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Ratgeber

Private Pflege­ver­siche­rung: Pflicht, Beitrag und Zusatz­schutz erklärt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen (§ 23 SGB XI). Sie zahlt die gleichen Leistungen wie die soziale Pflegeversicherung, Sachleistungen als Kostenerstattung. Nach fünf Jahren Vorversicherung darf die Prämie den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen; 2026 sind das 209,26 Euro im Monat. Stand: 18.10.2026.

Mit "privater Pflegeversicherung" sind zwei verschiedene Dinge gemeint: die private Pflege-Pflichtversicherung, die für Privatversicherte die gesetzliche Pflegeversicherung ersetzt, und die freiwillige Pflegezusatzversicherung, die jeder abschließen kann. Dieser Ratgeber erklärt beide und zeigt, wo sie sich unterscheiden. Den Überblick über das ganze System gibt die Themenseite Pflegeversicherung.

Wer muss sich privat pflegeversichern?

Privat pflegeversichern muss sich, wer privat krankenversichert ist. Die Regel lautet: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer eine private Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen hat, muss für sich und seine mitversicherten Angehörigen eine private Pflegeversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 23 Abs. 1 SGB XI).

Das betrifft vor allem:

  • Selbstständige und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, die in die private Krankenversicherung gewechselt sind.
  • Beamtinnen und Beamte: Sie bekommen bei Pflegebedürftigkeit Beihilfe vom Dienstherrn und müssen den restlichen Teil mit einer beihilfekonformen Pflegeversicherung absichern (§ 23 Abs. 3 SGB XI).
  • Heilfürsorgeberechtigte sowie Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (§ 23 Abs. 4 SGB XI).

In der Regel schließen Sie die Pflegeversicherung beim selben Unternehmen ab wie die Krankenversicherung. Sie dürfen innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht auch ein anderes Unternehmen wählen (§ 23 Abs. 2 SGB XI).

Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, gehört nicht hierher: Er ist in der sozialen Pflegeversicherung bei seiner Pflegekasse.

Was zahlt die private Pflege-Pflichtversicherung?

Sie zahlt dieselben Leistungen wie die soziale Pflegeversicherung. Das Gesetz verlangt Leistungen, die "nach Art und Umfang" gleichwertig sind (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Zuschuss zum Wohnungsumbau oder Leistungen im Pflegeheim haben deshalb dieselbe Höhe wie bei einer Pflegekasse.

Ein Unterschied liegt in der Abrechnung. Statt einer Sachleistung, die der Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet, gibt es eine Kostenerstattung in gleicher Höhe: Sie bekommen die Rechnung und reichen sie beim Versicherer ein. Für den Pflegegrad gelten dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 SGB XI).

PunktSoziale PflegeversicherungPrivate Pflege-Pflichtversicherung
Wer ist versichertgesetzlich Krankenversicherteprivat Krankenversicherte, Beamte mit Beihilfe
TrägerPflegekasse bei der Krankenkasseprivates Versicherungsunternehmen
BeitragProzentsatz vom EinkommenPrämie nach Tarif, mit Höchstgrenze
Kinderbeitragsfrei familienversichertbeitragsfrei mitversichert
Leistungen§§ 36 bis 45f SGB XIgleichwertig, Sachleistung als Kostenerstattung
BegutachtungMedizinischer DienstMedicproof
PflegeberatungPflegekasse, Pflegestützpunktcompass private pflegeberatung
StreitWiderspruch, dann SozialgerichtOmbudsmann oder Sozialgericht

Quelle: §§ 23, 110 SGB XI, § 51 SGG; Medicproof; Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Stand: 18.10.2026.

Kostenlose Pflegeberatung bekommen Privatversicherte über compass. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Private Pflegeberatung durch compass.

Wie hoch ist der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung?

Die Prämie richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach dem Tarif des Versicherers. Das Gesetz setzt aber Grenzen, damit die Pflichtversicherung bezahlbar bleibt (§ 110 SGB XI).

Für alle Verträge der Pflichtversicherung gilt:

  • Annahmepflicht: Der Versicherer muss Sie aufnehmen; Vorerkrankungen dürfen nicht ausgeschlossen werden (§ 110 Abs. 1 und 3 SGB XI).
  • Keine Staffelung nach Geschlecht.
  • Keine längeren Wartezeiten als in der sozialen Pflegeversicherung.
  • Kinder sind unter denselben Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert wie in der Familienversicherung.
  • Höchstbeitrag: Haben Sie mindestens fünf Jahre Vorversicherungszeit in der privaten Kranken- oder Pflegeversicherung, darf die Prämie den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen. Bei Beihilfeberechtigten liegt die Grenze bei der Hälfte davon.
Wert 2026Betrag im Monat
Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung (Obergrenze für die Prämie)209,26 €
PPV-Beitrag für Ehegatten oder Lebenspartner (Grenze nach § 110 Abs. 1)313,89 €
PPV-Beitrag für Studierende bis 39 Jahre31,92 €

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rechengrößen und Beitragshöhen der privaten Pflege-Pflichtversicherung seit 01.01.2026 (Stand 14.09.2026); § 110 SGB XI. Stand: 18.10.2026.

