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Ratgeber Tages­pflege

Nacht­pflege: was die Pflege­kasse zahlt und wenn es keinen Platz gibt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Nachtpflege heißt: Ein pflegebedürftiger Mensch verbringt die Nacht in einer Einrichtung und ist tagsüber zu Hause. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 die pflegebedingten Kosten bis 721, 1.357, 1.685 oder 2.085 Euro im Monat, gemeinsam mit der Tagespflege und zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung (§ 41 SGB XI). Plätze gibt es nur selten. Stand: 18.10.2026.

Wenn die Nächte zur Belastung werden, weil die Mutter mehrmals aufsteht, Hilfe auf der Toilette braucht oder unruhig durch die Wohnung läuft, kommen pflegende Angehörige schnell an ihre Grenze. Die Pflegeversicherung kennt dafür die Nachtpflege. In der Praxis ist sie schwer zu finden. Dieser Ratgeber erklärt den Anspruch, die Kosten und was Sie tun können, wenn es in Ihrer Nähe kein Angebot gibt. Er gehört zum Thema Tagespflege.

Was ist Nachtpflege?

Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege: Der pflegebedürftige Mensch wird am Abend in eine Einrichtung gebracht, dort über Nacht gepflegt und betreut und am Morgen wieder nach Hause gefahren. Tagsüber lebt er weiter in der eigenen Wohnung. Die Einrichtungen helfen beim Zubettgehen, in der Nacht und beim Aufstehen, auch bei der Körperpflege.

Gesetzlich ist die Nachtpflege die Schwester der Tagespflege: Beide stehen im selben Paragrafen (§ 41 SGB XI) und haben denselben Zweck. Sie sollen die häusliche Pflege ergänzen oder stärken, wenn sie allein nicht mehr ausreicht. Nicht gemeint ist ein Pflegedienst, der nachts in die Wohnung kommt; dazu mehr im Abschnitt zu den Alternativen. Was die Tagespflege genau ist, erklärt der Ratgeber Was ist Tagespflege?.

Wer hat Anspruch auf Nachtpflege?

Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist oder die Nachtpflege sie ergänzen oder stärken soll (§ 41 Abs. 1 SGB XI). Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Teilen Sie der Pflegekasse deshalb vor dem Start formlos mit, dass Sie Nachtpflege nutzen wollen; die Einrichtung schließt mit Ihnen einen Vertrag.

Mit Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf die Leistung selbst. Sie können aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für eine Nachtpflege einsetzen (§ 28a Nr. 11, § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB XI).

Was zahlt die Pflegekasse, und was zahlen Sie selbst?

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die Fahrt zwischen Wohnung und Einrichtung, bis zu einem Monatsbetrag. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst.

PflegegradMonatsbetrag Tages- und Nachtpflege 2026Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung?Entlastungsbetrag für Eigenanteile
1kein Anspruchentfälltbis 131 € im Monat, auch für die Nachtpflege selbst
2bis 721 €ja, ohne Kürzungbis 131 € im Monat
3bis 1.357 €ja, ohne Kürzungbis 131 € im Monat
4bis 1.685 €ja, ohne Kürzungbis 131 € im Monat
5bis 2.085 €ja, ohne Kürzungbis 131 € im Monat

Quelle: § 41 Abs. 2 und 3, § 28a Nr. 11, § 45b Abs. 1 SGB XI; Bekanntmachung der Leistungsbeträge ab 01.01.2025 (BAnz AT 12.12.2024 B7). Stand: 18.10.2026.

Wichtig: Der Monatsbetrag gilt für die teilstationäre Pflege insgesamt. Wer Tagespflege und Nachtpflege nutzt, teilt sich den Betrag zwischen beiden. Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombination aus beiden laufen daneben voll weiter (§ 41 Abs. 3 SGB XI).

