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Thema

Palliativ­versorgung und Hospiz: Beglei­tung in der letzten Lebens­phase

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Palliativ heißt: Die Behandlung zielt nicht mehr auf Heilung, sondern auf Lebensqualität, also auf die Linderung von Schmerzen, Atemnot, Angst und anderen Beschwerden. Sie ist zu Hause, im Pflegeheim, im Krankenhaus oder im Hospiz möglich. Die Krankenkasse trägt die palliative Versorgung, bis auf die üblichen Zuzahlungen; im stationären Hospiz zahlen Versicherte keinen Eigenanteil (Stand 18.10.2026).

Wenn eine Ärztin sagt, dass eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist, verändert sich für Familien alles. Viele Fragen kommen gleichzeitig: Wie lässt sich die Zeit gut gestalten, wer hilft zu Hause, und was ist, wenn es nicht mehr geht? Diese Seite erklärt, was Palliativversorgung und Hospizarbeit leisten, wer sie bezahlt und wo Angehörige Unterstützung finden.

AngebotWas es leistetWer zahltGrundlage
Allgemeine ambulante PalliativversorgungHausarztpraxis und Pflegedienst begleiten zu HauseKrankenkasse§ 37 Abs. 2b SGB V
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)Palliativteam aus Ärzten und Pflegefachkräften bei besonders aufwendiger Versorgung, ärztlich verordnetKrankenkasse§ 37b SGB V
Ambulanter Hospizdienstehrenamtliche Begleitung zu Hause, im Heim oder im Krankenhausvon den Krankenkassen gefördert§ 39a Abs. 2 SGB V
Stationäres HospizVersorgung, wenn es zu Hause nicht mehr gehtKrankenkasse 95 % der zuschussfähigen Kosten, Rest das Hospiz; kein Eigenanteil§ 39a Abs. 1 SGB V
Hospiz- und PalliativberatungBeratung und Übersicht über Angebote vor OrtKrankenkasse§ 39b SGB V
Begutachtung für den Pflegegradspätestens am fünften Arbeitstag nach Antrag, wenn im Hospiz oder ambulant palliativ versorgtPflegekasse§ 18a Abs. 5 SGB XI
Freistellung zur Begleitungbis zu drei Monate je naher Angehöriger, in Betrieben mit mehr als 15 BeschäftigtenArbeitgeber stellt frei§§ 3, 4 PflegeZG

Quelle: §§ 37, 37b, 39a, 39b SGB V; § 18a SGB XI; §§ 3, 4 PflegeZG; Bundesministerium für Gesundheit, Stichwort Hospiz. Stand: 18.10.2026.

Was bedeutet palliativ?

Palliativ bedeutet lindernd. Der Begriff stammt vom lateinischen Wort pallium, der Mantel, und beschreibt eine Behandlung, die schützt und Beschwerden lindert, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Ziel ist die bestmögliche Lebensqualität für die verbleibende Zeit, für den kranken Menschen und für seine Angehörigen.

Palliativ heißt nicht, dass nichts mehr getan wird. Im Gegenteil: Oft wird sehr viel getan, nur mit einem anderen Ziel. Statt die Krankheit zu bekämpfen, stehen Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Unruhe, Angst und Erschöpfung im Mittelpunkt. Auch seelische, soziale und spirituelle Fragen gehören dazu.

Palliativversorgung ist nicht auf die letzten Tage beschränkt. Sie kann schon früh im Verlauf einer unheilbaren Erkrankung beginnen und neben einer weiterlaufenden Therapie stattfinden, etwa bei Krebs, schwerer Herz- oder Lungenerkrankung, fortgeschrittener Demenz oder neurologischen Erkrankungen. Wann sie sinnvoll ist, besprechen Sie am besten mit der behandelnden Ärztin.

Hospiz und palliativ werden oft gleichgesetzt, meinen aber nicht dasselbe. Palliativ beschreibt die Art der Behandlung, ein Hospiz ist ein Ort oder ein Dienst, der Menschen am Lebensende begleitet. Wie palliative Pflege zu Hause konkret aussieht, beschreibt der Ratgeber Palliativpflege zu Hause.

Was wird bei der palliativen Versorgung gemacht?

