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Kurzantwort: Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen tatsächlichen Pflegekosten und der gesetzlichen Kassenleistung. Sie ist im Heim am größten: Die Kasse zahlt nach § 43 SGB XI einen festen Betrag (805 € bei Pflegegrad 2 bis 2.096 € bei Pflegegrad 5), den Rest tragen Sie als Eigenanteil. Er ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich und liegt im Bundesdurchschnitt bei 3.677 € im Monat vor dem Leistungszuschlag nach § 43c, im ersten Jahr bei 3.364 € (vdek, Stand 1. Juli 2026). Für die häusliche Pflege sind die Zahlen hier eine offengelegte Modellrechnung mit Spannen, keine bundeseinheitliche Behauptung.
- Definition: reale Kosten minus Kassenleistung; im Heim der Eigenanteil nach Zuschlag § 43c
- Größte Lücke: vollstationäre Pflege im Heim
- Keine Einheitszahl: Kosten variieren regional stark, deshalb Durchschnitt mit Spanne
- Methodik offen: alle Annahmen unten benannt
- Individuell rechnen: der Rechner liefert die persönliche Zahl
Was die Pflegelücke ist, und was nicht
Die Pflegelücke ist die Differenz zwischen den tatsächlichen monatlichen Pflegekosten und dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung für die jeweilige Versorgungsform und den Pflegegrad leistet. Sie ist kein Schätzwert aus dem Bauch, sondern eine einfache Rechnung, aber nur so genau wie ihre Eingangsgrößen. Den Gesamtrahmen, in den sie eingebettet ist, erklärt der Überblick zur Pflegefinanzierung 2026.
Was sie nicht ist: eine fixe Bundeszahl. Die gesetzlichen Leistungen sind bundeseinheitlich, die Kosten nicht. Wer eine einzige Euro-Zahl für Deutschland nennt, blendet die regionale Streuung aus. Dieser Artikel arbeitet deshalb mit Spannen, für das Heim mit dem Bundesdurchschnitt samt Stand und Länderspanne, und benennt die Annahmen offen.
Methodik und Annahmen
Damit die Zahlen nachvollziehbar bleiben, liegt der Modellrechnung Folgendes zugrunde:
- Leistungsseite: ausschließlich die gesetzlichen Beträge 2026 nach SGB XI, Pflegegeld (§ 37), Pflegesachleistung (§ 36), Leistungsbetrag vollstationär (§ 43), Leistungszuschlag (§ 43c), Entlastungsbetrag (§ 45b).
- Kostenseite: für die häusliche Pflege typische Kostenspannen, ausdrücklich als Bandbreite, nicht als Punktwert. Für das Heim die Durchschnittswerte des vdek, Stand 1. Juli 2026: einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 2.088 €, Unterkunft und Verpflegung 1.068 €, Investitionskosten 521 € im Monat, dazu die Länderspanne.
- Lückenformel: Kostenspanne minus Kassenleistung; im Heim Eigenanteil (EEE plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) minus Leistungszuschlag § 43c auf den EEE (verweildauerabhängig).
- Nicht enthalten: individuelle Einkommens- und Vermögensanrechnung, regionale Ausreißer, Einzelfall-Zuschläge. Diese verschieben das Bild im konkreten Fall.
- Zweck: Größenordnung greifbar machen, nicht Ersatz einer individuellen Berechnung.
Modell 1: Pflege zu Hause durch Angehörige
Hier zahlt die Kasse Pflegegeld nach § 37 SGB XI plus den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € pro Monat).
| Pflegegrad | Pflegegeld § 37 (€ im Monat) | + Entlastungsbetrag § 45b |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 131 € |
Eine reine Geldlücke entsteht hier oft erst, wenn ergänzende Dienste zugekauft werden. Der eigentliche, schwer in Euro fassbare Posten ist die unbezahlte Arbeitszeit der pflegenden Angehörigen, sie taucht in keiner Kassenleistung auf und ist der Grund, warum diese Konstellation finanziell unterschätzt wird.
