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Ratgeber Kosten und Finanzen

Pflege­lücke 2026: Wie groß die Finan­zie­rungs­lücke ist

Nach Abzug der Pflege­kasse­nleis­tung bleibt ein Eigen­anteil. Diese Modell­rech­nung stellt die gesetz­li­chen Beträge 2026 je Pflege­grad und Versor­gungs­form den typischen Kosten­spannen gegenüber, mit offen­ge­legten Annahmen und Quellen. Ein Modell, keine bundes­ein­heit­liche Aussage.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 19.05.2026, Lesezeit 15 Minuten
Pflegelücke 2026: Modellrechnung gesetzliche Leistung gegen typische Pflegekosten je Setting
Die Pflegelücke 2026 als Modellrechnung, Leistung gegen Kosten (Quelle: Pflegekompass, Werte SGB XI Stand Mai 2026)Symbolbild, mit KI erstellt
Was gilt für mich?
Wie groß ist die Pflegelücke in meinem Fall?
Vier Ausgangslagen: die jeweilige Lückenlogik, als Modell mit offengelegten Annahmen.
Alle Möglichkeiten anzeigen
Pflege zu Hause durch Angehörige: Lücke gemessen am Aufwand: Pflegegeld deckt den Zeitwert nicht.
Rechnerisch zahlt die Kasse hier Pflegegeld: 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) pro Monat plus 131 € Entlastungsbetrag. Eine reine Geldlücke entsteht oft erst, wenn ergänzende Dienste zugekauft werden. Der eigentliche, schwer bezifferbare Posten ist die unbezahlte Arbeitszeit der Angehörigen.
Pflege zu Hause mit Pflegedienst: Lücke = Bedarf minus gedeckelte Sachleistung.
Die Pflegekasse trägt Pflegesachleistung bis 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (Pflegegrad 3), 1.859 € (Pflegegrad 4), 2.299 € (Pflegegrad 5) pro Monat. Übersteigt der reale Pflegebedarf dieses Budget, ist die Differenz die Lücke. Die Höhe hängt stark vom Stundenumfang des Dienstes ab.
Vollstationäre Pflege im Heim: Hier ist die Lücke am größten: im Schnitt 3.364 € im ersten Jahr.
Die Kasse zahlt einen festen Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI (805 € Pflegegrad 2 bis 2.096 € Pflegegrad 5). Den Rest tragen Sie als Eigenanteil: den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege, der im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich ist, dazu Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Im Bundesdurchschnitt sind das 3.677 € im Monat vor dem Leistungszuschlag nach § 43c, im ersten Jahr 3.364 € (vdek, Stand 1. Juli 2026). Je nach Bundesland liegt der Wert im ersten Jahr zwischen 2.891 € und 3.761 €.
Eigenanteil modellieren →
Ich will meine eigene Zahl, nicht den Durchschnitt: Durchschnitt hilft nur grob: rechnen Sie individuell.
Die Zahlen hier sind eine offengelegte Modellrechnung mit Spannen. Ihre persönliche Lücke hängt von Pflegegrad, Versorgungsform, Region und Einkommen ab und kann deutlich abweichen. Eine individuelle Modellrechnung liefert der Pflegelücken-Rechner.
Eigene Pflegelücke berechnen →

Kurzantwort: Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen tatsächlichen Pflegekosten und der gesetzlichen Kassenleistung. Sie ist im Heim am größten: Die Kasse zahlt nach § 43 SGB XI einen festen Betrag (805 € bei Pflegegrad 2 bis 2.096 € bei Pflegegrad 5), den Rest tragen Sie als Eigenanteil. Er ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich und liegt im Bundesdurchschnitt bei 3.677 € im Monat vor dem Leistungszuschlag nach § 43c, im ersten Jahr bei 3.364 € (vdek, Stand 1. Juli 2026). Für die häusliche Pflege sind die Zahlen hier eine offengelegte Modellrechnung mit Spannen, keine bundeseinheitliche Behauptung.

  • Definition: reale Kosten minus Kassenleistung; im Heim der Eigenanteil nach Zuschlag § 43c
  • Größte Lücke: vollstationäre Pflege im Heim
  • Keine Einheitszahl: Kosten variieren regional stark, deshalb Durchschnitt mit Spanne
  • Methodik offen: alle Annahmen unten benannt
  • Individuell rechnen: der Rechner liefert die persönliche Zahl

Was die Pflegelücke ist, und was nicht

Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen den tatsächlichen monatlichen Pflegekosten und dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung für die jeweilige Versorgungsform und den Pflegegrad leistet. Sie ist kein Schätzwert aus dem Bauch, sondern eine einfache Rechnung, aber nur so genau wie ihre Eingangsgrößen. Den Gesamtrahmen, in den sie eingebettet ist, erklärt der Überblick zur Pflegefinanzierung 2026.