Bei der palliativen Versorgung werden belastende Beschwerden erkannt und gelindert, die Pflege an die Kräfte des Menschen angepasst und die Familie begleitet. Dazu gehören eine wirksame Schmerzbehandlung, die Linderung von Atemnot, Übelkeit oder Verstopfung, gute Mundpflege und eine Lagerung, die Druckstellen vermeidet. Welche Medikamente nötig sind, entscheidet das ärztliche Team.

Ebenso wichtig ist, was der Mensch selbst möchte. Essen und Trinken richten sich nach Wunsch und Bedürfnis, nicht nach Plan. Viele Menschen in der letzten Lebensphase essen und trinken immer weniger. Nach der S3-Leitlinie Palliativmedizin sollen künstliche Ernährung und Flüssigkeit bei Sterbenden nur nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall fortgeführt oder begonnen werden; Hunger und Durst zu stillen bleibt dabei wichtig. Ob und welche Maßnahmen sinnvoll sind, bespricht das Palliativteam mit der Familie. Wie allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Palliativmedizin.

Ein guter Teil der Arbeit sind Gespräche: über Ängste, über Wünsche für die verbleibende Zeit, über offene Dinge in der Familie. Seelsorge, psychologische Unterstützung und ehrenamtliche Begleiter ergänzen die medizinische und pflegerische Versorgung.

Für Angehörige ist oft die Frage schwer, wie sie mit einem sterbenden Menschen sprechen sollen. Anregungen dafür gibt der Ratgeber Mit Sterbenden sprechen. Wie sich die letzte Phase bei Demenz zeigen kann, beschreibt der Ratgeber Demenz in der Sterbephase.

Wie funktioniert Palliativversorgung zu Hause und was ist SAPV?

Zu Hause übernehmen meist die Hausarztpraxis und ein ambulanter Pflegedienst die palliative Versorgung; das nennt man allgemeine ambulante Palliativversorgung. Die häusliche Krankenpflege umfasst ausdrücklich auch die ambulante Palliativversorgung (§ 37 Abs. 2b SGB V). Die Pflege wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt; Erwachsene leisten die übliche Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs. 5, § 61 SGB V).

Reicht das nicht aus, weil die Beschwerden besonders schwer sind oder sich rasch verändern, gibt es die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV (§ 37b SGB V). Ein SAPV-Team aus Palliativärzten und Palliativpflegekräften kommt nach Hause, auch ins Pflegeheim. Zur SAPV gehört nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr (§ 5 Abs. 3 SAPV-Richtlinie). Voraussetzung ist eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung, die eine besonders aufwendige Versorgung braucht.

Die SAPV wird von der Haus- oder Fachärztin oder vom Krankenhaus verordnet, etwa bei der Entlassung. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Das SAPV-Team arbeitet mit der Hausarztpraxis, dem Pflegedienst und dem Hospizdienst zusammen.

Wer nicht weiß, welche Angebote es vor Ort gibt, kann sich bei der Krankenkasse beraten lassen; sie muss eine Übersicht der regionalen Ansprechpartner erstellen und bei der Kontaktaufnahme helfen (§ 39b SGB V). Erfahrungen und Grenzen der SAPV beschreibt der Ratgeber SAPV. Wie der Übergang aus dem Krankenhaus gelingt, zeigt der Ratgeber Entlassmanagement im Krankenhaus.

Wann ist ein Hospiz der richtige Ort und was kostet es?

Ein stationäres Hospiz kommt infrage, wenn keine Krankenhausbehandlung nötig ist, die Versorgung zu Hause aber nicht mehr möglich ist (§ 39a Abs. 1 SGB V). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Angehörige die Pflege nicht mehr leisten können oder die Beschwerden eine ständige fachliche Begleitung brauchen. Hospize sind kleine Einrichtungen mit wenigen Plätzen und einer ruhigen, häuslichen Atmosphäre. Braucht der kranke Mensch dagegen eine Krankenhausbehandlung, ist die Palliativstation der richtige Ort.

Für Versicherte entstehen keine Eigenanteile für den Aufenthalt. Die Krankenkassen übernehmen unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten; den restlichen Anteil tragen die Hospize selbst, vor allem über Spenden und ehrenamtliche Arbeit. Das gilt unabhängig vom Einkommen.