Modell 2: Pflege zu Hause mit Pflegedienst
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, gilt die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI als Obergrenze.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung § 36 (€ im Monat) |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Die Lücke ist hier gleich Bedarf minus dieses Budget. Liegt der reale Pflegebedarf etwa bei Pflegegrad 4 über 1.859 € pro Monat, trägt der Haushalt die Differenz. Die Größe schwankt stark mit dem Stundenumfang des Dienstes, deshalb keine Punktzahl, sondern eine individuelle Rechnung sinnvoll.
Modell 3: Vollstationäre Pflege im Heim
Hier ist die Lücke am größten. Die Kasse zahlt einen festen Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege (EEE, § 84 Abs. 2 SGB XI) ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich; dazu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Ein höherer Pflegegrad erhöht deshalb die Kassenleistung, nicht Ihre Lücke.
| Pflegegrad | Leistungsbetrag § 43 (€ im Monat) | Eigenanteil im Bundesdurchschnitt | Rechnerische Lücke vor § 43c |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 805 € | EEE 2.088 € + Unterkunft und Verpflegung 1.068 € + Investitionskosten 521 € | 3.677 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | EEE 2.088 € + Unterkunft und Verpflegung 1.068 € + Investitionskosten 521 € | 3.677 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | EEE 2.088 € + Unterkunft und Verpflegung 1.068 € + Investitionskosten 521 € | 3.677 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | EEE 2.088 € + Unterkunft und Verpflegung 1.068 € + Investitionskosten 521 € | 3.677 € |
Bundesdurchschnitt nach vdek, Stand 1. Juli 2026. Die Heimkosten insgesamt liegen damit rechnerisch bei 4.482 € (Pflegegrad 2) bis 5.773 € (Pflegegrad 5); die Kasse trägt davon den Leistungsbetrag nach § 43. Je nach Bundesland liegt der Eigenanteil im ersten Jahr zwischen 2.891 € und 3.761 €. Zusatzleistungen und Einzelfallzuschläge sind nicht enthalten.
Diese Lücke verkleinert sich mit der Verweildauer durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI:
| Verweildauer | Zuschlag auf den EEE, Lücke im Bundesdurchschnitt |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 %, Lücke 3.364 € |
| 13 bis 24 Monate | 30 %, Lücke 3.051 € |
| 25 bis 36 Monate | 50 %, Lücke 2.633 € |
| ab 37 Monaten | 75 %, Lücke 2.111 € |
Der Zuschlag wirkt nur auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Gesamtlücke sinkt damit über die Zeit, verschwindet aber in der Regel nicht. Den Heim-Eigenanteil im Einzelfall modelliert der Eigenanteil-Rechner.
Ihre persönliche Pflegelücke statt Durchschnitt
Die Tabellen zeigen Größenordnungen, nicht Ihre Zahl. Pflegegrad, Versorgungsform, Region und Einkommen verschieben das Ergebnis erheblich. Der Pflegelücken-Rechner führt durch eine individuelle Modellrechnung, neutral, ohne Datenweitergabe an Versicherer, ohne Tarifempfehlung.
Einordnung: was die Zahl aussagt, und was nicht
Für eine seriöse Einordnung sind drei Punkte wichtig:
- Die Leistungsseite ist hart. Die Beträge nach §§ 36/37/43/43c SGB XI sind bundeseinheitlich und exakt belegbar.
- Die Kostenseite streut. Heimkosten variieren regional stark; ein Bundesdurchschnitt braucht deshalb Stand und Länderspanne.
- Die Lücke ist real, aber individuell. Dass eine Lücke besteht, ist systembedingt (Teilkasko-Prinzip); ihre konkrete Höhe ist fallabhängig.
