Wann die Kasse beim Zahnersatz alles zahlt.
Bei geringem Einkommen übernimmt die Krankenkasse die Regelversorgung ganz, knapp über der Grenze einen Teil mehr. Geben Sie Einnahmen und die Beträge aus dem Heil- und Kostenplan ein. Der Rechner zeigt Zuschuss und Eigenanteil, für eine Bewilligung bis Ende 2026 und nach dem neuen Recht ab 2027.
Ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Entscheidung der Krankenkasse.

Auch Leistungen nach dem SGB II oder Ausbildungsförderung nach dem SGB III. Dann gilt der Härtefall ohne Prüfung des Einkommens.
Alle Personen im Haushalt zusammen, vor Abzügen: Renten, Lohn, Betriebsrente, Miete, Zinsen.
Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, die mit Ihnen wohnen. Ihre Grenze zeigt das Ergebnis.
Ab dem 01.01.2027 sinkt der Festzuschuss. Maßgeblich ist das Datum der Bewilligung, nicht der Behandlung.
Der Betrag, den die Kasse ohne Härtefall zahlt, so wie er im Plan steht.
Voraussichtliche Kosten für Zahnarzt und Labor zusammen, vor Abzug des Zuschusses.
Mit welchem Satz der Festzuschuss im Plan gerechnet ist: 5 oder 10 Jahre lückenlos beim Zahnarzt.
Steht im Plan. Regelversorgung ist die Standardbehandlung für den Befund, aufwendiger ist etwa ein Implantat oder eine Vollverblendung.
0 € laut Plan
Tragen Sie Festzuschuss und Gesamtkosten aus dem Heil- und Kostenplan ein. Werte 2026, Recht ab 2027 und Bezugsgröße 2027 laut Entwurf, Stand 18.10.2026. Eine Orientierung, keine Entscheidung der Krankenkasse.
So stellen Sie den AntragSo rechnet der Härtefall-Rechner.
So rechnet der Rechner
Ohne Härtefall zahlt die Kasse den Festzuschuss. Bei einer Bewilligung bis Ende 2026 sind das 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Im Härtefall kommen 40 Prozent dazu, die Regelversorgung ist dann voll bezahlt. Der Rechner nimmt den Festzuschuss und die Gesamtkosten aus Ihrem Heil- und Kostenplan und zeigt, was bei Ihnen bleibt, nach dem Recht Ihres Bewilligungsdatums und zum Vergleich nach dem anderen.
Einkommensgrenzen 2026
- Alleinstehend: 1.582 Euro brutto im Monat
- Mit einem Angehörigen: 2.175,25 Euro
- Mit zwei Angehörigen: 2.570,75 Euro
- Für jeden weiteren Angehörigen: plus 395,50 Euro
Gezählt werden die Einnahmen aller Angehörigen im Haushalt, bei Ehepaaren also beide Renten. Genau auf der Grenze gilt der Härtefall noch. Ab 2027 steigen die Grenzen mit der Bezugsgröße. Laut Verordnungsentwurf (BR-Drs. 576/26, Stand 18.10.2026) wären es 1.652 Euro für Alleinstehende, 2.271,50 Euro mit einem und 2.684,50 Euro mit zwei Angehörigen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Gleitende Härtefallregelung
Eine Rentnerin lebt allein und hat 1.700 Euro brutto im Monat, 118 Euro über der Grenze. Mal drei sind das 354 Euro. Ihr Festzuschuss von 791,34 Euro liegt 437,34 Euro darüber; diesen Betrag zahlt die Kasse zusätzlich. Bei Kosten der Regelversorgung von 1.318,92 Euro bleiben ihr 90,24 Euro statt 527,58 Euro.
Neues Recht ab 2027
Ab dem 01.01.2027 gilt § 55 SGB V in neuer Fassung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Der Festzuschuss beträgt dann 50 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 60 Prozent nach 5 Jahren und 65 Prozent nach 10 Jahren. Im Härtefall zahlt die Kasse zusätzlich 50 Prozent, die Regelversorgung bleibt also voll bezahlt. Die Einkommensgrenzen und die gleitende Regel ändern sich im Wortlaut nicht. Weil der Festzuschuss kleiner ist, reicht die gleitende Regel aber nicht mehr so weit über die Grenze hinaus.
Für alle Festzuschüsse, die die Kasse vor dem 01.01.2027 bewilligt, gilt das alte Recht. Es kommt auf das Datum der Bewilligung an, nicht auf den Beginn der Behandlung. Für die Rentnerin aus dem Beispiel sinkt der Festzuschuss nach neuem Recht auf 659,46 Euro. Mit der Grenze von 1.652 Euro laut Verordnungsentwurf liegt sie nur noch 48 Euro darüber, mal drei sind das 144 Euro. Der Festzuschuss liegt 515,46 Euro über den 144 Euro; diesen Betrag zahlt die Kasse zusätzlich. Ihr bleiben 144 Euro statt 90,24 Euro. Ohne Härtefall wären es 659,46 Euro statt 527,58 Euro.
Antrag vor der Behandlung
Den Härtefall beantragen Sie vor Beginn der Behandlung mit dem Heil- und Kostenplan und den Einkommensnachweisen aller Personen im Haushalt, bei Leistungsbezug mit dem Bescheid. Die gleitende Regel beantragen Sie nach der Behandlung mit der Rechnung. Alle Schritte stehen im Ratgeber Zahnersatz im Härtefall. Mehr zu Leistungen bei Pflegegrad unter Zähne, Hören, Sehen im Alter.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0345 5646 3043
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den Härtefall 2026?
Was ändert sich 2027 beim Zahnersatz?
Wann gilt der Härtefall ohne Prüfung des Einkommens?
Was ist die gleitende Härtefallregelung?
Zahlt die Kasse im Härtefall auch ein Implantat?
Bekomme ich im Härtefall zusätzlich den Bonus?
Weitere Rechner.



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