Die Aufnahme erfolgt meist auf ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit; Formen, Aufnahme und Ablauf beschreibt der Ratgeber Hospiz. Weil es nicht überall freie Plätze gibt, lohnt es sich, früh Kontakt aufzunehmen und sich das Hospiz anzusehen. Angehörige können in vielen Hospizen mit übernachten.

Ein Hospiz ist nicht der einzige Ort für ein gutes Lebensende. Auch im Pflegeheim ist palliative Begleitung möglich, und viele Heime bieten eine Beratung zur Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase an, die von den Krankenkassen bezahlt wird (§ 132g SGB V). Wer die Kosten im Einzelnen trägt, erklärt der Ratgeber Hospiz: Kosten und wer zahlt, Bedenken und offene Fragen bespricht der Ratgeber Sterben im Hospiz: Nachteile.

Welche Unterstützung bekommen Angehörige?

Angehörige können auf mehrere Hilfen zurückgreifen: ehrenamtliche Hospizbegleitung, einen schnell festgestellten Pflegegrad und eine Freistellung von der Arbeit. Ambulante Hospizdienste schicken geschulte Ehrenamtliche, die Zeit mitbringen, zuhören und Angehörige für ein paar Stunden entlasten. Die Dienste werden von den Krankenkassen gefördert; fragen Sie nach, ob für Sie Kosten anfallen.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte ihn sofort beantragen. Befindet sich der kranke Mensch in einem Hospiz oder wird er ambulant palliativ versorgt, muss die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags stattfinden (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Die Pflegekasse entscheidet dann unverzüglich nach dem Gutachten (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Mehr zum Pflegegrad und zum schnellen Verfahren lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad-Eilantrag.

Berufstätige haben Anspruch, sich zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, für bis zu drei Monate (§ 3 Abs. 6, § 4 Abs. 3 PflegeZG). Der Anspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten und setzt ein ärztliches Zeugnis voraus; in kleineren Betrieben können Sie eine Vereinbarung beantragen, die der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen beantworten muss (§ 3 Abs. 6a PflegeZG). Für den Verdienstausfall gibt es ein zinsloses Darlehen; was das für Ihr Einkommen bedeutet, zeigt der Familienpflegezeit-Rechner. Ankündigung und Ablauf der Freistellung erklärt der Ratgeber Pflegezeit.

Wie Ehrenamtliche begleiten und wie Sie einen Dienst finden, erklärt der Ratgeber Hospiz und Sterbebegleitung.

Wie können Sie Wünsche für die letzte Lebensphase festlegen?

Wünsche für die letzte Lebensphase halten Sie am sichersten in einer Patientenverfügung fest, verbunden mit einer Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson. In der Patientenverfügung beschreiben Sie, welche Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wollen oder ablehnen, zum Beispiel Wiederbelebung, künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung (§ 1827 BGB). Die Festlegungen gelten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

Gerade bei einer bekannten, fortschreitenden Erkrankung lohnt sich ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin, um die Verfügung auf die konkrete Lage zuzuschneiden. Viele Palliativteams und Pflegeheime bieten eine solche Vorausplanung ausdrücklich an. Dabei kann auch ein Notfallbogen entstehen, der zum Beispiel festhält, ob im Notfall ein Krankenhaus angefahren werden soll.

Wichtig ist, dass die Familie die Wünsche kennt. Eine Patientenverfügung, die im Schrank liegt und über die nie gesprochen wurde, hilft im Ernstfall wenig. Legen Sie Kopien bei der Hausarztpraxis und beim Pflegedienst ab.

Auch Wünsche, die nichts mit Medizin zu tun haben, haben ihren Platz: wer da sein soll, welche Musik, ob ein Seelsorger kommen soll. Alles zu Vollmacht und Verfügung finden Sie auf der Seite Vorsorge und im Ratgeber Patientenverfügung 2026.

Was hilft Angehörigen nach dem Tod?

