Pflegegeld Auszahlung 2026: So finden Sie Ihren Zahltag
Das Pflegegeld kommt im Voraus, am Ende des Vormonats oder zum Ersten. Hier sehen Sie, was die großen Kassen selbst dazu sagen, und rechnen Ihren Zahltag und Ihre Nachzahlung aus.
Von der Pflegekompass-Redaktion Aktualisiert am 26.09.2026, Lesezeit 14 Minuten
Kurzantwort: Nach eigenen Angaben zahlen die Pflegekassen das Pflegegeld monatlich im Voraus. Es kommt am Ende des Vormonats oder spätestens am ersten Bankarbeitstag des Monats. Das Pflegegeld für Oktober 2026 ist also zwischen dem 30. September und dem 1. Oktober auf dem Konto. Einen festen Zahltag nennt das Gesetz nicht. Es regelt nur die Höhe von 347 bis 990 Euro im Monat (§ 37 Abs. 1 SGB XI, Stand 2026).
Zum Ende des Vormonats: TK und IKK classic.
Zum Ersten des Monats: Barmer, DAK, KKH und Knappschaft.
Ende des Vormonats oder Erster: AOK.
Viele Familien planen mit dem Pflegegeld wie mit einem festen Einkommen. Fehlt das Geld am Monatsanfang, ist die Sorge groß. Meist steckt eine einfache Erklärung dahinter: ein Wochenende, ein Feiertag oder ein anderer Zahltag Ihrer Kasse. Hier finden Sie die Regel für jeden Monat, die Angaben der Kassen mit Quelle und einen Zahltag-Finder.
Wann ist das Pflegegeld für September oder einen anderen Monat auf dem Konto?
Das Pflegegeld für einen Monat kommt am Ende des Vormonats oder am ersten Bankarbeitstag des Monats selbst. Diese Regel gilt jeden Monat. Das Pflegegeld für September 2026 ist demnach zwischen Montag, 31. August, und Dienstag, 1. September 2026, auf Ihrem Konto. Das Pflegegeld für Oktober kommt zwischen Mittwoch, 30. September, und Donnerstag, 1. Oktober.
Ein festes Datum steht in keinem Gesetz. Dass das Pflegegeld monatlich im Voraus kommt, steht im gemeinsamen Rundschreiben der Pflegekassen vom 02.04.2026. Es lehnt sich an ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1994 an (BSG, 3/1 RK 51/93). Den genauen Zahltag legt jede Pflegekasse selbst fest.
Die Kasse überweist auf das Konto, das Sie angegeben haben, und trägt die Kosten dafür (§ 47 Abs. 1 SGB I). Ist die Überweisung unterwegs, muss das Geld spätestens am folgenden Geschäftstag bei Ihrer Bank sein (§ 675s Abs. 1 BGB). Ihre Bank muss es dann ohne Verzögerung gutschreiben (§ 675t Abs. 1 BGB).
Fällt der Erste auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, zahlen die Kassen am Bankarbeitstag davor oder danach. Welche Richtung gilt, sagen die meisten Kassen nicht. Deshalb nennen wir für solche Monate einen Zeitraum.
Was sagen die Pflegekassen selbst?
Quelle: Websites der Kassen, abgerufen am 24.09.2026. Stand der Seiten: AOK 30.10.2025, Barmer 08.06.2026, DAK 20.06.2025, TK 10.12.2025, IKK classic, KKH und Knappschaft ohne Datum.
Pflegekasse
Zahltag laut Kasse
Pflegegeld für September 2026
AOK
im Voraus, am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats
31. August oder 1. September
Barmer
im Voraus, spätestens zum Ersten verfügbar
spätestens 1. September
DAK-Gesundheit
im Voraus, in der Regel am Ersten gutgeschrieben
in der Regel 1. September
IKK classic
im Voraus, nach eigener Terminliste mit Überweisung und Eingang
Überweisung 26. August, Eingang bis 31. August
KKH
Überweisung immer zum Ersten
zum 1. September
Knappschaft
immer zum Ersten, im Voraus
zum 1. September
TK
letzter Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat
31. August
Ihre Kasse fehlt in der Liste? Dann steht der Zahltag auf ihrer Website, oder Sie fragen dort nach. Sind Sie privat pflegeversichert, gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsunternehmens.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie zusätzlich einen Pflegedienst nutzen. Dann bekommen Sie anteiliges Pflegegeld als Kombinationsleistung. Den Anteil können Sie im Voraus festlegen. Geht das nicht, rechnet die Kasse auf Antrag jeden Monat nachträglich ab (Rundschreiben der Pflegekassen zu § 38 SGB XI, Ziffer 2). Die Knappschaft zahlt den Anteil erst, wenn der Pflegedienst abgerechnet hat. Das ist frühestens im Folgemonat.
