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Thema

Tages­pflege: Leis­tungen, Eigen­anteil und Antrag

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

In der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige einen oder mehrere Tage pro Woche in einer Einrichtung und schlafen zu Hause. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür 721 bis 2.085 Euro im Monat, einschließlich Fahrdienst und zusätzlich zum Pflegegeld. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst, auch mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro. Stand: 18.10.2026.

Morgens holt der Fahrdienst den Vater ab, nachmittags bringt er ihn zurück. Dazwischen hat er Gesellschaft, isst mit anderen, bewegt sich, und die Tochter kann arbeiten oder einfach durchatmen. So sieht Tagespflege für viele Familien aus. Sie ist eine der wirksamsten Entlastungen und wird trotzdem oft nicht genutzt, weil die Kosten unklar sind. Diese Seite rechnet sie durch. Voraussetzung ist ein Pflegegrad; mehr dazu auf der Seite Pflegegrad.

Tagespflege 2026: die Zahlen auf einen Blick

PflegegradLeistung der Pflegekasse für Tages- und Nachtpflege im MonatPflegegeld, ungekürzt danebenEntlastungsbetrag für Eigenanteile
1kein Anspruch nach § 41kein Anspruch131 €
2bis 721 €347 €131 €
3bis 1.357 €599 €131 €
4bis 1.685 €800 €131 €
5bis 2.085 €990 €131 €

Quelle: §§ 37, 41, 45b SGB XI. Die Leistung für Tagespflege umfasst Pflege, Betreuung, medizinische Behandlungspflege und die Fahrt; Verpflegung und Investitionskosten sind nicht enthalten. Stand: 18.10.2026.

Was ist Tagespflege?

Tagespflege ist eine teilstationäre Pflege: Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Pflegeeinrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Viele Gäste kommen an zwei oder drei Tagen pro Woche, manche jeden Werktag. Die Einrichtungen sind meist werktags tagsüber geöffnet und haben feste Gruppen.

Ein Tag folgt oft einem festen Ablauf: Abholung am Morgen, gemeinsames Frühstück, Bewegungs- und Gedächtnisangebote, Mittagessen, Ruhezeit, Kaffee und Rückfahrt. Pflegekräfte helfen bei der Körperpflege, beim Toilettengang und bei den Medikamenten. Die feste Tagesstruktur und der Kontakt zu anderen sind für viele Gäste genauso wichtig wie die Pflege selbst.

Es gibt auch spezialisierte Einrichtungen. Eine gerontopsychiatrische Tagespflege ist auf Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen im Alter eingestellt, etwa mit kleineren Gruppen und Räumen, in denen Gäste sich frei bewegen können. Nachtpflege ist das Gegenstück für die Nacht; sie ist selten und wird nach denselben Regeln bezahlt. Mehr zu den Begriffen im Ratgeber Was ist Tagespflege?, zur Begleitung bei Demenz auf der Seite Demenz.

Wer bezahlt die Tagespflege?

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die Tagespflege bis zu einem festen Monatsbetrag (§ 41 SGB XI): 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Damit sind die pflegebedingten Aufwendungen abgedeckt, die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung und die notwendige Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.

Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause allein nicht ausreicht oder die Tagespflege sie ergänzen und stärken soll. In der Praxis genügt meist, dass Angehörige entlastet werden oder die pflegebedürftige Person tagsüber nicht allein bleiben kann.

Die Einrichtung muss einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben. Dann rechnet sie in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab, und Sie bekommen nur eine Rechnung über den Eigenanteil. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf die Leistung nach § 41. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat können Sie aber für die Tagespflege einsetzen; wie viele Tage er deckt, hängt vom Tagessatz der Einrichtung ab.

Wie viele Tage der Betrag bei Pflegegrad 2 deckt, steht im Ratgeber Tagespflege bei Pflegegrad 2, einen Überblick über alle Regeln gibt der Ratgeber Tagespflege 2026.

Was zahle ich bei der Tagespflege selbst?

Selbst zahlen Sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten, also den Anteil der Einrichtung für Gebäude und Ausstattung. Diese Beträge berechnet jede Einrichtung je Besuchstag; sie stehen in der Preisliste, die Teil des Vertrags ist. Hinzu kommt, was über den Monatsbetrag der Pflegekasse hinausgeht, wenn sehr viele Tage gebucht sind.

Für den Eigenanteil können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat einsetzen (§ 45b SGB XI), auch bei Pflegegrad 2 bis 5. Reicht er nicht, zahlen Sie den Rest aus eigenen Mitteln, etwa aus dem Pflegegeld, das neben der Tagespflege ungekürzt weiterläuft. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Preisen zeigt den Weg. Ein Mann mit Pflegegrad 3 besucht die Tagespflege an acht Tagen im Monat. Die Einrichtung berechnet für Pflege, Betreuung und Fahrt angenommen 75 Euro am Tag, für Verpflegung 20 Euro und für Investitionskosten 12 Euro.