Was sie nicht ist: eine fixe Bundeszahl. Die gesetzlichen Leistungen sind bundeseinheitlich, die Kosten nicht. Wer eine einzige Euro-Zahl für Deutschland nennt, blendet die regionale Streuung aus. Dieser Artikel arbeitet deshalb mit Spannen, für das Heim mit dem Bundesdurchschnitt samt Stand und Länderspanne, und benennt die Annahmen offen.

Methodik und Annahmen

Damit die Zahlen nachvollziehbar bleiben, liegt der Modellrechnung Folgendes zugrunde:

  • Leistungsseite: ausschließlich die gesetzlichen Beträge 2026 nach SGB XI, Pflegegeld (§ 37), Pflegesachleistung (§ 36), Leistungsbetrag vollstationär (§ 43), Leistungszuschlag (§ 43c), Entlastungsbetrag (§ 45b).
  • Kostenseite: für die häusliche Pflege typische Kostenspannen, ausdrücklich als Bandbreite, nicht als Punktwert. Für das Heim die Durchschnittswerte des vdek, Stand 1. Juli 2026: einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 2.088 €, Unterkunft und Verpflegung 1.068 €, Investitionskosten 521 € im Monat, dazu die Länderspanne.
  • Lückenformel: Kostenspanne minus Kassenleistung; im Heim Eigenanteil (EEE plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) minus Leistungszuschlag § 43c auf den EEE (verweildauerabhängig).
  • Nicht enthalten: individuelle Einkommens- und Vermögensanrechnung, regionale Ausreißer, Einzelfall-Zuschläge. Diese verschieben das Bild im konkreten Fall.
  • Zweck: Größenordnung greifbar machen, nicht Ersatz einer individuellen Berechnung.

Modell 1: Pflege zu Hause durch Angehörige

Hier zahlt die Kasse Pflegegeld nach § 37 SGB XI plus den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € pro Monat).

PflegegradPflegegeld § 37 (€ im Monat)+ Entlastungsbetrag § 45b
Pflegegrad 2347 €131 €
Pflegegrad 3599 €131 €
Pflegegrad 4800 €131 €
Pflegegrad 5990 €131 €

Eine reine Geldlücke entsteht hier oft erst, wenn ergänzende Dienste zugekauft werden. Der eigentliche, schwer in Euro fassbare Posten ist die unbezahlte Arbeitszeit der pflegenden Angehörigen, sie taucht in keiner Kassenleistung auf und ist der Grund, warum diese Konstellation finanziell unterschätzt wird.

Modell 2: Pflege zu Hause mit Pflegedienst

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, gilt die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI als Obergrenze.

PflegegradPflegesachleistung § 36 (€ im Monat)
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Die Lücke ist hier gleich Bedarf minus dieses Budget. Liegt der reale Pflegebedarf etwa bei Pflegegrad 4 über 1.859 € pro Monat, trägt der Haushalt die Differenz. Die Größe schwankt stark mit dem Stundenumfang des Dienstes, deshalb keine Punktzahl, sondern eine individuelle Rechnung sinnvoll.

Modell 3: Vollstationäre Pflege im Heim

Hier ist die Lücke am größten. Die Kasse zahlt einen festen Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege (EEE, § 84 Abs. 2 SGB XI) ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich; dazu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Ein höherer Pflegegrad erhöht deshalb die Kassenleistung, nicht Ihre Lücke.

PflegegradLeistungsbetrag § 43 (€ im Monat)Eigenanteil im BundesdurchschnittRechnerische Lücke vor § 43c
Pflegegrad 2805 €EEE 2.088 € + Unterkunft und Verpflegung 1.068 € + Investitionskosten 521 €3.677 €
Pflegegrad 31.319 €EEE 2.088 € + Unterkunft und Verpflegung 1.068 € + Investitionskosten 521 €3.677 €
Pflegegrad 41.855 €EEE 2.088 € + Unterkunft und Verpflegung 1.068 € + Investitionskosten 521 €3.677 €
Pflegegrad 52.096 €EEE 2.088 € + Unterkunft und Verpflegung 1.068 € + Investitionskosten 521 €3.677 €

Bundesdurchschnitt nach vdek, Stand 1. Juli 2026. Die Heimkosten insgesamt liegen damit rechnerisch bei 4.482 € (Pflegegrad 2) bis 5.773 € (Pflegegrad 5); die Kasse trägt davon den Leistungsbetrag nach § 43. Je nach Bundesland liegt der Eigenanteil im ersten Jahr zwischen 2.891 € und 3.761 €. Zusatzleistungen und Einzelfallzuschläge sind nicht enthalten.

Diese Lücke verkleinert sich mit der Verweildauer durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI:

VerweildauerZuschlag auf den EEE, Lücke im Bundesdurchschnitt
bis 12 Monate15 %, Lücke 3.364 €
13 bis 24 Monate30 %, Lücke 3.051 €
25 bis 36 Monate50 %, Lücke 2.633 €
ab 37 Monaten75 %, Lücke 2.111 €

Der Zuschlag wirkt nur auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Gesamtlücke sinkt damit über die Zeit, verschwindet aber in der Regel nicht. Den Heim-Eigenanteil im Einzelfall modelliert der Eigenanteil-Rechner.

