrehen. Die Krankenkasse übernimmt diese Ausführung, wenn sie für Sie notwendig ist; sonst tragen Sie die Mehrkosten. Sagen Sie der Arztpraxis, wenn das Hineinschwenken der Beine schwerfällt.
Wer ist für Reparaturen zuständig?
Bei einem Lift von der Krankenkasse in der Regel das Sanitätshaus im Auftrag der Kasse. Fragen Sie bei der Übergabe, wen Sie im Störungsfall anrufen.
Zusammenfassung
Ein Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse und setzt keinen Pflegegrad voraus. Mit Verordnung bekommen Sie ihn über ein Sanitätshaus, auch leihweise, gegen eine Zuzahlung von 5 bis 10 Euro, ab 01.01.2027 von 7,50 bis 15 Euro.
Ausführungen mit Drehhilfe erleichtern den Einstieg; sind sie nicht notwendig, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Reicht der Lift nicht, ist der Umbau zur bodengleichen Dusche mit dem Zuschuss der Pflegekasse die Alternative. Mehr Lösungen fürs Bad im Bereich Barrierefrei wohnen.
Quellen
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 Bade- und Duschhilfen, Fortschreibung vom 15.10.2025 (Definition, Produktarten 04.40.01.0, 04.40.02.0 bis 04.40.02.3, 04.40.04.0, 04.40.05.0), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Stand 02.04.2026 (§ 40, Ziffer 2.2), abgerufen am 18.10.2026
- § 33 SGB V, Hilfsmittel, abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 23: § 61 SGB V ab 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- AOK Nordost: Vertrag Produktgruppe 04 Badehilfen, Anlage 1.2 Vergütungen (gültig ab 01.06.2023), abgerufen am 18.10.2026
- AOK: Leistungsbeschreibung Bade- und Duschhilfen, Produktgruppe 04 (Anlage 3.1 zum Hilfsmittelvertrag), abgerufen am 18.10.2026
- BARMER: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, abgerufen am 18.10.2026
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, abgerufen am 18.10.2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist, abgerufen am 18.10.2026






