Kurzantwort:Tagespflege nach § 41 SGB XI ist die teilstationäre Betreuung in einer Tagespflege-Einrichtung — meist 1 bis 5 Tage pro Woche tagsüber. Pflegegeld und Pflegesachleistung bleiben in voller Höhe erhalten.
- Anspruch: Ab Pflegegrad 2 — bei Pflegegrad 1 ggf. über den Entlastungsbetrag.
- Höhe:721 € (PG 2) bis 2.085 € (PG 5) pro Monat — zusätzlich zum Pflegegeld.
- Eigenanteil:Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten — meist 10–25 € pro Tag. Entlastungsbetrag verwendbar.
- Antrag: Direkt über die ausgewählte Tagespflege-Einrichtung mit der Pflegekasse abrechnen.
Was ist Tagespflege?
Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung der Pflegeversicherung. Der Pflegebedürftige verbringt tagsüber Zeit in einer dafür zugelassenen Einrichtung — wird morgens abgeholt, bekommt dort Betreuung, Pflege, Mahlzeiten und Aktivitäten, und wird abends wieder nach Hause gebracht. Geregelt im § 41 SGB XI als „Tages- und Nachtpflege".
Aus Sicht der Pflegekasse ist es weder vollstationäre Pflege (wie das Pflegeheim) noch ambulante Pflege (wie der Pflegedienst zu Hause) — sondern eine Mischform, die das Beste aus beiden Welten verbinden soll: soziale Kontakte und fachkundige Betreuung in der Einrichtung, gleichzeitig Verbleib im eigenen Zuhause.
In der Praxis nutzen viele Familien die Tagespflege 1–3 Mal pro Woche — als Atempause für die pflegenden Angehörigen und als Aktivierung für den Pflegebedürftigen. Besonders bei Demenz hat sich die Tagespflege als wertvolle Entlastung etabliert.
Diese Seite beantwortet die Definitionsfrage kompakt. Die vollständige Übersicht mit allen Budgets, Eigenanteil-Beispielen und der Antragsstrecke Schritt für Schritt finden Sie im Ratgeber Tagespflege 2026: Kosten, Leistungen + Antrag.
Wer hat Anspruch auf Tagespflege?
Anspruch hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Pflegegrad 2 oder höher:Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen direkten Anspruch auf Tagespflege — aber der Entlastungsbetrag (131 € monatlich) kann für Tagespflege verwendet werden.
- Zugelassene Einrichtung in der Nähe: Eine zugelassene Tagespflege-Einrichtung muss erreichbar sein. Pflegekassen veröffentlichen Listen aller zugelassenen Einrichtungen.
- Häusliche Pflege weiterhin gewährleistet: Tagespflege ergänzt die häusliche Pflege — abends/nachts/am Wochenende muss die Versorgung zu Hause weiterhin sichergestellt sein.
Eine Vorpflegezeit ist nicht erforderlich. Anspruch besteht ab dem Tag, an dem der Pflegegrad festgestellt wurde — auch rückwirkend zum Antragsmonat.
Wie hoch ist die Tagespflege 2026?
Das Budget richtet sich nach dem Pflegegrad und kommt zusätzlichzum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung — eine Anrechnung erfolgt nicht. Bei Pflegegrad 1 besteht kein direkter Anspruch, aber der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) lässt sich für Tagespflege einsetzen.
| Pflegegrad | Tagespflege-Budget pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
Der Tagespflege-Betrag wird direkt von der Pflegekasse an die Einrichtung gezahlt und läuft parallel zum vollen Pflegegeld oder zur vollen Pflegesachleistung. Was nicht ausgeschöpft wird, verfällt am Monatsende — eine Ansparung ist nicht möglich. Die vollständige Kombinationsrechnung (Tagespflege-Budget plus Pflegegeld je Pflegegrad) sowie den durchschnittlichen Eigenanteil pro Tag finden Sie in Tagespflege Kosten 2026 und Tagespflege Kosten pro Tag.
Wie beantragt man Tagespflege?
Anders als bei Pflegegeld oder Sachleistung wird die Tagespflege nicht separat bei der Pflegekasse beantragt — sie läuft direkt über die ausgewählte Einrichtung.
- Einrichtung finden: Liste der zugelassenen Tagespflegen bei der Pflegekasse oder über die Suche der MD-Veröffentlichung. Wartelisten sind möglich — frühzeitig anfragen.
