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Ratgeber Wohnen

Bade­wan­nen­lift: Wann die Kranken­kasse zahlt und welcher passt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Ein Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, er steht im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 04. Mit ärztlicher Verordnung bekommen Sie ihn über ein Sanitätshaus, auch leihweise; einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Sie zahlen 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro zu (Stand: 18.10.2026).

Wer gern badet, aber nicht mehr sicher in die Wanne hinein- und wieder herauskommt, muss nicht gleich das Bad umbauen. Ein Badewannenlift senkt den Sitz in die Wanne und hebt ihn wieder an. Welche anderen Lösungen es im Bad gibt, lesen Sie im Bereich Barrierefrei wohnen und im Ratgeber Barrierefreies Bad.

Was ist ein Badewannenlift?

Ein Badewannenlift ist ein Sitz, der in die Badewanne gestellt wird und sich elektrisch absenken und anheben lässt. Er hält meist mit Saugfüßen am Wannenboden und läuft mit einem Akku, der außerhalb der Wanne geladen wird. Bedient wird er über ein Handteil.

Man setzt sich auf Höhe des Wannenrands auf den Sitz, schwenkt die Beine in die Wanne und fährt nach unten. Nach dem Baden hebt der Lift einen wieder auf Randhöhe. Ein Umbau ist nicht nötig; der Lift lässt sich herausnehmen, wenn andere die Wanne nutzen wollen.

Im Handel heißt er auch Badelift oder Lift für die Badewanne; gemeint ist dasselbe Hilfsmittel. Die meisten Lifte im Handel arbeiten mit Akku. Das Hilfsmittelverzeichnis lässt auch Lifte mit pneumatischem, mechanischem oder hydraulischem Antrieb zu. Ausgeschlossen sind dort Lifter, die fest eingebaut und bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.

Wie viel gibt die Pflegekasse zum Umbau dazu?

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Zahlt die Krankenkasse den Badewannenlift?

Ja, wenn er im Einzelfall nötig ist, um eine Behinderung auszugleichen (§ 33 SGB V). Badewannenlifter stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in der Produktgruppe 04 (Badehilfen), Untergruppe 04.40.01. Einen Pflegegrad setzt das nicht voraus.

In der Regel stellt eine Ärztin oder ein Arzt eine Verordnung aus. Gesetzlich ist sie nur nötig, wenn eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung geboten ist; auch eine Pflegefachperson kann den Lift verordnen (§ 33 Abs. 5a SGB V). Eine Verordnung erleichtert den Antrag, weil sie den Bedarf belegt.

Mit der Verordnung gehen Sie zu einem Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Es probiert den Lift bei Ihnen zu Hause aus, beantragt ihn bei der Kasse und rechnet direkt ab. Im Vertrag der AOK Nordost ist die Erprobung im Wohnumfeld ausdrücklich vorgesehen.

Die Krankenkasse kann Ihnen den Lift auch leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V). Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als das Hilfsmittel kostet (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V). Ab 01.01.2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro; das ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Wählen Sie eine Ausführung, die über das Notwendige hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V). Welche Hilfsmittel es sonst gibt, steht im Bereich Hilfsmittel.

Die Pflegekasse zahlt den Lift nicht als Umbau. Die BARMER stellt klar, dass bewegliche Hilfsmittel wie Badewannenlifter nicht unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen fallen. Der Zuschuss von 4.180 Euro bleibt Ihnen deshalb für einen späteren Umbau erhalten.

Welche Ausführungen gibt es?

