
Alle Möglichkeiten anzeigen
Kurzantwort: Die Pflegekasse zahlt 24-Stunden-Pflege nicht direkt, sie kennt im SGB XI keine eigene Leistung „Live-in-Betreuung“. Aber drei kombinierbare Bausteine senken den Eigenanteil:
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI): 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) pro Monat
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): bis 3.539 € pro Jahr (etwa 295 € im Monat), gemeinsam mit der Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI): 42 € pro Monat
Den Entlastungsbetrag (131 € im Monat, § 45b SGB XI) erstattet die Pflegekasse nur für anerkannte Angebote, für die Betreuungskraft in der Regel nicht. Er ist deshalb in keiner Summe dieses Ratgebers enthalten.
Hinweis: Plus zwei Steuer-Hebel (§ 35a EStG + § 33 EStG) und Sozialhilfe bei Bedürftigkeit, siehe Detail-Tabellen unten.
Warum zahlt die Pflegekasse 24h-Pflege nicht direkt?
Das deutsche Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) kennt drei Hauptformen der Pflege: häusliche Pflege durch Angehörige (Pflegegeld), häusliche Pflege durch ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistung) und stationäre Pflege (Pflegeheim). Die Live-in-Betreuung durch eine osteuropäische Pflegekraft passt in keine dieser Kategorien sauber rein, sie ist rechtlich eine haushaltsnahe Dienstleistung mit Pflegeelementen.
Deshalb gibt es keinen eigenen Topf für 24h-Pflege. Aber: Drei bestehende Leistungsarten lassen sich kombinieren. Bei Kosten von 2.900 € im Monat decken sie je nach Pflegegrad etwa 24 bis 46 % ab (684 bis 1.327 €).
Die drei Bausteine der Pflegekasse
Baustein 1: Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an die Person, die gepflegt wird. Die Familie kann es frei einsetzen, auch zur Bezahlung einer 24h-Pflegekraft. 2026 gelten:
- Pflegegrad 2: 347 € im Monat
- Pflegegrad 3: 599 € im Monat
- Pflegegrad 4: 800 € im Monat
- Pflegegrad 5: 990 € im Monat
Wichtig: Wenn parallel ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird (z. B. für medizinische Behandlungspflege), greift die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI, das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt. Mehr zu den Beträgen unter Pflegegeld 2026.
Baustein 2: Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Verhinderungspflege ist der Schlüssel-Hebel für 24h-Pflege: Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr stehen zur Verfügung (gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI), wenn die Hauptpflegeperson „verhindert“ ist (Urlaub, Krankheit, Auszeit). Das übersetzt sich auf eine osteuropäische Betreuerin: Sie übernimmt die Vertretung der Hauptpflegeperson, und die Pflegekasse erstattet bis zu 3.539 € im Jahr.
Voraussetzung ist eine Hauptpflegeperson, die verhindert ist, etwa Sohn oder Tochter, die die Eltern pflegen, bevor die 24h-Betreuung dazukommt. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten ist seit 01.07.2025 entfallen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Verhinderungspflege 2026.
Baustein 3: Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)
42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Hautschutz. Wird an die Pflegebox geliefert oder als Erstattung gegen Quittungen. Ab Pflegegrad 1 ohne Begutachtung.
Entlastungsbetrag: nicht für die Betreuungskraft
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € im Monat ab Pflegegrad 1. Die Pflegekasse erstattet ihn nur für die Leistungen nach § 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen zugelassenen Pflegedienst oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Eine 24-Stunden-Betreuungskraft gehört in der Regel nicht dazu. Deshalb rechnen wir den Entlastungsbetrag in diesem Ratgeber nicht ein. Sie können ihn aber daneben nutzen, etwa für einen Tag in der Tagespflege oder eine anerkannte Alltagshilfe.
Was Sie in einem Kalenderjahr nicht abrufen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Mehr Details: Entlastungsbetrag 2026.
