Zum Hauptinhalt springen
Thema

24-Stunden-Pflege zu Hause: Modelle, Kosten und Recht

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege lebt eine Betreuungskraft mit im Haushalt. Rund um die Uhr arbeiten darf sie rechtlich nicht. Die Verbraucherzentrale nennt Kosten ab 2.800 Euro im Monat bei Anstellung und 2.800 bis 3.500 Euro bei Entsendung. Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro je Stunde und gilt auch für Bereitschaft. Stand: 18.10.2026.

Wenn ein Pflegeheim nicht in Frage kommt und der Pflegedienst allein nicht reicht, denken viele Familien an eine Betreuungskraft, die mit einzieht. Das kann gut funktionieren. Es ist aber ein Arbeitsverhältnis mit Rechten und Pflichten, und die meisten Probleme entstehen, weil das am Anfang niemand klar regelt. Diese Seite erklärt die drei Modelle, die Kosten, die rechtlichen Risiken und was die Pflegekasse beisteuert. Wir nennen bewusst keine Anbieter.

Was ist 24-Stunden-Pflege?

24-Stunden-Pflege ist ein Werbebegriff für die Betreuung durch eine Kraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt. Meist kommen die Betreuungskräfte aus Polen, Bulgarien, Rumänien oder anderen EU-Staaten und wechseln sich nach einigen Wochen mit einer Kollegin ab. Fachlich korrekt ist der Begriff Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, denn eine einzelne Person kann nicht 24 Stunden arbeiten.

Die Verbraucherzentrale stellt klar: Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist legal nicht möglich. Auch eine Betreuungskraft braucht Pausen, Ruhezeiten, freie Tage und Urlaub. Wer nachts regelmäßig Hilfe braucht, braucht deshalb einen Mix aus Betreuungskraft, Angehörigen, Pflegedienst oder Tagespflege.

Betreuungskräfte sind in der Regel keine Pflegefachkräfte. Sie helfen im Haushalt, leisten Gesellschaft und unterstützen bei der Grundpflege, also beim Waschen, Anziehen und Essen. Medizinische Aufgaben wie Spritzen, Wundversorgung oder das Richten von Medikamenten gehören zur häuslichen Krankenpflege, die ein Pflegedienst nach ärztlicher Verordnung übernimmt; dann zahlt die Krankenkasse. Mehr dazu im Ratgeber 24-Stunden-Pflege und Krankenkasse und auf der Seite Ambulante Pflege.

Welche Modelle gibt es?

Es gibt drei legale Wege: die Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen, die Anstellung im eigenen Haushalt und, mit großer Vorsicht, die selbstständige Betreuungskraft.

ModellVertrag mitWer ist ArbeitgeberKosten laut VerbraucherzentraleHauptrisiko
Entsendungausländischem Unternehmen, oft über eine deutsche Vermittlungsagenturdas entsendende Unternehmenetwa 2.800 bis 3.500 € im Monat, oft zuzüglich VermittlungsgebührArbeitszeit und Mindestlohn werden im Vertrag zu niedrig angesetzt
Anstellung im Haushaltder Betreuungskraft direktIhre Familiemindestens 2.800 € im Monat, zuzüglich Telefon, Internet, FahrtkostenArbeitgeberpflichten: Anmeldung, Sozialversicherung, Lohnabrechnung
Selbstständige Kraftder Betreuungskraft direktniemand, wenn die Selbstständigkeit echt istkeine AngabeScheinselbstständigkeit mit Nachzahlungen

Quelle: Verbraucherzentrale, Ausländische Betreuungskräfte, wie geht das legal?, Stand 13.08.2026. Stand: 18.10.2026.

Bei der Entsendung schließen Sie in der Regel zwei Verträge: einen mit der deutschen Vermittlungsagentur und einen Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen. Die Betreuungskraft bleibt dort angestellt und im Heimatland sozialversichert. Den Nachweis dafür, die A1-Bescheinigung, sollten Sie sich vor Arbeitsbeginn zeigen lassen und eine Kopie aufbewahren.

