Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber Kosten und Finanzen

Palliativ­station: Was dort passiert und wie es danach weiter­geht

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Eine Palliativstation ist eine eigene Abteilung im Krankenhaus für Menschen mit einer nicht heilbaren Erkrankung und schweren Beschwerden, die eine Krankenhausbehandlung brauchen. Ziel ist, die Beschwerden zu lindern und eine Entlassung nach Hause, ins Heim oder ins Hospiz vorzubereiten. Die Krankenkasse zahlt; Erwachsene leisten 10 Euro Zuzahlung je Tag, ab 01.01.2027 15 Euro, höchstens für 28 Tage im Jahr (Stand: 18.10.2026).

Wenn die Ärztin vorschlägt, auf die Palliativstation zu verlegen, erschrecken viele Familien. Sie denken an eine Station zum Sterben. Das trifft es nicht ganz: Ziel der Palliativstation ist, Beschwerden zu lindern und, wenn möglich, die Entlassung nach Hause oder in eine andere Versorgung vorzubereiten. Dieser Ratgeber erklärt, wer dort aufgenommen wird, wie lange man bleibt, was es kostet und wie es danach weitergeht. Er gehört zum Bereich Palliativ und Hospiz.

Was ist eine Palliativstation?

Eine Palliativstation ist eine auf Palliativversorgung spezialisierte Abteilung innerhalb eines Krankenhauses. Sie behandelt Menschen mit komplexen Beschwerden und Problemen bei einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, auch in Krisen. So beschreibt es die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Ziel ist, Beschwerden zu lindern, den Zustand wenn möglich zu stabilisieren und kranke Menschen und Angehörige so zu unterstützen, dass eine Entlassung oder Verlegung möglich wird.

Nach der S3-Leitlinie Palliativmedizin soll die Palliativstation eine eigenständige Einheit sein, räumlich und organisatorisch. Ärztlicher und pflegerischer Dienst mit spezialisierter palliativmedizinischer Qualifikation sollen rund um die Uhr, an allen Tagen der Woche, zur Verfügung stehen. Zum Team gehören meist auch Sozialarbeit, Seelsorge, Psychologie, Physiotherapie und ehrenamtliche Begleiter.

Die Leitlinie nennt, was eine Palliativstation anbieten soll:

  • Beschwerden und Bedürfnisse erfassen, körperlich, seelisch, sozial und spirituell, auch bei den Angehörigen
  • Beschwerden und Probleme in diesen vier Bereichen behandeln und den Behandlungsplan regelmäßig überprüfen
  • bei der Klärung der Behandlungsziele und im Umgang mit der Krankheit unterstützen
  • die weitere Versorgung vorausschauend planen und organisieren
  • Begleitung durch Ehrenamtliche, in der Sterbephase, beim Abschied und Vermittlung von Trauerbegleitung

Die Leitlinie ist für Menschen mit Krebs geschrieben. Palliativstationen nehmen aber auch Menschen mit anderen nicht heilbaren Erkrankungen auf. Was Palliativmedizin insgesamt umfasst, auch zu Hause, erklärt der Ratgeber Palliativmedizin.

Wer kommt auf die Palliativstation?

Aufgenommen wird, wer eine nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung hat und wegen schwerer Beschwerden eine Behandlung im Krankenhaus braucht. Typisch sind Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Unruhe oder Angst, die sich zu Hause oder auf einer anderen Station nicht ausreichend lindern lassen. Entscheidend ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern dass der Zustand eine spezialisierte Behandlung im Krankenhaus erfordert.

Es gelten die Regeln der Krankenhausbehandlung: Das Krankenhaus prüft, ob die Aufnahme nötig ist, weil das Ziel mit ambulanter Behandlung, häuslicher Krankenpflege oder einem Palliativteam zu Hause nicht erreicht werden kann (§ 39 Abs. 1 SGB V). Wer nur nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, aber keine Krankenhausbehandlung braucht, ist eher im Hospiz richtig.

