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Ratgeber Betreuung zu Hause

Polnische Pflege­kraft Pflege­kasse Zuschuss 2026

Die Pflege­kasse zahlt keine polnische Pflege­kraft direkt. Drei kombi­nier­bare Leis­tungen decken bei Pflege­grad 3 bis 5 aber rund ein Viertel bis die Hälfte der Kosten, dazu kommt der Steu­er­abzug. Wir zeigen Rechnung und Anträge.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 12.05.2026, Lesezeit 14 Minuten
Älterer Mann liest am Küchentisch Unterlagen, eine Frau steht neben ihm und liest mit
Pflegegeld, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel lassen sich kombinieren (Quelle: Pflegekompass)Symbolbild, mit KI erstellt
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Was zahlt die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft?
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Zahlt die Pflegekasse die polnische Pflegekraft direkt?: Nein, aber drei Leistungen der Pflegekasse sind kombinierbar.
Die polnische Pflegekraft (24-Stunden-Pflege) ist keine zugelassene Pflegeleistung im Sinne des SGB XI. Die Pflegekasse zahlt also keinen direkten Zuschuss. Sie können aber Pflegegeld (347 bis 990 €), Verhinderungspflege (bis 3.539 € im Jahr gemeinsam mit Kurzzeitpflege) und den Pflegehilfsmittel-Pauschbetrag (42 €) parallel nutzen, um die Kosten zu refinanzieren. Den Entlastungsbetrag (131 €) erstattet die Pflegekasse nur für die Angebote nach § 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI, für die Betreuungskraft in der Regel nicht.
Die drei Bausteine im Detail →
Wie viel kommt bei Pflegegrad 3 monatlich zusammen?: Bis rund 936 € von der Pflegekasse, dazu der Steuervorteil.
Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld + anteilig Verhinderungspflege 295 € = 894 €. Die 295 € sind rechnerisch ein Zwölftel des Jahresbetrags von bis zu 3.539 €, der gemeinsam mit der Kurzzeitpflege gilt. Mit 42 € Pflegehilfsmitteln sind es 936 €. Den Entlastungsbetrag erstattet die Pflegekasse für die Betreuungskraft in der Regel nicht. Dazu kommen die außergewöhnliche Belastung in der Steuer und § 35a EStG (20 % haushaltsnahe Dienstleistung). Beispielrechnung weiter unten.
Zur Rechnung mit Pflegegrad 5 →
Geht das alles parallel?: Ja: Pflegegeld und Pflegehilfsmittel laufen unabhängig nebeneinander.
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und Pflegehilfsmittel-Pauschbetrag (§ 40 Abs. 2 SGB XI) sind separate Töpfe. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) wird nur ausbezahlt, wenn jemand die Pflege übernimmt, bei einer dauerhaft anwesenden Pflegekraft ist das schwieriger als bei einem Pflegedienst. Den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) können Sie daneben für Tagespflege, einen Pflegedienst oder ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nutzen, für die Betreuungskraft in der Regel nicht.
Was bringt die Steuer zusätzlich?: Pflegekosten sind außergewöhnliche Belastung, plus 20 % über § 35a EStG.
Pflegekosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung werden als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) anerkannt. Zusätzlich: 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Bei 24.000 € Arbeitskosten im Jahr ist dieser Höchstbetrag erreicht, soweit so viel Einkommensteuer anfällt. Denselben Betrag dürfen Sie nur einmal ansetzen.

Kurzantwort: Die Pflegekasse zahlt eine polnische Pflegekraft (24-Stunden-Pflege) nicht direkt. Aber drei Bausteine sind parallel nutzbar und können bei Pflegegrad 3 bis 5 rund ein Viertel bis die Hälfte der Kosten refinanzieren:

  • Pflegegeld nach § 37 SGB XI: 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) pro Monat, wird ausgezahlt, wenn die Pflege durch eine private Pflegeperson erfolgt.
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: bis zu 3.539 € pro Jahr gemeinsam mit Kurzzeitpflege (rechnerisch bis rund 295 € im Monat), anteilig nutzbar bei Pflegekraftwechsel oder Urlaub.
  • Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI: 42 € pro Monat für Verbrauchsprodukte (Pflegebox).

