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Ratgeber Pflege­beratung

COMPASS Pflege­beratung 2026 für privat Versi­cherte

GKV-Versi­cherte bekommen Pflege­beratung von ihrer Pflege­kasse. Privat Versi­cherte berät COMPASS Pflege­beratung, bundes­weit und ohne Kosten für sie, getragen vom PKV-Verband. Wie der Dienst funk­tio­niert und wer ihn nutzen kann.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Daniel Lepper, Pflege­fach­kraft außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege
Aktu­a­li­siert am 28.04.2026, Lesezeit 8 Minuten
COMPASS Pflegeberatung 2026: Senior telefoniert mit Pflegeberaterin in hellem deutschen Wohnzimmer
COMPASS Pflegeberatung: Bundesweite Beratung für PKV-Versicherte, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt
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Ja, PKV-versichert, Erstberatung: COMPASS-Hotline 0800 / 101 88 00, Mo bis Fr 8 bis 19 Uhr, Sa 10 bis 16 Uhr. Bundesweit ohne Gebühr.
Einfach anrufen: kein Termin, keine Voranmeldung nötig. COMPASS ist der offizielle Beratungsdienst des PKV-Verbands für privat Versicherte.
Ja, PKV-versichert, Hausbesuch gewünscht: COMPASS macht Hausbesuche bei Bedarf, über die Hotline anfordern.
Beim ersten Anruf bei 0800 / 101 88 00 einen Hausbesuch anfragen. COMPASS schickt bundesweit eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater in die eigene Wohnung. Für Sie entstehen keine Kosten, COMPASS wird vom PKV-Verband getragen.
Ich bin gesetzlich versichert (GKV): GKV-Versicherte wenden sich an ihre eigene Pflegekasse, Anspruch nach § 7a SGB XI.
COMPASS ist ausschließlich für PKV-Versicherte. Als GKV-Mitglied haben Sie denselben gesetzlichen Beratungsanspruch, Ihre Pflegekasse ist zuständig.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI →
Beihilfe-berechtigt (Beamtin, Soldat, Kind): Beihilfe + Restkostenversicherung. Beratung über die Restkostenversicherung, oft auch COMPASS.
Beamte, Soldaten und deren Angehörige haben meist eine PKV-Restkostenversicherung. Der Beratungsanspruch läuft darüber, in vielen Fällen ist COMPASS zuständig. Beim ersten Anruf klären.

Kurzantwort: Wer privat krankenversichert ist, hat denselben gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung wie GKV-Versicherte, er wird nur über einen anderen Dienst abgewickelt. COMPASS Pflegeberatung ist die bundesweite Anlaufstelle des PKV-Verbands für diesen Zweck, für Versicherte ohne Kosten. Hotline: 0800 / 101 88 00.

Was ist COMPASS Pflegeberatung?

COMPASS Pflegeberatung ist ein Beratungsdienst, der 2009 vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) gegründet wurde. Der Hintergrund: Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 wurde der Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI eingeführt, für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen. Für GKV-Versicherte übernehmen das die gesetzlichen Pflegekassen. Für PKV-Versicherte entstand mit COMPASS ein eigenes Pendant.

COMPASS ist bundesweit tätig, für PKV-Versicherte ist die Beratung ohne Kosten. Der Dienst ist kein kommerzieller Anbieter und wirbt für keine spezifischen Produkte oder Leistungen, er berät neutral auf Grundlage der gesetzlichen Pflegeleistungen.

MerkmalDetails
TrägerVerband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)
Gegründet2009
ZielgruppePKV-Versicherte und deren Angehörige
KostenKeine, getragen vom PKV-Verband
ReichweiteBundesweit
Rechtsgrundlage§ 7a SGB XI

Wer hat Anspruch auf COMPASS-Beratung?

Anspruch haben Personen, die privat krankenversichert sind und damit in die private Pflegepflichtversicherung einzahlen. Das sind konkret:

  • Privat Krankenversicherte mit Pflegegrad: sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde oder ein Antrag läuft.
  • PKV-Versicherte ohne Pflegegrad bei laufendem Antrag, COMPASS kann bereits vor der Begutachtung beraten.
  • Beihilfeberechtigte mit PKV-Restkostenversicherung: das betrifft Beamte, Beamtinnen, Soldaten und deren Angehörige. Der Beratungsanspruch läuft über die Restkostenversicherung; COMPASS ist in vielen Fällen zuständig.

Hinweis: GKV-Versicherte haben keinen Anspruch auf COMPASS. Sie wenden sich für Pflegeberatung an ihre gesetzliche Pflegekasse, der Anspruch nach § 7a SGB XI gilt dort genauso.

Wie erreichen Sie COMPASS?

COMPASS ist auf mehreren Wegen erreichbar. Die Hotline ist der direkteste Einstieg, kein Termin, keine Voranmeldung.

WegDetails
Hotline0800 / 101 88 00
Erreichbarkeit HotlineMo bis Fr 8 bis 19 Uhr, Sa 10 bis 16 Uhr
Kosten HotlineGebührenfrei aus dem deutschen Festnetz
Online-Formularcompass-pflegeberatung.de
E-Mail-AnfrageMöglich über die Website
HausbesuchAuf Anfrage: beim ersten Anruf anfragen

Wer einen Hausbesuch möchte, muss das nicht gesondert vorbereiten, es reicht, beim ersten Anruf zu sagen, dass eine persönliche Beratung vor Ort gewünscht ist. COMPASS koordiniert dann einen Termin mit einem Pflegeberater in der Region.

Welche Leistungen bietet COMPASS?

