Kurzantwort:Pflegestützpunkte sind gemeinsame Beratungsstellen der Pflege- und Krankenkassen nach § 7c SGB XI. Bundesweit gibt es rund 600 Pflegestützpunkte (Stand 2024, BMG/GKV-Spitzenverband) — verteilt sehr ungleich: Rheinland-Pfalz, Berlin und das Saarland haben pro Kopf die dichtesten Strukturen, Bayern baut sein Netz seit 2019 kontinuierlich aus (58 Pflegestützpunkte, Stand Dezember 2025) und ist bei 96 Landkreisen und kreisfreien Städten noch nicht flächendeckend versorgt. Wer keinen Stützpunkt erreicht, hat trotzdem Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI über die eigene Pflegekasse.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: § 7c SGB XI verpflichtet Pflege- und Krankenkassen zur gemeinsamen Beratung.
- Anzahl bundesweit: rund 600 Pflegestützpunkte (Stand 2024, BMG/GKV-Spitzenverband).
- Top-Versorger (absolut): Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die meisten Stützpunkte in absoluten Zahlen.
- Top-Versorger (pro Kopf): Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben die höchste Dichte je 100.000 Einwohner ab 65 Jahren.
- Schwach versorgt: Sachsen und Sachsen-Anhalt haben die geringste Dichte. Bayern baut seit 2019 kontinuierlich aus (58 Pflegestützpunkte, Stand Dezember 2025), ist bei 96 Landkreisen und kreisfreien Städten aber noch nicht flächendeckend versorgt.
- Alternative:§ 7a SGB XI — Pflegeberatung durch die eigene Pflegekasse; Privatversicherte über compass private pflegeberatung.
Was schreibt § 7c SGB XI eigentlich vor?
Die Rechtsgrundlage für Pflegestützpunkte ist § 7c SGB XI. Die Vorschrift verpflichtet die Pflege- und Krankenkassen, im Einvernehmen mit den jeweiligen Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden Pflegestützpunkte einzurichten — wenn das jeweilige Bundesland dies wünscht.
Das „wenn das Bundesland es wünscht" ist entscheidend: § 7c SGB XI gibt den Bundesländern die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht zur Einrichtung. Genau deshalb ist die Verteilung in Deutschland so ungleich. Manche Länder setzen massiv auf das Stützpunkt-Modell, andere bewusst auf andere Beratungsformen.
Aufgaben der Stützpunkte sind in § 7c Absatz 2 aufgeführt:
- Auskunft und Beratung zu Sozialleistungen und Hilfsangeboten
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in enger Vernetzung
- Koordination aller für die wohnortnahe Versorgung notwendigen Hilfen
- Vernetzung mit Pflegediensten, Selbsthilfegruppen und Ehrenamt
Verteilung der Pflegestützpunkte über die 16 Bundesländer
Die folgende Tabelle zeigt die ungefähre Anzahl der Pflegestützpunkte je Bundesland, die Bevölkerung ab 65 Jahren (Destatis 2023) und die rechnerische Dichte pro 100.000 Einwohner ab 65 Jahren. Die Spalte „Bewertung" ordnet die relative Versorgung ein.
Stand: BMG-Pflegestützpunkte-Übersicht und Landeslisten, Stand 2024. Alle Zahlen sind Annäherungen — BMG, GKV-Spitzenverband und Landeslisten weichen leicht voneinander ab, weil Stützpunkte unterjährig eröffnet oder zusammengelegt werden. Die Spalte „Anzahl Stützpunkte" verwendet „ca." durchgängig.
| Bundesland | Anzahl Stützpunkte | Bevölkerung ab 65 (ca.) | Pro 100k Ü65 | Dichte-Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | ~36 | ~750.000 | ~4,8 | sehr dicht |
| Brandenburg | ~25 | ~640.000 | ~3,9 | dicht |
| Rheinland-Pfalz | ca. 130-150 | ~970.000 | ~13-15 | sehr dicht |
| Nordrhein-Westfalen | ~110 | ~3.870.000 | ~2,8 | solide |
| Saarland | ~14 | ~230.000 | ~6,1 | dicht |
| Hessen | ~30 | ~1.380.000 | ~2,2 | solide |
| Hamburg | ~8 | ~360.000 | ~2,2 | solide |
| Bremen | ~5 | ~140.000 | ~3,6 | dicht |
| Schleswig-Holstein | ~16 | ~650.000 | ~2,5 | solide |
| Niedersachsen | ~50 | ~1.800.000 | ~2,8 | solide |
| Mecklenburg-Vorpommern | ~18 | ~410.000 | ~4,4 | dicht |
| Baden-Württemberg | ~50 | ~2.300.000 | ~2,2 | solide |
| Sachsen | ~15 | ~1.050.000 | ~1,4 | dünn |
| Thüringen | ~16 | ~570.000 | ~2,8 | solide |
| Sachsen-Anhalt | ~12 | ~580.000 | ~2,1 | solide bis dünn |
| Bayern | 58 (Stand 12/2025, im Ausbau) | ~2.880.000 | ~2,0 | solide bis dünn (im Ausbau) |
Stand 2024. Quellen: BMG-Pflegestützpunkte-Übersicht, GKV-Spitzenverband, Landesministerien. Zahlen je nach Quelle variieren — BMG, GKV-Spitzenverband und Landeslisten weichen leicht ab; die exakte Zahl der Stützpunkte schwankt unterjährig. Die Berechnung „Pro 100k Ü65" basiert auf Destatis-Daten 2023 zur Bevölkerung ab 65 Jahren. Der Bayern-Wert stammt aus einer aktuelleren Quelle (Stand Dezember 2025, siehe nächster Abschnitt) und ist daher nicht exakt mit dem übrigen Tabellenstand 2024 vergleichbar.