Den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) erstattet die Pflegekasse nur für Tagespflege oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen zugelassenen Pflegedienst oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI), für die Betreuungskraft in der Regel nicht.

Wichtig: Bei legal beschäftigter Pflegekraft kommen zusätzlich Steuervorteile dazu, § 35a EStG erlaubt 20 % der Arbeitskosten als direkten Steuerabzug (maximal 4.000 € pro Jahr). Plus Anrechnung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, je nach Einkommen.

Wenn 3.500 Euro Monatskosten unbezahlbar wirken

Sie haben eine polnische Pflegekraft im Blick, weil Pflege rund um die Uhr zu Hause nötig ist. Die Agentur nennt 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat. Sie rechnen: Das sind 30.000 bis 42.000 Euro im Jahr. Geht das überhaupt?

Die kurze Antwort: Es geht nicht ohne Eigenanteil. Aber die Lücke zwischen „unbezahlbar“ und „machbar“ ist kleiner, als viele Familien glauben. Wer die Pflegekassen-Leistungen konsequent ausschöpft und die Steuer mitnimmt, refinanziert bei Pflegegrad 3 bis 5 je nach Monatskosten rund 36 bis 66 % der Kosten.

Drei Bausteine der Pflegekasse lassen sich kombinieren. Unten steht, wie Sie sie beantragen und wie die Rechnung bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 5 aussieht.

Warum zahlt die Pflegekasse polnische Pflegekräfte nicht direkt?

Die Pflegekasse zahlt nach SGB XI nur für anerkannte Pflegeleistungen. Das bedeutet: zugelassene Pflegedienste nach § 72 SGB XI oder Pflege durch private Pflegepersonen (meistens Angehörige). Eine polnische Pflegekraft fällt in keine dieser Kategorien direkt, sie ist weder ein zugelassener Pflegedienst noch eine pflegende Angehörige.

Konsequenz: Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld 2026 an die pflegebedürftige Person (oder bevollmächtigte Familienangehörige). Was Sie mit dem Geld machen, selbst pflegen, Pflegekraft engagieren, Angehörige bezahlen, ist Ihre Entscheidung. Es gibt keinen Sonder-Zuschuss „polnische Pflegekraft“.

Die drei Bausteine im Detail

1. Pflegegeld: der Hauptbaustein

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist der Hauptbaustein. Voraussetzung: Sie pflegen zu Hause und es ist kein zugelassener Pflegedienst beauftragt (sonst wird daraus Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).

  • Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € pro Monat

Das Geld geht steuerfrei an die pflegebedürftige Person. Es kann ohne Nachweis weitergegeben werden, zum Beispiel an die polnische Agentur als Teilzahlung der Monatspauschale.

2. Verhinderungspflege: Urlaub und Ausfall

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: bis zu 3.539 € pro Jahr gemeinsam mit Kurzzeitpflege, wenn eine private Pflegeperson kurzfristig ausfällt (Urlaub, Krankheit). Eine Vorpflegezeit gibt es seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr.

Bei polnischer Pflegekraft schwierig zu beantragen: Die Pflegekasse argumentiert oft, dass keine private Pflegeperson vertreten wird, die polnische Pflegekraft ist dauerhaft anwesend. In Kombi-Pflege funktioniert es aber gut: Wenn die Pflegekraft alle 8 Wochen wechselt und Sie für die 1 bis 2 Tage Zwischenzeit einen Pflegedienst buchen, ist das klassische Verhinderungspflege.

Mehr dazu im Ratgeber Verhinderungspflege 2026.

3. Pflegehilfsmittel-Pauschale: 42 € pro Monat

Nach § 40 Abs. 2 SGB XI: 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Das deckt die monatliche Pflegebox-Lieferung, Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion, Mundschutz.