Badewannenlifter unterscheiden sich vor allem bei Rückenlehne, Sitz und Belastbarkeit:

MerkmalWas es bedeutetFür wen
Feste oder verstellbare RückenlehneEine Lehne, die sich nach hinten neigt, erlaubt halb liegendes Badenwer nicht lange aufrecht sitzen kann
Drehscheibe oder Dreh- und ÜbersetzhilfeDer Sitz oder eine Auflage dreht sich, das Hineinschwenken der Beine fällt leichter; oft als "schwenkbar" bezeichnetwer die Beine schwer über den Wannenrand bekommt
Seitenklappen am Sitz (Übersetzklappen)Klappen liegen auf dem Wannenrand auf und erleichtern das Hinübersetzen von außenwer seitlich auf den Sitz rutschen muss
Höhenadaptergleicht Unterschiede in der Wannenhöhe ausbei hohen oder ungewöhnlichen Wannen
BelastbarkeitVerträge unterscheiden etwa bis 140 Kilogramm und 141 bis 170 Kilogrammje nach Körpergewicht
Akku und LadegerätElektrischer Antrieb mit Akku und sichtbarer Akkuanzeige; das Ladegerät gehört zum Lieferumfangalle; vor dem Baden den Ladezustand prüfen

Quelle: AOK Nordost, Vertrag Produktgruppe 04 Badehilfen, Anlage 1.2, Produktanforderungen Untergruppe 04.40.01 (gültig ab 01.06.2023); GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04, Produktart 04.40.01.0 und Anforderungen an elektromotorisch betriebene Badewannenlifter (15.10.2025); Beschreibung der Merkmale durch die Redaktion. Stand: 18.10.2026.

Wer nach einem "schwenkbaren elektrischen Badewannenlifter" sucht, meint meist einen Lift mit Drehfunktion. Ob die Krankenkasse diese Ausführung übernimmt, hängt davon ab, ob sie für Sie notwendig ist; sagen Sie dem Sanitätshaus, warum Sie die Drehhilfe brauchen.

Was kostet ein Badewannenlift?

Mit ärztlicher Verordnung zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro, ab 01.01.2027 von 7,50 bis 15 Euro; den Lift bezahlt die Krankenkasse. Wer ohne Verordnung kauft, zahlt den vollen Preis selbst. Belastbare Preisangaben aus neutralen Quellen wie Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest oder Behörden haben wir nicht gefunden; das Hilfsmittelverzeichnis nennt keine Preise, und Vergütungen in den Verträgen der Kassen sind keine Verkaufspreise. Wir nennen deshalb keine Beträge. Die Tabelle zeigt, was den Preis bestimmt.

MerkmalWas den Preis erhöhtÜbernimmt die Kasse das?
Rückenlehneverstellbare oder neigbare statt fester Lehnewenn Sie nicht lange aufrecht sitzen können
Dreh- und ÜbersetzhilfeDrehscheibe, drehbarer Sitz, Übersetzklappenwenn das Hineinschwenken der Beine anders nicht gelingt
BelastbarkeitAusführung für mehr als 140 Kilogrammwenn das Körpergewicht es erfordert
Antrieb und AkkuAkku mit Ladegerät, Ersatzakku, andere AntriebsartenGrundausstattung ja, darüber hinaus Mehrkosten möglich
ZubehörHöhenadapter, Ersatzbezug, Saugfüßewenn nötig, sonst Mehrkosten
ServiceLieferung, Einweisung, Wartung, Reparaturbei Versorgung über die Kasse in der Regel enthalten

Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 (15.10.2025); AOK Nordost, Vertrag Produktgruppe 04, Anlage 1.2 (gültig ab 01.06.2023); § 33 Abs. 1 und 8, § 61 SGB V; Einordnung der Redaktion. Stand: 18.10.2026.

Mehrkosten entstehen, wenn Sie eine Ausführung wählen, die über das Notwendige hinausgeht (§ 33 Abs. 1 SGB V). Fragen Sie das Sanitätshaus vorher schriftlich, ob und welche Aufzahlung anfällt.

Für wen eignet sich ein Badewannenlift?

Ein Badewannenlift passt, wenn jemand sicher sitzen kann und mit wenig Hilfe auf den Sitz kommt. Prüfen Sie vorab:

  • Kann die Person mindestens einige Minuten stabil sitzen?
  • Gelingt das Hinsetzen auf Höhe des Wannenrands, notfalls mit Hilfe?
  • Lassen sich die Beine über den Wannenrand bringen, gegebenenfalls mit Drehhilfe?
  • Ist die Wanne breit und lang genug, und ist der Boden glatt genug für Saugfüße?
  • Passt das Körpergewicht zur Belastbarkeit des Lifts?
  • Gibt es eine Steckdose außerhalb des Bades oder an sicherer Stelle zum Laden?