Nach dem Tod eines nahen Menschen brauchen Angehörige zuerst Zeit; im Hospiz und zu Hause können Sie sich in Ruhe verabschieden. Der Arzt stellt den Tod fest und den Totenschein aus. Ein Bestatter kann in den ersten Stunden die meisten Formalitäten übernehmen, die Fristen für die Bestattung regeln die Bundesländer.

Viele Hospizdienste begleiten Angehörige auch nach dem Tod weiter, etwa mit Trauergruppen oder Einzelgesprächen. Trauer verläuft sehr unterschiedlich, und nach einer langen Pflegezeit mischen sich oft Erschöpfung, Erleichterung und Schuldgefühle. Das ist normal und kein Zeichen, etwas falsch gemacht zu haben.

Organisatorisch sind einige Schritte zu erledigen, etwa die Meldung beim Standesamt, bei der Kranken- und Pflegekasse und bei der Rentenversicherung. Ob es Sterbegeld gibt, hängt von Versicherung, Arbeitgeber und Bundesland ab.

Hilfe beim Umgang mit der Trauer gibt der Ratgeber Trauerbewältigung, zur besonderen Lage nach Jahren der Pflege der Ratgeber Trauer nach langer Pflege. Wie Sie die eigene Bestattung vorab regeln, zeigt der Ratgeber Bestattungsvorsorge, was es an Sterbegeld gibt, der Ratgeber Sterbegeld nach Bundesländern.

Wie gehen Sie am besten vor?

  1. Mit der Ärztin sprechen: Klären Sie, ob eine palliative Versorgung sinnvoll ist und ob SAPV verordnet werden kann.
  2. Beratung nutzen: Die Krankenkasse berät zu Hospiz- und Palliativangeboten vor Ort und hilft bei der Kontaktaufnahme.
  3. Pflegegrad beantragen: Sofort, formlos bei der Pflegekasse. Bei palliativer Versorgung gilt die verkürzte Begutachtungsfrist.
  4. Hospizdienst einbeziehen: Ehrenamtliche Begleitung entlastet zu Hause, im Heim und im Krankenhaus.
  5. Wünsche festhalten: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls ein Notfallbogen.
  6. An sich denken: Freistellung beim Arbeitgeber ankündigen und Unterstützung annehmen. Mehr auf der Seite Pflegende Angehörige.

Häufige Fragen

Was bedeutet palliativ?
Palliativ bedeutet lindernd. Ziel ist nicht mehr die Heilung, sondern die Linderung von Beschwerden und die bestmögliche Lebensqualität.

Was kostet ein Platz im Hospiz?
Für Versicherte nichts: Eigenanteile werden im stationären Hospiz nicht erhoben. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, den Rest das Hospiz.

Kann man palliativ zu Hause versorgt werden?
Ja. Hausarztpraxis und Pflegedienst übernehmen die allgemeine Palliativversorgung; bei besonders aufwendiger Versorgung kommt ein SAPV-Team nach Hause, auf ärztliche Verordnung und auf Kosten der Krankenkasse.

Wie schnell bekommt man im Hospiz oder bei palliativer Versorgung einen Pflegegrad?
Die Begutachtung muss spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags stattfinden. Die Pflegekasse entscheidet unverzüglich nach dem Gutachten.

Ist palliativ dasselbe wie Sterbebegleitung?
Nicht ganz. Palliativversorgung kann lange vor der Sterbephase beginnen; Sterbebegleitung meint die Begleitung in den letzten Tagen und Wochen, oft durch Hospizdienste.

Zusammenfassung

Palliativ bedeutet lindernd: Im Mittelpunkt stehen Lebensqualität und die Linderung von Beschwerden, nicht mehr die Heilung. Die Versorgung ist zu Hause mit Hausarztpraxis, Pflegedienst und bei Bedarf einem SAPV-Team möglich, ebenso im Pflegeheim, im Krankenhaus oder im Hospiz. Die Krankenkasse trägt die palliative Versorgung bis auf die üblichen Zuzahlungen, im stationären Hospiz gibt es keinen Eigenanteil. Angehörige erhalten Unterstützung durch Hospizdienste, einen schnell begutachteten Pflegegrad und eine Freistellung von bis zu drei Monaten.

Quellen

Ratgeber zum Thema

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