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Kurzantwort: Fünf Modelle stehen für 24h-Pflege zu Hause zur Wahl, je nach Modell zwischen 2.500 € und 4.500 € im Monat:
- 1. Entsendung: Polnische/bulgarische Agentur entsendet, günstigstes legales Modell (2.500 bis 3.200 €)
- 2. Selbständige: Pflegekraft mit eigenem Gewerbe stellt Rechnung (2.800 bis 3.500 €)
- 3. Direkte Anstellung: Sie sind Arbeitgeber im Privathaushalt (3.500 bis 4.500 €)
- 4. Pool/Wechselmodell: 2 bis 3 Kräfte rotieren (3.000 bis 3.800 €)
- 5. Hybrid mit Pflegedienst: Betreuerin + ambulanter Dienst (Kosten variabel)
Hinweis: Welches Modell die Pflegekasse am besten unterstützt, hängt von Ihrer Leistungs-Auswahl ab, siehe Tabelle weiter unten und der spezielle Ratgeber zur Krankenkassen-Übernahme bei 24h-Pflege.
Welche Modelle gibt es für 24h-Pflege zu Hause?
Der deutsche Markt für 24h-Pflege zu Hause hat sich in den letzten Jahren professionalisiert, und gleichzeitig ausdifferenziert. Wo früher Schwarzarbeit dominierte, gibt es heute fünf legale Modelle, die rechtlich klar abgegrenzt sind. Sie unterscheiden sich nicht nur in Kosten, sondern auch in administrativen Pflichten, Kontinuität und Rechtssicherheit.
Wichtig vorab: Alle fünf Modelle gelten für Betreuung und Unterstützung im Haushalt. Medizinische Behandlungspflege (Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe) muss durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Das ist gesetzlich geregelt im SGB V.
5 Modelle im Vergleich
| Modell | Kosten im Monat | Marktanteil | Aufwand | Rechtssicherheit |
|---|---|---|---|---|
| 1. Entsendung Agentur | 2.500 bis 3.200 € | etwa 80 % | niedrig | hoch (mit A1) |
| 2. Selbständige EU | 2.800 bis 3.500 € | etwa 8 % | mittel | mittel |
| 3. Direkte Anstellung | 3.500 bis 4.500 € | etwa 5 % | hoch | hoch |
| 4. Pool/Wechselmodell | 3.000 bis 3.800 € | etwa 5 % | niedrig | hoch (mit A1) |
| 5. Pflegedienst-Hybrid | variabel | etwa 2 % | niedrig | hoch |
Marktanteile geschätzt aus Pflegekompass-Erhebung 2026 (n=120 Vermittler und Pflegedienste).
Modell 1: Entsendung über Agentur, am häufigsten
Die Entsendung ist mit Abstand das häufigste Modell, rund 80 % aller deutschen Familien, die 24h-Pflege zu Hause organisieren, nutzen diese Form. Eine polnische, bulgarische oder rumänische Agentur entsendet eine ihrer angestellten Pflegekräfte für 2 bis 3 Monate nach Deutschland. Dann erfolgt der Wechsel, eine andere Kraft übernimmt.
So funktioniert die Entsendung rechtlich
Die Pflegekraft ist Angestellte einer ausländischen Agentur und bleibt dort sozialversichert. Der Nachweis dafür ist die A1-Bescheinigung, ausgestellt vom polnischen Sozialversicherungsträger ZUS. Ohne A1-Bescheinigung droht der Vorwurf der Schwarzarbeit. Die Agentur stellt Ihnen eine deutsche Rechnung (Brutto, ohne MwSt., weil EU-Grenzleistung).
Vor- und Nachteile Entsendung
- Plus: günstig (2.500 bis 3.200 €), geringer Aufwand, Agentur regelt Vertretung
- Plus: Bei guter Agentur: Vertretung bei Krankheit zügig organisiert
- Minus: wechselnde Personen: alle 2 bis 3 Monate neues Gesicht
- Minus: Sprachstufen oft A2 bis B1, bei Demenz keine ideale Wahl
- Minus: Bei unseriösen Agenturen Risiko von Vertragsbruch, mehr im Risiken-Ratgeber
Modell 2: Selbständige aus EU, flexibel, mit Risiken
Bei diesem Modell hat die Pflegekraft ein eigenes Gewerbe, in Polen oder Deutschland, und stellt Ihnen direkt Rechnung. Sie schließen keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag. Das klingt unkompliziert, hat aber eine entscheidende Falle: Scheinselbständigkeit.
Der gesetzliche Knackpunkt: Wenn die Pflegekraft nur einen einzigen Auftraggeber hat (eben Sie), keine eigenen Geschäftsräume nutzt und in Ihre Tagesabläufe weisungsgebunden eingebunden ist, gilt sie als „scheinselbständig“. Das kann Jahre später zu Nachzahlungen von Sozialabgaben führen, mit Haftung für Sie als „Arbeitgeber im rechtlichen Sinn“.
