Ab wann Sie keine Zuzahlungen mehr leisten.
Zuzahlungen für Medikamente, Physiotherapie und Krankenhaus leisten Sie nur bis zu Ihrer Belastungsgrenze. Der Rechner zeigt die Grenze für 2026 und wie viel bis zur Befreiung noch fehlt.
Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Entscheidung der Krankenkasse.

Gemeint sind Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem SGB II oder Heimkosten, die das Sozialamt trägt.
Rente, Lohn, Betriebsrente, Miet- und Zinseinnahmen vor Abzügen. Pflegegeld und Kindergeld zählen nicht.
Auch wenn der Partner dauerhaft im Pflegeheim lebt.
Minderjährige oder familienversicherte Kinder, die bei Ihnen wohnen.
Wer seit mehr als einem Jahr Pflegegrad 3, 4 oder 5 hat, erfüllt das in der Regel.
Im laufenden Jahr, alle Personen im Haushalt zusammen: Apotheke, Physiotherapie, Krankenhaus, Hilfsmittel. Steht auf Quittungen oder dem Sammelbeleg der Apotheke.
0 € im Jahr
Tragen Sie Ihre Einnahmen ein. Werte 2026, Stand 18.10.2026. Eine Orientierung, keine Entscheidung der Krankenkasse.
So stellen Sie den AntragSo rechnet der Zuzahlungsrechner.
So rechnet der Rechner
Der Rechner zählt die Bruttoeinnahmen Ihres Haushalts im Jahr zusammen: Ihre eigenen und die Ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners. Davon zieht er die Freibeträge 2026 ab, 7.119 Euro für den Partner und 9.756 Euro für jedes Kind. Vom Rest sind 2 Prozent Ihre Belastungsgrenze für das Kalenderjahr, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar hat zusammen 32.400 Euro Rente im Jahr. Nach dem Freibetrag bleiben 25.281 Euro. Die Grenze liegt bei 505,62 Euro, mit chronischer Krankheit bei 252,81 Euro. Die Zuzahlungen aller Personen im Haushalt zählen zusammen.
1 Prozent bei chronischer Krankheit
Schwerwiegend chronisch krank ist, wer wegen derselben Krankheit seit mindestens einem Jahr mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wird und Pflegegrad 3 bis 5, einen Grad der Behinderung ab 60 oder eine dauerhaft nötige Versorgung hat (§ 2 Chroniker-Richtlinie). Bei Pflegegrad 3 bis 5 seit mehr als einem Jahr gilt die Dauerbehandlung als belegt.
Für Versicherte, die nach dem 1. April 1972 geboren sind, gilt die 1-Prozent-Grenze nur mit den vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen oder einem strukturierten Behandlungsprogramm (§ 62 Abs. 1 SGB V).
Grundsicherung und Heim
Bei Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem SGB II oder wenn das Sozialamt die Heimkosten trägt, zählt für den ganzen Haushalt nur der Regelsatz von 563 Euro im Monat. Die Grenze liegt dann 2026 bei 135,12 Euro im Jahr, bei chronischer Krankheit bei 67,56 Euro. Lebt ein Ehepartner dauerhaft im Pflegeheim, gilt das Paar weiter als ein Haushalt. Mehr dazu unter Rente und Grundsicherung.
Antrag bei der Krankenkasse
Die Befreiung kommt nur auf Antrag. Sammeln Sie die Quittungen aller Personen im Haushalt, legen Sie Einkommensnachweise und bei chronischer Krankheit den Pflegegrad-Bescheid oder eine ärztliche Bescheinigung bei. Die Kasse stellt eine Bescheinigung für den Rest des Jahres aus und erstattet, was darüber liegt. Wie der Antrag läuft und welche Zuzahlungen ab 2027 steigen, steht im Ratgeber Zuzahlungsbefreiung. Weitere Kostenfragen beantwortet die Seite Pflegekosten.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Wie hoch ist die Belastungsgrenze für Zuzahlungen?
Gilt Pflegegrad 3 als chronisch krank?
Was gilt bei Grundsicherung oder im Pflegeheim mit Sozialhilfe?
Bekomme ich zu viel gezahlte Zuzahlungen zurück?
Zählt das Pflegegeld zu den Einnahmen?
Weitere Rechner.



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