Die Grenze für Ehepaare gilt nur für ältere Verträge, die seit Beginn der Pflegeversicherung 1995 bestehen, und nur, wenn ein Partner kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Wie hoch Ihre Prämie tatsächlich ist, steht in Ihrem Versicherungsschein.

Zahlt der Arbeitgeber zur privaten Pflegeversicherung dazu?

Ja, wenn Sie angestellt sind. Beschäftigte mit privater Pflege-Pflichtversicherung bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss (§ 61 Abs. 2 SGB XI). Er ist doppelt begrenzt: höchstens auf den Arbeitgeberanteil, der in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen wäre, und höchstens auf die Hälfte Ihrer Prämie.

Ein Rechenbeispiel mit einer angenommenen Prämie von 90 Euro im Monat und einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze:

RechenschrittBetrag im Monat
Prämie der privaten Pflegeversicherung (Annahme)90,00 €
Grenze 1: Arbeitgeberanteil in der sozialen Pflegeversicherung, 1,8 % von 5.812,50 €rund 104,63 €
Grenze 2: Hälfte der Prämie45,00 €
Zuschuss des Arbeitgebers (der niedrigere Wert)45,00 €
Ihr eigener Anteil45,00 €

Quelle: eigene Rechnung nach § 61 Abs. 2 SGB XI mit Beitragsbemessungsgrenze und Arbeitgeberanteil laut Bundesministerium für Gesundheit (Stand 14.09.2026); Prämie angenommen. In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil niedriger. Stand: 18.10.2026.

Im Ruhestand fällt der Zuschuss des Arbeitgebers weg. Die Prämie zahlen Rentnerinnen und Rentner dann allein; die Höchstbeitragsgrenze schützt aber auch sie. Welche Beiträge gesetzlich Versicherte zahlen, erklärt der Ratgeber Pflegeversicherung Beitrag.

Kann ich die private Pflegeversicherung von der Steuer absetzen?

Ja. Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b EStG). Das Gesetz stellt sie dort ausdrücklich der sozialen Pflegeversicherung gleich. Ihr Versicherer meldet die gezahlten Beiträge in der Regel elektronisch an das Finanzamt.

Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung fallen unter eine andere Nummer (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Sie wirken sich nur im Rahmen begrenzter Höchstbeträge aus (§ 10 Abs. 4 EStG). Ob bei Ihnen noch Raum bleibt, klärt die Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Wie bekommen Privatversicherte Leistungen?

Leistungen gibt es auf Antrag bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen, ab dem Monat des Antrags (§ 33 SGB XI entsprechend). Ein formloser Antrag genügt; Ihr Versicherer schickt Ihnen meist ein Formular.

  1. Antrag stellen: schriftlich oder über das Kundenportal des Versicherers, bei Beamten zusätzlich bei der Beihilfestelle.
  2. Begutachtung: Medicproof, der medizinische Dienst der privaten Versicherer, begutachtet zu Hause nach denselben sechs Lebensbereichen wie der Medizinische Dienst. Wie die Punkte zum Pflegegrad führen, steht auf der Seite Pflegegrad.
  3. Entscheidung: Auch private Versicherer müssen innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden; bei selbst verschuldeter Verspätung zahlen sie 70 Euro je begonnener Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Nach dem Regierungsentwurf soll die Frist vom 01.01. bis 30.04.2027 nicht gelten, außer bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf (§ 142b Abs. 3 SGB XI-E).
  4. Unterlagen einsehen: Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht, auch in das Gutachten (§ 110 Abs. 5 SGB XI).

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, gibt es zwei Wege. Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung schlichtet Streit in der Pflege-Pflichtversicherung, nach eigener Angabe unabhängig und kostenfrei (Stand 18.10.2026). Außerdem sind die Sozialgerichte zuständig, auch für die private Pflegeversicherung (§ 51 SGG). Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband).

Was ist eine private Pflegezusatzversicherung?

Eine Pflegezusatzversicherung ist ein freiwilliger Vertrag, der zusätzlich zur Pflicht-Pflegeversicherung zahlt. Sie soll die Lücke verkleinern, die bleibt, weil die Pflegeversicherung nur feste Beträge zahlt. Gesetzlich und privat Versicherte können sie gleichermaßen abschließen.

Es gibt drei Grundformen:

  • Pflegetagegeld: ein fester Betrag je Tag oder Monat, frei verwendbar.
  • Pflegekostenversicherung: Erstattung nachgewiesener Pflegekosten bis zu einer Grenze.
  • Pflegerentenversicherung: eine Rente bei Pflegebedürftigkeit, meist mit Sparanteil.

Staatlich gefördert wird nur eine bestimmte Form des Pflegetagegelds, oft Pflege-Bahr genannt. Wer mindestens 10 Euro im Monat selbst einzahlt, bekommt 5 Euro Zulage im Monat (§ 127 Abs. 1 SGB XI). Der Versicherer darf niemanden wegen seiner Gesundheit ablehnen und keine Risikozuschläge verlangen, die Wartezeit beträgt höchstens fünf Jahre (§ 127 Abs. 2 SGB XI). Die Förderung gibt es ab 18 Jahren und nur, wenn Sie noch keine Pflegeleistungen bezogen haben (§ 126 SGB XI).

