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Ratgeber Kosten und Finanzen

Hospiz Kosten 2026: Wer zahlt?

Wer im Hospiz betreut wird, zahlt 2026 nichts dazu. Die Kranken­kasse trägt 95 %, der Hospiz-Träger die rest­li­chen 5 % aus Spenden. Hier lesen Sie, welche Voraus­set­zungen gelten und wie der Antrag läuft.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Maria, Fach­ärztin für Alters­me­dizin
Aktu­a­li­siert am 12.05.2026, Lesezeit 13 Minuten
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Hospiz-Kosten 2026: Wer zahlt?
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Wer zahlt die Hospiz-Kosten konkret?: Krankenkasse zahlt 95 %, Hospiz-Träger 5 % über Spenden, Patient zahlt 0 €.
Nach § 39a SGB V trägt die gesetzliche Krankenkasse 95 % der Kosten eines stationären Hospizes. Der Hospiz-Träger finanziert die restlichen 5 % aus Spenden, ehrenamtlicher Arbeit und Förderung. Für den Patienten und seine Familie entstehen keine Pflichtkosten. Anders als im Pflegeheim gibt es keinen Eigenanteil für Unterkunft oder Verpflegung.
Wie funktioniert die Finanzierung im Detail? →
Welche Voraussetzungen gibt es für die Aufnahme?: Ärztliche Bescheinigung einer Lebenserwartung unter 6 Monaten.
Voraussetzung nach § 39a SGB V: eine progrediente, nicht heilbare Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium, mit Lebenserwartung typischerweise unter 6 Monaten. Häusliche Versorgung muss nicht mehr ausreichend möglich sein. Verordnung erfolgt durch den behandelnden Arzt (Hausarzt, Onkologe, Palliativ-Mediziner).
Was kostet Zusatz-Leistungen?: Friseur, Kosmetik, Telefon, 0 bis 200 € pro Monat möglich.
Für die Hospiz-Leistung selbst zahlen Sie nichts dazu. Zusatzkosten entstehen nur für rein persönliche, nicht-pflegerische Wünsche: Friseur, Kosmetik, Aromatherapie als Privatleistung, eigenes Telefon, spezielle Verpflegung. Tragbarer Rahmen für die meisten Familien.
Gibt es Hospize für Kinder?: Ja: 19 Kinder- und Jugendhospize in Deutschland nach § 39a SGB V.
Kinder- und Jugendhospize sind eigene Einrichtungen mit höherem Personalschlüssel und längeren Aufenthalten. Die Krankenkasse trägt wie bei Erwachsenen 95 % der Kosten nach § 39a SGB V, den Rest trägt der Träger. Die Pflegekasse beteiligt sich über die Anrechnung ihrer Leistungen. Aufnahme bei lebensverkürzenden Erkrankungen ab Diagnose, nicht erst in den letzten 6 Monaten. Familienangebote (Eltern, Geschwister) inkludiert.

Kurzantwort: Für den Hospiz-Aufenthalt zahlt der Patient 2026 nichts dazu. Die Finanzierung im Überblick:

  • Krankenkasse: 95 % der Kosten nach § 39a SGB V (Tagessatz je nach Einrichtung).
  • Hospiz-Träger: 5 % aus Spenden, ehrenamtlicher Arbeit und Förderung.
  • Patient/Familie: 0 € für die Hospiz-Versorgung selbst.
  • Kinderhospize: ebenfalls 95 % über die Krankenkasse (§ 39a SGB V), den Rest trägt der Träger.
  • Zusatz-Wünsche: 0 bis 200 € pro Monat für Friseur, Kosmetik, eigenes Telefon (privat).

Wichtig: Voraussetzung für die Aufnahme ist eine ärztliche Bescheinigung über fortgeschrittene, nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung (typischerweise unter 6 Monaten).

Warum diese Frage so oft gestellt wird

„Was kostet ein Hospiz?“ ist die häufigste Frage, die Hospiz-Vereine erhalten. Der Grund: Familien kennen die hohen Eigenanteile aus dem Pflegeheim und vermuten, dass das Hospiz noch teurer sei.