Wenn mehrere Antworten "nein" lauten, sprechen Sie mit dem Sanitätshaus oder einer Pflegeberatung über Alternativen.

Welche Alternativen gibt es zum Badewannenlift?

Je nachdem, was noch gelingt, reicht oft ein einfacheres Hilfsmittel, oder es braucht einen Umbau. Die Krankenkasse zahlt die folgenden Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 04) im Einzelfall, wenn sie nötig sind:

  • Badewannenbrett (04.40.02.0): liegt quer auf dem Wannenrand. Man setzt sich darauf und duscht im Sitzen. Es passt, wenn sich jemand nicht mehr in die Wanne setzen kann, aber stabil sitzt und die Arme gut nutzen kann.
  • Badewannensitz (04.40.02.1 bis 04.40.02.3): wird in die Wanne eingehängt und verringert die Höhe, die beim Hinsetzen und Aufstehen zu überwinden ist. Es gibt ihn mit Rückenlehne und mit drehbarem Sitz auf Höhe des Wannenrands. Mehr im Ratgeber Badewannensitz.
  • Mobile Badewannengriffe (04.40.05.0): werden ohne Werkzeug am Wannenrand befestigt und geben Halt beim Ein- und Aussteigen. Fest an der Wand montierte Griffe gelten für die Krankenkasse als Gebrauchsgegenstand; als Teil eines Umbaus kann sie aber die Pflegekasse bezuschussen.
  • Badeliege (04.40.04.0): für Menschen, die in der Wanne weder sicher sitzen noch liegen können.

Daneben gibt es zwei weitere Lösungen. Beim Tuchlifter trägt statt eines Sitzes ein breites Tuch oder Gurtband, das quer über die Wanne gespannt ist und motorisch abgesenkt wird. Ob die Krankenkasse zahlt, hängt davon ab, ob er sich herausnehmen lässt; fest eingebaute Lifter schließt das Hilfsmittelverzeichnis aus. Ein Wanneneinstieg, also eine Tür oder ein Ausschnitt in der Wannenwand, ist ein Umbau; klären Sie vorher mit der Pflegekasse, ob sie ihn als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst. Mehr dazu im Ratgeber Badewanne mit Tür. Fußbänkchen und Trittstufen vor der Wanne zahlt keine Kasse.

Badewannenlift oder Umbau zur Dusche?

Beides hat Vorteile. Die Entscheidung hängt davon ab, ob gebadet werden soll, wie sich die Beweglichkeit entwickelt und was die Wohnung zulässt. Den Austausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche nennt das Rundschreiben der Pflegekassen ausdrücklich als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

FrageBadewannenliftBodengleiche Dusche
Wer zahltKrankenkasse als Hilfsmittel, Zuzahlung 5 bis 10 €, ab 01.01.2027 7,50 bis 15 €Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme, Rest selbst
Pflegegrad nötigneinja, ab Pflegegrad 1
Bauarbeitenkeineja, oft mehrere Tage
Baden möglichjanein, nur duschen
Mit Rollstuhl nutzbareingeschränktja, mit Duschrollstuhl
Mietwohnungkeine Zustimmung nötigZustimmung des Vermieters

Quelle: § 33 und § 61 SGB V; § 40 Abs. 4 SGB XI; § 554 BGB; Einordnung der Redaktion. Stand: 18.10.2026.

Welche Varianten es gibt, zeigt der Ratgeber Badewanne zur Dusche umbauen; was beim Zuschuss zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse; Angebote für einen Umbau vermittelt die Expertensuche Badumbau.

So bekommen Sie einen Badewannenlift

  1. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich einen Badewannenlifter verordnen. Auf der Verordnung sollte stehen, warum er nötig ist.
  2. Wählen Sie ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Fragen Sie bei der Kasse nach, wenn Sie keines kennen.
  3. Das Sanitätshaus kommt zu Ihnen, probiert den Lift in Ihrer Wanne aus und stellt den Antrag.
  4. Nach der Genehmigung wird der Lift geliefert, eingestellt und erklärt. Lassen Sie sich zeigen, wie man ihn reinigt und lädt.