Welche Auszahlungstermine gelten 2026? Die Tabelle für alle Monate
Die Tabelle zeigt für jeden Monat den Zahltag nach den Angaben der Kassen. Die TK überweist zum Ende des Vormonats. Die IKK classic überweist einige Tage vorher, das Geld soll laut ihrer Liste bis zum genannten Tag da sein. Barmer, DAK, KKH und Knappschaft zahlen zum Ersten. Die AOK zahlt an einem der beiden Tage.
Quelle: eigene Berechnung nach den Angaben der Kassen und der Terminliste 2026 der IKK classic, Stand 24.09.2026. Gegenprobe: Rentenzahltermine 2026 der Deutschen Rentenversicherung. Als Bankarbeitstage zählen Montag bis Freitag ohne bundesweite Feiertage. Landesfeiertage sowie 24. und 31. Dezember sind nicht als Bankschließtage berücksichtigt.
Pflegegeld für
TK und IKK classic: Ende des Vormonats
Barmer, DAK, KKH und Knappschaft: zum Ersten
Hinweis
Januar 2026
Mi, 31.12.2025
Mi, 31.12.2025 bis Fr, 02.01.2026
1. Januar: Neujahr. IKK classic ohne Angabe
Februar 2026
Fr, 30.01.
Fr, 30.01. bis Mo, 02.02.
1. Februar: Sonntag
März 2026
Fr, 27.02.
Fr, 27.02. bis Mo, 02.03.
1. März: Sonntag
April 2026
Di, 31.03.
Mi, 01.04.
Mai 2026
Do, 30.04.
Do, 30.04. bis Mo, 04.05.
1. Mai: Feiertag, dann Wochenende
Juni 2026
Fr, 29.05.
Mo, 01.06.
Juli 2026
Di, 30.06.
Mi, 01.07.
August 2026
Fr, 31.07.
Fr, 31.07. bis Mo, 03.08.
1. August: Samstag
September 2026
Mo, 31.08.
Di, 01.09.
Oktober 2026
Mi, 30.09.
Do, 01.10.
November 2026
Fr, 30.10.
Fr, 30.10. bis Mo, 02.11.
1. November: Sonntag
Dezember 2026
Mo, 30.11.
Di, 01.12.
Januar 2027
TK: Do, 31.12.2026. IKK classic: Di, 29.12.2026
Do, 31.12.2026 bis Mo, 04.01.2027
1. Januar: Neujahr
Für Januar 2026 kam das Pflegegeld also zwischen Mittwoch, 31. Dezember 2025, und Freitag, 2. Januar 2026. Der 1. Januar ist ein Feiertag. Rund um den Jahreswechsel können sich Termine verschieben. Die IKK classic nennt für das Pflegegeld für Januar 2027 schon Dienstag, 29. Dezember 2026, als Eingangstag.
AOK, DAK und Knappschaft veröffentlichen auf ihren Websites keine eigene Terminliste für 2026 (Stand 24.09.2026). Sie nennen nur ihre Regel. Die Tage für Ihre Kasse stehen deshalb in der Tabelle oben. Von den geprüften Kassen hat nur die IKK classic eine Terminliste für 2026.
Den Tag für Ihre Kasse und jeden Monat bis Dezember 2027 zeigt der Zahltag-Finder. Die Kernaussage gilt auch ohne Rechner: Das Geld kommt am Ende des Vormonats oder spätestens am ersten Bankarbeitstag des Monats. Der zweite Teil rechnet für einen ersten Antrag aus, ab wann Ihr Anspruch besteht und wie viele Monate nachgezahlt werden.
Zahltag-Finder: Wann kommt Ihr Pflegegeld?
Teil 1 zeigt den Zahltag Ihrer Kasse. Teil 2 rechnet für einen ersten Antrag aus, ab wann Ihr Anspruch besteht und wie viel nachgezahlt wird. Ihre Angaben bleiben in diesem Fenster und werden nicht gespeichert.