Bezogen werden kann das Budget über jeden anerkannten Anbieter. Mehr im Ratgeber Pflegebox beantragen.

Daneben: der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € im Monat. Die Pflegekasse erstattet ihn nur für Tagespflege oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen zugelassenen Pflegedienst oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Eine 24-Stunden-Betreuungskraft gehört in der Regel nicht dazu, deshalb steht er in der Rechnung unten nicht.

Sie können den Betrag aber daneben nutzen, etwa für einen Tag in der Tagespflege oder eine anerkannte Alltagsbegleitung, die ergänzend einmal pro Woche kommt. Mehr dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag 2026.

Beispielrechnung: Pflegegrad 3 vs. Pflegegrad 5

Wie viel kommt in der Praxis pro Monat zusammen? Zwei konkrete Rechnungen:

BausteinRechtsgrundlagePflegegrad 3Pflegegrad 5Antrag nötig?
Pflegegeld§ 37 SGB XI599 €990 €Ja (Pflegegrad-Antrag)
Verhinderungspflege (anteilig)§ 39 SGB XIbis rund 295 €bis rund 295 €Ja (auf Antrag)
Pflegehilfsmittel-Pauschale§ 40 Abs. 2 SGB XI42 €42 €Ja (Anbieter wählen)
Summe Pflegekasse936 €1.327 €
Steuer § 35a EStG (20 %, gedeckelt 333 € im Monat)§ 35a EStG333 €333 €Ja (Steuererklärung)
Gesamt-Refinanzierungetwa 1.269 €etwa 1.660 €

Bei Monatskosten von 2.500 bis 3.500 € für die polnische Pflegekraft refinanzieren Sie bei Pflegegrad 5 rund 47 bis 66 % der Kosten, bei Pflegegrad 3 rund 36 bis 51 %. Die Verhinderungspflege ist dabei rechnerisch auf zwölf Monate verteilt: Die rund 295 € im Monat erreichen Sie nur, wenn der gesamte Jahresbetrag für Verhinderungspflege genutzt wird und nichts in die Kurzzeitpflege fließt. Der reine Eigenanteil sinkt bei Pflegegrad 5 damit auf rund 840 bis 1.840 € pro Monat. Den Entlastungsbetrag haben wir nicht eingerechnet, weil die Pflegekasse ihn für die Betreuungskraft in der Regel nicht erstattet. Zum Vergleich: Im Pflegeheim liegt der Eigenanteil im ersten Jahr im Schnitt bei 3.364 € im Monat (vdek, Stand 1. Juli 2026), mehr dazu im Ratgeber Pflegeheim 2026.

Was bringt die Steuer zusätzlich?

Pflegekosten sind steuerlich auf zwei Wegen absetzbar. Beide Wege lassen sich kombinieren, denselben Betrag dürfen Sie aber nur einmal ansetzen (§ 35a Abs. 5 EStG).

§ 33 EStG: außergewöhnliche Belastung

Pflegekosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung gelten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Die zumutbare Eigenbelastung beträgt, je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl, zwischen 1 und 7 % des Bruttoeinkommens. Alles oberhalb wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Beispiel: 30.000 € Jahreskosten für die polnische Pflegekraft. Davon gehen zuerst die Leistungen der Pflegekasse ab, bei Pflegegrad 3 mit Pflegegeld und anteiliger Verhinderungspflege rund 10.700 € im Jahr. Von den verbleibenden rund 19.300 € geht die zumutbare Eigenbelastung ab. Liegt sie bei 2.500 €, sind rund 16.800 € als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

§ 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistung

Parallel: 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 4.000 € pro Jahr. Das wirkt nur, soweit Einkommensteuer anfällt.

Voraussetzung: Es gibt eine Rechnung und die Zahlung erfolgt per Überweisung (nicht bar). Bei legalem Entsendemodell mit polnischer Agentur ist das problemlos. Bei Schwarzarbeit entfällt der Steuervorteil, und zusätzlich drohen Strafen.

