Kurzantwort:Das Bayerische Landespflegegeld nach dem Bayerischen Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) ist eine Einmalzahlung von 500 Euro pro Pflegegeldjahr — seit 2026 halbiert, aber weiterhin zusätzlich zum Pflegegeld nach § 37 SGB XI und ohne Anrechnung. Anspruch hat, wer mindestens Pflegegrad 2 hat und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern. Je nach Wohnsitz-Situation gelten Sonderregeln (siehe unten).
Das Wichtigste auf einen Blick
- Höhe:500 Euro pro Pflegebedürftigem und Pflegegeldjahr — seit 2026 halbiert, nicht nach Pflegegrad gestaffelt.
- Anspruch:Pflegegrad 2 oder höher nach SGB XI und gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern.
- Antragsstelle: Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg, Online-Antrag über ELSTER.
- Frist: Antrag in Textform bis drei Monate nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres.
- Zusätzlich: Wird nicht auf das Bundes-Pflegegeld oder Sozialleistungen angerechnet.
- Steuerfrei: Keine Einkommensteuerpflicht auf das Landespflegegeld.
Was ist das Bayerische Landespflegegeld?
Das Bayerische Landespflegegeld ist eine eigenständige Leistung des Freistaats Bayern. Es wurde im Jahr 2018 eingeführt und ist im Bayerischen Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) geregelt. Anders als das Pflegegeld nach SGB XI, das von der Pflegekasse kommt, zahlt das Landespflegegeld der Freistaat selbst.
Der Hintergrund: Die Staatsregierung wollte pflegebedürftige Menschen unbürokratisch entlasten, ohne den Umweg über die Sozialversicherung. Deshalb ist die Leistung als pauschale Anerkennung konzipiert — sie ist nicht an einen Verwendungszweck gebunden. Wer das Geld bekommt, kann selbst entscheiden, wofür er es einsetzt.
Wichtig: Das Landespflegegeld ist keine Sozialhilfeleistung und wird nicht bedarfsabhängig geprüft. Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen spielen für den Anspruch keine Rolle.
Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld in Bayern?
Für den Anspruch müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich ist dabei der letzte Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres:
- Pflegegrad 2 oder höhernach SGB XI. Wer einen Pflegegrad 1 hat, ist nicht anspruchsberechtigt. Die Pflegegrad-Einstufung erfolgt über die Pflegekasse — siehe auch unsere Pflegegrad-Tabelle 2026.
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern. Maßgeblich ist nicht allein die Meldeadresse, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt.
Anspruchsberechtigt ist der pflegebedürftige Mensch selbst — nicht die pflegenden Angehörigen. Wenn der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, den Antrag selbst zu stellen, kann ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer oder Bevollmächtigter mit Vorsorgevollmacht) den Antrag einreichen.
Wohnsitz-Sonderregel: Was gilt bei Heim, Klinik oder Umzug?
Die Wohnsitz-Frage ist in der Praxis die häufigste Stolperstelle. Maßgeblich ist immer der gewöhnliche Aufenthalt — und der kann von der Meldeadresse abweichen.
- Pflegebedürftiger im bayerischen Heim: Anspruch bleibt bestehen, wenn das Heim in Bayern liegt. Auch hier ist der gewöhnliche Aufenthalt Bayern.
- Pflegebedürftiger im Heim außerhalb Bayerns: Wer dauerhaft in einem Heim außerhalb Bayerns versorgt wird, verliert in der Regel den Anspruch — selbst wenn die Meldeadresse weiterhin in Bayern geführt wird. Entscheidend ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt.
- Pflege durch Angehörige außerhalb Bayerns: Wenn der Pflegebedürftige zu pflegenden Angehörigen in ein anderes Bundesland gezogen ist, ist der Wohnsitz dort. Der Anspruch entfällt.
- Kurzzeitiger Auslandsaufenthalt / Klinik: Vorübergehende Aufenthalte (Reise, Krankenhaus, Reha) ändern den gewöhnlichen Aufenthalt nicht. Anspruch bleibt erhalten.
- Umzug nach Bayern: Wer im Laufe des Jahres nach Bayern zieht, muss am letzten Tag des Pflegegeldjahres seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben, um den Anspruch für dieses Jahr zu erfüllen.
Praxis-Hinweis:Wer im Grenzbereich wohnt — etwa nahe Württemberg oder Sachsen — sollte bei der Antragstellung den tatsächlichen Aufenthalt belegen können (z. B. durch Hausarztrechnungen, Pflegevertrag oder ähnliche Nachweise).
