Kurzantwort:Ein eigenständiges Landespflegegeld als direkte Geldzahlung an Pflegebedürftige zahlt aktuell nur Bayern (500 Euro pro Jahr nach BayLPflGG — 2026 von zuvor 1.000 Euro halbiert). Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zahlen Pflegewohngeld für Heimbewohner. Hamburg hat eine Schonvermögens-Sonderregel. Die übrigen Länder haben keine vergleichbare direkte Geldleistung — viele fördern jedoch Pflegeinfrastruktur oder Pflegeausbildung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bayern:500 €/Jahr Landespflegegeld ab Pflegegrad 2 (2026 von zuvor 1.000 € halbiert — die größte Änderung 2026).
- Schleswig-Holstein, NRW: Pflegewohngeld für Heimbewohner (kein Landespflegegeld im engeren Sinne).
- Hamburg: Höhere Schonvermögensgrenzen bei der Hilfe zur Pflege.
- Übrige 12 Länder: Kein Landespflegegeld, aber teils Förderprogramme für Pflegestrukturen oder Pflegeausbildung.
- Bundesleistungen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel laufen bundesweit gleich über die Pflegekasse.
Was ist „Landespflegegeld" überhaupt — und was nicht?
Der Begriff Landespflegegeld wird im Alltag sehr unscharf verwendet. Im engeren Sinne meint er eine Geldzahlung des jeweiligen Bundeslandes direkt an den pflegebedürftigen Menschen — frei verwendbar, ohne Verwendungsnachweis. In dieser Form gibt es Landespflegegeld in Deutschland nur in Bayern.
Was andere Länder anbieten, fällt in vier unterschiedliche Kategorien:
- Landespflegegeld im engeren Sinne: Direkte Geldzahlung an Pflegebedürftige (Bayern, 500 €/Jahr seit 2026).
- Pflegewohngeld: Zuschuss zu den Investitionskosten in stationären Heimen — senkt den Eigenanteil im Heim (Schleswig-Holstein, NRW).
- Schonvermögens-Sonderregeln: Höhere Vermögensfreibeträge bei der Hilfe zur Pflege nach SGB XII (Hamburg).
- Allgemeine Pflege-Förderung: Zuschüsse für Pflegeheim-Bau, Pflegestrukturentwicklung, Pflegeausbildung, Quartiersprojekte (alle Länder in unterschiedlichem Umfang).
Wichtig zur Abgrenzung: Wer im Internet liest „Bundesland XY zahlt Landespflegegeld", ist gut beraten, die genaue Programmbezeichnung zu prüfen. Viele Förderprogramme gehen an Pflegeeinrichtungen oder die Pflegeschulen, nicht direkt an Pflegebedürftige.
Vergleichstabelle: Landespflegegeld in allen 16 Bundesländern
Die folgende Übersicht zeigt den Stand 2026 für die Länder mit eigenständigen Pflege-Geldleistungen oder Heim-Zuschüssen. Die Spalte „Quelle" verweist auf die zuständige Behörde.
| Bundesland | Programm | Höhe | Anspruch | Zuständige Stelle |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | Landespflegegeld (BayLPflGG) | 500 €/Jahr (Pauschale, 2026 halbiert) | Pflegegrad 2+, Wohnsitz Bayern | Landesamt für Pflege (LfP) |
| Schleswig-Holstein | Pflegewohngeld | Variabel, deckt Investitionskosten | Heimbewohner mit geringem Einkommen | Kreis/kreisfreie Stadt |
| Nordrhein-Westfalen | Pflegewohngeld + progres.nrw | Variabel je nach Heim/Einkommen | Heimbewohner mit geringem Einkommen | Kreis/kreisfreie Stadt, Land |
| Hamburg | Höhere Schonvermögensgrenzen | Über Bundes-Freibetrag hinaus | Empfänger Hilfe zur Pflege | Sozialbehörde |
| Baden-Württemberg | — | — | — | Sozialministerium (Strukturförderung) |
| Berlin | — | — | — | Senatsverwaltung |
| Brandenburg | — | — | — | Sozialministerium |
| Bremen | — | — | — | Senatorin für Gesundheit |
| Hessen | — | — | — | Sozialministerium (Strukturförderung) |
| Mecklenburg-Vorpommern | — | — | — | Sozialministerium |
| Niedersachsen | — | — | — | Sozialministerium |
| Rheinland-Pfalz | — | — | — | Sozialministerium |
| Saarland | — | — | — | Sozialministerium |
| Sachsen | — | — | — | Sozialministerium (Strukturförderung) |
| Sachsen-Anhalt | — | — | — | Sozialministerium |
| Thüringen | — | — | — | Sozialministerium |
Stand Mai 2026. „—" bedeutet: kein eigenständiges Landespflegegeld und kein Pflegewohngeld; es können trotzdem Förderprogramme für Pflegeeinrichtungen, Quartiersprojekte oder Pflegeausbildung bestehen. Direkte Geldleistungen an Pflegebedürftige sind damit aber nicht verbunden.