So kommt man auf die Palliativstation:

  1. Einweisung von zu Hause: Hausärztin, Fachärztin oder das SAPV-Team stellen eine Verordnung von Krankenhausbehandlung aus. Fragen Sie, ob sie vorher mit der Station telefonieren; viele Palliativstationen möchten vorab angemeldet werden.
  2. Verlegung im Krankenhaus: Liegt der kranke Mensch schon auf einer anderen Station, kann er auf die Palliativstation verlegt werden, wenn dort ein Bett frei ist.
  3. Mitbehandlung ohne Verlegung: Gibt es keine Palliativstation oder ist kein Bett frei, kann ein Palliativdienst des Krankenhauses auf der bisherigen Station beraten und mitbehandeln.

Die Aufnahme setzt die Zustimmung des kranken Menschen voraus. Kann er nicht mehr selbst entscheiden, gilt sein in einer Patientenverfügung festgelegter oder sein mutmaßlicher Wille; mehr dazu im Bereich Vorsorge.

Wie lange bleibt man auf einer Palliativstation?

Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Der Aufenthalt dauert so lange, wie eine Behandlung im Krankenhaus nötig ist. Ist das nicht mehr der Fall, weil die Beschwerden gelindert und der Zustand stabil genug ist, bereitet das Team die Entlassung oder Verlegung vor.

Die Palliativstation ist kein Ort, an dem man bis zum Lebensende bleibt. Manche Menschen sterben dort, und auch die Begleitung in der Sterbephase gehört zu ihren Aufgaben. Wie viel Zeit einem Menschen bleibt, lässt sich nicht allgemein sagen; darüber sprechen Sie am besten mit dem ärztlichen Team. Wie Sie ein solches Gespräch mit dem kranken Menschen selbst führen können, beschreibt der Ratgeber Mit Sterbenden sprechen.

Was kostet die Palliativstation?

Die Behandlung auf der Palliativstation ist Krankenhausbehandlung und wird von der Krankenkasse bezahlt. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine Zuzahlung je Kalendertag an das Krankenhaus, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr (§ 39 Abs. 4 SGB V). Die 28 Tage gelten für alle Krankenhausaufenthalte des Jahres zusammen; Zuzahlungen für eine Reha werden angerechnet.

Die Zuzahlung beträgt 2026 10 Euro je Tag. Ab dem 01.01.2027 steigt sie auf 15 Euro je Tag. Das ist bereits beschlossen (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228), anders als die geplante Pflegereform.

Krankenhaustage im KalenderjahrZuzahlung 2026 (10 € je Tag)Zuzahlung ab 2027 (15 € je Tag)
7 Tage70 €105 €
14 Tage140 €210 €
21 Tage210 €315 €
28 Tage und mehr280 € (Höchstbetrag)420 € (Höchstbetrag)

Quelle: § 39 Abs. 4 SGB V; § 61 Satz 2 SGB V; § 61 SGB V in der Fassung von Art. 1 Nr. 23 GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, in Kraft 01.01.2027 (BGBl. 2026 I Nr. 228); eigene Berechnung. Stand: 18.10.2026.

Rechenbeispiel: Ein Mann liegt im März 2026 zwölf Tage auf der Inneren Station und im Oktober 2026 zwanzig Tage auf der Palliativstation. Zusammen sind das 32 Tage. Zuzahlen muss er nur für 28 Tage, also 280 Euro, für den zweiten Aufenthalt noch 16 Tage oder 160 Euro.

Alle Zuzahlungen zählen zur Belastungsgrenze: Mehr als 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt müssen Sie nicht zuzahlen, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent (§ 62 SGB V). Wer die Grenze erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Privat Versicherte richten sich nach ihrem Tarif. Wahlleistungen wie ein Einzelzimmer kosten nur dann extra, wenn Sie sie schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbaren.

Wer Pflegegeld bezieht, sollte wissen, was bei einem Krankenhausaufenthalt damit geschieht; das erklärt der Ratgeber Pflegegeld im Krankenhaus.