Das Gegenteil ist der Fall. Der Hospiz-Aufenthalt ist eine der wenigen Versorgungsformen im deutschen Gesundheits- system, bei denen der Patient nichts zuzahlen muss, und das, obwohl die täglichen Kosten höher sind als im Pflegeheim.

Möglich macht das eine Sonderregelung im § 39a SGB V, die aus den 1990er-Jahren stammt und seitdem schrittweise gestärkt wurde. Dieser Ratgeber zeigt im Detail, wie die Finanzierung funktioniert, was die Voraussetzungen sind und wo Zusatzkosten entstehen können.

Was kostet ein Hospiz wirklich pro Tag?

Die täglichen Vollkosten eines stationären Erwachsenenhospizes sind je nach Einrichtung unterschiedlich. Die Höhe hängt ab von:

  • Region und Bundesland
  • Trägerschaft (kirchlich, kommunal, frei-gemeinnützig)
  • Personalschlüssel
  • Größe der Einrichtung (8 bis 16 Betten ist Standard)

Davon trägt die Krankenkasse 95 %, die Leistungen der Pflegekasse werden dabei angerechnet. Die restlichen 5 % trägt der Hospiz-Träger aus Spenden, ehrenamtlicher Arbeit und staatlicher Förderung.

Auch bei einem durchschnittlichen Aufenthalt von 21 Tagen werden die Gesamtkosten vollständig getragen, der Patient zahlt nichts dazu.

Die Finanzierung im Detail

§ 39a SGB V: die Rechtsgrundlage

Der Anspruch auf Hospiz-Versorgung steht in § 39a Sozial- gesetzbuch V. Die Norm sieht zwei Varianten vor:

  • Stationäre Hospiz-Versorgung (Abs. 1): Krankenkasse trägt 95 % der Kosten, die Leistungen der Pflegekasse werden angerechnet.
  • Kinder- und Jugendhospiz-Versorgung: Krankenkasse trägt ebenfalls 95 % der Kosten, den Rest der Träger.

Voraussetzung: Es liegt eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium vor, die innerhalb überschaubarer Zeit zum Tod führt. Häusliche Versorgung muss ausgeschlossen sein.

Der tagesgleiche Bedarfssatz

Die Krankenkasse zahlt nicht für jede Einzelleistung, sondern einen Pauschalsatz pro Tag, den „tagesgleichen Bedarfssatz“. Dieser wird zwischen Krankenkassen und Hospiz-Trägern für jede Einrichtung individuell verhandelt.

Die Höhe unterscheidet sich je nach Einrichtung, der Anteil der Krankenkasse ist gleich:

  • Erwachsenenhospiz: 95 % Krankenkasse, 5 % Träger.
  • Kinderhospiz: ebenfalls 95 % Krankenkasse, 5 % Träger.

Die 5 % Eigenanteil des Trägers

Warum übernimmt die Krankenkasse nicht 100 %? Die 5 %-Regel ist ein politischer Kompromiss aus den 1990er-Jahren: Der Hospiz-Träger soll einen eigenen Anreiz haben, Spenden einzuwerben und ehrenamtliche Strukturen aufzubauen.

Praktisch bedeutet das: jedes stationäre Hospiz braucht Spenden, um zu existieren. Die 5 % fallen für jeden Tag und jeden Patienten an. Bei 12 Betten an 365 Tagen kommt so jedes Jahr ein Betrag zusammen, den ein Hospiz selbst einwerben muss.

Welche Kosten kommen nicht auf die Familie zu?

Im Hospiz inkludiert (keine Zusatzkosten für die Familie):

  • Unterkunft: Einzelzimmer mit eigenem Bad ist Standard.
  • Verpflegung: Drei Mahlzeiten plus Zwischenmahlzeiten nach Wunsch.
  • Pflege: Rund-um-die-Uhr-Pflege durch examinierte Pflegekräfte.
  • Ärztliche Versorgung: Hospiz-Arzt oder Palliativ-Mediziner.
  • Schmerztherapie und Medikamente: Palliative Medikation inkludiert.
  • Psychosoziale Begleitung: Sozialarbeit, Seelsorge auf Wunsch.
  • Trauerbegleitung für Angehörige: Oft über Monate nach dem Tod.
  • Therapie-Angebote: Musiktherapie, Aromatherapie als Standard-Angebot.

