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Ratgeber Pflege­beratung

Compass, § 7a-Beratung oder Pflege­stütz­punkt: der Vergleich 2026

Vier Wege zur Pflege­beratung, vier verschie­dene Finan­ziers, vier verschie­dene Aufträge. Wer welche Beratung wann nutzen sollte, hängt nicht zuletzt davon ab, wer im Hinter­grund bezahlt. Ein nüch­terner Vergleich.
Von Daniel Lepper, Pflege­fach­kraft außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege
Aktu­a­li­siert am 23.05.2026, Lesezeit 11 Minuten
Pflegeberatung 2026: Beraterin im Gespräch mit pflegender Angehöriger am Küchentisch
Pflegeberatung 2026: Compass, § 7a-Berater, Pflegestützpunkt oder private Honorarberatung, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Es gibt vier Wege zur Pflegeberatung in Deutschland. Welcher für Sie der richtige ist, hängt nicht nur von Ihrer Frage ab, sondern auch davon, wer bei wem versichert ist und wer im Hintergrund die Beratung bezahlt:

  • Compass Pflegeberatung: Tochter des PKV-Verbands, Hauptzielgruppe sind Privatversicherte.
  • § 7a-Pflegeberatung: Gesetzlicher Anspruch nach § 7a SGB XI gegenüber der eigenen Pflegekasse.
  • Pflegestützpunkt: Kommunale Anlaufstelle nach § 7c SGB XI, gemeinsam getragen von Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunen.
  • Private Honorarberatung: Unabhängig vom Träger, Sie zahlen selbst, dafür gibt es keine Interessenkonflikte.

Welche Beratung in Ihrer konkreten Situation am besten passt, entscheidet sich anhand klarer Kriterien, die Entscheidungsmatrix dazu finden Sie weiter unten.

Sie googeln „Pflegeberatung“ und finden vier Anbieter, die alle behaupten, das Beste für Sie zu sein. Compass nennt sich „unabhängig“. Die Pflegekasse schreibt vom „gesetzlichen Anspruch“. Der Pflegestützpunkt verspricht „Beratung aus einer Hand“. Und auf privaten Webseiten lesen Sie, nur gegen Honorar sei wirklich unabhängige Beratung möglich.

Wer im pflegerischen Alltag steht, hat keine Zeit für Marketing-Spielchen. Dieser Artikel beantwortet die Fragen, die in den meisten Vergleichen unter den Tisch fallen: Wer zahlt für jede Beratungsform? Wer hat welchen gesetzlichen Auftrag? Und wo ist welcher Berater nicht zuständig?

Welche vier Beratungsformen gibt es 2026?

Das deutsche Beratungssystem für Pflege ist gewachsen, nicht entworfen. Heraus kamen vier nebeneinander bestehende Formen, jede mit eigener Rechtsgrundlage, eigener Finanzierung und eigenem Schwerpunkt:

  1. Compass Pflegeberatung, bundesweit, zugehend (Hausbesuch oder telefonisch), getragen von der privaten Pflegepflichtversicherung.
  2. § 7a-Pflegeberatung der gesetzlichen Pflegekassen, telefonisch oder als Hausbesuch nach Vereinbarung.
  3. Pflegestützpunkt, regional, kommunal organisiert, trägerübergreifend.
  4. Private Pflegeberatung, gegen Honorar, meist freiberuflich oder in Form von Beratungsunternehmen.

Eine ausführliche Darstellung der gesetzlichen § 7a-Beratung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Wer zahlt was, und für wen? Die 6-Spalten-Tabelle

Die folgende Übersicht zeigt die vier Beratungsformen in allen relevanten Dimensionen. Wichtig: Für die Ratsuchenden ist nur die private Honorarberatung kostenpflichtig, die anderen drei kosten Sie nichts, weil sie über Beiträge oder Steuern finanziert werden.

BeratungsformWer zahltWer hat AnspruchHäufigkeitSpezialisierungKontakt
Compass PflegeberatungPKV-Verband (privat finanziert)Primär Privatversicherte; telefonische Erstorientierung offen für alle, Hausbesuch nur für privat PflegeversicherteSo oft nötig, kein gesetzliches LimitHausbesuch, Telefon, Video; sehr breites ThemenfeldBundesweit über zentrale Hotline und Online-Formular
§ 7a-PflegeberatungPflegekasse des VersichertenGesetzlich Versicherte mit Pflegeantrag oder PflegegradIndividuell nach Bedarf, kein fester TurnusKasseneigene Schwerpunkte (z. B. Versorgungsplan)Eigene Pflegekasse
PflegestützpunktPflegekassen + Krankenkassen + Kommune anteiligAlle pflegebedürftigen Personen + AngehörigeOffene Sprechstunden + TermineTrägerübergreifend (Pflege, Kranken, Sozial, kommunal)Regional, siehe unsere Pflegestützpunkt-Suche
Private HonorarberatungRatsuchender direktJede Person, die zahltSo oft gebuchtFrei wählbarer Schwerpunkt (z. B. Widerspruch, Wohnform)Direkt beim Berater oder Beratungsunternehmen

Stand: Mai 2026. Quellen: § 7a SGB XI, § 7c SGB XI, PKV-Verband, GKV-Spitzenverband.

