Zum Hauptinhalt springen
Thema Pflegeberatung

Pflege­beratung: Ihr Anspruch auf Unter­stützung.

Vom ersten Gespräch bis zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: welche Beratung Ihnen zusteht und wo Sie sie bekommen.

Die wichtigsten Ratgeber

Ausgewählte Beiträge zum Thema Pflegeberatung, von den Grundlagen bis zum Antrag.

Weitere Ratgeber zum Thema Pflegeberatung

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten der Pflegeberatung?
Die Pflegekasse. § 7a SGB XI verpflichtet sie zur Beratung, wenn ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt ist, und sie trägt die Kosten. Pflegestützpunkte (§ 7c SGB XI), COMPASS für privat Versicherte und Wohlfahrtsverbände beraten ebenfalls ohne Gebühr.
Wer berät mich am besten?
Kurze Fragen klärt die Pflegekasse am Telefon. Einen neutralen Blick bietet der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Bei schwierigen Fällen helfen Sozialverbände wie VdK und SoVD. Privat Versicherte wenden sich an die COMPASS Pflegeberatung unter 0800 101 88 00.
Wann bekomme ich einen Termin?
Beantragen Sie zum ersten Mal Leistungen, muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen (§ 7b SGB XI). Sonst hängt die Wartezeit von Pflegekasse und Region ab.
Was ist der Unterschied zwischen § 7a und § 37 Abs. 3 SGB XI?
Die Beratung nach § 7a SGB XI nutzen Sie freiwillig, wann immer Sie Fragen haben; die Kosten trägt die Pflegekasse. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht, wenn Sie Pflegegeld beziehen: halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5. Wer ihn nicht abruft, dem kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Ich bin privat versichert: wer berät mich?
Die COMPASS Pflegeberatung. Sie erreichen sie bundesweit unter 0800 101 88 00, Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr. Die Beratung kostet Sie nichts, gilt für alle privaten Versicherungen und ist auch als Hausbesuch möglich.
Was sollte ich vor dem Beratungsgespräch vorbereiten?
Legen Sie die Versichertenkarte bereit, den Pflegegrad-Bescheid oder die Eingangsbestätigung des Antrags, eine Liste der Leistungen, die Sie heute bekommen, und Ihre Fragen. Wenn Sie möchten, bringen Sie eine Vertrauensperson mit.
Die Pflegekasse verlangt einen Beratungseinsatz: kann ich ablehnen?
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, nein. Die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind dann Pflicht. Bei Pflegegrad 1 oder wenn ein Pflegedienst die Pflege als Sachleistung übernimmt, sind sie freiwillig.
Kann ich die Beratung als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger nutzen?
Ja, mit Vollmacht der Person, die Sie pflegen, können Sie allein zur Beratung gehen. Dazu kommen eigene Ansprüche: Pflegekurse nach § 45 SGB XI, die Kosten trägt die Pflegekasse.

Jede Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Eine Beratung, die Ihre Fragen ordnet.

Eine Pflege­beraterin geht mit Ihnen Leistungen, Anträge und die nächsten Schritte durch. Sie schildern kurz Ihre Situation, wir melden uns.