Kurzantwort:Der Pflegegrad ist die gesetzliche Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI. Er wird über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt und entscheidet über alle Leistungen aus der Pflegeversicherung.
- Anspruch: Ab Pflegegrad 1 — bei vorhandener Pflegeversicherung und erfüllter Vorversicherungszeit von 2 Jahren.
- Höhe:Pflegegeld 347 € bis 990 € pro Monat (Pflegegrad 2 bis 5). Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber andere Leistungen.
- Antrag: Formlos bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen (gleiche Adresse wie Krankenkasse).
- Frist:Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI).
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ist die offizielle Bewertung, wie stark ein Mensch in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt ist. Die Definition steht im Sozialgesetzbuch XI (§ 14): Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Hilfe durch andere benötigen.
Der Pflegegrad ist nicht die Diagnose einer Krankheit — er misst die Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung auf den Alltag. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können unterschiedliche Pflegegrade haben, weil sich die Krankheit unterschiedlich auf ihre Selbständigkeit auswirkt.
Wichtig: Der Pflegegrad ist in der Regel dauerhaft gültig — eine erneute Begutachtung findet nur statt, wenn sich der Gesundheitszustand ändert oder ein Höherstufungsantrag gestellt wird. Verschlechtert sich die Pflegebedürftigkeit, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
Anspruch auf die Feststellung eines Pflegegrads hat jeder Mensch, der in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist und eine Beeinträchtigung der Selbständigkeit hat. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Pflegeversicherung: Mitgliedschaft in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung (jede Krankenversicherung ist automatisch auch Pflegeversicherung).
- Vorversicherungszeit: Mindestens zwei Jahre Beitragszeit in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung. Für Kinder, Berufsanfänger und Familienversicherte gibt es Erleichterungen.
- Pflegebedürftigkeit: Mindestens 12,5 Punkte im NBA — das entspricht Pflegegrad 1. Darunter kein Anspruch.
Den Antrag stellt der Pflegebedürftige selbst oder eine bevollmächtigte Person (z. B. mit Vorsorgevollmacht). Eine spezielle Form ist nicht vorgeschrieben — ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, eine schriftliche Bestätigung folgt. Mit dem Pflegegrad-Rechner 2026 lässt sich die eigene NBA-Punktzahl vor der Begutachtung überschlägig einschätzen.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 pro Pflegegrad?
Die Höhe der Leistungen hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Die wichtigste Geldleistung ist das Pflegegeld nach § 37 SGB XI, das monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen wird.
| Pflegegrad | NBA-Punkte | Pflegegeld 2026 | Sachleistungen 2026 |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 – < 27 | kein Pflegegeld | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 27 – < 47,5 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 47,5 – < 70 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 70 – < 90 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 90 – 100 | 990 € | 2.299 € |
Zusätzlich zum Pflegegeld stehen ab Pflegegrad 1 weitere Leistungen zu: 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und 131 € Entlastungsbetrag pro Monat. Eine vollständige Übersicht aller Leistungen finden Sie in der Pflegegrad-Tabelle 2026.
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist formlos möglich. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI), sonst gibt es eine Pauschalentschädigung. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Musterschreiben und Checkliste finden Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen 2026.
- Antrag stellen: Anruf, E-Mail oder formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Wichtig: Datum dokumentieren — der Pflegegrad gilt rückwirkend zum Antragsmonat.
- Antrags-Unterlagen: Pflegekasse schickt Antragsformular zu. Mit Pflegetagebuch vorbereiten — siehe Pflegetagebuch-Vorlage.
- MD-Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich für einen Hausbesuch. Dauer ca. 60–90 Minuten.
- Bescheid: Pflegekasse erhält das Gutachten und stellt den Bescheid mit Pflegegrad aus. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch innerhalb von einem Monat möglich.
Was unterscheidet einen Pflegegrad von einer Pflegestufe?
Pflegestufen gab es bis zum 31. Dezember 2016. Es gab Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) sowie Pflegestufe I, II und III (für Schwerstpflegebedürftige Pflegestufe III mit Härtefall). Bewertet wurde vorrangig der reine Zeitaufwand für die Pflege.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde zum 1. Januar 2017 das System grundlegend umgebaut. Statt der vier Pflegestufen gibt es seither fünf Pflegegrade. Bewertet wird nicht mehr nur der Zeitaufwand, sondern die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen) — über das NBA.
Wichtig: Wer vor 2017 eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch und ohne neuen Antrag in einen Pflegegrad überführt. Die Umstellung war in der Regel günstiger — Pflegestufe I wurde zu Pflegegrad 2, Pflegestufe II zu Pflegegrad 3 und so weiter. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz (oft bei Demenz) gab es einen Sprung um zwei Stufen.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Was ist ein Pflegegrad einfach erklärt?
Ein Pflegegrad ist die offizielle Einstufung, wie sehr eine Person Hilfe im Alltag braucht. Es gibt fünf Pflegegrade — vom geringen Hilfebedarf (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 5). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Über das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht den Pflegebedürftigen zu Hause und prüft sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Bewältigung von Krankheitsbelastungen, Gestaltung des Alltagslebens. Aus den Punkten wird der Pflegegrad errechnet.
Welche Pflegegrade gibt es 2026?
Fünf: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung), Pflegegrad 2 (erhebliche), Pflegegrad 3 (schwere), Pflegegrad 4 (schwerste), Pflegegrad 5 (schwerste mit besonderen Anforderungen). Die Stufen werden über die NBA-Punkte (12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90) abgegrenzt.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 pro Pflegegrad?
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld. Pflegegrad 2: 347 €. Pflegegrad 3: 599 €. Pflegegrad 4: 800 €. Pflegegrad 5: 990 €. Pro Monat, steuerfrei, ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Pflegestufen gab es bis Ende 2016, dann wurden sie durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Pflegestufen bewerteten den Zeitaufwand für Pflege, Pflegegrade bewerten die Selbständigkeit in sechs Modulen. Wer vor 2017 eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad überführt.
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
Jeder, der pflegeversichert ist und mindestens zwei Jahre in den letzten zehn Jahren in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, kann einen Pflegegrad beantragen. Ob ein Pflegegrad festgestellt wird, hängt von den NBA-Punkten ab — ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1.
Zusammenfassung
Der Pflegegrad ist die rechtliche Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI. Fünf Stufen — von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Pflegebedürftigkeit) — werden über das NBA-Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes festgestellt.
Wer einen Pflegegrad bekommt, hat Anspruch auf zahlreiche Leistungen: Pflegegeld (347 € bis 990 € pro Monat ab PG 2), Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Entlastungsbetrag und mehr. Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse zu stellen — sie muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Quellen und Hinweise
- § 14, § 15, § 18c, § 37 SGB XI
- Medizinischer Dienst Bund — Begutachtungsrichtlinien Pflegebedürftigkeit (BRi)
- Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) — 2017
- Bundesministerium für Gesundheit — Begutachtung
- § 14 SGB XI — Gesetzestext bei dejure.org
- § 18c SGB XI — Entscheidung über den Antrag, Fristen
Stand Mai 2026, fachlich geprüft. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