Teil 1: Wann ist das Pflegegeld auf dem Konto?
Ihre Pflegekasse
AOK
Barmer
DAK-Gesundheit
IKK classic
KKH
Knappschaft
Techniker Krankenkasse (TK)
Andere Pflegekasse
Pflegegeld für den Monat
Januar 2026
Februar 2026
März 2026
April 2026
Mai 2026
Juni 2026
Juli 2026
August 2026
September 2026
Oktober 2026
November 2026
Dezember 2026
Januar 2027
Februar 2027
März 2027
April 2027
Mai 2027
Juni 2027
Juli 2027
August 2027
September 2027
Oktober 2027
November 2027
Dezember 2027
Zum Beispiel September, wenn Sie das Geld für September erwarten.
Wählen Sie Ihre Pflegekasse und den Monat. Dann sehen Sie hier, wann das Pflegegeld voraussichtlich kommt.
Teil 2: Ab wann zahlt die Kasse, und wie viel wird nachgezahlt?
Für den ersten Antrag. Bei einem höheren Pflegegrad zahlt die Kasse nur den Unterschied. Er gilt ab dem Tag, an dem sich der Bedarf erhöht hat, auch vor dem Antrag (§ 48 SGB X).
Welcher Pflegegrad wurde bewilligt?
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2.
Der Tag, an dem Ihr Antrag bei der Pflegekasse einging. Ein Anruf zählt auch. Notieren Sie Datum und Namen, und bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Bestand der Pflegebedarf schon vor dem Monat des Antrags?
Nein heißt: Der Bedarf begann erst im Antragsmonat, zum Beispiel nach einem Sturz. Seit wann der Bedarf besteht, steht im Gutachten.
Das Datum oben auf dem Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Geben Sie Pflegegrad, Antragsdatum, Beginn des Pflegebedarfs und Bescheiddatum an. Dann sehen Sie hier, ab wann Ihr Anspruch besteht und wie viele Monate nachgezahlt werden.
Wer bekommt das Pflegegeld überwiesen?
Das Pflegegeld bekommt die pflegebedürftige Person. So steht es beim Bundesgesundheitsministerium, und so schreibt es auch die AOK. Die Kasse überweist auf das Konto, das im Antrag steht (§ 47 Abs. 1 SGB I). Die pflegebedürftige Person entscheidet frei, was sie damit macht. Meist gibt sie es als Anerkennung an die Angehörigen weiter, die sie pflegen.
Eine neue Bankverbindung teilen Sie der Pflegekasse mit, am besten schriftlich und rechtzeitig vor dem nächsten Zahltag. Fragen Sie bei der Kasse nach, ob sie auch auf das Konto einer anderen Person zahlt. Dort erfahren Sie auch, welche Vollmacht sie dafür braucht.
Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Gibt sie es an Angehörige weiter, die sie pflegen, bleibt es dort bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).
Ab wann zahlt die Kasse, und wann kommt die erste Zahlung?
Das Pflegegeld gibt es ab dem Antrag, nicht erst ab dem Bescheid. Für den Antrag genügt ein Anruf bei der Pflegekasse. Notieren Sie dabei Datum und Namen. Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Bestand der Pflegebedarf schon vor dem Antragsmonat, zahlt die Kasse ab dem Ersten des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Begann der Bedarf erst im Antragsmonat, zahlt sie ab dem Antragstag. Für diesen ersten Monat zählt die Kasse die Tage ab dem Antragstag und teilt durch 30 (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Ein Beispiel aus dem Rundschreiben der Pflegekassen: Pflegegrad 4 ab dem 21. Mai ergibt 11 von 30 Tagen, also 293,33 Euro (zu § 37, Ziffer 2.2.1, Stand 2026).
Ein Rechenbeispiel: Ihre Mutter braucht seit August Hilfe. Sie stellen den Antrag am 30. September. Dann zählt der ganze September. Der Bescheid kommt im November mit Pflegegrad 2. Die Kasse zahlt für September, Oktober und November. Das sind 3-mal 347 Euro, zusammen 1.041 Euro (§ 37 Abs. 1 SGB XI, Stand 2026). Geht der Antrag erst am 1. Oktober ein, beginnt der Anspruch mit Oktober.