Bei der Anstellung sind Sie selbst Arbeitgeber. Die Verbraucherzentrale nennt die Arbeitgeberbeiträge zu Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Berufsgenossenschaft als wesentlichen Kostenfaktor. Dafür haben Sie die volle Kontrolle über Vertrag und Arbeitszeiten. Die Modelle im Detail stehen im Ratgeber Polnische Pflegekraft legal beschäftigen.

Welche rechtlichen Risiken gibt es?

Die drei größten Risiken sind Scheinselbstständigkeit, ein zu niedrig bezahlter Lohn und zu lange Arbeitszeiten. Alle drei können Nachzahlungen auslösen, auch für Ihre Familie.

Scheinselbstständigkeit. Eine selbstständige Betreuungskraft ist nur dann wirklich selbstständig, wenn sie ihre Arbeit frei einteilt, keine Weisungen bekommt und mehrere Auftraggeber haben kann. Wer im Haushalt wohnt, nach festen Vorgaben arbeitet und nur für eine Familie tätig ist, ist nach der Einschätzung der Verbraucherzentrale oft in einer rechtlichen Grauzone. Stellt die Rentenversicherung eine abhängige Beschäftigung fest, gilt Ihre Familie als Arbeitgeber und muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Klarheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV). Die Verbraucherzentrale hält dieses Modell nur für sehr eingeschränkt empfehlenswert.

Mindestlohn. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.06.2021 entschieden (5 AZR 505/20): Auch ausländische Betreuungskräfte, die nach Deutschland entsandt werden und im Haushalt wohnen, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, und zwar auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes. Bereitschaft kann schon darin liegen, dass die Kraft im Haushalt wohnen und bei Bedarf jederzeit helfen soll. Im Fall hatte der Vertrag 30 Wochenstunden vorgesehen; das Gericht ließ offen, wie viele Stunden tatsächlich anfielen, und verwies die Sache zurück. Der Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt am 01.01.2027 auf 14,60 Euro.

Arbeitszeit. Für angestellte und entsandte Betreuungskräfte gilt nach der Verbraucherzentrale das Arbeitszeitgesetz: werktäglich im Durchschnitt höchstens acht Stunden, in der Woche höchstens 48 Stunden, dazu Ruhezeiten und freie Tage. Das Gesetz nimmt allerdings Beschäftigte aus, die mit den betreuten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und sie eigenverantwortlich pflegen oder betreuen (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG); ob das auf eine Betreuungskraft zutrifft, ist umstritten und hängt vom Einzelfall ab. Der Mindestlohn für jede Arbeits- und Bereitschaftsstunde gilt in jedem Fall. Ein Vertrag, der 30 oder 40 Stunden nennt, aber Verfügbarkeit rund um die Uhr erwartet, ist das typische Einfallstor für Streit. Was in einen Vertrag gehört, zeigt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege zu Hause.

Was kostet 24-Stunden-Pflege?

Die Verbraucherzentrale nennt für die Entsendung etwa 2.800 bis 3.500 Euro im Monat, oft zuzüglich Vermittlungsgebühren, und für die Anstellung mindestens 2.800 Euro. Die Preise hängen vor allem vom Hilfebedarf und von den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft ab. Dazu kommen Kosten, die in keinem Angebot stehen: ein eigenes Zimmer, Verpflegung, Internet, Telefon und die Anreise.

Wie der Mindestlohn die Untergrenze setzt, zeigt eine einfache Rechnung. Bei 40 Stunden in der Woche ergibt der Mindestlohn von 13,90 Euro einen Bruttolohn von rund 2.409 Euro im Monat (13,90 Euro mal 40 Stunden mal 52 Wochen, geteilt durch 12). Ab 2027 sind es bei 14,60 Euro rund 2.531 Euro. Arbeitgeberbeiträge, Kost und Logis, Vermittlung und Vertretung im Urlaub kommen hinzu. Ein Angebot deutlich unter diesen Werten ist ein Warnzeichen, dass Arbeitszeit oder Lohn nicht stimmen.