Mehr zum legalen Modell im Ratgeber Polnische Pflegekraft legal beschäftigen.

So beantragen Sie die Bausteine: Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad prüfen lassen: Antrag bei der Pflegekasse, MD-Begutachtung abwarten. Ohne Pflegegrad kein Pflegegeld.
  2. Pflegegeld läuft automatisch: Mit Pflegegrad wird das Pflegegeld monatlich auf das angegebene Konto überwiesen.
  3. Pflegehilfsmittel-Anbieter wählen: Den Pflegebox-Anbieter Ihrer Wahl beauftragen, der zieht die 42 € im Monat direkt mit der Pflegekasse ab.
  4. Entlastungsbetrag daneben nutzen: Für Tagespflege, einen Pflegedienst oder ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag, nicht für die Betreuungskraft. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen, die Erstattung erfolgt rückwirkend.
  5. Verhinderungspflege bei Pflegekraft-Urlaub beantragen: Pflegedienst beauftragen, Rechnung bei der Pflegekasse einreichen mit Hinweis „Verhinderungspflege“.
  6. Steuer am Jahresende: Alle Belege sammeln (Pflegekraft-Vertrag, monatliche Rechnungen, Überweisungen), in der Steuererklärung Anlage Außergewöhnliche Belastungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen.

Was nicht geht: drei häufige Fehler

Fehler 1: Pflegegeld an die Agentur statt an die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld muss formal auf das Konto der pflegebedürftigen Person (oder eines Bevollmächtigten) gehen. Eine Direkt-Überweisung an die Agentur ist nicht zulässig.

Fehler 2: Sachleistungsbudget für Pflegekraft beantragen. Das Pflegesachleistungsbudget nach § 36 SGB XI ist nur für zugelassene Pflegedienste. Eine polnische Pflegekraft kann darüber nicht abgerechnet werden, auch nicht über die polnische Agentur.

Fehler 3: Steuervorteil bei Schwarzarbeit. Wer schwarz beschäftigt, hat keinen Anspruch auf § 35a EStG, keine Rechnung, keine Überweisung, kein Abzug. Plus Strafen wegen Schwarzarbeit (Sozialversicherungsbetrug, Mindestlohnverstoß).

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie 990 € Pflegegeld und 42 € Pflegehilfsmittel-Pauschale. Dazu kommt anteilig Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 €, den sie sich mit der Kurzzeitpflege teilt (rechnerisch bis rund 295 € im Monat). Zusammen sind das bis zu 1.327 € im Monat. Den Entlastungsbetrag erstattet die Pflegekasse für die Betreuungskraft in der Regel nicht. Die polnische Pflegekraft kostet 2.500 bis 3.500 € im Monat. Wenn alle Bausteine voll genutzt werden, refinanzieren Sie damit rund 38 bis 53 % über die Pflegekasse, mit dem Steuerabzug nach § 35a EStG (20 %, höchstens 333 € im Monat) zusammen rund 47 bis 66 %.

Kann ich Verhinderungspflege für eine polnische Pflegekraft nutzen?

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, bis 3.539 € im Jahr gemeinsam mit Kurzzeitpflege) setzt voraus, dass eine private Pflegeperson vertreten wird. Wenn eine polnische Pflegekraft dauerhaft im Haushalt lebt und kein Angehöriger ausfällt, ist das schwieriger zu begründen. Bei kombinierter Pflege (Angehörige und 24-Stunden-Kraft) kann sie aber für die Zeiträume genutzt werden, in denen die Pflegekraft Urlaub macht und ein Pflegedienst einspringt.

Ist der Entlastungsbetrag für die polnische Pflegekraft einsetzbar?

In der Regel nicht. Den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) erstattet die Pflegekasse nur für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen zugelassenen Pflegedienst oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Eine 24-Stunden-Betreuungskraft gehört in der Regel nicht dazu. Sie können den Betrag aber daneben nutzen, etwa für einen Tag in der Tagespflege oder eine anerkannte Alltagsbegleitung, die ergänzend kommt.