Ihre persönliche Pflegelücke statt Durchschnitt

Die Tabellen zeigen Größenordnungen, nicht Ihre Zahl. Pflegegrad, Versorgungsform, Region und Einkommen verschieben das Ergebnis erheblich. Der Pflegelücken-Rechner führt durch eine individuelle Modellrechnung, neutral, ohne Datenweitergabe an Versicherer, ohne Tarifempfehlung.

Eigene Pflegelücke berechnen

Einordnung: was die Zahl aussagt, und was nicht

Für eine seriöse Einordnung sind drei Punkte wichtig:

  1. Die Leistungsseite ist hart. Die Beträge nach §§ 36/37/43/43c SGB XI sind bundeseinheitlich und exakt belegbar.
  2. Die Kostenseite streut. Heimkosten variieren regional stark; ein Bundesdurchschnitt braucht deshalb Stand und Länderspanne.
  3. Die Lücke ist real, aber individuell. Dass eine Lücke besteht, ist systembedingt (Teilkasko-Prinzip); ihre konkrete Höhe ist fallabhängig.

Wer aus dieser Lücke ableitet, dass jeder privat vorsorgen müsse, springt zu kurz. Ob private Vorsorge ein Thema ist, hängt von Tragbarkeit aus Einkommen und Vermögen ab und wird neutral im Ratgeber Pflegezusatzversicherung sinnvoll? erörtert. Wer die Bauformen verstehen will, findet sie im Vergleich Pflegetagegeld, Pflegerente, Pflegekostenversicherung. Pflegekompass empfiehlt keinen Tarif und keinen Anbieter.

Häufige Fragen zur Pflegelücke

Stimmt es, dass die Lücke im Heim mehrere Tausend Euro beträgt?

Im Bundesdurchschnitt ja: Vor dem Leistungszuschlag nach § 43c liegt der Eigenanteil bei 3.677 € im Monat, im ersten Jahr bei 3.364 € und ab dem vierten Jahr bei 2.111 € (vdek, Stand 1. Juli 2026). Er ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich. Je nach Bundesland liegt er im ersten Jahr zwischen 2.891 € und 3.761 €; das einzelne Heim kann darüber oder darunter liegen.

Warum nennt Pflegekompass keine einzelne Bundeszahl?

Weil eine Zahl allein in die Irre führt. Die Kostenseite streut regional stark. Für das Heim nennt dieser Artikel deshalb den Bundesdurchschnitt des vdek immer mit Stand und Länderspanne, für die häusliche Pflege Spannen mit benannten Annahmen. Ihre eigene Zahl liefert der Rechner.

Verschwindet die Lücke nach mehreren Jahren im Heim?

Nein, sie schrumpft. Der Leistungszuschlag § 43c steigt mit der Verweildauer bis 75 % ab dem 37. Monat, wirkt aber nur auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben und werden vom Zuschlag nicht erfasst. Im Bundesdurchschnitt bleiben ab dem vierten Jahr 2.111 € im Monat.

Ist die unbezahlte Pflege durch Angehörige Teil der Lücke?

Ökonomisch ja, kassenrechnerisch nein. Die Arbeitszeit pflegender Angehöriger taucht in keiner Leistungsstatistik auf, ist aber ein realer Aufwandsposten. In dieser Modellrechnung ist sie bewusst nicht monetarisiert, weil es dafür keine belegbare Standardgröße gibt.

Zusammenfassung

Die Pflegelücke 2026 ist die Differenz aus realen Kosten und gesetzlicher Kassenleistung. Sie ist im Heim am größten: Die Kasse zahlt den festen Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI (805 € bis 2.096 €), den Eigenanteil tragen Sie selbst, im Bundesdurchschnitt 3.677 € im Monat vor dem Zuschlag und 3.364 € im ersten Jahr (vdek, Stand 1. Juli 2026); der Leistungszuschlag § 43c verkleinert ihn über die Verweildauer. Bei häuslicher Pflege ist die Geldlücke kleiner, der unbezahlte Aufwand der Angehörigen dafür hoch.

Die Werte für die häusliche Pflege sind eine offengelegte Modellrechnung mit Spannen, die Heimwerte Durchschnitte mit Stand. Ihre persönliche Zahl liefert der Pflegelücken-Rechner; den Gesamtrahmen der Pflegefinanzierung 2026. Dieser Artikel ist neutral, nennt keinen Anbieter und ersetzt keine individuelle Beratung.

Quellen und Hinweise

Stand Mai 2026, Heimwerte: vdek, Pressemitteilung vom 14. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026. Leistungsbeträge nach SGB XI sind bundeseinheitlich und belegbar; Kostenangaben für die häusliche Pflege sind als Modellspannen dargestellt und können regional erheblich abweichen. Diese Modellrechnung ist keine bundeseinheitliche Aussage, ersetzt keine individuelle Berechnung oder Beratung und enthält keine Tarif- oder Anbieterempfehlung.

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