Wann Selbständigkeit funktioniert
- Pflegekraft hat mehrere Auftraggeber gleichzeitig oder im Wechsel
- Eigene Geschäftsausstattung (Auto, Werkzeug, Versicherung)
- Eigener Marktauftritt, eigene Preisgestaltung
- Vertretung selbst organisiert, keine Weisungsgebundenheit
Wer Selbständige beauftragt, sollte einen Steuerberater einbeziehen und einen schriftlichen Vertrag mit Vermerk zur Selbständigkeit aufsetzen. Bei Zweifeln: lieber das Entsendungs-Modell wählen.
Modell 3: Direkte Anstellung im Haushalt
Sie selbst werden Arbeitgeber. Die Pflegekraft wird im Privathaushalt angestellt, bekommt einen Arbeitsvertrag, Mindestlohn und ist in Deutschland sozialversichert. Das ist der „goldene Standard“ in Sachen Rechtssicherheit, aber auch der aufwändigste Weg.
Was Sie als Arbeitgeber leisten müssen
- Mindestlohn 2026: 13,90 € brutto für jede Stunde einschließlich Bereitschaft; Arbeitszeit nach § 3 ArbZG im Schnitt höchstens 48 Stunden je Woche, ob das bei Zusammenleben im Haushalt gilt, ist umstritten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG)
- Arbeitgeber-Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung), ca. 20 % auf den Brutto-Lohn
- Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag
- Bezahlten Urlaub (20 bis 30 Tage im Jahr nach BUrlG)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis 6 Wochen
- Lohnbuchhaltung über Steuerberater oder Lohnbüro
Wann die direkte Anstellung Sinn macht
Bei langfristiger Bindung an eine bestimmte Person, bei Menschen mit Demenz, bei denen Kontinuität entscheidend ist, oder wenn Familie und Pflegekraft schon vorher eine Beziehung haben. Die Pflegekraft muss aber dauerhaft in Deutschland leben wollen, ein Vorteil für Personen, die bereits hier sind oder bleiben möchten.
Beispiel-Rechnung: Bei 13,90 € Mindestlohn × 48 Stunden je Woche × 4,33 Wochen = 2.889 € Brutto-Lohn. Plus etwa 578 € Arbeitgeber-Anteil. Plus geldwerter Vorteil Unterkunft und Verpflegung 280 €. Summe: rund 3.750 € im Monat, ohne Lohnbuchhalter-Gebühren.
Modell 4: Pool oder Wechselmodell, mehrere Kräfte rotieren
Beim Pool-Modell teilen sich 2 bis 3 Pflegekräfte einen Auftrag. Eine ist immer vor Ort, die anderen sind im Heimaturlaub oder in Reserve. Das löst zwei Probleme klassischer Entsendung: Versorgungslücken bei Krankheit und Erschöpfung der Pflegekraft.
Typische Rotationen
- 4-Wochen-Rotation: Pflegekraft A 4 Wochen vor Ort, dann Pflegekraft B 4 Wochen, guter Erholungszyklus
- Festes Duo: Immer die gleichen 2 Kräfte im Wechsel, schafft Bezug zur betreuten Person
- Pool aus drei oder mehr Kräften: Mehr Flexibilität bei Krankheit/Familienereignissen, aber wenig persönliche Bindung
Pool-Modelle kosten typisch 3.000 bis 3.800 € im Monat, etwas mehr als reine Entsendung, weil zusätzliche Anreisen anfallen. Bei festen Duos lohnt sich der Aufpreis aber: weniger Eingewöhnung, weniger emotionaler Stress für die betreute Person.
Modell 5: Pflegedienst-Hybrid, Betreuerin + ambulanter Dienst
Wenn Sie nicht nur Betreuung, sondern auch medizinische Pflege (Wundversorgung, Insulin, Medikamentenstellen) brauchen, kommt das Hybridmodell ins Spiel. Eine osteuropäische Betreuerin deckt Anwesenheit rund um die Uhr, Haushalt und Alltagsbegleitung ab. Ein ambulanter Pflegedienst kommt ein- bis dreimal täglich für medizinische Behandlungspflege (nach SGB V) und Grundpflege (nach SGB XI).
Kostenrechnung Hybrid
Die Betreuerin läuft wie bei reiner Entsendung (2.500 bis 3.200 €). Der ambulante Dienst rechnet mit der Pflegekasse direkt ab, Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad bis 2.299 € im Monat (Pflegegrad 5) oder als Kombinationsleistung anteilig zum Pflegegeld. Behandlungspflege durch den ambulanten Dienst (SGB V) wird zusätzlich von der Krankenkasse übernommen.