Die drei Formen im Vergleich erklärt der Ratgeber Pflegetagegeld, Pflegerente, Pflegekostenversicherung. Ob sich ein Vertrag für Sie lohnt, wägt der Ratgeber Pflegezusatzversicherung sinnvoll? ab; wie groß die Lücke ist, zeigt der Ratgeber Pflegelücke 2026.

Wann gelten diese Regeln nicht?

Einige Situationen folgen eigenen Regeln:

  • Wechsel von privat zu gesetzlich: Werden Sie wieder gesetzlich versicherungspflichtig, endet die private Pflichtversicherung. Die privat zurückgelegte Versicherungszeit wird auf die Vorversicherungszeit der sozialen Pflegeversicherung angerechnet (§ 33 Abs. 3 SGB XI).
  • Basistarif: Für Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung gelten eigene Beitragsgrenzen, bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag (§ 110 Abs. 2 SGB XI).
  • Kündigung: Die Pflichtversicherung können Sie nur wirksam kündigen, wenn Sie nachweisen, dass Sie ohne Lücke bei einem anderen Versicherer versichert sind (§ 23 Abs. 2 SGB XI). Der Versicherer selbst darf nicht kündigen (§ 110 Abs. 4 SGB XI).
  • Zusatzversicherungen außer dem geförderten Pflege-Bahr dürfen Gesundheitsfragen stellen und Antragsteller ablehnen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.

Was ändert die Pflegereform 2027 für Privatversicherte?

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen, sollen sich zum 01.01.2027 die Leistungen der Pflegeversicherung ändern. Das Pflegegeld heißt weiter Pflegegeld und soll im Umfang eines Entlastungsbudgets von 380 bis 1.080 Euro im Monat gezahlt werden (§ 37 Abs. 1 SGB XI-E), die Sachleistung im Umfang eines Sachleistungsbudgets von 890 bis 2.530 Euro (§ 36 Abs. 3 SGB XI-E). Für Anträge ab 01.01.2027 sollen höhere Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 gelten (§ 15 Abs. 3, § 142b Abs. 1 SGB XI-E). Weil die private Pflichtversicherung gleichwertige Leistungen bieten muss (§ 23 Abs. 1 SGB XI), betrifft das auch Privatversicherte.

Die ab 01.01.2029 geplante Pflegebegleitung mit einem jährlichen Besuch, den Pflegegeldbezieher abrufen müssen, soll auch in der privaten Pflege-Pflichtversicherung gelten (§§ 7c, 7d SGB XI-E). Der höhere Zuschlag für Kinderlose von 0,9 statt 0,6 Beitragssatzpunkten betrifft dagegen nur die soziale Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 SGB XI-E). Die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung soll an die der Krankenversicherung gekoppelt werden, der Verordnungsentwurf für 2027 nennt 6.375 Euro im Monat (§ 55 Abs. 2 SGB XI-E); davon hängt auch die Obergrenze des Arbeitgeberzuschusses ab.

Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen, der Bundesrat kann Einspruch einlegen; beschlossen ist es nicht. Nach bisheriger, nicht amtlich bestätigter Planung soll das im Dezember 2026 geschehen. Was geplant ist, steht auf der Seite Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Muss ich als Privatversicherter eine Pflegeversicherung haben?
Ja. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 23 SGB XI).

Ist eine Pflegezusatzversicherung Pflicht?
Nein. Sie ist freiwillig und ergänzt die Pflichtversicherung. Ab welchem Alter sich ein Abschluss lohnt, erklärt der Ratgeber Pflegezusatzversicherung ab welchem Alter.

Was zahlen Beamte für die private Pflegeversicherung?
Weniger als andere Privatversicherte, weil die Beihilfe einen Teil der Pflegekosten trägt. Nach fünf Jahren Vorversicherung darf die Prämie höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung betragen (§ 110 SGB XI).

Wird die Prämie im Alter teurer?
Das hängt vom Tarif ab. Die Höchstbeitragsgrenze von 2026 rund 209 Euro gilt nach fünf Jahren Vorversicherung aber auch im Ruhestand.

Sind meine Kinder mitversichert?
Ja, beitragsfrei, unter denselben Voraussetzungen wie in der Familienversicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 110 SGB XI).

Zusammenfassung

Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung haben, die dieselben Leistungen zahlt wie die soziale Pflegeversicherung. Die Prämie hängt vom Tarif ab, ist nach fünf Jahren Vorversicherung aber auf den Höchstbeitrag begrenzt, 2026 auf 209,26 Euro im Monat. Angestellte bekommen einen Zuschuss vom Arbeitgeber, und die Beiträge mindern die Steuer. Eine Pflegezusatzversicherung ist dagegen freiwillig und für alle offen.

Wie die Pflegeversicherung insgesamt funktioniert, erklärt die Themenseite Pflegeversicherung.

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