Pflegekassen-Zuschuss je Pflegegrad, Tabelle 2026
| Pflegegrad | Pflegegeld | Verhinderungspflege anteilig | Pflegehilfsmittel | Summe im Monat |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € | 42 € | etwa 42 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 295 € | 42 € | etwa 684 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 295 € | 42 € | etwa 936 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 295 € | 42 € | etwa 1.137 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 295 € | 42 € | etwa 1.327 € |
Verhinderungspflege auf 12 Monate umgelegt (3.539 € / 12 = rund 295 €), sofern keine Kurzzeitpflege genutzt wird. Pflegehilfsmittel als monatliche Pflegebox-Lieferung. Ohne Entlastungsbetrag, weil die Pflegekasse ihn für die Betreuungskraft in der Regel nicht erstattet (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Quelle: §§ 37, 39, 40, 42a SGB XI, Stand Mai 2026.
Wer bei Pflegegrad 4 alle drei Bausteine vollständig nutzt, bekommt rund 1.137 € im Monat Pflegekassen-Zuschuss. Bei einer 24h-Pflege mit 2.900 € Bruttoauftrag bleibt damit ein Eigenanteil von 1.763 € im Monat, vor steuerlicher Absetzbarkeit.
Steuer: § 35a und § 33 EStG kombinieren
Zusätzlich zur Pflegekasse senken zwei Steuer-Paragraphen den Netto-Eigenanteil deutlich:
§ 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen (20 %)
20 % der Arbeitskosten mindern direkt die Einkommensteuer, höchstens 4.000 € im Jahr (erreicht bei 20.000 € Arbeitskosten). Das wirkt nur, soweit Einkommensteuer anfällt. Voraussetzungen:
- Schriftlicher Vertrag mit der Vermittlungsagentur
- Rechnung mit korrekter Steuernummer der Agentur
- Bezahlung per Überweisung (Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt)
- Nur der reine Arbeits-/Dienstleistungsanteil zählt, Materialkosten oder Wegegeld nicht
Bei 3.000 € im Monat sind das 36.000 € im Jahr, davon angenommen 80 % Arbeitskosten (28.800 €). 20 % davon wären 5.760 €, die Ermäßigung ist aber auf 4.000 € im Jahr begrenzt. Das sind rund 333 € im Monat, wenn mindestens so viel Einkommensteuer anfällt.
§ 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen
Pflegebedingte Kosten, die nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse übrig bleiben, können als außergewöhnliche Belastung gelten. Davon geht die zumutbare Belastung ab, je nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl 1 bis 7 % der Einkünfte. Was darüber liegt, mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer selbst.
Beispiel: Eine alleinstehende Rentnerin mit 24.000 € Einkünften im Jahr trägt rund 1.290 € zumutbare Belastung. Bleiben nach Abzug der Pflegekassen-Leistungen 20.000 € Pflegekosten übrig, sind rund 18.710 € als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Die Steuer sinkt dabei höchstens um die Einkommensteuer, die ohne die Pflegekosten angefallen wäre. Kosten, die Sie hier ansetzen, zählen nicht zusätzlich für § 35a.
Wichtig: Beide Paragraphen sind kombinierbar, aber jeder Euro darf nur einmal berücksichtigt werden (§ 35a Abs. 5 EStG). Den Teil, der als zumutbare Belastung bei § 33 nicht zählt, können Sie für § 35a nutzen. Welche Aufteilung sich lohnt, hängt vom Einkommen ab; eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein rechnet das für Sie durch.