Lehnt die Krankenkasse ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband).

Wann ein Badewannenlift nicht reicht

Ein Lift hilft nicht, wenn jemand nicht mehr sicher sitzen kann oder für jedes Umsetzen viel Hilfe braucht. Dann sind andere Hilfsmittel wie ein Badewannenbrett, eine Badeliege oder eine Duschliege oder ein Umbau zur bodengleichen Dusche zu prüfen. Auch wenn der Wannenboden strukturiert ist und die Saugfüße nicht halten, ist der Lift ungeeignet.

Häufige Fragen

Wie kommt man im Alter sicher aus der Badewanne?
Mit einem Hilfsmittel, das zur Beweglichkeit passt. Ein Badewannenlift hebt den Sitz wieder auf Randhöhe, ein Badewannensitz oder -brett verringert die Höhe, und mobile Badewannengriffe geben Halt beim Aufstehen. Welches passt, zeigt das Ausprobieren mit dem Sanitätshaus bei Ihnen zu Hause; wer nicht mehr sicher sitzen kann, braucht eine Badeliege oder den Umbau zur Dusche.

Was kostet ein Badewannenlift auf Rezept?
Nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Mehrkosten zahlen Sie nur für eine Ausführung, die über das Notwendige hinausgeht.

Brauche ich einen Pflegegrad für einen Badewannenlift?
Nein. Der Lift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Entscheidend ist der Bedarf im Einzelfall, nicht der Pflegegrad.

Muss ich den Lift kaufen?
Nein. Mit Verordnung versorgt die Krankenkasse Sie über ein Sanitätshaus, auch leihweise. Wer ohne Verordnung kauft, zahlt selbst.

Kann ich einen Badewannenlift in der Mietwohnung nutzen?
Ja. Er wird nicht fest eingebaut, deshalb brauchen Sie keine Zustimmung des Vermieters.

Gibt es auch Lifte für mehr Gewicht?
Ja. Verträge der Kassen unterscheiden Lifte bis 140 Kilogramm und solche mit höherer Belastbarkeit. Nennen Sie dem Sanitätshaus das Körpergewicht.

Gibt es aufblasbare Badewannenlifter?
Ja, es gibt Lifter, die mit Luft angehoben werden. Das Hilfsmittelverzeichnis beschreibt Badewannenlifter nach ihrer Funktion und lässt neben elektrischem auch pneumatischen Antrieb zu. Ob ein bestimmtes Modell als Hilfsmittel gelistet ist, steht in der Produktliste des Verzeichnisses; fragen Sie im Sanitätshaus nach der Hilfsmittelnummer.

Was bringt ein Badewannenlifter mit Drehteller?
Der Drehteller oder die drehbare Sitzfläche hilft, die Beine über den Wannenrand zu schwenken, ohne sich stark zu verdrehen. Die Krankenkasse übernimmt diese Ausführung, wenn sie für Sie notwendig ist; sonst tragen Sie die Mehrkosten. Sagen Sie der Arztpraxis, wenn das Hineinschwenken der Beine schwerfällt.

Wer ist für Reparaturen zuständig?
Bei einem Lift von der Krankenkasse in der Regel das Sanitätshaus im Auftrag der Kasse. Fragen Sie bei der Übergabe, wen Sie im Störungsfall anrufen.

Zusammenfassung

Ein Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse und setzt keinen Pflegegrad voraus. Mit Verordnung bekommen Sie ihn über ein Sanitätshaus, auch leihweise, gegen eine Zuzahlung von 5 bis 10 Euro, ab 01.01.2027 von 7,50 bis 15 Euro.

Ausführungen mit Drehhilfe erleichtern den Einstieg; sind sie nicht notwendig, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Reicht der Lift nicht, ist der Umbau zur bodengleichen Dusche mit dem Zuschuss der Pflegekasse die Alternative. Mehr Lösungen fürs Bad im Bereich Barrierefrei wohnen.

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