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Die Höhe ist einheitlich geregelt: 500 Euro pro Pflegebedürftigem und Pflegegeldjahr. Es gibt keine Staffelung nach Pflegegrad — ein Pflegegrad 2 bekommt denselben Betrag wie ein Pflegegrad 5. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich als Einmalbetrag.
2026 halbiert:Zum 1. Januar 2026 hat der Freistaat das Landespflegegeld auf 500 Euro pro Pflegegeldjahr gekürzt — vorher lag die Pauschale beim Doppelten. Grundlage ist die geänderte Fassung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (Art. 2 Abs. 4 BayLPflGG). Für Betroffene heißt das: Der Anspruch bleibt bestehen, der Betrag ist aber geringer als in den Vorjahren.
| Pflegegrad | Landespflegegeld Bayern | Pflegegeld nach § 37 SGB XI | Summe pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | — |
| Pflegegrad 2 | 500 € | 347 € × 12 = 4.164 € | 4.664 € |
| Pflegegrad 3 | 500 € | 599 € × 12 = 7.188 € | 7.688 € |
| Pflegegrad 4 | 500 € | 800 € × 12 = 9.600 € | 10.100 € |
| Pflegegrad 5 | 500 € | 990 € × 12 = 11.880 € | 12.380 € |
Die jährliche Pauschale wirkt im Vergleich zum Pflegegeld der Pflegekasse zunächst klein. Aber: Sie kommt zusätzlich, ohne Anrechnung und ohne Verwendungsnachweis. Bei Pflegegrad 2 erhöht sie das jährliche Pflegegeld um rund 12 Prozent, bei Pflegegrad 5 noch um gut 4 Prozent.
Wie beantragt man das Landespflegegeld?
Der Antrag wird beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) mit Sitz in Amberg gestellt — der Behörde, die nach Art. 4 BayLPflGG für den Vollzug des Landespflegegeldgesetzes zuständig ist. Das LfP bietet einen Online-Antrag über ELSTER, der Antrag kann aber auch in Papierform per Post eingereicht werden.
- Pflegegrad sicherstellen: Der Bescheid der Pflegekasse über Pflegegrad 2 oder höher muss vorliegen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, beantragt zuerst diesen — siehe Ratgeber Pflegegeld beantragen.
- Antragsportal aufrufen: Direkt über den Online-Antrag des LfP (lfp.bayern.de/landespflegegeld/) — die Anmeldung läuft über ELSTER. Alternativ kann das Antragsformular dort heruntergeladen und per Post geschickt werden.
- Daten eingeben: Persönliche Daten des Pflegebedürftigen, Pflegegrad-Bescheid hochladen, IBAN angeben.
- Antrag absenden: Bestätigung wird per E-Mail oder Post zugestellt.
- Bearbeitung abwarten: Nach Auskunft des LfP dauert die Bearbeitung im Regelfall einige Wochen. Bei Rückfragen meldet sich das LfP schriftlich.
Frist beachten:Das Landespflegegeld ist für jedes Pflegegeldjahr in Textform beim Landesamt für Pflege zu beantragen — und zwar bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres (Art. 3 BayLPflGG). Wer die Frist versäumt, riskiert, dass der Anspruch für dieses Jahr verfällt. Halten Sie den Pflegegrad-Bescheid der Pflegekasse für den Antrag bereit.
Wann wird das Landespflegegeld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt einmal je Pflegegeldjahr als Einmalbetrag auf das im Antrag angegebene Konto. Voraussetzung ist ein fristgerechter, vollständiger Antrag beim Landesamt für Pflege. Ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird auf den letzten Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres bezogen.
Wer den Antrag erst kurz vor Fristende einreicht, muss mit einer entsprechend späteren Auszahlung rechnen. Reichen Sie die Unterlagen deshalb möglichst frühzeitig nach Ende des Pflegegeldjahres ein. Bei Rückfragen oder fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.
Was ist nicht im Landespflegegeld enthalten?
Damit keine Erwartungslücke entsteht: Diese Leistungen werden in Bayern nicht über das Landespflegegeld abgedeckt, sondern laufen über Bundes- oder andere Programme:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro pro Monat — diese Pauschale läuft bundesweit über die Pflegekasse, nicht über das Landespflegegeld. Mehr dazu im Ratgeber Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich.
- Entlastungsbetrag:131 Euro pro Monat nach § 45b SGB XI — ist ebenfalls Bundesleistung, kein Landesgeld.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme — laufen über die Pflegekasse, nicht über den Freistaat.