Beispielrechnung: Pflegegrad 4, Entsendung, NRW
Frau S., 84 Jahre, Pflegegrad 4, lebt in NRW mit ihrer Tochter als Hauptpflegeperson. Eine osteuropäische Betreuerin (Entsendung, A2-Deutsch) kostet 2.900 € im Monat. So sieht die Jahresrechnung aus:
| Posten | Jahr | Monat |
|---|---|---|
| Bruttoauftrag Agentur (12 Monate) | 34.800 € | 2.900 € |
| abzüglich Pflegegeld Pflegegrad 4 | −9.600 € | −800 € |
| abzüglich Verhinderungspflege | −3.539 € | −295 € |
| abzüglich Pflegehilfsmittel | −504 € | −42 € |
| Eigenanteil brutto im Jahr | 21.157 € | 1.763 € |
| abzüglich § 35a EStG (höchstens 4.000 €) | −4.000 € | −333 € |
| Netto-Eigenanteil | etwa 17.160 € | etwa 1.430 € |
Anonymisiertes Beispiel. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG setzt voraus, dass mindestens 4.000 € Einkommensteuer im Jahr anfallen. § 33 EStG ist nicht zusätzlich eingerechnet, weil derselbe Betrag nur einmal zählt. Den Entlastungsbetrag enthält die Rechnung nicht, weil die Pflegekasse ihn für die Betreuungskraft in der Regel nicht erstattet.
Das Beispiel zeigt: Von brutto 2.900 € im Monat bleibt nach den Leistungen der Pflegekasse und der Steuerermäßigung ein Netto-Eigenanteil von rund 1.430 € im Monat. Ob Rente und Ersparnisse das tragen, hängt auch von Miete und Lebenshaltung ab.
Wie beantragen Sie die Leistungen?
Vier Anträge, drei laufen über die Pflegekasse, einer über das Finanzamt mit der Steuererklärung:
- Pflegegeld: Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse stellen. MD-Begutachtung, Bescheid. Auszahlung ab Antragsmonat rückwirkend. Details in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen
- Verhinderungspflege: Formloser Antrag bei der Pflegekasse, sobald die 24h-Pflegekraft anreist. Kann rückwirkend für das laufende Kalenderjahr genutzt werden. Muster im Verhinderungspflege-Antrag-Muster
- Pflegehilfsmittel: Antrag bei der Pflegekasse. Ein Pflegebox-Anbieter kann ihn für Sie stellen und rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab
- § 35a + § 33 EStG: In der jährlichen Steuererklärung. Rechnungen und Überweisungsbelege als Nachweis aufheben (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)
Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII
Reichen Rente, Vermögen und Pflegekassen-Leistungen nicht aus, springt das Sozialamt ein. Hilfe zur Pflege ist die Leistung der Sozialhilfe für Menschen mit Pflegebedarf:
- Schonvermögen: 10.000 € pro Person
- Eigenes selbst genutztes Wohneigentum bleibt geschont (innerhalb Grenzen)
- Renten und sonstige Einkünfte werden zur Deckung herangezogen
- Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur noch ab 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen herangezogen
Antrag beim Sozialamt der Wohnort-Gemeinde, Prüfdauer typischerweise 4 bis 8 Wochen. Bei Eilfällen verkürzbar. Das Sozialamt rechnet dann direkt mit der Vermittlungsagentur ab.
Häufige Fragen zur Krankenkassen-Übernahme
Was übernimmt die Krankenkasse bei 24-Stunden-Pflege 2026?
Die Krankenkasse, genauer die Pflegekasse, zahlt 24-Stunden-Pflege nicht direkt. Drei Leistungen nach SGB XI lassen sich einsetzen: Pflegegeld (347 bis 990 € im Monat je Pflegegrad), Verhinderungspflege (bis 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat). Pflegegeld plus anteilige Verhinderungspflege (3.539 € durch 12, rund 295 €) ergibt je nach Pflegegrad 642 bis 1.285 € im Monat, mit Pflegehilfsmitteln 684 bis 1.327 €. Den Entlastungsbetrag (131 € im Monat, § 45b SGB XI) erstattet die Pflegekasse nur für anerkannte Angebote, für die Betreuungskraft in der Regel nicht.
Zahlt die Krankenkasse eine polnische Pflegekraft?