PostenRechnungBetrag im Monat
Pflege, Betreuung, Fahrt8 Tage mal 75 €600 €, von der Pflegekasse gedeckt (Budget 1.357 €)
Verpflegung und Investitionskosten8 Tage mal 32 €256 €
abzüglich Entlastungsbetragminus 131 €
Eigenanteil125 €
Pflegegeld danebenungekürztplus 599 €

Quelle: eigene Beispielrechnung mit angenommenen Tagessätzen, keine Durchschnittspreise; Leistungsbeträge nach §§ 37, 41, 45b SGB XI. Stand: 18.10.2026.

Die tatsächlichen Preise unterscheiden sich je nach Bundesland und Einrichtung deutlich. Fragen Sie vor dem Vertrag nach der aktuellen Preisliste. Mehr im Ratgeber Tagespflege: Kosten und im Ratgeber Tagespflege: Kosten pro Tag.

Wer zahlt den Fahrdienst?

Die Fahrt gehört zur Leistung der Tagespflege. Das Gesetz zählt die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ausdrücklich dazu (§ 41 Abs. 1 SGB XI). Die Fahrtkosten werden deshalb aus dem Monatsbetrag der Pflegekasse bezahlt, nicht zusätzlich.

Viele Einrichtungen haben einen eigenen Fahrdienst, oft mit Fahrzeugen für Rollstühle. Die Fahrt wird meist als Pauschale je Strecke berechnet, deren Höhe sich nach der Entfernung richtet. Bei der Planung zählt deshalb nicht nur der Tagessatz, sondern auch die Fahrtpauschale, denn beide verbrauchen den Monatsbetrag. Wer wenige Tage bucht, bleibt in der Regel unter dem Betrag.

Bringen Angehörige die pflegebedürftige Person selbst, entfällt die Pauschale. Eine Erstattung der eigenen Fahrtkosten ist im Gesetz nicht vorgesehen. Klären Sie bei der Einrichtung, bis zu welcher Entfernung sie fährt und wie früh die Abholung beginnt; manche Touren dauern länger als eine Stunde. Weitere Hinweise zur Organisation stehen im Ratgeber Tagespflege 2026.

Wird das Pflegegeld bei Tagespflege gekürzt?

Nein. Seit 2015 wird die Tagespflege nicht mehr auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Alle drei Leistungen stehen nebeneinander zur Verfügung und lassen sich frei kombinieren.

Das bedeutet für eine Familie mit Pflegegrad 3: Sie kann das volle Pflegegeld von 599 Euro beziehen, einen Pflegedienst für die Morgenpflege über die Pflegesachleistung nutzen, dann sinkt das Pflegegeld anteilig, und zusätzlich bis zu 1.357 Euro im Monat für die Tagespflege einsetzen. Für die Eigenanteile kommt der Entlastungsbetrag hinzu.

Ein Missverständnis hält sich hartnäckig: Viele glauben, Tagespflege mache das Pflegegeld kleiner. Das war bis Ende 2014 so und gilt heute nicht mehr. Wie Pflegegeld und Pflegedienst zusammen wirken, zeigt der Kombinationsleistung-Rechner; die Regeln stehen im Ratgeber Pflegegeld und Kombinationsleistung und auf der Seite Pflegegeld.

Wie beantrage ich Tagespflege?

Sie suchen sich eine Einrichtung aus, vereinbaren einen Probetag und schließen einen Vertrag. Die Leistung der Pflegekasse beantragen Sie formlos, wenn die Kasse das verlangt; viele Einrichtungen übernehmen die Abstimmung mit der Pflegekasse. Wichtig ist nur, dass ein Pflegegrad besteht oder beantragt ist.

  1. Einrichtungen in der Nähe suchen, etwa über die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt; siehe Ratgeber Pflegestützpunkte finden.
  2. Besichtigen und nach freien Plätzen, Öffnungszeiten, Fahrdienst und Preisliste fragen.
  3. Einen Probetag vereinbaren und vorher fragen, ob er etwas kostet.
  4. Den Vertrag prüfen: Preise je Tag, Fahrtpauschale, Kündigungsfristen, Regeln bei Krankheit oder Urlaub.
  5. Den Vertrag unterschreiben lassen. Unterschreiben Angehörige, dann nur als Bevollmächtigte oder Betreuer, nicht im eigenen Namen, rät die Verbraucherzentrale.
  6. Der Pflegekasse mitteilen, ab wann die Tagespflege genutzt wird, und eine Abtretung für den Entlastungsbetrag unterschreiben, damit die Einrichtung direkt abrechnet.