Hybrid ist die rechtssicherste Lösung bei höherem Pflegebedarf, sie nutzt das volle Spektrum der gesetzlichen Leistungen. Allerdings: Mehr Akteure zu koordinieren, klare Schnittstellen-Absprachen nötig.
A1-Bescheinigung und Arbeitszeit, die zwei großen Fallen
Egal welches Modell Sie wählen, zwei rechtliche Themen tauchen immer wieder auf. Wer sie kennt, vermeidet teure Überraschungen.
A1-Bescheinigung: Pflicht bei Entsendung
Die A1-Bescheinigung beweist, dass die entsandte Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert bleibt. Ohne A1-Bescheinigung ist die Pflegekraft de facto in Deutschland sozialversicherungspflichtig, und Sie als Auftraggeber haften für nicht gezahlte Sozialabgaben. Fragen Sie die Agentur vor Vertragsabschluss ausdrücklich nach der A1-Bescheinigung.
Arbeitszeit und Bereitschaft
Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 klargestellt (5 AZR 505/20): Auch Bereitschaftszeiten sind mit dem Mindestlohn zu bezahlen, und zwar jede Stunde. Nicht zu bezahlen ist nur echte Freizeit, in der die Pflegekraft über ihre Zeit frei verfügen kann. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche vor (§ 3 ArbZG); ob es für eine Pflegekraft gilt, die mit der betreuten Person im Haushalt zusammenlebt, ist umstritten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG), das Bundesarbeitsgericht hat das nicht entschieden. In der Praxis heißt das: Eine einzelne Pflegekraft kann nicht 24/7 alleine arbeiten, entweder gibt es einen zweiten Wechsel, eine Vertretung oder einen ambulanten Dienst, der ergänzt.
Viele osteuropäische Agenturen rechnen ihre Pakete entsprechend, typisch sind 6 bis 7 Tage Anwesenheit, davon 40 bis 48 Stunden aktive Arbeitszeit. Wenn ein Anbieter Ihnen Betreuung rund um die Uhr (168 Stunden je Woche) durch eine einzelne Person zusichert, sollten Sie misstrauisch werden. Das kann ein Schwarzarbeit-Indiz sein, siehe unsere 7 Warnzeichen.
Was passt zur Pflegekasse? Kombinationen mit SGB XI
Jedes Modell lässt sich mit Pflegekassen-Leistungen kombinieren, die Frage ist nur wie:
| Modell | Pflegegeld | Verhinderungspflege | Entlastung | Sachleistung |
|---|---|---|---|---|
| 1. Entsendung | ja | oft ja | in der Regel nein | nein |
| 2. Selbständige | ja | oft ja | nur bei Anerkennung | nein |
| 3. Direkte Anstellung | ja | ja (Familie) | nur mit anerkanntem Anbieter | nein |
| 4. Pool/Wechsel | ja | oft ja | in der Regel nein | nein |
| 5. Hybrid Pflegedienst | nur Kombi | ja | ja | ja |
Wichtig: Den Entlastungsbetrag erstattet die Pflegekasse nur für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen zugelassenen Pflegedienst oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Eine Vermittlungsagentur für Betreuungskräfte ist das in der Regel nicht. Ob ein Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt ist, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse. Für die Verhinderungspflege braucht die Ersatzpflegekraft dagegen keine Anerkennung (§ 39 SGB XI). Entscheidend ist, dass die private Pflegeperson verhindert ist.
Häufige Fragen zur 24h-Pflege zu Hause
Welche Modelle gibt es für 24-Stunden-Pflege zu Hause?
Fünf Modelle prägen den Markt 2026: (1) Entsendung über eine osteuropäische Agentur (A1-Bescheinigung, 2.500 bis 3.200 €), (2) Selbständige aus der EU (Gewerbeanmeldung, 2.800 bis 3.500 €), (3) direkte Anstellung im Haushalt (Sie als Arbeitgeber, 3.500 bis 4.500 €), (4) Pool oder Wechselmodell (2 bis 3 Kräfte rotieren, 3.000 bis 3.800 €), (5) Pflegedienst-Hybrid (Betreuerin und ambulanter Dienst). Die meisten Familien wählen die Entsendung. Jedes Modell hat eigene Vor- und Nachteile bei Kosten, Aufwand und Rechtssicherheit.
Was ist das günstigste Modell für 24-Stunden-Pflege?
Das günstigste legale Modell ist die Entsendung über eine polnische oder bulgarische Agentur, 2.500 bis 3.200 € pro Monat. Die Betreuerin bleibt in ihrem Heimatland sozialversichert (A1-Bescheinigung Pflicht), die Agentur stellt Rechnung in Deutschland. Der Wechsel erfolgt typisch alle 2 bis 3 Monate. Über 80 % der Familien wählen dieses Modell wegen der Kosten und des geringen Aufwands. Mehr zur legalen Beschäftigung polnischer Pflegekräfte.
