Pflegegrad 4 bekommt, wer bei der Begutachtung 70 bis unter 90 Punkte erreicht, also schwerst in der Selbstständigkeit beeinträchtigt ist (§ 15 SGB XI). 2026 gibt es 800 € Pflegegeld oder bis 1.859 € Pflegesachleistung im Monat, dazu bis 1.685 € für Tagespflege, 131 € Entlastungsbetrag und im Heim 1.855 € im Monat. Stand: 18.10.2026.
Bei Pflegegrad 4 sind die meisten Alltagsverrichtungen ohne Hilfe nicht mehr möglich. Viele Familien organisieren dann die Pflege aus Angehörigen, Pflegedienst und Tagespflege, andere entscheiden sich für ein Pflegeheim. Dieser Ratgeber gehört zum Bereich Pflegegrad und zeigt Voraussetzungen, Leistungen 2026 und die Pläne der Pflegereform 2027.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 gibt es ab 70 und unter 90 Gesamtpunkten. Das Gesetz spricht von "schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten" (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Wie bei allen Graden müssen die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).
Typisch ist, dass Waschen, Anziehen, Essen und der Toilettengang weitgehend von anderen übernommen werden müssen und dass jemand sich ohne Hilfe kaum noch fortbewegen kann. Häufig kommen Einschränkungen beim Erinnern, bei der Orientierung oder nächtliche Unruhe dazu. Welche Krankheit dahinter steht, entscheidet nicht; maßgeblich ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Punkte-Beispiel: Ein Mann kann nur mit Hilfe sitzen, aufstehen und sich in der Wohnung bewegen (10 gewichtete Punkte Mobilität), ist stark desorientiert (11,25 Punkte), braucht beim Waschen, Anziehen und Essen fast vollständige Hilfe (30 Punkte Selbstversorgung), Hilfe bei Medikamenten und Verbandswechseln (10 Punkte) und eine vorgegebene Tagesstruktur (11,25 Punkte Alltag). Zusammen sind das 72,5 Punkte, also Pflegegrad 4. Die Systematik erklärt der Ratgeber NBA-Module 2026.
Wie viele Stunden Pflege sind es bei Pflegegrad 4?
Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Seit dem 01.01.2017 misst der Medizinische Dienst nicht mehr die Zeit, sondern die Selbstständigkeit; die früheren Pflegestufen wurden damals übergeleitet, die Pflegestufe III etwa in Pflegegrad 4 (§ 140 SGB XI). Eine Zeitaufwand-Tabelle für Pflegegrad 4 gibt es deshalb nicht.
In der Praxis ist der Aufwand bei Pflegegrad 4 meist hoch und verteilt sich über Tag und oft auch Nacht, aber er unterscheidet sich stark von Familie zu Familie. Eine Stundengrenze gilt nur für die Rentenbeiträge: Die pflegende Person muss mindestens zehn Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen pflegen (Deutsche Rentenversicherung). Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Aufwand zu belegen.
Welche Leistungen gibt es 2026 bei Pflegegrad 4?
Die Leistungsbeträge gelten seit dem 01.01.2025 und bleiben 2026 unverändert.
| Leistung | Pflegegrad 4 im Jahr 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Angehörige pflegen) | 800 € im Monat | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 1.859 € im Monat | § 36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat, als Erstattung gegen Beleg | § 45b SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 1.685 € im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung | § 41 SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € | § 42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Technische Pflegehilfsmittel | vorrangig leihweise; sonst Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel | § 40 Abs. 1 und 3 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Berechtigten | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Hausnotruf | Grundleistung als technisches Pflegehilfsmittel; Vergütung der Kasse 27,00 € netto im Monat seit 01.04.2026 | § 40 Abs. 1 SGB XI, Hausnotrufvertrag |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € im Monat, dazu Zuschlag von 15 bis 75 % auf den pflegebedingten Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer | § 43, § 43c SGB XI |
| Rentenbeiträge für Pflegepersonen | Beitrag auf ein fiktives Einkommen von rund 2.769 € (Pflegegeld), 2.353 € (Kombination) oder 1.938 € (Sachleistung) im Monat | § 166 Abs. 2 SGB VI, Bezugsgröße 2026 |
Quelle: §§ 36 bis 43c, 45b SGB XI; Bekanntmachung der Leistungsbeträge vom 14.11.2024; § 166 Abs. 2 SGB VI mit Bezugsgröße 2026 von 3.955 € im Monat (70 %, 59,5 %, 49 %); Deutsche Rentenversicherung; GKV-Spitzenverband, Hausnotrufvertrag AC/TK 19/00/452. Stand: 18.10.2026.
Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen; bei Pflegegrad 4 ist auf Wunsch auch ein Besuch im Vierteljahr möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren, siehe Kombinationsleistung. Mehr zum Geld im Ratgeber Pflegegeld bei Pflegegrad 4, zum Notruf im Ratgeber Hausnotruf-Kosten bei Pflegegrad 4.
Im Pflegeheim bleibt trotz der Leistung der Pflegekasse ein Eigenanteil, den die Bewohner selbst zahlen. Wie hoch er ist, erklärt der Ratgeber Pflegeheimkosten bei Pflegegrad 4; eine Schätzung gibt der Eigenanteil-Rechner.
Was sich 2027 bei Pflegegrad 4 ändern soll
Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 ist noch nicht beschlossen. Nach bisheriger, nicht amtlich bestätigter Planung soll der Bundestag am 11.12.2026 abschließend beraten und der Bundesrat am 18.12.2026 im zweiten Durchgang; in Kraft treten soll das Gesetz am 01.01.2027.
| Punkt | 2026 | Nach dem Entwurf ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Punkte für Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | unverändert; aber strengere Umrechnung in den Modulen 1, 4 und 6 |
| Pflegegeld | 800 € im Monat | 890 € ("im Umfang eines Entlastungsbudgets") |
| Pflegesachleistung | bis 1.859 € | bis 2.090 € ("Sachleistungsbudget") |
| Entlastungsbetrag | 131 € für viele Zwecke | Sozialraumbudget 175 € (unter 25 Jahren 300 €), nur für anerkannte Alltagsangebote |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr | Verhinderungspflege entfällt; Überbrückungsbudget 2.285 € für Kurzzeitpflege und Notdienst |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € | entfällt |
| Tagespflege, Heim, Umbau, technische Hilfsmittel | wie oben | Beträge unverändert; Heimzuschläge nach § 43c unverändert |
| Bestehender Pflegegrad 4 | bleibt; Herabstufung nicht allein wegen der neuen Werte (§ 142b) |
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30.09.2026, BR-Drs. 587/26(neu), §§ 15, 36, 37, 39, 40, 41, 42, 43, 45b, 142b und Anlage 2 SGB XI-E. Stand: 18.10.2026.
Obwohl die Schwelle von 70 Punkten bleibt, wirkt die Reform auch hier: Weil Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung strenger umgerechnet werden sollen, erreichen manche Menschen bei einem Antrag ab 2027 weniger Punkte als heute. Was statt des Entlastungsbetrags kommen soll, erklärt der Ratgeber Sozialraumbudget; den Überblick gibt der Bereich Pflegereform 2027.
Rechenbeispiel: Pflege zu Hause mit Tagespflege
Ein Mann mit Pflegegrad 4 wird von seiner Ehefrau gepflegt und besucht an drei Tagen in der Woche eine Tagespflege. Den Entlastungsbetrag nutzt die Familie für eine anerkannte Betreuung am Wochenende. Im Sommer geht er zwei Wochen in eine Kurzzeitpflege, damit die Ehefrau sich erholen kann.
| Leistung | 2026 im Jahr | 2027 nach dem Entwurf |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 9.600 € (12 × 800 €) | 10.680 € (12 × 890 €) |
| Betreuung am Wochenende | bis 1.572 € Entlastungsbetrag | bis 2.100 € Sozialraumbudget, wenn das Angebot anerkannt ist |
| Verbrauchsprodukte | bis 504 € | entfällt |
| Kurzzeitpflege | bis 3.539 € aus dem Jahresbetrag | bis 2.285 € aus dem Überbrückungsbudget |
| Zusammen ohne Tagespflege | bis 15.215 € | bis 15.065 € |
| Tagespflege, zusätzlich | bis 20.220 € (12 × 1.685 €) | bis 20.220 € |
Quelle: Eigene Berechnung nach §§ 37, 40, 41, 42a, 45b SGB XI und Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30.09.2026. Stand: 18.10.2026.
Rechnerisch bleibt das Jahresbudget dieser Familie nach dem Entwurf fast gleich: Das höhere Pflegegeld gleicht den Wegfall der Verbrauchspauschale und das kleinere Budget für Kurzzeitpflege weitgehend aus. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld in beiden Jahren nur zur Hälfte gezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI); das ist nicht abgezogen. Die Tagespflege deckt nur die Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Fahrten können Eigenanteile verursachen.
Wie beantragen Sie Pflegegrad 4 oder eine Höherstufung?
Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse; sie muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang entscheiden und zahlt 70 € je begonnener Woche, wenn sie eine Verzögerung zu vertreten hat (§ 18c Abs. 1 und 5 SGB XI). Den Ablauf erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Haben Sie Pflegegrad 3 und ist der Hilfebedarf deutlich gestiegen, beantragen Sie eine Höherstufung. Bei Pflegegrad 4 ist ab 90 Punkten Pflegegrad 5 möglich. Der Medizinische Dienst bewertet dabei alles neu. Hilfe bieten der Ratgeber Pflegegrad erhöhen, der Höherstufungsrechner und der Pflegegrad-Rechner.