Welche Zusatzkosten können entstehen?

Privatkosten entstehen nur für rein persönliche, nicht-pflegerische Wünsche. Realistischer Rahmen: 0 bis 200 € pro Monat.

  • Friseur und Fußpflege: Hospize organisieren oft Anbieter, Bezahlung privat (15 bis 40 €/Behandlung).
  • Kosmetik und Spa-Behandlungen als private Wohltat.
  • Eigenes Telefon oder Mobilfunk-Karte wenn nicht über Hospiz-WLAN abgedeckt.
  • Spezielle Verpflegungswünsche: eigenes Bier oder Wein, Lieblings-Schokolade, Wunschkost.
  • Eintrittsgelder bei Ausflügen: manche Hospize organisieren Tagesausflüge.
  • Persönliche Pflegeprodukte: spezielle Cremes, eigener Duft, individuelle Bettwäsche.

SAPV als Alternative zu Hause

Wer zu Hause sterben möchte und über eine tragfähige Familienstruktur verfügt, kann die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V nutzen, die Krankenkasse trägt 100 % der Kosten.

Was die SAPV bietet:

  • Palliativ-Ärztinnen und Palliativ-Pflegekräfte im 24-Stunden-Bereitschaftsdienst.
  • Schmerztherapie und Symptomkontrolle nach Hospiz-Standard.
  • Hausbesuche je nach Bedarf, auch nachts und am Wochenende.
  • Beratung und psychosoziale Begleitung der Angehörigen.

Voraussetzung ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt und eine tragfähige häusliche Versorgung (Familie oder ambulanter Pflegedienst). Mehr Information siehe Ratgeber Sterben im Hospiz Nachteile.

Versorgungs-Optionen im Direktvergleich

VersorgungsformWer zahlt?Eigenanteil je TagAufenthaltsdauerVoraussetzung
Stationäres HospizKrankenkasse 95 %, Spenden 5 %0 €Ø 21 TageÄrztliche Bescheinigung, Lebenserwartung unter 6 Monaten
SAPV zu HauseKrankenkasse 100 %0 €Bis LebensendeÄrztl. Verordnung + häusliche Versorgung
Palliativ-Station KrankenhausKrankenkasse10 € am Tag (max. 28 Tage im Jahr)7 bis 14 TageAkut-Indikation Symptomkontrolle
PflegeheimPflegekasse + Bewohnerje nach Heim und BundeslandDauerhaftPflegegrad 2 bis 5
KinderhospizKrankenkasse 95 %, Träger 5 %0 €Bis 28 Tage im Jahr (auch in Aufenthalten)Lebensverkürzende Erkrankung

Wie beantrage ich einen Hospiz-Platz?

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen: Der behandelnde Arzt (Hausarzt, Onkologe, Palliativ-Mediziner) stellt eine Verordnung nach § 39a SGB V aus. Diese bestätigt: nicht heilbare Erkrankung, fortgeschrittenes Stadium, häusliche Versorgung nicht mehr ausreichend.
  2. Antrag bei der Krankenkasse: Verordnung einreichen, Kostenübernahme-Antrag stellen. Die Krankenkasse entscheidet über die Kostenübernahme, bei akuten Fällen auch kurzfristig.
  3. Hospiz aussuchen und Kontakt aufnehmen: Liste über den Pflegestützpunkt, Hospizverein vor Ort, Krankenkasse oder DHPV-Suchportal. Mehrere Hospize besuchen wenn möglich.
  4. Aufnahmeunterlagen einreichen: Krankenakte, ärztliche Bescheinigung, Versicherungs-Unterlagen, Patientenverfügung. Hospiz prüft Aufnahmefähigkeit.
  5. Aufnahmegespräch: Mit Patient (wenn möglich) und Familie. Klärt Wünsche, Ängste, organisatorische Punkte.
  6. Aufnahme: Nach Verfügbarkeit. In Großstädten Wartezeiten 2 bis 6 Wochen üblich, bei akuter Notlage schneller.

Was ist mit Beihilfe und privater Krankenversicherung?