Bayern holt auf: Wie steht es um die Pflegestützpunkte?
Bayern wurde in älteren Übersichten oft als „Sonderfall ohne eigenes Pflegestützpunkt-Netz" dargestellt. Diese Einschätzung ist überholt: Laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 7. Dezember 2025 gibt es aktuell 58 Pflegestützpunkte im Freistaat. Der Ausbau läuft seit 2019 kontinuierlich — 2022 waren es 48 Stützpunkte, seither ist die Zahl weiter gestiegen.
Bayern hat 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte, insgesamt also 96 Gebietskörperschaften. Bei 58 Pflegestützpunkten ist das Netz damit noch nicht flächendeckend — anders als etwa in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen gibt es also nach wie vor Regionen ohne eigenen Stützpunkt vor Ort. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat einen weiteren Ausbau angekündigt.
Wichtig zur Einordnung: Vereinzelt kursiert die Zahl „über 100 Pflegestützpunkte" für Bayern. Das ist eine Verwechslung — gemeint sind damit meist die separat geförderten Fachstellen für pflegende Angehörige, von denen es rund 100 im Freistaat gibt. Fachstellen und Pflegestützpunkte sind zwei unterschiedliche, parallel geförderte Beratungsangebote und sollten nicht gleichgesetzt werden.
Für Betroffene in Bayern heißt das: Wer keinen Pflegestützpunkt in erreichbarer Nähe findet, hat trotzdem Anspruch auf kostenlose Beratung über die eigene Pflegekasse nach § 7a SGB XI — unabhängig vom Ausbaustand vor Ort.
Wo bestehen regionale Lücken?
Auch innerhalb der Bundesländer mit guter Durchschnittsversorgung gibt es regionale Unterschiede. Aus der Praxis lassen sich wiederkehrende Muster benennen:
- Ländlicher Raum: Ein flächenmäßig großer Kreis mit wenigen Einwohnern hat oft nur einen Stützpunkt im Hauptort. Die reine Entfernung ist für ältere Menschen manchmal das größte Hindernis.
- Ostdeutsche Flächenländer: Sachsen und Sachsen-Anhalt haben absolut wenig Stützpunkte. Die kommunale Pflegeberatung springt zwar ein, ist aber in der Wahrnehmung weniger sichtbar als ein „Stützpunkt".
- Kleine Stadtstaaten gut versorgt: Berlin, Bremen, Hamburg haben dichte Stützpunkt-Netze, weil die Wege kurz sind und die Kassen-Kooperation gut funktioniert.
- NRW und Rheinland-Pfalz an der Spitze: Beide Länder haben das Stützpunkt-Modell sehr konsequent ausgebaut — flächendeckend bis in kleinere Städte.
Praxis-Hinweis: Wer wissen will, welche Stützpunkte in seiner Nähe sind, findet eine bundesweite Suche und Direkt-Links zu den Stützpunkt-Listen im Ratgeber Pflegestützpunkt finden.
Was tun, wenn kein Stützpunkt erreichbar ist? — § 7a SGB XI
Auch wer keinen Stützpunkt in der Nähe hat, hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Die Rechtsgrundlage ist § 7a SGB XI. Sie verpflichtet die Pflegekassen, jeden Versicherten individuell zu beraten — unabhängig davon, ob es einen Stützpunkt vor Ort gibt.
Drei Wege stehen offen:
- Pflegekasse direkt: Jede Pflegekasse muss eigene Pflegeberater bereitstellen. Die Beratung kann telefonisch, per Video oder als Hausbesuch erfolgen — auf Wunsch des Versicherten.
- compass private pflegeberatung: Privatversicherte erhalten die § 7a-Beratung über compass private pflegeberatung — kostenlos, bundesweit, ebenfalls per Telefon, Video oder zu Hause. Mehr im Ratgeber zu compass.
- Pflegeberatung zuhause: Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben nach § 37 Absatz 3 SGB XI zusätzlich Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche zu Hause — abhängig vom Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich. Details im Beratungsbesuch-Ratgeber.
Wie bereite ich mich auf die Pflegeberatung vor?
Aus meiner Erfahrung in der ambulanten Versorgung ist die Pflegeberatung dann am wirksamsten, wenn Pflegebedürftige und Angehörige sich gut vorbereiten. Vier praktische Hinweise:
- Pflegegrad-Unterlagen mitbringen: Bescheid der Pflegekasse, MD-Gutachten, alle laufenden Verordnungen.