Nach dem Entwurf zählt das Recht am Tag des Antrags (§ 142b Abs. 1 SGB XI-E). Die Schwellen für Pflegegrad 4 und 5 sollen gleich bleiben, die Umrechnung in drei Modulen aber strenger werden.
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG); siehe Pflegegrad Widerspruch. Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband).
Wann gelten die Beträge nicht?
- Im Pflegeheim: Pflegegeld und Sachleistung entfallen; stattdessen gelten 1.855 € und der Zuschlag nach § 43c SGB XI.
- Bei Krankenhaus oder Reha: Das Pflegegeld läuft in den ersten acht Wochen weiter, danach ruht es (§ 34 Abs. 2 SGB XI).
- Rentenbeiträge: nur bei Pflege zu Hause, mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche und höchstens 30 Stunden eigener Arbeit.
- Ab 2027: Wird der Entwurf so beschlossen, gelten die Beträge aus der Reform-Tabelle.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?
2026 sind es 800 € Pflegegeld im Monat oder bis 1.859 € für einen Pflegedienst. Nach dem Entwurf sollen es ab 2027 890 € und 2.090 € sein.
Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 4?
Ab 70 Punkten bis unter 90 Punkten. An dieser Schwelle ändert der Entwurf nichts.
Kann man mit Pflegegrad 4 zu Hause gepflegt werden?
Ja. Viele Familien kombinieren Angehörige, Pflegedienst und Tagespflege; die Tagespflege wird zusätzlich gezahlt und nicht angerechnet (§ 41 Abs. 3 SGB XI).
Wie viel zahlt die Pflegekasse im Heim bei Pflegegrad 4?
1.855 € im Monat, dazu einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 % steigt (§ 43c SGB XI).
Gibt es eine Zeitaufwand-Tabelle für Pflegegrad 4?
Nein. Seit 2017 zählt die Selbstständigkeit, nicht die Zeit. Für die Rentenbeiträge der Pflegeperson gilt eine Mindestzeit von zehn Stunden in der Woche.
Zusammenfassung
Pflegegrad 4 gibt es ab 70 Punkten bei schwersten Einschränkungen im Alltag. 2026 zahlt die Pflegekasse 800 € Pflegegeld oder bis 1.859 € Sachleistung, dazu bis 1.685 € Tagespflege, Entlastungsbetrag, Ersatzpflege, Rentenbeiträge für Pflegende und im Heim 1.855 € plus Zuschlag. Nach dem Regierungsentwurf sollen Pflegegeld und Sachleistung 2027 steigen, Verhinderungspflege und Verbrauchspauschale entfallen; die Schwelle von 70 Punkten bleibt. Den Überblick über alle Grade finden Sie im Bereich Pflegegrad.
Quellen
- § 14 SGB XI, Begriff der Pflegebedürftigkeit, abgerufen am 18.10.2026
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, mit Anlage 2, abgerufen am 18.10.2026
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, abgerufen am 18.10.2026
- § 37 SGB XI, Pflegegeld (Abs. 3 Beratungsbesuch), abgerufen am 18.10.2026
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, abgerufen am 18.10.2026
- § 41 SGB XI, Tagespflege und Nachtpflege, abgerufen am 18.10.2026
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, abgerufen am 18.10.2026
- § 43 SGB XI, Vollstationäre Pflege, abgerufen am 18.10.2026
- § 43c SGB XI, Begrenzung des Eigenanteils, abgerufen am 18.10.2026
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, abgerufen am 18.10.2026
- § 140 SGB XI, Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade, abgerufen am 18.10.2026
- § 18c SGB XI, Entscheidung über den Antrag, Fristen, abgerufen am 18.10.2026
- Bekanntmachung der ab 01.01.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung vom 14.11.2024, abgerufen am 18.10.2026
- § 166 Abs. 2 SGB VI, beitragspflichtige Einnahmen nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen, abgerufen am 18.10.2026
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, § 1 Bezugsgröße, abgerufen am 18.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente, Stand 17.05.2026, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Hausnotrufvertrag AC/TK 19/00/452, gültig seit 01.04.2026, abgerufen am 18.10.2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsfassung 30.09.2026 (§§ 15, 36, 37, 39, 40, 41, 42, 43, 45b, 142b, Anlage 2 SGB XI-E), abgerufen am 18.10.2026
- Bundesrat, Drucksache 587/26(neu), Gesetzentwurf der Bundesregierung PNOG, 09.10.2026, abgerufen am 18.10.2026