Privatversicherte: Die meisten Tarife erstatten Hospiz-Kosten nach § 39a SGB V vollständig, manchmal auch über den gesetzlichen Pauschalsatz hinaus. Vorab beim privaten Versicherer prüfen.

Beamte und Beihilfe: Die Beihilfeverordnung erstattet Hospiz-Kosten in der Regel zu den gleichen Sätzen wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Beihilfe- anteil typisch 50 bis 70 %, restlicher Anteil über private Restkostenversicherung.

Kinder- und Jugendhospize: die Sonderregelung

Für lebensverkürzende Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen gelten nach § 39a SGB V eigene Regeln:

  • Krankenkasse trägt 95 %, den Rest der Träger. Die Leistungen der Pflegekasse werden angerechnet.
  • Aufnahme ab Diagnose, nicht erst in den letzten 6 Monaten.
  • Bis zu 28 Tage pro Jahr, auch verteilt auf mehrere Aufenthalte.
  • Familienangebote: Eltern und Geschwister können mitkommen, eigene Wohnbereiche.
  • Psychosoziale Langzeit-Begleitung über viele Jahre, Trauerbegleitung nach dem Tod.

In Deutschland gibt es 2026 rund 19 Kinder- und Jugendhospize. Die Aufnahmevoraussetzungen sind weniger streng als bei Erwachsenen, schon eine Diagnose mit lebensverkürzendem Verlauf (z. B. schwere Stoffwechsel- erkrankung, neurodegenerative Erkrankung) reicht aus.

Häufige Fragen

Was kostet ein Hospiz-Aufenthalt 2026?

Für den Patienten 0 €. Die Krankenkasse zahlt 95 % der tatsächlichen Kosten (Tagessatz je nach Einrichtung), der Hospiz- Träger 5 % aus Spenden.

Wie funktioniert die Finanzierung?

Krankenkasse zahlt einen tagesgleichen Pauschalsatz an den Hospiz-Träger. Die Höhe wird zwischen Kassen und Trägern verhandelt und unterscheidet sich je nach Einrichtung.

Wie lange darf man im Hospiz bleiben?

Keine starre Obergrenze. Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 21 Tage. Voraussetzung bleibt die palliative Versorgungsnotwendigkeit.

Welche Zusatzkosten kommen auf Familien zu?

0 bis 200 € pro Monat für nicht-pflegerische Wünsche (Friseur, Telefon, Kosmetik, Spezialverpflegung).

Wie bekomme ich einen Hospiz-Platz?

Ärztliche Bescheinigung, Antrag bei der Krankenkasse, Hospiz aussuchen, Aufnahmeunterlagen einreichen. Wartezeit 2 bis 6 Wochen typisch.

Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Palliativ-Station?

Palliativ-Station ist Krankenhaus-Abteilung für Akut- Behandlung, Hospiz ist eigenständige Einrichtung für die letzte Lebensphase.

Bekomme ich auch privatversichert ein Hospiz?

Ja, die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Hospiz-Kosten nach § 39a SGB V vollständig. Im Tarif prüfen.

Zusammenfassung

Hospiz-Kosten 2026: Der Patient zahlt nichts dazu. Krankenkasse trägt 95 % nach § 39a SGB V, Hospiz-Träger 5 % aus Spenden. Das gilt auch für Kinderhospize. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über nicht heilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung.

SAPV (§ 37b SGB V) ist die häusliche Alternative. Die Kosten trägt auch hier die Krankenkasse. Voraussetzung ist eine tragfähige Versorgungsstruktur zu Hause.

Bei Krisen: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (24/7, gebührenfrei, anonym).

Weiterführend: Sterben im Hospiz Nachteile, Lebenserwartung bei Demenz, Demenz Sterbephase Anzeichen, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Pflegegeld 2026, Krankenkassen-Übernahme 24-Stunden-Pflege, Pflegeheim-Kosten 2026.

Quellen und Hinweise

Stand: Mai 2026. Tagessätze 2026 nach DHPV-Erhebungen. Konkrete Konditionen bei Hospiz-Träger und Krankenkasse erfragen. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder palliativ-medizinische Beratung.

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