Deutsche Pflegekräfte, die im Haushalt mitwohnen, sind selten und deutlich teurer. Belastbare Durchschnittswerte aus Primärquellen gibt es dafür nicht; holen Sie mehrere schriftliche Angebote ein. Ihre eigene Rechnung können Sie mit dem 24-Stunden-Pflege-Kosten-Rechner aufstellen; Hintergründe stehen im Ratgeber 24-Stunden-Pflege Kosten 2026.

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt die Betreuungskraft nicht direkt. Sie können aber Leistungen nutzen, die Ihre Familie entlasten. Die wichtigste ist das Pflegegeld nach § 37 SGB XI: 347, 599, 800 oder 990 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 bis 5. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die frei entscheidet, wofür sie es einsetzt.

Kombination mit dem Pflegedienst. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, etwa morgens für die Körperpflege, rechnet er über die Pflegesachleistung ab. Das Pflegegeld sinkt dann anteilig; das nennt man Kombinationsleistung.

Verhinderungspflege. Seit 01.07.2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung (§ 42a SGB XI). Verhinderungspflege setzt voraus, dass eine private Pflegeperson, etwa eine Tochter, wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt. Übernimmt in dieser Zeit eine Betreuungskraft, kann die Pflegekasse die Kosten erstatten. Ist die Betreuungskraft selbst die Hauptpflegeperson, fehlt diese Voraussetzung meist. Klären Sie das vorher mit der Pflegekasse.

Entlastungsbetrag. Die 131 Euro im Monat erstattet die Pflegekasse nur für Anbieter, die nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind. Vermittlungsagenturen und entsendende Unternehmen sind das in der Regel nicht.

Steuer. Für die Betreuung im Haushalt mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Bei einem Dienstleister oder einer Entsendung sind eine Rechnung und eine Überweisung Voraussetzung. Mehr im Ratgeber Polnische Pflegekraft: Zuschuss der Pflegekasse.

Lohnt sich 24-Stunden-Pflege im Vergleich zum Pflegeheim?

Das hängt weniger vom Preis ab als davon, ob die Versorgung zu Hause sicher gelingt. Im Pflegeheim zahlten Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Jahr nach Auswertung des Verbands der Ersatzkassen im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche (Stand 01.07.2026). Eine Betreuungskraft liegt nach den Werten der Verbraucherzentrale in einer ähnlichen Größenordnung, bevor Pflegegeld und Steuerabzug abgezogen sind.

Für die Betreuung zu Hause sprechen die vertraute Umgebung und eine feste Bezugsperson. Dagegen sprechen ein fehlendes freies Zimmer, nächtlicher Hilfebedarf, der eine Person überfordert, und hoher medizinischer Pflegebedarf. Wer ständig beaufsichtigt werden muss, braucht oft mehr, als eine einzelne Kraft leisten darf.

Rechnen Sie beide Wege mit Ihren eigenen Zahlen durch. Eine Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber 24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim, die Heimkosten auf der Seite Pflegeheim.

Ihr Weg zur Betreuung zu Hause: was zuerst, was danach

  1. Klären Sie den Pflegegrad. Ohne ihn gibt es kein Pflegegeld; mehr auf der Seite Pflegegeld.
  2. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, etwa in der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sie nichts kostet (Ratgeber Pflegeberatung) oder bei der Verbraucherzentrale.
  3. Prüfen Sie die Wohnung: ein eigenes, abschließbares Zimmer für die Betreuungskraft, Internet, Rückzugsmöglichkeit. Hinweise im Ratgeber Zimmer für die Pflegekraft.
  4. Entscheiden Sie sich für ein Modell und holen Sie mehrere schriftliche Angebote ein.
  5. Prüfen Sie den Vertrag: Aufgaben, Arbeitszeit, Bereitschaft, Pausen, freie Tage, Lohn mit Mindestlohnnachweis, Kündigung, Vertretung, A1-Bescheinigung.
  6. Planen Sie den Pflegedienst für medizinische Aufgaben und die Vertretung bei Urlaub und Krankheit der Betreuungskraft mit ein.
  7. Stellen Sie die Anträge bei der Pflegekasse und sammeln Sie Rechnungen für die Steuer.