Wichtig: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist Compass nicht Ihre erste Adresse, zuständig ist Ihre eigene Pflegekasse über die § 7a-Beratung. Andersherum gilt: Privatversicherte fallen nicht unter § 7a SGB XI, für sie übernimmt Compass die gesetzlich vorgeschriebene Beratung.

Wer steht hinter welcher Beratung?

Hinter jeder Beratungsform steht ein Finanzier mit eigenen Interessen. Das ist nicht zwingend ein Problem, aber es erklärt, warum jede Beratungsform Stärken und blinde Flecken hat.

Compass Pflegeberatung: die PKV-Tochter

Die Compass Private Pflegeberatung GmbH ist eine Tochtergesellschaft des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Sie wurde 2008 gegründet, um den gesetzlichen Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI für Privatversicherte zu erfüllen. Finanziert wird Compass aus Beiträgen der privaten Pflegepflichtversicherung, Ratsuchende zahlen für die Beratung nichts. Am Telefon gibt Compass auch gesetzlich Versicherten und Selbstzahlern eine erste Orientierung; die aufsuchende Beratung vor Ort ist aber privat Pflegeversicherten vorbehalten, für gesetzlich Versicherte ist Compass nicht der gesetzliche Ansprechpartner.

§ 7a-Berater: angestellt bei der Pflegekasse

Die gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist seit 2009 verpflichtend. Jede Pflegekasse muss sie für ihre Versicherten bereitstellen, entweder durch eigene Mitarbeiter, durch beauftragte Pflegestützpunkte oder durch externe Beratungsdienste. Diese Beratung kostet Sie nichts, weil sie aus den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung finanziert wird. Der Vorteil: Der Berater kennt die Leistungen der eigenen Kasse genau. Der Nachteil: Er ist nicht trägerneutral, bei Leistungsfragen zur Kranken- oder Sozialversicherung muss er meist verweisen.

Pflegestützpunkt: die kommunale Mischung

Pflegestützpunkte sind nach § 7c SGB XI eingerichtete Beratungsstellen. Träger sind gemeinsam die Pflegekassen, die Krankenkassen und die jeweilige Kommune. Genau diese Mischfinanzierung ist die Stärke: Berater im Pflegestützpunkt können trägerübergreifend Auskunft geben, Pflegeleistungen, Krankenversicherung, Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und kommunale Angebote aus einer Hand. Der Nachteil: Pflegestützpunkte sind regional ungleich verteilt. Wo wieviele Stützpunkte je 100.000 Einwohner verfügbar sind, zeigt unsere Verteilungskarte.

Private Honorarberatung: bezahlt vom Ratsuchenden

Daneben gibt es unabhängige Pflegeberater, die ihre Leistung als Honorarberatung anbieten. Stundensätze bewegen sich häufig zwischen 80 und 150 Euro. Vorteil: Der Berater hat keine Bindung an Kasse, Träger oder Versicherer und kann sich rein an Ihren Interessen orientieren. Nachteil: Sie tragen die Kosten allein, außer bei laufendem Widerspruchsverfahren, wo manche Rechtsschutzversicherungen die Beratungskosten übernehmen.

Wann nutzen Sie welche Beratung?

Welche Beratung am besten passt, hängt von Ihrer Situation ab. Die folgende Entscheidungsmatrix führt durch die häufigsten Anliegen, mit Verzweigungen, die ein Suchmaschinen-Snippet nicht abbilden kann:

Ihre SituationBevorzugte Beratung
Erstantrag auf Pflegegrad, gesetzlich versichert§ 7a-Beratung der eigenen Pflegekasse (kennt Antragslauf)
Erstantrag, privatversichertCompass Pflegeberatung
Komplexe Situation: Pflege + Sozialhilfe + WohnformfragePflegestützpunkt (trägerübergreifend aus einer Hand)
Widerspruchsverfahren gegen MD-GutachtenPrivate Honorarberatung oder Sozialverband (VdK/SoVD); im Vorfeld § 7a-Beratung
Wiederkehrende Begleitung über mehrere Monate§ 7a-Beratung (jederzeit erneut nutzbar) oder Pflegestützpunkt
Sie wollen unabhängig vom Kasseninteresse beraten werdenPrivate Honorarberatung oder Pflegestützpunkt
Sie suchen schnellen Termin (innerhalb einer Woche)Compass (oft schnell verfügbar) oder Honorarberatung

Diese Matrix ersetzt keine individuelle Prüfung. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Termin- und Vorbereitungsplanung finden Sie im Ratgeber Pflegeberatung 2026, Übersicht aller Anlaufstellen.

Wo ist Compass nicht zuständig?