- Pflegealltag dokumentieren: Ein einfaches Pflegetagebuch — wer hilft wann wobei — gibt der Beratung Substanz. Vorlage im Pflegetagebuch-Ratgeber.
- Konkrete Fragen stellen: „Welche Leistungen passen zu unserer Situation?" hilft mehr als „Was steht uns zu?".
- Begleitperson mitbringen: Eine zweite Person hört zu, schreibt mit, fragt nach. Gerade in stressigen Phasen entlastet das enorm.
Wo liegt der Unterschied zwischen Stützpunkt und Pflegekasse-Beratung?
Beide Beratungsangebote sind kostenlos und an die gleiche Qualifikation gebunden. Der praktische Unterschied liegt in der Trägerschaft und der Erreichbarkeit:
- Pflegestützpunkt (§ 7c): Gemeinsame Einrichtung mehrerer Kassen und der Kommune; kassenübergreifend; oft Anlaufstelle für ergänzende Angebote im Quartier.
- Pflegekasse-Beratung (§ 7a): Eigene Beratung der jeweiligen Pflegekasse; speziell auf die Leistungen dieser Kasse abgestimmt; in der Regel überregional erreichbar.
In der Praxis ist beides hilfreich. Wer einen Stützpunkt in der Nähe hat, profitiert von der lokalen Vernetzung. Wer keinen hat, bekommt über § 7a dieselbe rechtliche Beratungsqualität.
Häufige Fragen zu Pflegestützpunkten
Brauche ich einen Pflegegrad für die Beratung?
Nein. Sowohl Pflegestützpunkte als auch die Pflegekasse-Beratung nach § 7a SGB XI sind allen Versicherten zugänglich — auch ohne Pflegegrad. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Kann der Pflegestützpunkt einen Pflegegrad-Antrag stellen?
Der Stützpunkt unterstützt beim Ausfüllen und Versenden des Antrags, der Antrag selbst geht aber an die Pflegekasse. Der Stützpunkt kann außerdem Tipps geben, wie die Begutachtung vorzubereiten ist und welche Unterlagen hilfreich sind.
Sind die Mitarbeiter im Pflegestützpunkt neutral?
Ja. Pflegestützpunkte sind als kassenübergreifende Beratung konzipiert. Sie dürfen keine Pflegedienste oder Heime bevorzugen und arbeiten weisungsfrei. Verwerfungen in der Praxis sind möglich — wer den Eindruck hat, parteiisch beraten worden zu sein, kann die Beratung bei der Pflegekasse oder im nächsten Stützpunkt wiederholen.
Wer hat den Pflegestützpunkt erfunden?
Das Konzept wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 in das SGB XI aufgenommen (§ 7c). Ziel war eine wohnortnahe, neutrale und kassenübergreifende Beratungsstelle für Pflegebedürftige und Angehörige.
Gibt es Pflegestützpunkte auch online?
Viele Stützpunkte bieten inzwischen Beratung per Telefon und Video an. Eine reine Online-Plattform ohne Vor-Ort-Beratung wäre aber kein Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI — hierfür sind die Pflegekasse-Beratung oder Online-Pflegeberatungs-Angebote die richtige Adresse.
Zusammenfassung
Rund 600 Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI (Stand 2024, BMG/GKV-Spitzenverband) bilden bundesweit die zentrale, kassenübergreifende Pflegeberatungsstruktur. Die Verteilung ist ungleich: Rheinland-Pfalz und NRW haben absolut die meisten Stützpunkte, pro Kopf liegen Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern vorn; Sachsen und Sachsen-Anhalt haben deutlich weniger. Bayern baut sein Netz seit 2019 kontinuierlich aus (58 Pflegestützpunkte, Stand Dezember 2025), ist bei 96 Landkreisen und kreisfreien Städten aber noch nicht flächendeckend versorgt.
Wer keinen Stützpunkt in der Nähe hat, ist nicht unversorgt: § 7a SGB XI sichert jedem Versicherten Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die eigene Pflegekasse, Privatversicherte über compass. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt zusätzlich regelmäßige Beratungsbesuche zu Hause. Die wichtigste Praxis-Botschaft: Beratung aktiv einfordern, Unterlagen vorbereiten, konkrete Fragen mitbringen.
Quellen und Hinweise
- § 7a SGB XI — Pflegeberatung
- § 7c SGB XI — Pflegestützpunkte
- § 37 Abs. 3 SGB XI — Beratungseinsätze zu Hause
- Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 (Einführung der Pflegestützpunkte)
- BMG — Pflegestützpunkte
- GKV-Spitzenverband — Pflegestützpunkte
- Destatis — Bevölkerungsstand nach Bundesländern und Altersgruppen (Stand 2023, Berechnungsbasis)
Stand Mai 2026. Zahlen wurden auf Basis der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren BMG- und Spitzenverbandsdaten ermittelt. Geringe Abweichungen zwischen den Quellen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung.