Haben Sie schon Pflegegeld und beantragen einen höheren Pflegegrad, zahlt die Kasse nur den Unterschied. Er gilt ab dem Tag, an dem sich der Bedarf erhöht hat, auch vor dem Antrag (§ 48 SGB X). Beispiel aus dem Rundschreiben zu § 33: Antrag am 17. September, Pflegegrad 3 liegt seit 1. Juli vor. Dann gilt Pflegegrad 3 ab 1. Juli.
Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden, auch bei einem höheren Pflegegrad (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Schafft sie das nicht, zahlt sie für jede begonnene Woche 70 Euro zusätzlich (§ 18c Abs. 5 SGB XI, Stand 2026). Das gilt auch, wenn sie eine verkürzte Frist versäumt, etwa bei einem Antrag aus dem Krankenhaus oder Hospiz (§ 18a Abs. 5 und 6 SGB XI).
Keine Zusatzzahlung gibt es, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Auch wer schon vollstationär im Pflegeheim lebt und mindestens Pflegegrad 2 hat, bekommt sie nicht. Als Arbeitstage zählen Montag bis Freitag, das Ende der Frist bestimmt das Datum des Bescheids (Rundschreiben zu § 18c SGB XI).
Nach dem Bescheid kommt eine Nachzahlung für die Monate seit dem Antrag. Die Knappschaft schreibt, das Geld komme bei Erst- und Nachzahlungen in der Regel ein paar Tage nach dem Bescheid. Danach zahlt die Kasse jeden Monat im Voraus. Vergehen mehr als 6 Kalendermonate nach dem vollständigen Antrag, muss die Kasse offene Beträge mit 4 % verzinsen (§ 44 SGB I).
So läuft es vom Antrag bis zur ersten Zahlung
Zuerst
Antrag stellen
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, ab diesem Monat läuft Ihr Anspruch (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
Dann
Begutachtung
Nach der Begutachtung entscheidet die Kasse, spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag (§ 18c Abs. 1 SGB XI).
Danach
Bescheid und Nachzahlung
Kurz nach dem Bescheid überweist die Kasse das Pflegegeld für die Monate seit dem Antrag.
Und später
Jeden Monat im Voraus
Ab dann kommt das Pflegegeld jeden Monat, am Ende des Vormonats oder zum Ersten.
Was tun, wenn das Pflegegeld nicht auf dem Konto ist?
Warten Sie einen Bankarbeitstag ab. Eine Überweisung darf bis zum Ende des folgenden Geschäftstags unterwegs sein (§ 675s Abs. 1 BGB). Nach einem Wochenende oder Feiertag erscheint die Gutschrift oft erst danach.
Prüfen Sie Bankverbindung und Post. Stimmt das Konto bei der Kasse? Gab es einen Brief zum Beratungsbesuch? Wer Pflegegeld bezieht, ruft bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal im Halbjahr eine Beratung ab (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auch eine Beratung im Vierteljahr möglich. Jede zweite Beratung darf bis 31. März 2027 per Video stattfinden. Fehlt der Nachweis, kürzt die Kasse das Pflegegeld, im Wiederholungsfall entzieht sie es (§ 37 Abs. 6 SGB XI).
Denken Sie an Pausen. Nach 8 Wochen im Krankenhaus ruht das Pflegegeld. Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gibt es für bis zu 8 Wochen im Jahr nur die Hälfte. Am ersten und letzten Tag zahlt die Kasse voll. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld voll.
Rufen Sie die Pflegekasse an. Die Nummer steht auf Ihrem Bescheid. Fragen Sie, wann die Zahlung angewiesen wurde und auf welches Konto.
Holen Sie sich Unterstützung. Klärt sich nichts, haben Sie Anspruch auf Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse (§ 7a SGB XI).
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Krankenhaus, Kurzzeitpflege, Umzug ins Heim oder Tod?
Seit 1. Januar 2026 läuft das Pflegegeld im Krankenhaus und außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz länger weiter. Die Tabelle zeigt, wann das Pflegegeld weiterläuft und wann nicht.
Quelle: § 34 und § 37 SGB XI in der Fassung ab 1. Januar 2026 und Rundschreiben der Pflegekassen vom 02.04.2026, Stand 24.09.2026.