Für die Eigenanteile gibt es keine amtliche Preisübersicht; sie stehen im Vertrag der Einrichtung und unterscheiden sich je nach Region und Träger. Lassen Sie sich vor dem ersten Termin eine Aufstellung geben, getrennt nach pflegebedingten Kosten, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Fahrtkosten. Wie diese Posten bei der Tagespflege aussehen, zeigt der Ratgeber Tagespflege-Kosten.

Warum gibt es so wenige Nachtpflege-Plätze?

Nachtpflege wird selten angeboten. In Niedersachsen gab es nach Angaben der Landesregierung Ende 2020 und Ende 2021 je eine Nachtpflege-Einrichtung, Ende 2022 und Ende 2023 keine mehr; 2022 schloss eine Einrichtung mit sechs Plätzen (Landtagsdrucksache 19/3763 vom 14.03.2024). Für andere Länder sind die Zahlen ähnlich schwer zu finden; eine bundesweite Übersicht der Plätze veröffentlicht die Pflegestatistik nicht gesondert.

Manche Pflegeheime bieten einzelne Nachtpflege-Plätze neben der Kurzzeit- oder Dauerpflege an, ohne dass es eine eigene Einrichtung gibt. Fragen Sie deshalb direkt bei Pflegeheimen und Tagespflegen in Ihrer Umgebung nach, und beim Pflegestützpunkt, der die Angebote in der Region kennt; wie Sie ihn finden, steht im Ratgeber Pflegestützpunkte finden.

Was hilft in der Nacht, wenn es keine Nachtpflege gibt?

Wer keinen Platz findet, kann die Nacht zu Hause auf anderen Wegen absichern. Die Übersicht zeigt, was 2026 in Frage kommt und wer bezahlt.

WegWas er leistetWer zahlt 2026
Pflegedienst mit Nachteinsatzein oder mehrere Besuche in der Nacht, etwa zum Umlagern oder für den ToilettengangPflegesachleistung nach § 36 SGB XI, Rest selbst; nicht jeder Dienst bietet Nachteinsätze an
Verhinderungspflege stundenweiseeine Vertretung bleibt über Nacht, damit die Pflegeperson schlafen kanngemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € mit der Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2
Kurzzeitpflegeeinige Tage oder Wochen ganz in einer Einrichtung, zum Durchatmengemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €, ab Pflegegrad 2
HausnotrufKnopf oder Sturzerkennung ruft nachts HilfeGrundleistung der Pflegekasse ab Pflegegrad 1
24-Stunden-Betreuung im Haushalteine Betreuungskraft lebt mit im Haushaltüberwiegend selbst; Pflegegeld kann eingesetzt werden

Quelle: §§ 36, 39, 40, 42, 42a SGB XI; Hausnotruf als Pflegehilfsmittel nach den Verträgen der Pflegekassen. Stand: 18.10.2026.

Die stundenweise Vertretung erklärt der Ratgeber Verhinderungspflege stundenweise. Mehr zu den anderen Wegen auf den Seiten Ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, Hausnotruf und 24-Stunden-Pflege.

Ein Beispiel: Nachtpflege zweimal in der Woche

Eine Frau mit Pflegegrad 3 wird von ihrem Mann gepflegt und bezieht 599 Euro Pflegegeld im Monat. Nachts steht sie mehrmals auf, der Mann schläft kaum noch. Eine Einrichtung in der Nähe bietet Nachtpflege an. Zweimal in der Woche verbringt die Frau dort die Nacht.

  • Die pflegebedingten Kosten und die Fahrt rechnet die Einrichtung mit der Pflegekasse ab, bis 1.357 Euro im Monat.
  • Das Pflegegeld von 599 Euro wird weiter voll gezahlt.
  • Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten stellt die Einrichtung dem Ehepaar in Rechnung. Diese Eigenanteile können sie 2026 mit dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat verringern.
  • Besucht die Frau zusätzlich eine Tagespflege, gilt für beide zusammen der Betrag von 1.357 Euro.