Palliativstation, Hospiz, Palliativdienst oder SAPV: was passt wann?

Alle vier Angebote lindern Beschwerden bei einer nicht heilbaren Erkrankung. Sie unterscheiden sich darin, wo der Mensch versorgt wird und ob er eine Krankenhausbehandlung braucht. Die Tabelle ordnet typische Lagen zu.

LagePassende VersorgungWer zahlt, Eigenanteil
Schwere Beschwerden, die eine Behandlung im Krankenhaus brauchenPalliativstationKrankenkasse; Zuzahlung 10 € je Tag (ab 2027 15 €), höchstens 28 Tage im Jahr
Schon im Krankenhaus auf einer anderen Station, Palliativstation nicht verfügbarPalliativdienst des Krankenhauses berät und behandelt mitTeil der Krankenhausbehandlung
Keine Krankenhausbehandlung nötig, Wunsch, zu Hause zu bleiben, besonders aufwändige VersorgungSAPV-Team zu Hause oder im PflegeheimKrankenkasse; für die SAPV selbst keine Zuzahlung
Keine Krankenhausbehandlung nötig, Versorgung zu Hause nicht mehr möglichstationäres HospizKrankenkasse trägt unter Anrechnung der Leistungen der Pflegekasse 95 % der zuschussfähigen Kosten, den Rest das Hospiz; kein Eigenanteil

Quelle: §§ 37b, 39, 39a Abs. 1, 61 SGB V; DGP-Glossar 2016 (Palliativstation, Palliativdienst); S3-Leitlinie Palliativmedizin, Kurzversion 3.0 (07/2026), Kapitel 5.4.3; Zuordnung der Lagen durch die Redaktion. Stand: 18.10.2026.

Der wichtigste Unterschied zum Hospiz: Die Palliativstation behandelt im Krankenhaus mit dem Ziel der Entlassung, das Hospiz ist eine eigenständige Einrichtung für die letzte Lebensphase, wenn keine Krankenhausbehandlung mehr nötig ist. Was das Hospiz kostet, erklärt der Ratgeber Hospiz: Kosten und wer zahlt. Wie ein SAPV-Team zu Hause arbeitet, beschreibt der Ratgeber SAPV.

Wie wird die Entlassung vorbereitet?

Jedes Krankenhaus muss die Versorgung nach der Entlassung mit vorbereiten; das nennt sich Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Auf der Palliativstation beginnt diese Planung oft schon früh. Ansprechpartner ist meist der Sozialdienst der Klinik. Für das Entlassmanagement braucht die Klinik Ihre schriftliche oder elektronische Einwilligung.

Zum Entlassmanagement gehören ausdrücklich die SAPV, eine Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege und die nötigen Leistungen der Pflegeversicherung. Damit die ersten Tage zu Hause gesichert sind, darf die Klinik Arzneimittel in kleiner Packung, häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und SAPV verordnen, in der Regel für bis zu sieben Tage. Lässt sich die nötige Versorgung nach der Entlassung nicht organisieren, gibt es unter Umständen Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu zehn Tage (§ 39e SGB V).

Checkliste für das Entlassgespräch

  • Wohin geht es: nach Hause, ins Pflegeheim, ins Hospiz?
  • Ist ein SAPV-Team verordnet, und wer hat dessen Telefonnummer für die Nacht?
  • Welche Medikamente gibt es, auch für eine Krise, und reichen sie bis zum nächsten Arzttermin?
  • Sind Pflegebett, Rollstuhl oder andere Hilfsmittel bestellt und zu Hause, bevor der kranke Mensch ankommt?
  • Ist ein Pflegedienst informiert, und wann kommt er zum ersten Mal?
  • Ist ein Pflegegrad beantragt oder eine Höherstufung nötig?
  • Hat die Hausarztpraxis den Entlassbrief?