Wer aus dieser Lücke ableitet, dass jeder privat vorsorgen müsse, springt zu kurz. Ob private Vorsorge ein Thema ist, hängt von Tragbarkeit aus Einkommen und Vermögen ab und wird neutral im Ratgeber Pflegezusatzversicherung sinnvoll? erörtert. Wer die Bauformen verstehen will, findet sie im Vergleich Pflegetagegeld, Pflegerente, Pflegekostenversicherung. Pflegekompass empfiehlt keinen Tarif und keinen Anbieter.
Häufige Fragen zur Pflegelücke
Stimmt es, dass die Lücke im Heim mehrere Tausend Euro beträgt?
Im Bundesdurchschnitt ja: Vor dem Leistungszuschlag nach § 43c liegt der Eigenanteil bei 3.677 € im Monat, im ersten Jahr bei 3.364 € und ab dem vierten Jahr bei 2.111 € (vdek, Stand 1. Juli 2026). Er ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich. Je nach Bundesland liegt er im ersten Jahr zwischen 2.891 € und 3.761 €; das einzelne Heim kann darüber oder darunter liegen.
Warum nennt Pflegekompass keine einzelne Bundeszahl?
Weil eine Zahl allein in die Irre führt. Die Kostenseite streut regional stark. Für das Heim nennt dieser Artikel deshalb den Bundesdurchschnitt des vdek immer mit Stand und Länderspanne, für die häusliche Pflege Spannen mit benannten Annahmen. Ihre eigene Zahl liefert der Rechner.
Verschwindet die Lücke nach mehreren Jahren im Heim?
Nein, sie schrumpft. Der Leistungszuschlag § 43c steigt mit der Verweildauer bis 75 % ab dem 37. Monat, wirkt aber nur auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben und werden vom Zuschlag nicht erfasst. Im Bundesdurchschnitt bleiben ab dem vierten Jahr 2.111 € im Monat.
Ist die unbezahlte Pflege durch Angehörige Teil der Lücke?
Ökonomisch ja, kassenrechnerisch nein. Die Arbeitszeit pflegender Angehöriger taucht in keiner Leistungsstatistik auf, ist aber ein realer Aufwandsposten. In dieser Modellrechnung ist sie bewusst nicht monetarisiert, weil es dafür keine belegbare Standardgröße gibt.
Zusammenfassung
Die Pflegelücke 2026 ist die Differenz aus realen Kosten und gesetzlicher Kassenleistung. Sie ist im Heim am größten: Die Kasse zahlt den festen Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI (805 € bis 2.096 €), den Eigenanteil tragen Sie selbst, im Bundesdurchschnitt 3.677 € im Monat vor dem Zuschlag und 3.364 € im ersten Jahr (vdek, Stand 1. Juli 2026); der Leistungszuschlag § 43c verkleinert ihn über die Verweildauer. Bei häuslicher Pflege ist die Geldlücke kleiner, der unbezahlte Aufwand der Angehörigen dafür hoch.
Die Werte für die häusliche Pflege sind eine offengelegte Modellrechnung mit Spannen, die Heimwerte Durchschnitte mit Stand. Ihre persönliche Zahl liefert der Pflegelücken-Rechner; den Gesamtrahmen der Pflegefinanzierung 2026. Dieser Artikel ist neutral, nennt keinen Anbieter und ersetzt keine individuelle Beratung.
Quellen und Hinweise
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI, Pflegegeld
- § 43 SGB XI, vollstationäre Pflege, Leistungsbetrag
- § 43c SGB XI, Leistungszuschlag nach Verweildauer
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
- BMG, Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale, Pflegekosten und Eigenanteil
Stand Mai 2026, Heimwerte: vdek, Pressemitteilung vom 14. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026. Leistungsbeträge nach SGB XI sind bundeseinheitlich und belegbar; Kostenangaben für die häusliche Pflege sind als Modellspannen dargestellt und können regional erheblich abweichen. Diese Modellrechnung ist keine bundeseinheitliche Aussage, ersetzt keine individuelle Berechnung oder Beratung und enthält keine Tarif- oder Anbieterempfehlung.