Situation
Pflegegeld
Grundlage
Krankenhaus, Reha oder häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und Hauswirtschaft
in den ersten 8 Wochen voll (bis Ende 2025: 4 Wochen)
§ 34 Abs. 2 SGB XI
Häusliche Krankenpflege nur als Behandlungspflege, etwa Spritzen oder Verbände
läuft unverändert weiter
§ 34 Abs. 2 Satz 1 SGB XI
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
zur Hälfte, bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr, am ersten und letzten Tag voll
§ 37 Abs. 2 SGB XI, Rundschreiben zu § 37
Verhinderungspflege stundenweise, unter 8 Stunden am Tag
voll
Rundschreiben zu § 39 SGB XI
Aufenthalt in der EU, im EWR oder in der Schweiz
läuft weiter, ohne Zeitgrenze
§ 34 Abs. 1a SGB XI
Vorübergehend im übrigen Ausland
bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr voll (bis Ende 2025: 6 Wochen)
§ 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI
Umzug ins Pflegeheim
endet, der letzte Monat wird anteilig gezahlt
§ 37 Abs. 2 SGB XI
Tod der pflegebedürftigen Person
bis zum Ende des Sterbemonats
§ 37 Abs. 2 SGB XI
Häusliche Krankenpflege lässt das Pflegegeld nur ruhen, wenn sie auch Grundpflege und Hauswirtschaft umfasst. Reine Behandlungspflege, etwa Spritzen oder Verbände, ändert am Pflegegeld nichts (§ 34 Abs. 2 SGB XI).
Weil die Kasse im Voraus zahlt, kann nach einem Todesfall schon das Geld für den Folgemonat auf dem Konto sein. Das fordert die Kasse von der Bank zurück (§ 37 Abs. 2 SGB XI mit § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI). Heben Sie es deshalb nicht ab, und melden Sie den Tod der Pflegekasse. Mehr dazu lesen Sie in den Ratgebern Pflegegeld im Krankenhaus und Pflegegeld und Verhinderungspflege.
Wann wird das Landespflegegeld ausgezahlt?
Das bayerische Landespflegegeld kommt seit 2026 nachträglich, bis zum 31. Januar des Folgejahres. Das Geld für 2026 ist also bis zum 31. Januar 2027 auf dem Konto. Wer später beantragt, bekommt es später. Es beträgt 500 Euro im Jahr und kommt zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegekasse (Art. 2 Abs. 4 BayLPflGG, Stand 2026). Das Geld ist steuerfrei und hängt nicht vom Einkommen ab.
Am 31. Dezember muss Ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegen. Pflegegrad 2 oder höher muss an mindestens einem Tag des Jahres bestanden haben (Art. 2 Abs. 1 und 2 BayLPflGG). Das Landespflegegeld ist nicht vererblich (Art. 2 Abs. 4 BayLPflGG). Wer vor dem 31. Dezember stirbt oder aus Bayern wegzieht, bekommt für dieses Jahr nichts.
Den Antrag stellen Sie in Textform beim Landesamt für Pflege, spätestens 3 Monate nach Ende des Jahres. Für 2026 ist das der 31. März 2027 (Art. 3 Abs. 1 BayLPflGG). Ein Antrag gilt auch für die folgenden Jahre, bis Sie ihn zurücknehmen.
Nach unserer Übersicht zahlt derzeit nur Bayern ein allgemeines Landespflegegeld. Andere Länder zahlen nur besondere Leistungen, etwa für blinde oder gehörlose Menschen. Einzelheiten stehen im Ratgeber Landespflegegeld Bayern.
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Häufige Fragen
Wann ist das Pflegegeld für September auf dem Konto?
Das Pflegegeld für September 2026 kommt zwischen Montag, 31. August, und Dienstag, 1. September 2026. Das Pflegegeld für Oktober kommt zwischen Mittwoch, 30. September, und Donnerstag, 1. Oktober. Nach eigenen Angaben zahlen die Kassen im Voraus, am Ende des Vormonats oder spätestens am ersten Bankarbeitstag. TK und IKK classic zahlen zum Monatsende. Barmer, DAK, KKH und Knappschaft zahlen zum Ersten, die AOK an einem der beiden Tage.
Wann zahlen AOK, DAK und Knappschaft das Pflegegeld 2026?