Pflegegrad aus dem Krankenhaus: Gibt es Hinweise, dass für die Weiterversorgung eine Begutachtung noch in der Klinik nötig ist, muss sie spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse stattfinden (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Die gleiche kurze Frist gilt im Hospiz und bei ambulanter Palliativversorgung. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegrad-Eilantrag und auf der Seite Pflegegrad. Den Ablauf im Einzelnen erklärt der Ratgeber Entlassmanagement.

Ein Beispiel: von der Palliativstation zurück nach Hause

Ein Mann mit einer fortgeschrittenen Lungenerkrankung und Pflegegrad 2 wird wegen zunehmender Atemnot und Angst auf die Palliativstation eingewiesen. Das Team stellt die Medikamente um, die Atemnot lässt nach. Gemeinsam mit ihm und seiner Frau klärt die Ärztin, was ihm jetzt wichtig ist: Er möchte nach Hause.

Der Sozialdienst beantragt eine Höherstufung des Pflegegrads, die Klinik verordnet ein SAPV-Team und ein Pflegebett. Am Tag der Entlassung ist der Pflegedienst informiert, und die Frau hat die Nummer des Palliativteams für die Nacht. Für die 14 Tage auf der Station hat der Mann 140 Euro zugezahlt, weil es sein erster Krankenhausaufenthalt im Jahr 2026 war.

Wann diese Regeln nicht gelten

Die Zuzahlung gilt für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren; Kinder und Jugendliche zahlen keine. Wer die Belastungsgrenze erreicht hat und befreit ist, zahlt im laufenden Jahr nichts mehr zu. Nicht jedes Krankenhaus hat eine Palliativstation; dann bleibt der Palliativdienst oder eine Verlegung in eine andere Klinik. Palliativstationen in Ihrer Nähe finden Sie über Ihre Krankenkasse, die zu Hospiz- und Palliativangeboten beraten muss, oder über den Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung der DGP.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Palliativstation?
Die Palliativstation gehört zum Krankenhaus und behandelt, wenn eine Krankenhausbehandlung nötig ist; Ziel ist meist die Entlassung. Ein Hospiz ist eine eigene Einrichtung für Menschen, die keine Krankenhausbehandlung mehr brauchen, aber zu Hause nicht versorgt werden können.

Wie lange darf man auf der Palliativstation bleiben?
So lange, wie eine Krankenhausbehandlung nötig ist. Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Danach bereitet das Team die Entlassung nach Hause, ins Pflegeheim oder ins Hospiz vor.

Was kostet die Palliativstation?
Die Krankenkasse zahlt die Behandlung. Erwachsene zahlen 2026 10 Euro je Tag zu, ab 2027 15 Euro, jeweils höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr.

Wer entscheidet über die Aufnahme?
Das Krankenhaus prüft, ob eine Krankenhausbehandlung nötig ist. Eingewiesen wird meist von der Hausärztin, einer Fachärztin oder dem SAPV-Team, oder der kranke Mensch wird innerhalb der Klinik verlegt. Er selbst muss zustimmen.

Dürfen Angehörige auf der Palliativstation übernachten?
Das regelt jede Station selbst; viele machen es möglich. Fragen Sie bei der Aufnahme nach Besuchszeiten und Übernachtung.

Zusammenfassung

Die Palliativstation ist eine spezialisierte Abteilung im Krankenhaus für Menschen mit nicht heilbaren Erkrankungen und schweren Beschwerden, die eine Krankenhausbehandlung brauchen. Sie lindert Beschwerden, klärt mit kranken Menschen und Angehörigen die Ziele und bereitet die Entlassung oder Verlegung vor. Die Krankenkasse zahlt; Erwachsene leisten 10 Euro Zuzahlung je Tag, ab 2027 15 Euro, höchstens für 28 Tage im Jahr. Ist keine Krankenhausbehandlung mehr nötig, helfen SAPV zu Hause oder ein Hospiz. Mehr zum Thema auf der Seite Palliativ und Hospiz.

Quellen

Beitrag teilen

Fragen am Telefon

0345 5646 3043

Jede Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.