- Pflegewohngeld:Gibt es in Bayern nicht — das ist eine Leistung anderer Bundesländer (z. B. Schleswig-Holstein, NRW). Bayerns Heimbewohner müssen ggf. Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.
- Zuschuss für 24-Stunden-Betreuung: Hierfür gibt es kein bayerisches Sonderprogramm — Bundesleistungen wie das Pflegegeld können aber für die Vergütung eingesetzt werden.
Was bringt das Landespflegegeld über fünf Jahre?
Über mehrere Jahre summiert sich die scheinbar kleine Pauschale zu einem nennenswerten Betrag — besonders wenn man berücksichtigt, dass die Leistung steuerfrei und ohne Verwendungsnachweis gezahlt wird.
| Zeitraum | Landespflegegeld kumuliert | Bezugsvergleich |
|---|---|---|
| 1 Jahr | 500 € | ~1,4 Monatsbeträge Pflegegeld PG 2 |
| 3 Jahre | 1.500 € | ~4,3 Monatsbeträge PG 2 |
| 5 Jahre | 2.500 € | Entspricht gut 7 Monaten Pflegegeld PG 2 |
| 10 Jahre | 5.000 € | Gut 14 Monatsbeträge PG 2 |
Hinweis: Die Rechnung geht von einer unveränderten jährlichen Pauschale aus. Anpassungen sind durch den Bayerischen Landtag jederzeit möglich.
Bayern im Vergleich: Welche anderen Bundesländer zahlen extra?
Bayern ist eines der wenigen Bundesländer mit einem eigenständigen Landespflegegeld in dieser Form. Andere Länder zahlen entweder ein Pflegewohngeld (z. B. Schleswig-Holstein, NRW), Pflegeschulgeld oder gar keine zusätzliche Leistung. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Landespflegegeld-Vergleich aller 16 Bundesländer.
Häufige Fragen zum Bayerischen Landespflegegeld
Muss ich das Landespflegegeld versteuern?
Nein. Das Bayerische Landespflegegeld ist nach geltender Auslegung steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es wird auch nicht auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege angerechnet.
Was passiert, wenn der Pflegebedürftige im Laufe des Jahres stirbt?
Der Anspruch entsteht für das jeweilige Pflegegeldjahr, wenn die Voraussetzungen an dessen letztem Tag erfüllt waren. Ein bereits entstandener Anspruch geht auf die Erben über; sie können den Antrag innerhalb der Frist beim Landesamt für Pflege stellen. Klären Sie den Einzelfall im Zweifel direkt mit dem LfP.
Bis wann muss ich das Landespflegegeld beantragen?
Der Antrag ist in Textform bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres beim Landesamt für Pflege einzureichen (Art. 3 BayLPflGG). Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch für das betreffende Jahr in der Regel — fragen Sie im Zweifel direkt beim LfP nach.
Was ist mit dem bayerischen Pflegewohngeld?
Ein klassisches Pflegewohngeld gibt es in Bayern nicht. Wer im Heim wohnt und den Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln stemmen kann, muss beim örtlichen Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragen — das ist eine bedarfsgeprüfte Leistung.
Bekommen auch Kinder mit Pflegegrad das Landespflegegeld?
Ja. Anspruchsberechtigt ist jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 oder höher unabhängig vom Alter — auch Kinder und Jugendliche. Der Antrag wird durch die Sorgeberechtigten gestellt.
Zusammenfassung
Das Bayerische Landespflegegeld ist eine eigenständige Leistung des Freistaats Bayern: seit der Kürzung 2026 sind es 500 Euro pro Pflegegeldjahr für jeden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher und gewöhnlichem Aufenthalt in Bayern. Es kommt zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegekasse, wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und ist steuerfrei.
Der Antrag läuft über das Landesamt für Pflege (LfP), am einfachsten online über ELSTER — und zwar bis drei Monate nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres. Entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt: Die Meldeadresse allein reicht nicht, wenn der Lebensmittelpunkt tatsächlich außerhalb Bayerns liegt. Über mehrere Jahre summiert sich die Pauschale zu einem spürbaren Betrag, der frei verwendet werden kann.
Quellen und Hinweise
- Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG)
- § 14, § 15, § 37 SGB XI — Pflegegrade und Pflegegeld
- Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) — Landespflegegeld
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales — Landespflegegeld
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflegeleistungen (Bundes-Vergleich)
Stand Juli 2026, fachlich geprüft. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