Alle drei zahlen im Voraus. Die AOK zahlt am letzten Werktag des Vormonats oder am ersten Werktag des Monats. Bei der DAK ist das Geld in der Regel am Ersten auf dem Konto. Die Knappschaft zahlt immer zum Ersten. Eine eigene Terminliste für 2026 haben wir bei keiner der drei Kassen gefunden. Die Tage für jeden Monat stehen in unserer Tabelle.
Welche Auszahlungstermine gelten für das Pflegegeld 2026?
Für jeden Monat gibt es ein Zeitfenster vom letzten Bankarbeitstag des Vormonats bis zum ersten Bankarbeitstag des Monats. Das Pflegegeld für Januar 2026 kam zwischen dem 31. Dezember 2025 und dem 2. Januar. Für Mai liegt es zwischen dem 30. April und dem 4. Mai. Für September liegt es zwischen dem 31. August und dem 1. September. Unsere Tabelle zeigt alle Monate von Januar 2026 bis Januar 2027.
Wer bekommt das Pflegegeld überwiesen?
Die pflegebedürftige Person. Die Pflegekasse überweist auf das Konto, das im Antrag steht (§ 47 Abs. 1 SGB I). Die pflegebedürftige Person entscheidet frei, was sie mit dem Geld macht. Meist gibt sie es an die Angehörigen weiter, die sie pflegen. Eine neue Bankverbindung teilen Sie der Pflegekasse rechtzeitig vor dem nächsten Zahltag mit.
Ab wann wird das Pflegegeld nach dem Antrag gezahlt?
Ab dem Antrag, nicht erst ab dem Bescheid. Bestand der Pflegebedarf schon vor dem Antragsmonat, zählt der ganze Antragsmonat (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Kurz nach dem Bescheid zahlt sie die Monate seit dem Antrag nach. Bei einem höheren Pflegegrad zahlt sie den Unterschied ab dem Tag, an dem der Bedarf gestiegen ist (§ 48 SGB X).
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus oder nach einem Todesfall?
Im Krankenhaus läuft das Pflegegeld seit 2026 in den ersten 8 Wochen voll weiter (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt es bis zu 8 Wochen im Jahr die Hälfte. Am ersten und letzten Tag zahlt die Kasse voll. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld voll. Nach einem Todesfall zahlt die Kasse bis zum Ende des Sterbemonats.
Wann wird das Landespflegegeld ausgezahlt?
Das bayerische Landespflegegeld kommt seit 2026 nachträglich, bis zum 31. Januar des Folgejahres. Das Geld für 2026 ist also bis zum 31. Januar 2027 auf dem Konto. Wer später beantragt, bekommt es später. Es beträgt 500 Euro im Jahr (Art. 2 Abs. 4 BayLPflGG, Stand 2026). Voraussetzung sind mindestens Pflegegrad 2 an einem Tag des Jahres und der Hauptwohnsitz in Bayern am 31. Dezember. Den Antrag stellen Sie bis 31. März des Folgejahres.
Was sollten Sie sich merken?
Das Pflegegeld kommt im Voraus, am Ende des Vormonats oder spätestens am ersten Bankarbeitstag des Monats. Den genauen Tag bestimmt Ihre Kasse, nicht das Gesetz. Der Anspruch beginnt mit dem Antragsmonat, Monate bis zum Bescheid zahlt die Kasse nach. Fehlt eine Zahlung, warten Sie einen Bankarbeitstag und rufen dann Ihre Kasse an.
§ 18a Abs. 5 und 6, § 18c Abs. 1 und 5, § 30, § 33 Abs. 1, § 34 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1a und Abs. 2, § 37 Abs. 1, 2, 3 und 6 SGB XI in der Fassung ab 1. Januar 2026: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 24.09.2026
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 22.12.2025: BGBl. 2025 I Nr. 371, in Kraft seit 1. Januar 2026, abgerufen am 24.09.2026
Bayerisches Landespflegegeldgesetz: Art. 2 und Art. 3 BayLPflGG, abgerufen am 24.09.2026; Landesamt für Pflege Bayern: Landespflegegeld, Stand 15.04.2026
Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Alle Angaben haben wir am 24. September 2026 mit den Quellen oben abgeglichen. Die Zahltage beruhen auf den Angaben der Kassen. Maßgeblich ist, was Ihre Kasse Ihnen mitteilt. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.