Bayern — das einzige Landespflegegeld im engeren Sinne
Bayern hat das einzige eigenständige Landespflegegeld in Deutschland. Die Pauschale beträgt seit 2026 500 Euro pro Pflegebedürftigem und Jahr — zuvor waren es 1.000 Euro, die größte Änderung im Landespflegegeld-Vergleich 2026. Ausgezahlt wird die Leistung vom Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) mit Sitz in Amberg. Voraussetzung sind Pflegegrad 2 oder höher und der gewöhnliche Aufenthalt in Bayern.
Die Leistung wird zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegekasse gezahlt — ohne Anrechnung, ohne Verwendungsnachweis, steuerfrei. Alle Details und der Antragsweg sind im Vertiefungs-Artikel beschrieben: Landespflegegeld Bayern: 500 Euro pro Jahr.
Schleswig-Holstein und NRW: Pflegewohngeld statt Landespflegegeld
Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben kein klassisches Landespflegegeld, dafür aber das sogenannte Pflegewohngeld. Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Investitionskosten in stationären Pflegeeinrichtungen — also dem Teil des Heimentgelts, der für Bau, Erhalt und Einrichtung des Heims anfällt.
Wer bekommt Pflegewohngeld? Heimbewohner, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Investitionskosten selbst zu tragen. Es ist also bedarfsabhängig — anders als das Bayerische Landespflegegeld, das pauschal gezahlt wird.
Wie hoch ist Pflegewohngeld? Das hängt vom konkreten Heim, vom Pflegegrad und vom Einkommen ab. Beträge im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Monat sind nicht ungewöhnlich. Maßgeblich ist die jeweilige Heimkosten-Aufschlüsselung.
Was bringt Pflegewohngeld konkret? Der Heimbewohner muss die Investitionskosten nicht aus eigener Tasche zahlen. Sein Eigenanteil reduziert sich entsprechend. Anders gesagt: Das Pflegewohngeld erhöht nicht das Vermögen des Pflegebedürftigen, senkt aber seine monatlichen Heimkosten.
Die Anträge laufen über die Kreise oder kreisfreien Städte — also nicht zentral wie das Landesamt für Pflege (LfP) in Bayern. Wer in ein Heim zieht, sollte den Pflegewohngeld-Antrag möglichst direkt mit dem Heimträger besprechen. Für Schleswig-Holstein im Detail: Pflegewohngeld Schleswig-Holstein: Antrag, Höhe und Voraussetzungen.
Hamburg: Höhere Schonvermögensgrenzen bei Hilfe zur Pflege
Hamburg geht einen anderen Weg: Statt einer Pauschale oder eines Wohngeldes hebt der Stadtstaat die Schonvermögensgrenzen bei der Hilfe zur Pflege nach SGB XII über die Bundeswerte hinaus an. Das bedeutet: Hamburger Heimbewohner dürfen mehr Vermögen behalten, bevor das Sozialamt die Heimkosten übernimmt.
Diese Regel ist weniger sichtbar als ein Landespflegegeld, hat aber für Heimbewohner mit kleinerem Vermögen praktische Bedeutung — der eigene Notgroschen ist besser geschützt. Details zu Freibeträgen und Antrag im Vertiefungs-Artikel: Hamburg: Schonvermögen bei Hilfe zur Pflege. Individuelle Fragen klärt am besten das zuständige Sozialamt in Hamburg.
Die übrigen Bundesländer: Was es nicht gibt — und was es trotzdem gibt
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben kein Landespflegegeld im Sinne einer direkten Geldleistung an Pflegebedürftige. Wer dort wohnt, bekommt ausschließlich die Bundesleistungen über die Pflegekasse — siehe Übersicht im Ratgeber Pflegegeld 2026.
Was diese Länder allerdings doch tun (und was oft übersehen wird):
- Pflegestützpunkte: Bundesweit werden Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI von den Ländern (zusammen mit Pflegekassen) finanziert. Die Verteilung ist sehr unterschiedlich — Details im Pflegestützpunkte-Verteilungsartikel.
- Pflegeausbildungs-Förderung: Mehrere Länder (z. B. Sachsen, Bayern) fördern die Pflegeausbildung mit Schul- oder Ausbildungsgeld.
- Heim-Bauförderung: Die meisten Länder bezuschussen Bau und Erhalt von Pflegeheimen über Strukturprogramme — das senkt die Heim-Investitionskosten indirekt.
- Quartiersprojekte / Wohnberatung: Förderprogramme für barrierefreies Wohnen, Wohngruppen, Quartiersmanagement.