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung weist nach, dass eine im EU-Ausland angestellte Pflegekraft während des Einsatzes in Deutschland in ihrem Heimatland sozialversichert bleibt. Sie wird vom Sozialversicherungsträger des Herkunftslands (in Polen ZUS) ausgestellt und ist bei jeder Entsendung Pflicht. Die Agentur sollte sie vor Einsatzbeginn vorlegen. Ohne A1-Bescheinigung droht der Vorwurf der Schwarzarbeit, mit persönlicher Haftung für Familie und Agentur.
Wie viele Stunden darf die Pflegekraft arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz sieht im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche vor (§ 3 ArbZG), mit Pausen und Ruhezeiten. Ob es gilt, wenn die Pflegekraft mit der betreuten Person im Haushalt zusammenlebt, ist umstritten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Unabhängig davon ist nach dem Bundesarbeitsgericht (5 AZR 505/20) jede Stunde Arbeit und Bereitschaft mindestens mit dem Mindestlohn zu bezahlen, nur echte Freizeit zählt nicht. Eine einzelne Person rund um die Uhr in Bereitschaft kostet so 2026 rechnerisch 10.008 € im Monat (30 Tage × 24 Stunden × 13,90 €). In der Praxis sind für echte Rund-um-die-Uhr-Versorgung oft 2 Pflegekräfte im Wechsel nötig oder eine Kombination mit ambulantem Dienst.
Was ist der Unterschied zwischen Entsendung und Selbständigkeit?
Bei der Entsendung ist die Pflegekraft Angestellte der polnischen Agentur, bleibt in Polen sozialversichert und wird nach Deutschland geschickt. Sie schließen mit der Agentur einen Werkvertrag oder Dienstvertrag. Bei Selbständigkeit hat die Pflegekraft ein eigenes Gewerbe (in Polen oder Deutschland) und stellt selbst Rechnung. Hier droht Scheinselbständigkeit, wenn sie nur einen Auftraggeber hat, das kann zu Nachzahlungen führen.
Was kostet die direkte Anstellung einer Pflegekraft?
Bei direkter Anstellung als Privathaushalt liegen die Kosten 2026 zwischen 3.500 und 4.500 € pro Monat, einschließlich der Arbeitgeber-Sozialabgaben. Sie zahlen Mindestlohn (2026: 13,90 € je Stunde), Sozialabgaben, Lohnsteuer und bezahlten Urlaub. Dazu kommt die Lohnbuchhaltung über Steuerberater oder Lohnbüro (50 bis 100 € pro Monat). Vorteil: feste Bezugsperson, langfristige Bindung. Nachteil: hoher Verwaltungsaufwand und volle Arbeitgeberhaftung.
Lohnt sich das Hybrid-Modell?
Ja, wenn medizinische Behandlungspflege gebraucht wird, zum Beispiel Insulin, Wundversorgung oder dauerhafte Medikamentengabe. Die zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung (SGB V). Übernimmt der Pflegedienst auch die Grundpflege, nutzen Sie Pflegegeld und Sachleistung als Kombinationsleistung und ergänzen das mit einer Live-in-Betreuung.
Zusammenfassung
Fünf Modelle stehen für 24h-Pflege zu Hause zur Verfügung, die Entsendung ist mit Abstand das meistgenutzte, weil sie rechtssicher, günstig und mit geringem Aufwand verbunden ist. Wer Wert auf feste Bezugsperson legt, wählt direkte Anstellung trotz höherer Kosten und mehr Aufwand. Bei medizinischem Pflegebedarf ist das Hybrid-Modell mit ambulantem Pflegedienst die richtige Wahl.
Zwei rechtliche Punkte sollte jeder kennen: Die A1-Bescheinigung bei Entsendung (sonst Schwarzarbeits-Risiko) und den Mindestlohn für jede Stunde einschließlich Bereitschaft. Ob zusätzlich die 48-Stunden-Grenze des Arbeitszeitgesetzes gilt, wenn die Pflegekraft im Haushalt mitlebt, ist umstritten.
Weiterführend: Kostenspanne 2.500 bis 4.500 €, 7 typische Risiken, Polnische Pflegekraft legal beschäftigen.
Quellen und Hinweise
- VO (EG) 883/2004, Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (A1-Bescheinigung)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): § 3, § 7 und § 18 Abs. 1 Nr. 3
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20: Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten in der häuslichen Betreuung
- § 37, § 39, § 45b SGB XI, Pflegekassen-Leistungen
- Mindestlohngesetz (MiLoG): 13,90 € je Stunde ab 1. Januar 2026
- Zoll.de, Entsendung ausländischer Arbeitnehmer
- BMG, Leistungen der Pflegeversicherung
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.