Was bringt § 35a EStG für die Pflegekraft?

Die polnische Pflegekraft erbringt haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen. § 35a EStG mindert die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr. Bei einer Monats-Pauschale von 2.500 € ergibt das 30.000 € Jahreskosten, davon 20 % = 6.000 €, gedeckelt auf 4.000 €. Das wirkt nur, soweit Einkommensteuer anfällt. Voraussetzung: legales Beschäftigungs- oder Entsendemodell mit Rechnung und Überweisung.

Lohnt sich Kombinationspflege für eine polnische Pflegekraft?

Kombinationspflege (Pflegegeld und anteilige Pflegesachleistung nach § 38 SGB XI) lohnt sich, wenn ein Pflegedienst zusätzlich zur polnischen Pflegekraft kommt, etwa für die Körperpflege. Dann nutzen Sie das Pflegesachleistungs-Budget für den Pflegedienst und bekommen anteilig weiterhin Pflegegeld. Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung zahlt dagegen die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung (§ 37 SGB V). Reine 24-Stunden-Pflege ohne Pflegedienst läuft normalerweise nur als Pflegegeld.

Was ändert sich 2026 gegenüber 2024?

Die Pflegeleistungen sind 2024 und zum 01.01.2025 erhöht worden (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) und gelten 2026 unverändert weiter. Pflegegeld, Sachleistungsbudget und Entlastungsbetrag liegen 2026 höher als vor der Reform.

Muss ich die Pflegekraft bei der Pflegekasse melden?

Sie müssen der Pflegekasse mitteilen, wie die Pflege organisiert ist, wer pflegt, ob ein Pflegedienst eingebunden ist. Eine polnische Pflegekraft löst die Pflegegeld-Zahlung nicht aus, beendet sie aber auch nicht. Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben, sonst kann die Pflegekasse Leistungen zurückfordern.

Zusammenfassung

Die Pflegekasse zahlt eine polnische Pflegekraft nicht direkt. Drei Bausteine lassen sich aber kombinieren: Pflegegeld (347 bis 990 €), Verhinderungspflege (anteilig, rechnerisch bis rund 295 € im Monat), Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €). In Summe sind das bis zu 936 € (Pflegegrad 3) bis 1.327 € (Pflegegrad 5) Pflegekassen-Geld pro Monat, plus Steuerabzug über § 35a EStG (bis 333 € im Monat). Insgesamt refinanzieren Sie bei Pflegegrad 5 und Monatskosten von 2.500 bis 3.500 € rund 47 bis 66 % der Pflegekraft-Kosten. Den Entlastungsbetrag erstattet die Pflegekasse für die Betreuungskraft in der Regel nicht.

Wichtig: Die Pflegekraft muss legal beschäftigt sein, sonst fallen Steuervorteile weg und Sie riskieren Strafen. Wie das geht, steht im Ratgeber Polnische Pflegekraft legal beschäftigen.

Weiterführend: Polnische Pflegekraft Kosten 2026, 24-Stunden-Pflege Kosten 2026, 24-Stunden-Pflege zu Hause 2026, 24-Stunden-Pflege Kostenübernahme Krankenkasse, Pflegegeld 2026, Verhinderungspflege 2026, Pflegegrad-Tabelle 2026, Zimmer für die Pflegekraft.

Quellen und Hinweise

  • § 36 SGB XI, Pflegesachleistungen
  • § 37 SGB XI, Pflegegeld bei häuslicher Pflege
  • § 38 SGB XI, Kombinationsleistung
  • § 39 SGB XI, Verhinderungspflege
  • § 40 Abs. 2 SGB XI, Pflegehilfsmittel-Pauschale
  • § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag
  • § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
  • § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastung
  • § 35a EStG, Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Bundesgesundheitsministerium, Pflegeleistungen
  • SGB XI, Soziale Pflegeversicherung

Stand: Mai 2026. Die genannten Beträge gelten seit 2025 nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Sozialberatung.

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