Methodischer Hinweis: Diese Förderungen sind keine Landespflegegeld-Ersatz. Sie fließen an Einrichtungen, Träger oder Pflegeschulen — nicht an Pflegebedürftige direkt.
Wie sich Landes- und Bundesleistungen kombinieren lassen
Wer in Bayern wohnt und Pflegegrad 3 hat, kann aktuell folgende Leistungen kumulieren:
- Pflegegeld (Bund):599 € × 12 = 7.188 € pro Jahr
- Landespflegegeld (Bayern): 500 € pro Jahr (seit 2026 halbiert)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € × 12 = 504 € pro Jahr (Bundes-Leistung)
- Entlastungsbetrag:131 € × 12 = 1.572 € pro Jahr (Bundes-Leistung)
- Summe: 9.764 € pro Jahr (nur Bundes- und Landesleistungen kumuliert, ohne Sachleistungen, Verhinderungspflege oder Wohnumfeldanpassung).
Wer dieselbe Situation in Sachsen-Anhalt hat, kommt bei reinen Pauschalen auf 9.264 € pro Jahr. Der Unterschied liegt seit der Halbierung 2026 nur noch bei 500 € — vorher waren es 1.000 €.
Spezial-Artikel pro Bundesland
Für tiefergehende Informationen pro Bundesland bauen wir nach und nach Spezial-Artikel auf:
- Bayern: Landespflegegeld 500 €/Jahr — LfP-Antrag
- Schleswig-Holstein: Pflegewohngeld — Antrag und Höhe
- NRW: Pflegewohngeld + progres.nrw (folgt)
- Hamburg: Schonvermögen bei Hilfe zur Pflege
Häufige Fragen zum Landespflegegeld
Kann ich Bayerisches Landespflegegeld bekommen, wenn ich in einem anderen Bundesland arbeite?
Maßgeblich ist nicht der Arbeitsplatz, sondern der gewöhnliche Aufenthalt des pflegebedürftigen Menschen. Wer dauerhaft in Bayern wohnt und nur woanders arbeitet, bleibt anspruchsberechtigt.
Was ist mit Pflegewohngeld in Bayern?
In Bayern existiert kein Pflegewohngeld. Heimbewohner mit nicht ausreichendem Einkommen müssen stattdessen Hilfe zur Pflege beim örtlichen Sozialamt nach SGB XII beantragen — eine bedarfsgeprüfte Leistung.
Müssen Landesleistungen versteuert werden?
Sowohl das Bayerische Landespflegegeld als auch das Pflegewohngeld in Schleswig-Holstein und NRW sind nicht einkommensteuerpflichtig. Sie werden auch nicht auf Wohngeld, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege angerechnet.
Gibt es bald Landespflegegeld in weiteren Bundesländern?
Politische Vorstöße gab es in den vergangenen Jahren in mehreren Ländern, beschlossen wurde aber kein vergleichbares Programm. Wer wissen will, ob sich die Lage ändert, sollte die jeweiligen Sozialministerien oder unseren Newsletter im Auge behalten.
Hängt das Pflegegeld der Pflegekasse vom Bundesland ab?
Nein. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist bundeseinheitlich geregelt — egal, wo Sie wohnen. Bei Pflegegrad 2 sind das 347 Euro pro Monat, bei Pflegegrad 5 bis zu 990 Euro. Die Bundesländer-Unterschiede gelten nur für zusätzliche Landes-Programme.
Zusammenfassung
Landespflegegeld im engeren Sinne — also direkte Geldzahlung an Pflegebedürftige — gibt es in Deutschland nur in Bayern (500 Euro pro Jahr, 2026 von zuvor 1.000 Euro halbiert — die größte Änderung im diesjährigen Vergleich). Schleswig-Holstein und NRW zahlen Pflegewohngeld, das die Heimkosten senkt, aber bedarfsgeprüft ist. Hamburg hat Schonvermögens-Sonderregeln. Die übrigen Länder haben keine vergleichbaren direkten Geldleistungen.
Wer prüfen will, was im eigenen Bundesland möglich ist, sollte die jeweiligen Sozialministerien oder Pflegestützpunkte konsultieren. Eine erste Orientierung bietet auch unser Ratgeber zum Pflegegeld 2026. Die Pflegebox mit den 42 Euro Pflegehilfsmitteln pro Monat steht übrigens bundesweit allen pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad zu — ohne Eigenanteil und unabhängig vom Wohnort.
Quellen und Hinweise
- Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG)
- Landespflegegesetz Schleswig-Holstein (Pflegewohngeld)
- Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)
- § 7c, § 37, § 45b SGB XI
- § 90, § 92 SGB XII (Schonvermögen)
- Landesamt für Pflege (LfP) — Landespflegegeld
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeleistungen
Stand Mai 2026, fachlich geprüft. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