Compass übernimmt für Privatversicherte die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung, das ist der Auftrag des PKV-Verbands. Für gesetzlich Versicherte ist Compass nicht der erste Ansprechpartner: Hier greift § 7a SGB XI gegenüber der eigenen Kasse. Sie können trotzdem bei Compass anrufen, etwa für eine zweite Meinung oder ergänzende Information, verbindliche Beratungspflicht für Sie hat aber Ihre eigene Pflegekasse.

Im Umkehrschluss gilt: Wenn Sie privatversichert sind und versuchen, sich von einer gesetzlichen Pflegekasse beraten zu lassen, wird man Sie freundlich an Compass verweisen. Die § 7a-Verpflichtung der gesetzlichen Kassen betrifft ausschließlich deren eigene Versicherte.

Tipp: Nutzen Sie ruhig mehrere Beratungsformen parallel. § 7a-Beratung Ihrer Kasse für die Antragslage, Pflegestützpunkt für die kommunalen Angebote, gegebenenfalls Honorarberatung für die Widerspruchsstrategie. Die Beratungsformen schließen sich nicht aus.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Was ist der Unterschied zwischen Compass und § 7a-Pflegeberatung?

Compass Pflegeberatung ist ein Tochterunternehmen des PKV-Verbands und beratet primär Privatversicherte. Die § 7a-Pflegeberatung ist ein gesetzlicher Anspruch nach § 7a SGB XI gegenüber der eigenen Pflegekasse, gesetzlich Versicherte wenden sich an ihre Kasse, Privatversicherte an Compass. Inhaltlich überschneiden sich die Themen weitgehend, der Unterschied liegt in der Trägerschaft.

Wer zahlt für die Pflegeberatung?

Für Menschen mit Pflegebedarf und Angehörige kostet jede Form der Pflegeberatung nichts, bis auf die private Honorarberatung. Compass wird vom PKV-Verband finanziert, § 7a-Berater werden von der jeweiligen Pflegekasse bezahlt, Pflegestützpunkte gemeinsam von Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunen. Wer privat beraten möchte, zahlt direkt, meist als Stundensatz oder Pauschale.

Habe ich Anspruch auf § 7a-Pflegeberatung?

Ja, sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt oder einen Pflegegrad zuerkannt bekommen haben. § 7a SGB XI selbst legt keinen festen Turnus fest, der Anspruch besteht individuell nach Bedarf. Das ist nicht zu verwechseln mit den verpflichtenden Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Bei laufendem Pflegegeldbezug sind sie ab Pflegegrad 2 halbjährlich Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein vierteljährlicher Besuch möglich. Die § 7a-Beratung kann telefonisch, online oder als Hausbesuch stattfinden, auf Ihren Wunsch.

Was leistet ein Pflegestützpunkt?

Pflegestützpunkte sind kassen- und trägerunabhängige Anlaufstellen nach § 7c SGB XI. Sie beraten zu allen Leistungen aus einer Hand, nicht nur Pflegeversicherung, sondern auch Krankenversicherung, Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und kommunale Angebote. Träger sind Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunen gemeinsam.

Wann lohnt sich eine private Honorarberatung?

Bei komplexen Widerspruchsverfahren, bei der Auswahl zwischen mehreren Wohnformen, oder wenn die Beratungsangebote ohne Gebühr keinen passenden Termin in akzeptabler Zeit anbieten. Auch wenn Sie ausdrücklich trägerunabhängige Beratung möchten, kann das Honorar sinnvoll investiert sein.

Kann ich mehrere Beratungen parallel nutzen?

Ja. Die Beratungsformen schließen sich nicht gegenseitig aus. Häufig ist es sinnvoll, die § 7a-Beratung der eigenen Kasse für den Antrag, den Pflegestützpunkt für die kommunalen Angebote und gegebenenfalls eine Honorarberatung für eine spezifische Rechtsfrage zu kombinieren.

Zusammenfassung

In Deutschland gibt es 2026 vier Wege zur Pflegeberatung, ohne Gebühr oder gegen Honorar. Compass deckt vor allem Privatversicherte ab, die § 7a-Beratung ist der gesetzliche Anspruch für gesetzlich Versicherte, der Pflegestützpunkt vereint Kassen und Kommune unter einem Dach, die private Honorarberatung steht unabhängig daneben. Welche Form für Sie passt, entscheidet die Frage, die Sie klären wollen, und die Frage, wer Sie versichert.

Wer einen ersten Termin sucht, fängt am besten bei der eigenen Pflegekasse (gesetzlich versichert) oder bei Compass (privatversichert) an. Bei Widerspruch gegen ein MD-Gutachten lohnt ein zweiter Berater, siehe unseren Ratgeber zur Widerspruch beim Pflegegrad. Für die generelle Höherstufung gibt es ebenfalls einen eigenen Leitfaden: Pflegegrad erhöhen.

Quellen und Hinweise

YMYL-Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und nach Gesetzeslage geprüft. Bei rechtlich verbindlichen Entscheidungen wenden Sie sich an einen Sozialverband, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.

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