Wie die Abtretung und die Erstattung des Entlastungsbetrags funktionieren, zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag einsetzen.

Ihr Weg zur Tagespflege: was zuerst, was danach

  1. Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistung, mit Pflegegrad 1 nur den Entlastungsbetrag.
  2. Überlegen, an wie vielen Tagen Entlastung nötig ist und ob die pflegebedürftige Person eine Fahrt von bis zu einer Stunde schafft.
  3. Zwei oder drei Einrichtungen besichtigen und Preislisten vergleichen.
  4. Probetag machen und die Reaktion der pflegebedürftigen Person ernst nehmen; der Einstieg braucht oft einige Wochen.
  5. Den Eigenanteil mit Entlastungsbetrag planen und das Pflegegeld als Reserve einbeziehen.
  6. Nach drei Monaten prüfen, ob mehr Tage sinnvoll sind; als pflegende Angehörige finden Sie weitere Entlastung auf der Seite Pflegende Angehörige.

Was sich 2027 ändern soll

Bis 31.12.2026 gilt alles, was auf dieser Seite steht, auch der Entlastungsbetrag für die Eigenanteile. Die Bundesregierung hat am 30.09.2026 den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen; er soll überwiegend am 01.01.2027 in Kraft treten. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Geplant sind laut AOK-Fachportal die abschließende Lesung im Bundestag am 11.12.2026 und der zweite Durchgang im Bundesrat am 18.12.2026; amtlich festgelegt sind diese Termine nicht.

Die Tagespflege selbst soll bleiben, wie sie ist: Die Beträge nach § 41 SGB XI werden im Entwurf nicht geändert, und die Tagespflege soll weiterhin ohne Anrechnung neben dem Pflegegeld, dem Sachleistungsbudget und dem Überbrückungsbudget stehen (§ 41 Abs. 3 SGB XI-E). Das Pflegegeld heißt weiter Pflegegeld; es soll im Umfang eines Entlastungsbudgets gezahlt werden und auf 380 bis 1.080 Euro im Monat steigen (§ 37 Abs. 1 SGB XI-E).

Ändern soll sich die Finanzierung der Eigenanteile. Der Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 2 bis 5 durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro ersetzt werden, das nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gilt (§ 45b Abs. 1 SGB XI-E). Für Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege könnte es dann nicht mehr eingesetzt werden; diese Kosten wären aus eigenen Mitteln zu zahlen, etwa aus dem Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag ohne Nachfolger entfallen (§ 28a, § 45b SGB XI-E); ein Weg, die Tagespflege über die Pflegekasse zu finanzieren, bliebe dann nicht.

Wie sich Pflegegeld, Pflegedienst und Tagespflege nach heutigem Recht kombinieren lassen, zeigt der Kombinationsleistung-Rechner. Alle geplanten Änderungen stehen auf der Seite Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Was kostet ein Tag in der Tagespflege?
Das legt jede Einrichtung selbst fest. Den Anteil für Pflege, Betreuung und Fahrt zahlt die Pflegekasse bis zum Monatsbetrag; selbst zahlen Sie Verpflegung und Investitionskosten je Tag, die in der Preisliste stehen.

Wird das Pflegegeld durch Tagespflege weniger?
Nein. Seit 2015 wird Tagespflege weder auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistung angerechnet.

Gibt es Tagespflege bei Pflegegrad 1?
Einen Anspruch nach § 41 SGB XI gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für die Tagespflege einsetzen.

Muss ich die Tagespflege bei der Pflegekasse beantragen?
Ein Pflegegrad muss bestehen. Ob zusätzlich ein formloser Antrag nötig ist, handhaben die Kassen unterschiedlich; die Einrichtung weiß meist, wie Ihre Kasse vorgeht.

Ändert die Pflegereform 2027 etwas an der Tagespflege?
Die Beträge sollen nach dem Regierungsentwurf gleich bleiben. Der Entlastungsbetrag soll aber ab 2027 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das nicht mehr für die Eigenanteile der Tagespflege genutzt werden kann (§ 45b SGB XI-E). Beschlossen ist das noch nicht.

Zusammenfassung

Tagespflege entlastet Familien und gibt Pflegebedürftigen Struktur und Gesellschaft. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 721 bis 2.085 Euro im Monat, einschließlich Fahrdienst und ohne Kürzung des Pflegegeldes. Selbst zahlen Sie Verpflegung und Investitionskosten, wofür sich 2026 der Entlastungsbetrag einsetzen lässt. Nach dem Reformentwurf bleiben die Beträge ab 2027 gleich, der Entlastungsbetrag soll aber nicht mehr für die Eigenanteile gelten. Alle Regeln zum Entlastungsbetrag finden Sie auf der Seite Entlastungsbetrag.

Quellen

Ratgeber zum Thema

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