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Ratgeber Tages­pflege

Tages­pflege 2026: Kosten, Leis­tungen und Antrag

Tages­pflege nach § 41 SGB XI ist eine teil­sta­tio­näre Leistung: tagsüber Betreuung in der Einrich­tung, abends zurück nach Hause. Sie lesen hier, was sie 2026 kostet, was die Pflege­kasse zahlt und wie der Antrag läuft.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 15.05.2026, Lesezeit 14 Minuten
Was gilt für mich?
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Tagespflege 2026?
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Pflegegrad 2: Bis zu 721 € pro Monat für Tagespflege.
Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten der Tagespflege bis 721 € pro Monat. Pflegegeld und Pflegesachleistung werden weiter in voller Höhe gezahlt, keine Anrechnung. Eigenanteil: Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten.
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Pflegegrad 3: 1.357 € pro Monat für die teilstationäre Pflege.
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse bis 1.357 € pro Monat für Tagespflege. Das deckt typischerweise 12 bis 15 Tage Tagespflege im Monat. Pflegegeld läuft daneben in voller Höhe weiter.
Pflegegrad 4: Bis zu 1.685 €: fast tägliche Tagespflege möglich.
Bei Pflegegrad 4 stehen 1.685 € pro Monat zur Verfügung. Damit lassen sich bei einem Tagessatz von etwa 70 € rund 24 Tage Tagespflege im Monat finanzieren, also an den meisten Tagen.
Pflegegrad 5: Höchster Erstattungsbetrag: 2.085 € monatlich.
Bei Pflegegrad 5 erstattet die Pflegekasse bis 2.085 € pro Monat. Selbst bei höheren Tagessätzen reicht das in der Regel für eine werktägliche Tagespflege. Zusätzlich Pflegegeld in Höhe von 990 €, beides nebeneinander.
Ich habe noch keinen Pflegegrad: Ohne Pflegegrad keine Erstattung der Tagespflege.
Tagespflege ist eine Leistung der Pflegekasse nach § 41 SGB XI und setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen eigenen Anspruch, der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat kann aber für Betreuungsangebote eingesetzt werden.
Pflegegrad beantragen →

Kurzantwort: Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung nach § 41 SGB XI. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 monatlich zwischen 721 € und 2.085 €, abhängig vom Pflegegrad. Pflegegeld und Pflegesachleistung laufen daneben in voller Höhe weiter (§ 41 Abs. 3 SGB XI).

  • Pflegegrad 2: 721 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 1.357 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 1.685 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 2.085 € pro Monat
  • Eigenanteil: Verpflegung, Unterkunft, Investitionskosten (in der Regel 8 bis 20 € am Tag)

Hinweis: Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege den Eigenanteil übernehmen, und auch das Hol- und Bringgeld der Fahrdienste wird voll von der Pflegekasse erstattet.

Was ist Tagespflege nach § 41 SGB XI?

Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung: Wer gepflegt wird, verbringt einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung, typischerweise montags bis freitags von etwa 8 bis 17 Uhr, und kehrt abends nach Hause zurück. Die Leistung ist in § 41 SGB XI geregelt.

Geregelt sind drei Komponenten der Versorgung:

  • Pflege: Grund- und Behandlungspflege während der Anwesenheit in der Einrichtung
  • Soziale Betreuung: aktivierende Angebote (Gedächtnistraining, Bewegung, kreative Beschäftigung)
  • Beförderung: Hol- und Bringdienst von der Wohnung zur Einrichtung, komplett von der Pflegekasse finanziert

Was die Tagespflege nicht abdeckt: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung, diese Bestandteile sind privater Eigenanteil und liegen je nach Region und Träger bei 8 bis 20 € pro Tag.

Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026?

Die monatlichen Höchstbeträge der Pflegekasse für Tagespflege stiegen zum 1. Januar 2025 um 4,5 %, und gelten 2026 unverändert weiter. Eine nächste reguläre Dynamisierung ist frühestens für 2028 vorgesehen.

PflegegradErstattung Tagespflege im MonatVergleich Pflegegeld im MonatVergleich Pflegesachleistung im Monat
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2721 €347 €796 €
Pflegegrad 31.357 €599 €1.497 €
Pflegegrad 41.685 €800 €1.859 €
Pflegegrad 52.085 €990 €2.299 €

Wichtig: Die Erstattung deckt die pflegebedingten Aufwendungen (Pflege, Betreuung, medizinische Behandlungspflege, Beförderung). Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten bleiben Eigenanteil. Eine detaillierte Aufschlüsselung pro Tag finden Sie im Ratgeber Tagespflege Kosten pro Tag 2026.

Kombination mit Pflegegeld, was wirklich geht

Der wichtigste Punkt zur Tagespflege wird oft übersehen: Tagespflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Beide Leistungen laufen parallel und in voller Höhe. Die Reform aus 2015 (§ 41 Abs. 3 SGB XI) hat diese Trennung verbindlich festgelegt.