Was sich ab 2027 ändern soll

Bis zum 31.12.2026 gelten die Regeln auf dieser Seite. Die Bundesregierung hat am 30.09.2026 den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen; beschlossen ist das Gesetz noch nicht, geplant ist der Start am 01.01.2027. Für Familien mit Betreuungskraft sind nach dem Entwurf drei Punkte wichtig.

Das Pflegegeld heißt weiter Pflegegeld und soll im Umfang eines Entlastungsbudgets steigen: auf 380, 630, 890 oder 1.080 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 bis 5 (§ 37 Abs. 1 SGB XI-E). Bei Pflegegrad 3 sind das 31 Euro mehr im Monat, also 372 Euro im Jahr.

Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro soll entfallen. Die Verhinderungspflege soll als eigene Leistung entfallen (§ 39 Neufassung, § 42a gestrichen SGB XI-E). Das neue Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr ist nur für Kurzzeitpflege und ab 2028 für Notdienste in Akutsituationen gedacht, nicht für eine Betreuungskraft (§§ 39, 39a, 42 SGB XI-E). Wer heute Verhinderungspflege für die Betreuungskraft nutzt, sollte deshalb nachrechnen; für die Erstattung von Verhinderungspflege aus 2026 enthält der Entwurf keine Übergangsregel.

Der Entlastungsbetrag soll zum Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat werden, nur ab Pflegegrad 2 und weiterhin nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI-E). Unabhängig von der Reform steigt der Mindestlohn am 01.01.2027 auf 14,60 Euro; das ist bereits beschlossen. Alle geplanten Änderungen stehen auf der Seite Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Ist 24-Stunden-Pflege legal?
Ja, wenn ein legales Modell gewählt wird und Arbeitszeit, Ruhezeiten und Mindestlohn eingehalten werden. Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist nach der Verbraucherzentrale legal nicht möglich.

Gilt der Mindestlohn auch für Betreuungskräfte aus Polen?
Ja. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 gilt er auch für entsandte Kräfte und auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes. 2026 beträgt er 13,90 Euro je Stunde, ab 2027 14,60 Euro.

Zahlt die Krankenkasse die 24-Stunden-Pflege?
Nein. Die Krankenkasse zahlt nur die häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst nach ärztlicher Verordnung, etwa Wundversorgung oder Medikamentengabe. Die Betreuungskraft finanzieren Sie selbst, mit Pflegegeld und Steuerabzug als Entlastung.

Was ist eine A1-Bescheinigung?
Sie belegt, dass eine entsandte Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Lassen Sie sie sich vor Arbeitsbeginn vorlegen und bewahren Sie eine Kopie auf.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja, 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr nach § 35a EStG, wenn eine Rechnung vorliegt und Sie überwiesen haben.

Zusammenfassung

24-Stunden-Pflege bedeutet in der Praxis eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, aber nicht rund um die Uhr arbeiten darf. Legal sind die Entsendung, die Anstellung und mit hohem Risiko die echte Selbstständigkeit. Der Mindestlohn gilt auch für Bereitschaft; die Verbraucherzentrale nennt Kosten ab 2.800 Euro im Monat. Pflegegeld, gegebenenfalls Verhinderungspflege und der Steuerabzug senken die Belastung, decken sie aber nicht. Die Pflegereform soll ab 2027 das Pflegegeld erhöhen und den Jahresbetrag für Verhinderungspflege streichen; mehr dazu auf der Seite Pflegekosten.

Quellen

Ratgeber zum Thema

Beitrag teilen
Rechner

Kosten der Betreuung berechnen

Rechner öffnen

Fragen am Telefon

0345 5646 3043

Jede Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.