Wann die Regeln nicht greifen

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Nachtpflege als Leistung, nur der Entlastungsbetrag.
  • Im Pflegeheim: Wer dauerhaft im Heim lebt, hat keinen Anspruch auf teilstationäre Pflege.
  • Ohne Bedarf: Die Nachtpflege muss die häusliche Pflege ergänzen oder stärken. Die Pflegekasse kann im Einzelfall prüfen, ob das zutrifft.
  • Über den Monatsbetrag hinaus: Was mehr kostet, zahlen Sie selbst, auch pflegebedingte Kosten.

Was sich ab 2027 ändern soll

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen, bleiben die Beträge für Tages- und Nachtpflege gleich. Neu ist, dass sie ausdrücklich auch neben dem geplanten Überbrückungsbudget ohne Anrechnung genutzt werden können sollen (§ 41 Abs. 3 SGB XI-E).

Punkt2026Geplant ab 01.01.2027
Monatsbetrag Pflegegrad 2 bis 5721 / 1.357 / 1.685 / 2.085 €unverändert
neben Pflegegeld und Sachleistungja, ohne Anrechnungja, ohne Anrechnung, auch neben dem Überbrückungsbudget
Eigenanteile über Entlastungsbetragbis 131 € im Monatnicht mehr möglich: das Sozialraumbudget (175 €) gilt nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag auch für NachtpflegeEntlastungsbetrag entfällt
Vertretung in der Nacht zu HauseVerhinderungspflegeVerhinderungspflege entfällt; Mehrbetrag im Pflegegeld und in der Sachleistung, Kurzzeitpflege über das Überbrückungsbudget von 2.285 €

Quelle: § 41 SGB XI; Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30.09.2026, BR-Drs. 587/26(neu), Art. 1 Nr. 36 (§ 41 Abs. 3), § 45b Abs. 1, § 28a, § 39 SGB XI-E; Begründung S. 209, 213. Stand: 18.10.2026.

Für Familien, die die Eigenanteile der Nachtpflege heute mit dem Entlastungsbetrag bezahlen, würde die Nachtpflege damit teurer; wofür das geplante Budget gedacht ist, erklärt der Ratgeber Sozialraumbudget. Die Abstimmung im Bundestag ist laut AOK-Fachportal für den 11.12.2026 geplant, der Bundesrat für den 18.12.2026; amtlich festgelegt sind diese Termine nicht. Alle geplanten Änderungen stehen auf der Seite Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Was kostet eine Nachtpflege?
Die pflegebedingten Kosten trägt die Pflegekasse bis zum Monatsbetrag Ihres Pflegegrads. Selbst zahlen Sie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten; die Höhe steht im Vertrag der Einrichtung.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Nachtpflege nutze?
Nein. Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung laufen neben der Tages- und Nachtpflege voll weiter.

Kann ich Tagespflege und Nachtpflege gleichzeitig nutzen?
Ja, aber beide teilen sich denselben Monatsbetrag.

Gibt es Nachtpflege zu Hause?
Nachtpflege im Sinne des Gesetzes findet in einer Einrichtung statt. Für die Nacht zu Hause kommen ein Pflegedienst mit Nachteinsatz, eine stundenweise Verhinderungspflege oder eine Betreuungskraft im Haushalt in Frage.

Zusammenfassung

Nachtpflege ist teilstationäre Pflege über Nacht in einer Einrichtung, tagsüber lebt der Mensch zu Hause. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 die pflegebedingten Kosten bis 721 bis 2.085 Euro im Monat, gemeinsam mit der Tagespflege und ohne Kürzung von Pflegegeld oder Sachleistung. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst, 2026 mit Hilfe des Entlastungsbetrags. Plätze sind selten; fehlt ein Angebot, helfen Pflegedienst, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Hausnotruf. Mehr zur teilstationären Pflege finden Sie auf der Seite Tagespflege.

Quellen

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