Das bedeutet konkret für Pflegegrad 3:

  • Pflegegeld: 599 € pro Monat (an die pflegende Angehörige)
  • + Tagespflege-Budget: 1.357 € pro Monat (an die Einrichtung)
  • = Gesamtleistung: 1.956 € pro Monat

Auch die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI (anteilig Pflegegeld und anteilig Pflegesachleistung) kann zusätzlich zur Tagespflege genutzt werden, ohne Kürzung. Wer also einen ambulanten Pflegedienst hat, die pflegende Tochter monatlich entlohnt und gleichzeitig Tagespflege nutzt, kombiniert drei volle Leistungstöpfe.

Für wen ist Tagespflege geeignet?

Tagespflege ist eine sinnvolle Option in mehreren Situationen:

  • Berufstätige Angehörige: Wenn die pflegenden Angehörigen tagsüber arbeiten und keine geeignete Tagesbetreuung organisieren können
  • Beginnende Demenz: Tagesstruktur und soziale Aktivierung wirken nachweislich verzögernd auf den Krankheitsverlauf, mehr dazu im Ratgeber Demenz Pflegegrad 2 oder 3
  • Vereinsamung: Wer alleinstehend ist, findet in der Tagespflege Gemeinschaft und Aktivität
  • Übergangslösung: Nach Krankenhaus oder Kurzzeitpflege als sanfte Wiedereingliederung in den Alltag

Wann Tagespflege nicht passt: Bei stark fortgeschrittener Demenz mit hoher Unruhe oder Verlassens-Angst, bei massiver Mobilitätseinschränkung ohne Fahrdienst-Toleranz, oder wenn die Person das soziale Setting (Gruppe) nicht verträgt.

Wie läuft ein Tag in der Tagespflege ab?

Typischer Tagesablauf in einer guten Tagespflege:

  1. 8:00 - 9:30: Abholung mit Fahrdienst, Ankunft in der Einrichtung, Frühstück in der Gruppe
  2. 9:30 - 11:30: Aktivierende Angebote, Gedächtnistraining, Bewegungsgruppe, Singen, Vorlesen, Themenkreis
  3. 11:30 - 13:00: Mittagessen in der Gruppe (warme Mahlzeit, frisch zubereitet)
  4. 13:00 - 14:30: Mittagsruhe (Ruheraum, individuell)
  5. 14:30 - 16:00: Nachmittagsangebote: Basteln, Backen, Garten, Ausflüge
  6. 16:00 - 17:00: Kaffeetrinken, Heimfahrt mit Fahrdienst

Gute Einrichtungen bieten individuelle Tagespläne, besonders wichtig bei Demenz oder ausgeprägtem Bewegungs- oder Rückzugsbedürfnis. Vor Aufnahme erstellt die Einrichtung mit Pflegekraft und Angehörigen einen Pflege- und Beschäftigungsplan.

Tagespflege beantragen: der Weg zur Genehmigung

Die formalen Schritte sind überschaubar:

  1. Pflegegrad sicherstellen: Mindestens Pflegegrad 2 muss anerkannt sein. Falls noch nicht vorhanden, vorab Antrag beim Pflegegeld 2026 stellen.
  2. Einrichtung suchen: In Ihrer Region nach Tagespflege-Einrichtungen suchen. Wichtig: Die Einrichtung muss Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben (§ 72 SGB XI). Sonst keine Direktabrechnung.
  3. Probetag vereinbaren: Die meisten Einrichtungen bieten einen Probetag ohne Kosten oder zu einem geringen Preis, wichtig, um zu prüfen, ob das Setting passt.
  4. Antrag bei der Pflegekasse: Formloser Antrag genügt, oder das Formular der eigenen Pflegekasse. Inhalt: Pflegegrad, geplante Einrichtung, geplante Aufnahme.
  5. Bewilligungsbescheid: Pflegekasse genehmigt in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Wochen. Die Einrichtung rechnet danach direkt mit der Kasse ab.

Welche Kosten bleiben als Eigenanteil?

Während die Pflegekasse die Pflege- und Betreuungskosten plus Fahrdienst übernimmt, bleiben drei Posten als Eigenanteil:

  • Verpflegung: Frühstück, Mittagessen, Kaffee, typisch 8 bis 12 € pro Tag
  • Unterkunft: Anteil der laufenden Kosten der Einrichtung, typisch 4 bis 8 € pro Tag
  • Investitionskosten: Umlage für Gebäude und Ausstattung, typisch 5 bis 12 € pro Tag

Eigenanteil insgesamt: ungefähr 17 bis 32 € pro Tag. Bei 12 Tagen Tagespflege im Monat sind das also etwa 200 bis 380 € Eigenanteil, bei einem Erstattungs-Plus von 1.357 € (Pflegegrad 3) immer noch ein finanziell sinnvolles Modell.

Tipp: Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag (131 € im Monat) für die Eigenanteile der Tagespflege eingesetzt werden, er deckt etwa 6 bis 8 Tage Eigenanteil pro Monat. Details dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag 2026.