- Besichtigung: Probetage werden oft angeboten — wichtig, damit der Pflegebedürftige sich ein Bild macht. Nicht zwingend, aber dringend empfohlen.
- Pflegevertrag: Mit der Einrichtung einen Vertrag schließen — er regelt Pflegekosten (über Pflegekasse) und Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Fahrt).
- Pflegekasse informieren:Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Der Pflegebedürftige zahlt nur den Eigenanteil.
- Fahrdienst: Viele Einrichtungen bieten einen Holdienst (Hin und Zurück) an — ob und zu welchen Konditionen, sollte im Vertrag geregelt sein.
Tipp: Tagespflege-Plätze sind in Ballungsräumen oft knapp. Auf der Liste der MD-Veröffentlichungen kann man die Qualitätsnoten und Auslastung einzelner Einrichtungen prüfen.
Was unterscheidet Tagespflege von Kurzzeitpflege?
Beide Leistungen sind teil- oder vollstationär, aber organisatorisch sehr unterschiedlich:
| Kriterium | Tagespflege (§ 41) | Kurzzeitpflege (§ 42) |
|---|---|---|
| Versorgung | teilstationär (tagsüber) | vollstationär (rund um die Uhr) |
| Übernachtung | zu Hause | in der Einrichtung |
| Budget 2026 (PG 3) | 1.357 € pro Monat, eigenständig | kein eigener Jahrestopf mehr — Teil des gemeinsamen Jahresbetrags mit Verhinderungspflege |
| Dauer pro Jahr | unbegrenzt | max. 56 Tage |
| Anrechnung Pflegegeld | keine — voll erhalten | 50 % Weiterzahlung max. 8 Wochen |
Seit dem 1. 7.2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI, ab Pflegegrad 2) — die früher getrennten Töpfe (u. a. 1.854 €/Jahr für Kurzzeitpflege) gibt es seither nicht mehr. Details dazu im Ratgeber Kurzzeitpflege 2026: Kosten, Dauer + Antrag.
Häufige Fragen zur Tagespflege
Was ist Tagespflege einfach erklärt?
Eine Einrichtung, in der der Pflegebedürftige tagsüber betreut und gepflegt wird — und abends nach Hause kommt. Soziale Kontakte, Aktivitäten, Essen, Pflege. Pflegende Angehörige bekommen so eine Atempause für Beruf, eigene Termine oder Erholung.
Wie hoch ist die Tagespflege 2026?
PG 2: 721 €. PG 3: 1.357 €. PG 4: 1.685 €. PG 5: 2.085 € pro Monat. Zusätzlich zum Pflegegeld und unabhängig von der Pflegesachleistung.
Wer hat Anspruch auf Tagespflege?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag (131 € monatlich) für Tagespflege verwendet werden.
Was kostet die Tagespflege als Eigenanteil?
Die Pflegekosten zahlt die Pflegekasse. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten sind Eigenanteil — üblicherweise 10–25 € pro Tag. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann dafür verwendet werden.
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Tagespflege hat seit 2015 (Erstes Pflegestärkungsgesetz, PSG I) ein eigenes Budget — weder Pflegegeld noch Sachleistung werden gekürzt. Beides läuft parallel und in voller Höhe.
Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Kurzzeitpflege?
Tagespflege ist tageweise — der Pflegebedürftige schläft zu Hause. Kurzzeitpflege ist Voll- Unterbringung über Tage oder Wochen. Beides hat eigene Budgets und kann kombiniert werden.
Zusammenfassung
Tagespflege ist die teilstationäre Pflege in einer Tagespflege-Einrichtung — meist 1 bis 5 Tage pro Woche tagsüber. Eigenes Budget ab Pflegegrad 2: von 721 € (PG 2) bis 2.085 € (PG 5) pro Monat. Pflegegeld und Sachleistung bleiben in voller Höhe erhalten.
Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt — üblicherweise 10–25 € pro Tag — kann über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) abgedeckt werden. Die Tagespflege ist besonders bei Demenz und für berufstätige pflegende Angehörige eine zentrale Entlastung.
Quellen und Hinweise
- § 41 SGB XI — Tagespflege und Nachtpflege
- § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (seit 01.07.2025)
- § 45a, § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag
- Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I) — 2015 (eigenes Tagespflege-Budget)
- Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) — 2017
- BMG — Tagespflege
- § 41 SGB XI — dejure.org
Stand Mai 2026, fachlich geprüft. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

