Pflegegrad 5 bekommt, wer bei der Begutachtung 90 bis 100 Punkte erreicht, also schwerst beeinträchtigt ist und besondere Anforderungen an die Pflege stellt (§ 15 SGB XI). 2026 gibt es 990 € Pflegegeld oder bis 2.299 € Pflegesachleistung im Monat, dazu bis 2.085 € für Tagespflege und im Heim 2.096 € im Monat. Stand: 18.10.2026.
Pflegegrad 5 ist der höchste Grad. Die Pflege ist rund um die Uhr gefragt, oft mit mehreren Helfern, Hilfsmitteln und einer umgebauten Wohnung. Dieser Ratgeber gehört zum Bereich Pflegegrad. Er erklärt, was Pflegegrad 5 bedeutet, wer ihn bekommt, welche Leistungen 2026 gelten, wie Pflege zu Hause finanziert wird und was die Reform 2027 nach dem Regierungsentwurf ändern soll.
Was bedeutet Pflegegrad 5 und wer bekommt ihn?
Pflegegrad 5 gibt es ab 90 Gesamtpunkten. Das Gesetz spricht von "schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Meist ist jemand in fast allen Bereichen auf Hilfe angewiesen: beim Lagewechsel im Bett, bei Körperpflege, Essen und Trinken, bei Medikamenten und bei der Gestaltung des Tages.
Punkte-Beispiel: Eine Frau kann sich im Bett nicht mehr selbst drehen und nicht sitzen (10 gewichtete Punkte Mobilität), versteht kaum noch, was um sie herum geschieht (15 Punkte), wird vollständig gewaschen, angezogen und beim Essen unterstützt (40 Punkte Selbstversorgung), erhält Medikamente und Hautpflege durch andere (10 Punkte) und kann den Tag nicht mehr selbst gestalten (15 Punkte Alltag). Zusammen sind das 90 Punkte, also Pflegegrad 5. Die Bewertung erklärt der Ratgeber NBA-Module 2026.
Gibt es Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten?
Ja, aber nur in einer eng begrenzten Konstellation. § 15 Abs. 4 SGB XI erlaubt Pflegegrad 5 bei "besonderen Bedarfskonstellationen" auch unter 90 Punkten. Die Begutachtungs-Richtlinien nennen dafür bisher nur einen Fall: die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen, die sich nicht durch Hilfsmittel ausgleichen lässt.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Regel keine Härtefallentscheidung der Pflegekasse im Einzelfall erlaubt (Urteil vom 22.02.2024, B 3 P 1/22 R). Auch ein Gericht kann im Einzelfall keine besondere Bedarfskonstellation anerkennen, die die Richtlinien nicht vorsehen (Urteil vom 05.03.2026, B 3 P 5/24 R). Liegen Sie knapp unter 90 Punkten, lohnt sich deshalb vor allem ein genauer Blick auf die Bewertung der einzelnen Module.
Welche Leistungen gibt es 2026 bei Pflegegrad 5?
Die Leistungsbeträge gelten seit dem 01.01.2025 und bleiben 2026 unverändert.
| Leistung | Pflegegrad 5 im Jahr 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Angehörige pflegen) | 990 € im Monat | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 2.299 € im Monat | § 36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat, als Erstattung gegen Beleg | § 45b SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 2.085 € im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung | § 41 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € | § 42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Technische Pflegehilfsmittel, etwa Lagerungshilfen | vorrangig leihweise; sonst Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel; Pflegebett als Hilfsmittel mit doppelter Funktion: Zuzahlungsregel der Krankenkasse (höchstens 10 €), auch bei Leihe; einige Kassen verzichten darauf | § 40 Abs. 1, 3 und 5 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Berechtigten | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Hausnotruf | Grundleistung als technisches Pflegehilfsmittel; Vergütung der Kasse 27,00 € netto im Monat seit 01.04.2026 | § 40 Abs. 1 SGB XI, Hausnotrufvertrag |
| Vollstationäre Pflege | 2.096 € im Monat, dazu Zuschlag von 15 bis 75 % auf den pflegebedingten Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer | § 43, § 43c SGB XI |
| Rentenbeiträge für Pflegepersonen | Beitrag auf ein fiktives Einkommen von 3.955 € (Pflegegeld), rund 3.362 € (Kombination) oder rund 2.769 € (Sachleistung) im Monat | § 166 Abs. 2 SGB VI, Bezugsgröße 2026 |
Quelle: §§ 36 bis 43c, 45b SGB XI; Bekanntmachung der Leistungsbeträge vom 14.11.2024; § 166 Abs. 2 SGB VI mit Bezugsgröße 2026 von 3.955 € im Monat (100 %, 85 %, 70 %); Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 06.10.2026; GKV-Spitzenverband, Hausnotrufvertrag AC/TK 19/00/452. Stand: 18.10.2026.
Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen; bei Pflegegrad 5 ist auf Wunsch auch ein Besuch im Vierteljahr möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Mehr zum Geld im Ratgeber Pflegegeld bei Pflegegrad 5. Im Pflegeheim bleibt ein Eigenanteil; eine Schätzung gibt der Eigenanteil-Rechner.
Wie lässt sich Pflegegrad 5 zu Hause organisieren?
Zu Hause sind bei Pflegegrad 5 meist mehrere Bausteine nötig. Üblich ist eine Kombination aus Angehörigen und Pflegedienst, bei der das Pflegegeld anteilig gezahlt wird (§ 38 SGB XI). Die Tagespflege kommt zusätzlich hinzu, wenn der Transport möglich ist. Für Entlastung sorgen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 €.
Wichtig sind außerdem die Hilfsmittel: Pflegebett, Lifter oder Lagerungshilfen gibt es über die Pflegekasse oder die Krankenkasse, meist leihweise. Für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche oder breitere Türen kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme zuschießen; stellen Sie den Antrag vor Beginn, siehe Wohnumfeldverbesserung. Einen Überblick gibt der Bereich Pflegehilfsmittel.
Manche Familien ergänzen die Pflege durch eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt. Diese Kosten zahlt die Pflegekasse nicht direkt; das Pflegegeld kann die Familie aber frei dafür einsetzen. Mehr im Bereich 24-Stunden-Pflege.
Was sich 2027 bei Pflegegrad 5 ändern soll
Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 ist noch nicht beschlossen. Geplant sind nach bisheriger, nicht amtlich bestätigter Planung die Abstimmung im Bundestag am 11.12.2026 und der zweite Durchgang im Bundesrat am 18.12.2026, Inkrafttreten am 01.01.2027. Die Bundesregierung hat den Entwurf als Gesetz eingebracht, dem der Bundesrat nicht zustimmen muss.
| Punkt | 2026 | Nach dem Entwurf ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Punkte für Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | unverändert; aber strengere Umrechnung in den Modulen 1, 4 und 6 |
| Pflegegeld | 990 € im Monat | 1.080 € ("im Umfang eines Entlastungsbudgets") |
| Pflegesachleistung | bis 2.299 € | bis 2.530 € ("Sachleistungsbudget") |
| Entlastungsbetrag | 131 € für viele Zwecke | Sozialraumbudget 175 € (unter 25 Jahren 300 €), nur für anerkannte Alltagsangebote |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr | Verhinderungspflege entfällt; Überbrückungsbudget 2.285 € für Kurzzeitpflege und Notdienst |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € | entfällt |
| Rentenbeiträge für Pflegende, die schon Altersrente beziehen | auch bei Teilrente | nur noch bis zum Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird |
| Tagespflege, Heim, Umbau, technische Hilfsmittel | wie oben | Beträge unverändert |
| Bestehender Pflegegrad 5 | bleibt; Herabstufung nicht allein wegen der neuen Werte (§ 142b) |
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30.09.2026, BR-Drs. 587/26(neu), §§ 15, 36, 37, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45b, 142b und Anlage 2 SGB XI-E. Stand: 18.10.2026.
