Zum Hauptinhalt springen

Was die Pflegekasse nicht bezahlt.

Die Pflege­ver­siche­rung trägt nur einen Teil der Pflege­kosten. Geben Sie Pflege­grad, Situation und Kosten ein. Der Rechner zeigt, welcher Betrag im Monat und im Jahr offen bleibt.

Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Fachlich geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflegerecht
Aktu­a­li­siert am 23.09.2026
Welchen Pflege­grad hat die Person?
Wo wird gepflegt?
Was kostet die Pflege im Monat?

Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Den Betrag finden Sie im Heimvertrag oder auf der Rechnung des Heims.

Wie lange lebt die Person schon im Heim?
  • Bis 12 Monate, Zuschlag 15 %
  • 13 bis 24 Monate, Zuschlag 30 %
  • 25 bis 36 Monate, Zuschlag 50 %
  • Mehr als 36 Monate, Zuschlag 75 %

Der Zuschlag der Pflegekasse steigt mit der Zeit im Heim (§ 43c SGB XI).

Wie sich die Lücke schließen lässtWer die Lücke nicht aus Ersparnissen oder Rente tragen kann, kann privat vorsorgen. Das Pflegetagegeld zahlt je Pflegetag einen festen Betrag, frei verwendbar. Die Pflegekostenversicherung erstattet einen Teil der nachgewiesenen Kosten. Die Pflegerentenversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Wir vergleichen keine Tarife, empfehlen keinen Anbieter und vermitteln keine Versicherung.
Leistung der Pflege­kasse bei Pflege­grad 3

1.319 € im Monat

Leistungs­betrag im Heim1.319 €

Tragen Sie die Kosten im Monat ein. Dann zeigt der Rechner, welcher Teil offen bleibt. Im Heim kommt ein Zuschlag dazu, der von den Kosten und der Zeit im Heim abhängt. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.

Situation schildern
So rechnet der Rechner im HeimDer Zuschlag der Pflegekasse gilt nur für den Eigenanteil an der Pflege. Ihre Heimrechnung weist ihn gesondert aus. Hier kennen wir nur die Gesamtkosten, deshalb ist der Zuschlag grob geschätzt. Die tatsächliche Lücke kann abweichen.
Rechtsgrundlage§ 43 und § 43c SGB XI, Stand 2026. Die Kosten für Pflege unterscheiden sich je nach Region und Einrichtung stark. Verbindlich entscheidet Ihre Pflegekasse.

Was Sie über die Pflegelücke wissen sollten.

Was ist die Pflege­lücke?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist wie eine Teilkasko. Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, nicht die tatsächlichen Kosten. Was darüber hinausgeht, trägt die gepflegte Person selbst, oft mit Hilfe der Familie. Diesen Unterschied nennt man Pflegelücke.

Wie groß die Lücke ist, hängt vor allem davon ab, wo gepflegt wird. Im Pflegeheim ist sie meist am größten, weil neben der Pflege auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten anfallen.

Wie entsteht die Pflege­lücke?

Die Pflegekasse zahlt je nach Situation unterschiedliche Leistungen:

  • Im Pflegeheim einen festen Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI. Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil an der Pflege nach § 43c SGB XI. Er steigt mit der Zeit im Heim von 15 auf 75 Prozent.
  • Mit einem Pflegedienst die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Der Dienst rechnet sie direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Bei Pflege durch Angehörige das Pflegegeld nach § 37 SGB XI, je nach Pflegegrad 347 bis 990 Euro im Monat.
  • Zuhause außerdem den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI).

Alles, was ein Heim oder ein Pflegedienst darüber hinaus berechnet, bleibt offen. Das ist die Pflegelücke.

Heim, Pflege­dienst oder Ange­hö­rige

Im Heim zahlen Sie neben dem Eigenanteil an der Pflege auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst. Diese Posten übernimmt die Pflegekasse nicht. Die Beträge unterscheiden sich stark nach Bundesland und Einrichtung. Was ein Heimplatz bei Ihnen kostet, zeigt der Eigenanteil-Rechner.

