Was Sie für die 24-Stunden-Pflege selbst zahlen.
Wählen Sie das Betreuungsmodell und den Pflegegrad. Der Rechner zeigt die Kosten im Monat als Spanne und was nach den Leistungen der Pflegekasse für Sie bleibt.
Ohne Anmeldung. Die Kosten sind Spannen aus dem Markt, keine Preiszusage und keine Entscheidung der Pflegekasse.

1.901 bis 2.901 € im Monat
Entsendung über Agentur, Pflegegrad 3. Die Kosten sind marktübliche Spannen 2026, keine Preiszusage. Die Pflegekasse zahlt die Betreuung nicht direkt, ihre Leistungen senken aber Ihren Eigenanteil. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro ziehen wir nicht ab: Die Pflegekasse erstattet ihn nur für einen Pflegedienst, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI), für die Betreuungskraft in der Regel nicht. Das ist eine Orientierung, kein Bescheid.
Situation schildernZusätzlich können Sie 20 Prozent der Lohn- und Dienstleistungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abziehen, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Das ist im Eigenanteil oben noch nicht enthalten.
Was Sie über die Kosten wissen sollten.
Die drei Modelle und was sie kosten
Mit 24-Stunden-Pflege ist meist eine Betreuungskraft gemeint, die im Haushalt lebt und die Person mit Pflegebedarf im Alltag begleitet. Rechtlich gibt es drei Wege. Sie unterscheiden sich in Kosten, Aufwand und Rechtssicherheit.
| Modell | Kosten im Monat |
|---|---|
| Selbstständige Betreuungskraft | 2.200 bis 3.000 € |
| Entsendung über Agentur | 2.500 bis 3.500 € |
| Sozialversicherungspflichtige Anstellung | 4.000 bis 5.500 € |
- Entsendung über eine Agentur: Die Agentur schickt eine Betreuungskraft, meist aus Osteuropa. Sie bleibt im Herkunftsland versichert, dafür braucht es die A1-Bescheinigung. Das ist der häufigste Weg mit überschaubarem Aufwand für Sie.
- Selbstständige Betreuungskraft: Die Kraft arbeitet mit Gewerbe und Dienstleistungsvertrag. Das ist meist die untere Spanne, aber Sie organisieren mehr selbst und müssen auf die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit achten.
- Anstellung im Haushalt: Sie stellen die Kraft direkt an und werden Arbeitgeber. Es gelten der Mindestlohn für jede Stunde einschließlich Bereitschaft und die Sozialabgaben. Ob das Arbeitszeitgesetz bei Zusammenleben im Haushalt gilt, ist umstritten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Das ist das Modell mit den höchsten Kosten, dafür mit klaren Zuständigkeiten: Sie sind der Arbeitgeber.
Was die Pflegekasse dazugibt
Die Pflegekasse zahlt die 24-Stunden-Pflege nicht direkt. Eine eigene Leistung dafür gibt es im Pflegegesetz nicht. Sie können aber Leistungen einsetzen, die Ihnen ohnehin zustehen, und so den Eigenanteil senken:
- Pflegegeld: 347 bis 990 Euro im Monat ab Pflegegrad 2, je nach Pflegegrad (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es keins.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI). Die Pflegekasse erstattet ihn nur für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen zugelassenen Pflegedienst oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Für die Betreuungskraft selbst gibt es ihn in der Regel nicht.
- Verhinderungspflege: Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lässt sich ein Teil einsetzen, ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI).
Der Rechner oben zieht das Pflegegeld und, wenn Sie es wählen, einen Teil der Verhinderungspflege von der Kostenspanne ab. Er zeigt den Eigenanteil bewusst als Spanne, weil weder die Kosten noch die Verhinderungspflege ein fester Monatsbetrag sind. Wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht, zeigt der Pflegegeld-Rechner.
So senken Sie die Kosten über die Steuer
Betreuung und Pflege im eigenen Haushalt gelten als haushaltsnahe Dienstleistung. 20 Prozent der Lohn- und Dienstleistungskosten ziehen Sie direkt von der Steuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Den Höchstbetrag erreichen Sie bei 20.000 Euro Kosten im Jahr.
Sie brauchen dafür eine ordentliche Rechnung und müssen per Überweisung zahlen, nicht bar. Dieser Vorteil ist im Eigenanteil des Rechners noch nicht enthalten. Was Sie sonst noch absetzen können, zeigt der Pflege-Steuer-Rechner.
Worauf Sie rechtlich achten sollten
Eine Betreuungskraft aus Osteuropa arbeitet legal, wenn das Modell sauber umgesetzt ist. Auf diese Punkte kommt es an:
- Entsendung: Ohne gültige A1-Bescheinigung gilt die Arbeit als Schwarzarbeit. Lassen Sie sich die Bescheinigung zeigen.
- Selbstständige Kraft: Arbeitet sie nur für Sie und nach Ihren Weisungen, kann das als Scheinselbstständigkeit gelten, mit Nachzahlungen von Sozialabgaben.
- Anstellung: Der Mindestlohn gilt für jede Stunde einschließlich Bereitschaft (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 505/20). Ob die 48-Stunden-Grenze des Arbeitszeitgesetzes bei Zusammenleben im Haushalt gilt, ist umstritten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Rund um die Uhr kann eine einzelne Person nicht arbeiten. Meist braucht es klare Regeln für Pausen und Bereitschaft oder eine zweite Kraft.
Mehr dazu lesen Sie in den Ratgebern 24-Stunden-Pflege: Kosten 2026, 24-Stunden-Pflege zu Hause, Polnische Pflegekraft: Kosten und Polnische Pflegekraft legal beschäftigen.
Häufige Fragen
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Was kostet eine 24-Stunden-Pflege 2026 im Monat?
Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?
Welche Modelle der 24-Stunden-Pflege gibt es?
Ist die 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzbar?
Ist eine polnische Pflegekraft legal?
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