Was die Pflegekasse nicht bezahlt.
Die Pflegeversicherung trägt nur einen Teil der Pflegekosten. Geben Sie Pflegegrad, Situation und Kosten ein. Der Rechner zeigt, welcher Betrag im Monat und im Jahr offen bleibt.
Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Entscheidung der Pflegekasse.

Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Den Betrag finden Sie im Heimvertrag oder auf der Rechnung des Heims.
Der Zuschlag der Pflegekasse steigt mit der Zeit im Heim (§ 43c SGB XI).
1.319 € im Monat
Tragen Sie die Kosten im Monat ein. Dann zeigt der Rechner, welcher Teil offen bleibt. Im Heim kommt ein Zuschlag dazu, der von den Kosten und der Zeit im Heim abhängt. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.
Situation schildernWas Sie über die Pflegelücke wissen sollten.
Was ist die Pflegelücke?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist wie eine Teilkasko. Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, nicht die tatsächlichen Kosten. Was darüber hinausgeht, trägt die gepflegte Person selbst, oft mit Hilfe der Familie. Diesen Unterschied nennt man Pflegelücke.
Wie groß die Lücke ist, hängt vor allem davon ab, wo gepflegt wird. Im Pflegeheim ist sie meist am größten, weil neben der Pflege auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten anfallen.
Wie entsteht die Pflegelücke?
Die Pflegekasse zahlt je nach Situation unterschiedliche Leistungen:
- Im Pflegeheim einen festen Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI. Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil an der Pflege nach § 43c SGB XI. Er steigt mit der Zeit im Heim von 15 auf 75 Prozent.
- Mit einem Pflegedienst die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Der Dienst rechnet sie direkt mit der Pflegekasse ab.
- Bei Pflege durch Angehörige das Pflegegeld nach § 37 SGB XI, je nach Pflegegrad 347 bis 990 Euro im Monat.
- Zuhause außerdem den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI).
Alles, was ein Heim oder ein Pflegedienst darüber hinaus berechnet, bleibt offen. Das ist die Pflegelücke.
Heim, Pflegedienst oder Angehörige
Im Heim zahlen Sie neben dem Eigenanteil an der Pflege auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst. Diese Posten übernimmt die Pflegekasse nicht. Die Beträge unterscheiden sich stark nach Bundesland und Einrichtung. Was ein Heimplatz bei Ihnen kostet, zeigt der Eigenanteil-Rechner.
Mit einem Pflegedienst entsteht eine Lücke, wenn der Dienst mehr Einsätze abrechnet, als die Pflegesachleistung deckt. Pflegen Angehörige, gibt es meist keine Rechnung. Die Kosten sind dann Aufwand, zugekaufte Hilfen und Verdienstausfall. Alle Leistungen je Pflegegrad zählt der Pflegekosten-Rechner zusammen.
Wer trägt den Eigenanteil?
Zuerst die gepflegte Person selbst, aus Rente, Ersparnissen und Vermögen. Reicht das nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Ein Teil des Vermögens bleibt dabei geschützt.
Kinder müssen erst zahlen, wenn ihr Bruttoeinkommen im Jahr über 100.000 Euro liegt. Das regelt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ob das bei Ihnen zutrifft, zeigt der Elternunterhalt-Rechner. Mehr zur Finanzierung lesen Sie im Ratgeber Pflegefinanzierung.
Private Vorsorge im Überblick
Wer die Lücke nicht aus eigenem Geld tragen kann oder will, kann privat vorsorgen. Es gibt drei Formen der Pflegezusatzversicherung:
- Pflegetagegeld: zahlt je Pflegetag einen vereinbarten Betrag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten und frei verwendbar.
- Pflegekostenversicherung: erstattet einen Teil der nachgewiesenen Kosten, die nach der Leistung der Pflegekasse übrig bleiben.
- Pflegerentenversicherung: zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente und verbindet die Vorsorge mit einem Sparanteil.
Welche Form passt, hängt von Alter, Gesundheit und Einkommen ab. Pflegekompass vergleicht keine Tarife, empfiehlt keinen Anbieter und vermittelt keine Versicherung. Einen Überblick gibt der Ratgeber zur Pflegezusatzversicherung.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Was ist die Pflegelücke?
Wie hoch ist die Pflegelücke 2026?
Zahlt die Pflegekasse die Heimkosten?
Wer trägt den Eigenanteil im Pflegeheim?
Wann ist private Pflegevorsorge sinnvoll?
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