Ab 2029 sollen Pflegegeldbezieher zudem einmal im Jahr eine neue Pflegebegleitung zu Hause abrufen; sonst soll das Pflegegeld gekürzt werden (§ 7c SGB XI-E). Was statt des Entlastungsbetrags kommen soll, erklärt der Ratgeber Sozialraumbudget. Alle Einzelheiten stehen im Bereich Pflegereform 2027.
Rechenbeispiel: Sohn und Pflegedienst pflegen gemeinsam
Eine Frau mit Pflegegrad 5 lebt in ihrer Wohnung. Ein Pflegedienst kommt morgens und abends und rechnet 1.149,50 € im Monat ab, tagsüber pflegt ihr Sohn, der seine Arbeitszeit auf 20 Stunden in der Woche reduziert hat.
| Leistung | 2026 im Monat | 2027 nach dem Entwurf |
|---|---|---|
| Pflegedienst | 1.149,50 € (50 % von 2.299 €) | 1.149,50 € (rund 45 % von 2.530 €) |
| Anteiliges Pflegegeld | 495 € (50 % von 990 €) | rund 589 € (rund 55 % von 1.080 €) |
| Entlastungsbetrag oder Sozialraumbudget | bis 131 € | bis 175 €, nur für anerkannte Alltagsangebote |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € | entfällt |
| Rentenbeitrag des Sohnes, fiktives Einkommen | rund 3.362 € (Kombination) | rund 3.511 €, wenn die Bezugsgröße 2027 wie geplant beschlossen wird |
Quelle: Eigene Berechnung nach §§ 36, 37, 38, 40, 45b SGB XI, § 166 Abs. 2 SGB VI, Bezugsgröße 2026 und Entwurf der Rechengrößenverordnung 2027 (BR-Drs. 576/26), Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026. Stand: 18.10.2026.
Bei gleicher Rechnung des Pflegedienstes bliebe der Familie nach dem Entwurf rechnerisch mehr anteiliges Pflegegeld, weil das Sachleistungsbudget stärker steigt als die Rechnung. Den eigenen Fall können Sie mit dem Kombinationsleistung-Rechner durchspielen; was die Pflegezeit für die Rente bedeutet, erklärt der Ratgeber Rentenpunkte bei Pflegegrad. Mehr zur Kombination im Ratgeber Kombinationsleistung.
Wie beantragen Sie Pflegegrad 5?
Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse; wer schon Pflegegrad 4 hat, beantragt eine Höherstufung. Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen (§ 18c SGB XI). Den Ablauf erklären die Ratgeber Pflegegrad beantragen und Pflegegrad erhöhen; eine Einschätzung geben der Pflegegrad-Rechner und der Höherstufungsrechner.
Bereiten Sie die Begutachtung gut vor, gerade wenn die Punktzahl knapp an der Grenze von 90 liegen könnte. Nach dem Entwurf bleibt die Schwelle gleich, aber für Anträge ab 01.01.2027 sollen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung strenger umgerechnet werden (§ 142b Abs. 1, Anlage 2 SGB XI-E).
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG); siehe Pflegegrad Widerspruch. Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband).
Wann gelten die Regeln anders?
- Kinder bis 18 Monate: Sie werden eine Stufe höher eingestuft; Pflegegrad 5 gibt es für sie schon ab 70 Punkten (§ 15 Abs. 7 SGB XI).
- Im Pflegeheim: Pflegegeld und Sachleistung entfallen; es gelten 2.096 € und der Zuschlag nach § 43c SGB XI.
- Bei Krankenhaus oder Reha: Das Pflegegeld läuft in den ersten acht Wochen weiter, danach ruht es (§ 34 Abs. 2 SGB XI).
- Rentenbeiträge: nur bei Pflege zu Hause, mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche und höchstens 30 Stunden eigener Arbeit.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5?
2026 sind es 990 € Pflegegeld im Monat oder bis 2.299 € für einen Pflegedienst. Nach dem Entwurf sollen es ab 2027 1.080 € und 2.530 € sein.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 5?