Beispielrechnung: Tagespflege bei Pflegegrad 3

Frau M. (78) hat Pflegegrad 3 und nutzt 12 Tage pro Monat Tagespflege. Tagessatz der Einrichtung: 90 € Pflege + 25 € Eigenanteil = 115 € pro Tag.

PositionPro TagPro Monat (12 Tage)Wer zahlt?
Pflege, Betreuung und Fahrdienst90 €1.080 €Pflegekasse
Verpflegung12 €144 €Eigenanteil
Unterkunft5 €60 €Eigenanteil
Investitionskosten8 €96 €Eigenanteil
Summe115 €1.380 €1.080 € Kasse plus 300 € privat

Ergebnis: Frau M. zahlt 300 € Eigenanteil pro Monat. Davon können bis zu 131 € aus dem Entlastungsbetrag verrechnet werden, verbleibender Eigenanteil: ca. 170 €. Pflegegeld (599 €) bleibt davon unberührt und läuft voll weiter.

Häufige Fehler bei der Tagespflege

  1. Pflegegeld-Mythos: Viele glauben, das Pflegegeld wird gekürzt, wenn Tagespflege beginnt. Falsch, es läuft voll weiter (§ 41 Abs. 3 SGB XI).
  2. Falsche Einrichtung gewählt: Nicht jede Tagespflege hat einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse. Vor Vertragsunterschrift unbedingt klären, sonst keine Direktabrechnung.
  3. Fahrdienst-Kosten verwechselt: Hol- und Bringdienst ist Teil der Pflegekassen-Leistung, der Eigenanteil bezieht sich nur auf Verpflegung, Unterkunft, Investitionskosten.
  4. Entlastungsbetrag nicht eingesetzt: 131 € pro Monat können für Eigenanteile genutzt werden. Was übrig bleibt, lässt sich bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
  5. Kombination unterschätzt: Tagespflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung können alle drei gleichzeitig bezogen werden: ohne gegenseitige Anrechnung.

Häufige Fragen zur Tagespflege

Wird Pflegegeld bei Tagespflege gekürzt?

Nein. Tagespflege wird seit der Reform 2015 nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Pflegegeld und Tagespflege-Budget laufen voll nebeneinander. Beispiel Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld und bis zu 1.357 € Tagespflege.

Wer ist für Tagespflege geeignet?

Tagespflege eignet sich besonders für ältere Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die noch zu Hause leben und tagsüber Betreuung brauchen. Häufige Gründe: berufstätige Angehörige, Demenz im Anfangs- oder mittleren Stadium, Vereinsamung. Die Person muss den Transport und das soziale Setting (Gruppe) vertragen.

Wie läuft ein typischer Tag in der Tagespflege ab?

Ein Tag in der Tagespflege beginnt meist zwischen 8 und 9 Uhr mit dem Hol-Dienst. Es folgen Frühstück in der Gruppe, aktivierende Angebote, gemeinsames Mittagessen, Mittagsruhe, Kaffee und nachmittags weitere Aktivitäten. Zwischen 16 und 17 Uhr endet der Tag mit der Heimfahrt.

Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Kurzzeitpflege?

Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung nach § 41 SGB XI, tagsüber in der Einrichtung, abends zurück nach Hause. Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist ein vollstationärer Aufenthalt rund um die Uhr für bis zu 8 Wochen pro Jahr, gedacht für Übergangszeiten.

Wie beantrage ich Tagespflege?

Die Tagespflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Üblich ist ein formloser Antrag oder das Formular der Pflegekasse. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Die Pflegekasse genehmigt die Leistung, die Einrichtung rechnet danach direkt mit der Kasse ab.

Übernimmt das Sozialamt den Eigenanteil?

Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt den Eigenanteil (Verpflegung, Unterkunft, Investitionskosten) im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernehmen. Voraussetzung: Antrag beim Sozialamt mit Einkommens- und Vermögensnachweis. Schonvermögen 2026: 10.000 € pro Person, höher bei Verheirateten.

Zusammenfassung

Tagespflege ist die teilstationäre Pflegeleistung nach § 41 SGB XI: ab Pflegegrad 2 erstattet die Pflegekasse monatlich 721 € bis 2.085 €, Pflegegeld läuft daneben in voller Höhe weiter. Eigenanteil bleibt für Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten (typisch 17 bis 32 € am Tag). Antrag formlos bei der Pflegekasse, Einrichtung muss Versorgungsvertrag haben.

Weiterführend: Tagespflege Kosten pro Tag 2026 gibt die detaillierte Aufschlüsselung. Tagespflege bei Pflegegrad 2 zeigt die genaue Rechnung für Pflegegrad 2. Kurzzeitpflege 2026 erklärt den vollstationären Aufenthalt für Übergangszeiten. Verhinderungspflege 2026 deckt die häusliche Vertretung bei Urlaub der Pflegenden. Entlastungsbetrag 2026 zeigt, wie die 131 € für Eigenanteile genutzt werden.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Beträge gelten nach der Erhöhung zum 01.01.2025 unverändert für 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkt.

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