COMPASS berät zu allen Fragen rund um den Pflegebedarf und die verfügbaren Pflegeleistungen nach SGB XI. Das Angebot umfasst:

  • Persönliche Beratung per Telefon, Einzelfragen, erste Orientierung, Leistungsübersichten
  • Hausbesuche, ein Pflegeberater kommt in die eigene Wohnung; sinnvoll bei komplexeren Situationen oder wenn das häusliche Umfeld beurteilt werden soll (z. B. für Umbaumaßnahmen)
  • Begleitung bei der MD-Begutachtung: COMPASS kann auf die Begutachtung vorbereiten und auf Wunsch begleitend unterstützen
  • Vermittlung von Versorgungsangeboten: COMPASS informiert über regionale Dienste, Pflegeeinrichtungen und Unterstützungsangebote

COMPASS übernimmt keine Fallbearbeitung bei der privaten Pflegeversicherung selbst, das ist Aufgabe der jeweiligen PKV. Der Dienst berät und begleitet, stellt aber keine Bescheide aus und trifft keine Entscheidungen über Leistungsansprüche.

GKV vs. PKV-Pflegeberatung: der Unterschied

Der gesetzliche Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI gilt für alle Menschen mit Pflegebedarf, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Wie er abgewickelt wird, unterscheidet sich jedoch.

MerkmalGKV-VersichertePKV-Versicherte
AnlaufstelleEigene PflegekasseCOMPASS Pflegeberatung
Rechtsgrundlage§ 7a SGB XI§ 7a SGB XI
TrägerschaftGesetzliche PflegekassePKV-Verband
HotlineJe nach Kasse unterschiedlich0800 / 101 88 00
Hausbesuch möglichJe nach KasseJa, bundesweit
KostenKeine, getragen von der PflegekasseKeine, getragen vom PKV-Verband

Mehr zum Beratungsanspruch für GKV-Versicherte erklärt unser Ratgeber Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Pflegestützpunkte: auch für PKV-Versicherte?

Pflegestützpunkte (§ 7c SGB XI) sind kommunale Beratungsstellen, die unabhängig von Kasse und Versicherungsart beraten. Ihre Finanzierung läuft über GKV und PKV gemeinsam, sie stehen grundsätzlich allen offen.

In der Praxis sind Pflegestützpunkte primär auf GKV-Versicherte ausgerichtet, weil die gesetzlichen Kassen die Hauptträger sind. PKV-Versicherte werden dort in der Regel auch beraten, aber COMPASS ist die speziell vorgesehene Anlaufstelle für diese Gruppe.

Pflegestützpunkte können für PKV-Versicherte sinnvoll sein, wenn:

  • eine neutrale Zweitmeinung oder kassenunabhängige Perspektive gesucht wird
  • es um lokale Versorgungsangebote geht, die der Stützpunkt besser kennt als eine bundesweite Hotline
  • laufende persönliche Begleitung über mehrere Monate gewünscht ist

Den nächsten Pflegestützpunkt finden: Pflegestützpunkte finden.

Häufige Fragen zu COMPASS Pflegeberatung

Wer hat Anspruch auf COMPASS?

Privat Krankenversicherte mit Pflegegrad oder laufendem Antrag sowie Beihilfeberechtigte mit PKV-Restkostenversicherung. GKV-Versicherte sind nicht berechtigt, sie wenden sich an ihre Pflegekasse.

Wie erreiche ich COMPASS?

Hotline: 0800 / 101 88 00, ohne Gebühr, Mo bis Fr 8 bis 19 Uhr, Sa 10 bis 16 Uhr. Außerdem per Online-Formular und E-Mail auf compass-pflegeberatung.de.

Ist COMPASS auch für Angehörige?

Ja. COMPASS berät nicht nur die Menschen mit Pflegebedarf selbst, sondern auch pflegende Angehörige, zum Pflegebedarf, zu Leistungen und zur Organisation der Versorgung.

Was kann COMPASS nicht leisten?

COMPASS entscheidet nicht über Pflegeleistungen und stellt keine Bescheide aus. Für Leistungsfragen zur eigenen Pflegeversicherung ist die jeweilige PKV zuständig. Die MD-Begutachtung liegt beim Medizinischen Dienst.

Gibt es COMPASS auch für Online-Beratung?

COMPASS berät telefonisch und persönlich (Hausbesuch). Für einen Überblick über alle Online-Beratungsoptionen, auch für GKV-Versicherte, erklärt unser Ratgeber Pflegeberatung online 2026.

Zusammenfassung

PKV-Versicherte haben denselben gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung wie GKV-Versicherte, er wird über COMPASS abgewickelt. COMPASS ist vom PKV-Verband getragen, bundesweit tätig und für Versicherte ohne Kosten. Die Hotline 0800 / 101 88 00 ist der direkteste Einstieg, ohne Termin und ohne Voranmeldung. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche möglich.

COMPASS berät, es entscheidet nicht. Für Leistungsfragen ist die eigene PKV zuständig, für die MD-Begutachtung der Medizinische Dienst. Pflegestützpunkte stehen ergänzend für alle offen, sind aber primär auf GKV ausgerichtet.

Quellen und Hinweise

  • § 7a SGB XI, Pflegeberatung (Anspruch und Umfang)
  • § 7c SGB XI, Pflegestützpunkte
  • COMPASS Pflegeberatung, PKV-Verband
  • Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), Informationen zum Beratungsdienst COMPASS
  • Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber zur Pflege 2026

Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Telefonnummern, Erreichbarkeitszeiten und Angebote können sich ändern, direkte Abfrage bei COMPASS oder der jeweiligen PKV empfohlen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.

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