Nicht direkt. Eine eigene Leistung für Live-in-Betreuung kennt die Pflegeversicherung nicht. Das Pflegegeld können Sie frei einsetzen, auch für die Betreuungskraft. Verhinderungspflege erstattet die Pflegekasse, wenn die Betreuungskraft eine verhinderte Pflegeperson vertritt. Den Entlastungsbetrag gibt es nur für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen zugelassenen Pflegedienst oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI), für die Betreuungskraft in der Regel nicht.
Wie hoch ist der Kassenzuschuss je Pflegegrad?
Pflegegeld plus anteilige Verhinderungspflege (3.539 € durch 12, rund 295 € im Monat) ergibt 2026: Pflegegrad 2 rund 642 € (347 € plus 295 €), Pflegegrad 3 rund 894 € (599 € plus 295 €), Pflegegrad 4 rund 1.095 € (800 € plus 295 €), Pflegegrad 5 rund 1.285 € (990 € plus 295 €). Mit Pflegehilfsmitteln (42 € ab Pflegegrad 1) sind es 684 €, 936 €, 1.137 € und 1.327 €. Der Entlastungsbetrag ist nicht eingerechnet, weil die Pflegekasse ihn für die Betreuungskraft in der Regel nicht erstattet.
Kann ich 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen?
Ja, zwei Wege lassen sich kombinieren. Erstens § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen): 20 % der Arbeitskosten mindern direkt die Steuer, höchstens 4.000 € im Jahr. Zweitens § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen): die zusätzlichen Pflegekosten bei höherem Pflegebedarf, abzüglich der zumutbaren Belastung. Jeden Euro dürfen Sie nur einmal ansetzen. Voraussetzung: schriftlicher Vertrag, Rechnung und Überweisung (keine Barzahlung).
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld nach § 37 SGB XI zahlt die Pflegekasse an die Person, die gepflegt wird. Die Familie kann es frei einsetzen, auch für eine 24-Stunden-Betreuungskraft. Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab, für eine Betreuungskraft im Privathaushalt geht das nicht. Wer beides nutzt, etwa Betreuung zu Hause und einen Pflegedienst für die Grundpflege, bekommt die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.
Wann zahlt das Sozialamt für 24-Stunden-Pflege?
Das Sozialamt zahlt Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII, wenn Renten und Vermögen den Eigenanteil nicht decken. Schonvermögen: 10.000 € pro Person. Selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe bleibt geschont. Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen herangezogen. Antrag beim Sozialamt der Wohnort-Gemeinde, Prüfdauer 4 bis 8 Wochen.
Zusammenfassung
Die Krankenkasse zahlt 24-Stunden-Pflege nicht direkt, drei kombinierbare Pflegekassen-Bausteine senken den Eigenanteil aber um 684 bis 1.327 € im Monat (Pflegegrad 2 bis 5). Den Entlastungsbetrag erstattet die Pflegekasse für die Betreuungskraft in der Regel nicht. Plus zwei Steuer-Paragraphen (§ 35a EStG und § 33 EStG) bringen weitere 500 bis 800 € Steuer-Rückerstattung pro Monat. Reicht das nicht, springt das Sozialamt nach § 61 SGB XII ein.
Wer alle Hebel nutzt, kann den Netto-Eigenanteil bei Pflegegrad 4 oft auf 1.200 bis 1.500 € im Monat senken, tragbar für viele Renten.
Weiterführend: Kostenspanne 2.500 bis 4.500 €, 5 Modelle der 24h-Pflege, Polnische Pflegekraft Pflegekassen-Zuschuss.
Quellen und Hinweise
- § 37 SGB XI: Pflegegeld
- § 39 SGB XI: Verhinderungspflege
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel
- § 42a SGB XI: gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- § 38 SGB XI: Kombinationsleistung
- § 61 SGB XII: Hilfe zur Pflege
- § 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen
- § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen
- Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019
- BMG, Leistungen der Pflegeversicherung
- § 35a EStG, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen (gesetze-im-internet.de)
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Antragsfragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Steuerberater.