Mindestens 90 Punkte in der Begutachtung. Ausnahme ist nur die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine nach den Begutachtungs-Richtlinien.
Kann man Pflegegrad 5 zu Hause pflegen?
Ja, meist mit Angehörigen, Pflegedienst, Hilfsmitteln und Entlastung durch Tages- oder Kurzzeitpflege. Die Tagespflege wird zusätzlich gezahlt und nicht angerechnet.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge bei Pflegegrad 5?
Bei reinem Pflegegeld zahlt die Pflegekasse 2026 Beiträge auf ein fiktives Einkommen von 3.955 € im Monat, so viel wie bei keinem anderen Grad (§ 166 Abs. 2 SGB VI).
Was ändert die Reform bei Pflegegrad 5?
Nach dem Entwurf steigen Pflegegeld und Sachleistung, Verhinderungspflege und Verbrauchspauschale entfallen. Die Schwelle von 90 Punkten bleibt.
Zusammenfassung
Pflegegrad 5 gibt es ab 90 Punkten, unter 90 Punkten nur bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine. 2026 zahlt die Pflegekasse 990 € Pflegegeld oder bis 2.299 € Sachleistung, dazu bis 2.085 € Tagespflege, Entlastungsbetrag, Ersatzpflege, Hilfsmittel und die höchsten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Nach dem Regierungsentwurf sollen Pflegegeld und Sachleistung 2027 steigen, Verhinderungspflege und Verbrauchspauschale entfallen. Den Überblick über alle Grade finden Sie im Bereich Pflegegrad.
Quellen
- § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit, abgerufen am 18.10.2026
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (Abs. 3, 4, 7), mit Anlage 2, abgerufen am 18.10.2026
- Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024, B 3 P 1/22 R (besondere Bedarfskonstellation, Begutachtungs-Richtlinien), abgerufen am 18.10.2026
- Bundessozialgericht, Urteil vom 05.03.2026, B 3 P 5/24 R (Pflegegrad 5, 90 Punkte, besondere Bedarfskonstellation), abgerufen am 18.10.2026
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, abgerufen am 18.10.2026
- § 37 SGB XI, Pflegegeld (Abs. 2 und 3), abgerufen am 18.10.2026
- § 38 SGB XI, Kombination von Geldleistung und Sachleistung, abgerufen am 18.10.2026
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, abgerufen am 18.10.2026
- § 41 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege, abgerufen am 18.10.2026
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, abgerufen am 18.10.2026
- § 43 SGB XI, Vollstationäre Pflege, abgerufen am 18.10.2026
- § 43c SGB XI, Begrenzung des Eigenanteils, abgerufen am 18.10.2026
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, abgerufen am 18.10.2026
- § 18c SGB XI, Entscheidung über den Antrag, Fristen, abgerufen am 18.10.2026
- Bekanntmachung der ab 01.01.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung vom 14.11.2024, abgerufen am 18.10.2026
- § 166 Abs. 2 SGB VI, beitragspflichtige Einnahmen nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen, abgerufen am 18.10.2026
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, § 1 Bezugsgröße, abgerufen am 18.10.2026
- Bundesrat, Drucksache 576/26, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Entwurf, Bezugsgröße 4.130 € im Monat), abgerufen am 18.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Meldung Pflege erhöht die Rente, 06.10.2026 (fiktives Einkommen bis 3.955 € bei Pflegegrad 5 und Pflegegeld), abgerufen am 18.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente, Stand 17.05.2026, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Hausnotrufvertrag AC/TK 19/00/452, gültig seit 01.04.2026, abgerufen am 18.10.2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsfassung 30.09.2026 (§§ 15, 36, 37, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45b, 142b, Anlage 2 SGB XI-E), abgerufen am 18.10.2026
- Bundesrat, Drucksache 587/26(neu), Gesetzentwurf der Bundesregierung PNOG, 09.10.2026, abgerufen am 18.10.2026