Mit einem Pflegedienst entsteht eine Lücke, wenn der Dienst mehr Einsätze abrechnet, als die Pflegesachleistung deckt. Pflegen Angehörige, gibt es meist keine Rechnung. Die Kosten sind dann Aufwand, zugekaufte Hilfen und Verdienstausfall. Alle Leistungen je Pflegegrad zählt der Pflegekosten-Rechner zusammen.

Wer trägt den Eigen­anteil?

Zuerst die gepflegte Person selbst, aus Rente, Ersparnissen und Vermögen. Reicht das nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Ein Teil des Vermögens bleibt dabei geschützt.

Kinder müssen erst zahlen, wenn ihr Bruttoeinkommen im Jahr über 100.000 Euro liegt. Das regelt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ob das bei Ihnen zutrifft, zeigt der Elternunterhalt-Rechner. Mehr zur Finanzierung lesen Sie im Ratgeber Pflegefinanzierung.

Private Vorsorge im Überblick

Wer die Lücke nicht aus eigenem Geld tragen kann oder will, kann privat vorsorgen. Es gibt drei Formen der Pflegezusatzversicherung:

  • Pflegetagegeld: zahlt je Pflegetag einen vereinbarten Betrag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten und frei verwendbar.
  • Pflegekostenversicherung: erstattet einen Teil der nachgewiesenen Kosten, die nach der Leistung der Pflegekasse übrig bleiben.
  • Pflegerentenversicherung: zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente und verbindet die Vorsorge mit einem Sparanteil.

Welche Form passt, hängt von Alter, Gesundheit und Einkommen ab. Pflegekompass vergleicht keine Tarife, empfiehlt keinen Anbieter und vermittelt keine Versicherung. Einen Überblick gibt der Ratgeber zur Pflegezusatzversicherung.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043

Was ist die Pflegelücke?
Die Pflegelücke ist der Teil der Pflegekosten, den die Pflegeversicherung nicht zahlt. Die Pflegekasse zahlt feste Beträge je Pflegegrad, nicht die vollen Kosten. Den Rest tragen die gepflegte Person und oft ihre Familie. Wie groß die Lücke bei Ihnen ist, zeigt der Rechner oben.
Wie hoch ist die Pflegelücke 2026?
Das hängt vom Pflegegrad, von der Situation und von den Kosten vor Ort ab. Im Pflegeheim ist sie meist am größten, weil Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten dazukommen. Zuhause ist sie oft kleiner, aber schwerer zu beziffern. Geben Sie oben Ihre Kosten ein, dann sehen Sie Ihren Wert.
Zahlt die Pflegekasse die Heimkosten?
Nur einen Teil. Sie zahlt einen festen Leistungsbetrag für die Pflege nach § 43 SGB XI und einen Zuschlag nach § 43c SGB XI, der mit der Zeit im Heim steigt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie immer selbst. Was ein Heimplatz kostet, zeigt der Eigenanteil-Rechner.
Wer trägt den Eigenanteil im Pflegeheim?
Zuerst die gepflegte Person aus Rente und Vermögen. Reicht das nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Kinder zahlen erst, wenn ihr Bruttoeinkommen im Jahr über 100.000 Euro liegt. Das regelt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ob das bei Ihnen zutrifft, zeigt der Elternunterhalt-Rechner.
Wann ist private Pflegevorsorge sinnvoll?
Das hängt von Alter, Gesundheit, Einkommen und Vermögen ab. Wer früh abschließt, zahlt meist niedrigere Beiträge. Es gibt Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung. Wir vergleichen keine Tarife und empfehlen keinen Anbieter. Lassen Sie sich unabhängig beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

Weitere Rechner.

Alle Rechner und Vorlagen

Einmal in der Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen der Pflege­kasse. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Was mit Ihren Angaben passiert: Wir nutzen Ihre E-Mail-Adresse nur für den Newsletter. Sie bestätigen die Anmeldung per E-Mail und können ihn jederzeit abbestellen.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Sie müssen nichts vorbereiten. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.