Kurzantwort:Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr — das wurde im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes ersatzlos gestrichen. Anspruch auf eine sterbefallbedingte Geldleistung haben heute noch:
- Bundes- und Landesbeamte:Zweifaches Monatsgehalt nach § 18 BeamtVG bzw. den jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetzen
- Berufsständische Versorgungswerke:Ärzte, Anwälte, Architekten, Apotheker — Höhe je nach Satzung (häufig 500 bis 2.000 €)
- Gesetzliche Unfallversicherung: Sterbegeld bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (1/7 der bundeseinheitlichen Bezugsgröße 2026: 6.780 €)
- Private Sterbegeld-Versicherung:Auszahlung nach Vertrag, oft 3.000 bis 10.000 € — wirtschaftlich aber meist ungünstig
Die Höhe variiert je nach Bundesland und Berufsstand — siehe die Detail-Tabelle weiter unten.
Wenn ein Angehöriger stirbt, fragen sich viele Hinterbliebene: „Bekomme ich Sterbegeld?" Die Antwort ist ernüchternd: In den meisten Fällen nein. Die gesetzliche Krankenversicherung — Jahrzehnte lang die wichtigste Quelle — zahlt seit 2004 keinen Cent mehr.
Aber das Bild ist komplexer, als die meisten Ratgeber es darstellen. Wer als Beamter oder bei einem Versorgungswerk versichert war, hat oft erhebliche Ansprüche, die niemand automatisch auszahlt — sie müssen aktiv beantragt werden. Dieser Artikel zeigt, wer 2026 noch was bekommt — und worauf Sie achten sollten.
Warum zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr?
Bis Ende 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen Sterbegeld an die Hinterbliebenen ihrer verstorbenen Mitglieder. Die Leistung war zuletzt auf 525 Euro (für Versicherte) und 262,50 Euro (für Familien versicherte) gedeckelt. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 wurde das Sterbegeld zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen.
Die Begründung damals: Die Leistung sei nicht mehr zeitgemäß, decke die tatsächlichen Bestattungskosten nur zu einem Bruchteil und belaste die Beitragszahler unverhältnismäßig. Politisch war die Streichung umstritten — sie traf vor allem ärmere Hinterbliebene hart. Eine Wiedereinführung wird immer wieder gefordert, ist auf Bundesebene aber nicht beschlossen.
Konsequenz: Für die rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland gibt es 2026 keinen Anspruch auf Sterbegeld aus der Krankenkasse. Wer im Internet liest „Sterbegeld der Krankenkasse 2026" — das Ergebnis ist null.
Wie hoch ist das Sterbegeld für Bundesbeamte?
Beamte des Bundes — ob aktiv im Dienst oder im Ruhestand — haben einen rechtlich verankerten Anspruch nach § 18 Bundesbeamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Hinterbliebenen erhalten:
- Bei aktiven Beamten: Das Zweifache der monatlichen Dienstbezüge zum Zeitpunkt des Todes
- Bei Pensionären: Das Zweifache des monatlichen Ruhegehalts
- Empfänger: In dieser Reihenfolge — Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister oder Personen, die die Bestattungs- oder Krankheitskosten getragen haben
Beispielrechnung: Ein Bundesbeamter der Besoldungsgruppe A 13 (Endstufe) erhält 2026 monatlich rund 6.100 Euro Dienstbezüge. Das Sterbegeld für die Hinterbliebenen beträgt dann rund 12.200 Euro — steuerfrei, ohne Erbschaftsteuer.
Wichtig: Das Sterbegeld wird nicht automatisch ausgezahlt. Es muss von den Hinterbliebenen bei der zuständigen Bezügestelle (Bundesverwaltungsamt) beantragt werden. Verjährungsfrist: in der Regel zwei Jahre. Wer zu spät kommt, verliert den Anspruch komplett.
Sterbegeld in allen 16 Bundesländern — die Beamten-Tabelle
Alle 16 Bundesländer zahlen ihren Beamten Sterbegeld nach dem jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG). Die meisten Länder haben den Bundesstandard — das Zweifache der letzten Bezüge — wortgleich übernommen. Drei Länder weichen jedoch ab: Bremen zahlt nur das 1,35-fache, Baden-Württemberg leistet ausschließlich an den hinterbliebenen Ehegatten, und in Thüringen erhält das Sterbegeld nur, wer die Bestattungskosten tatsächlich getragen hat:
| Bundesland | Höhe (Faktor) | Besonderheit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Bund (Referenz) | 2-faches | Standard-Empfängerkette | § 18 BeamtVG |
| Baden-Württemberg | 2-faches | Nur an den hinterbliebenen Ehegatten (keine Kinder) | § 32 LBeamtVG BW |
| Bayern | 2-faches | — | Art. 33 BayBeamtVG |
| Berlin | 2-faches | — | § 18 LBeamtVG Berlin |
| Brandenburg | 2-faches | — | § 33 BbgBeamtVG |
| Bremen | 1,35-faches | Reduzierter Satz (nicht 2-fach) | § 22 BremBeamtVG |
| Hamburg | 2-faches * | — | § 22 HmbBeamtVG |
| Hessen | 2-faches * | — | § 23 HBeamtVG |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2-faches * | — | § 18 LBeamtVG M-V |
| Niedersachsen | 2-faches | — | § 22 NBeamtVG |
| Nordrhein-Westfalen | 2-faches | — | § 22 LBeamtVG NRW |
| Rheinland-Pfalz | 2-faches | — | § 29 LBeamtVG RLP |
| Saarland | 2-faches | — | § 21 SBeamtVG |
| Sachsen | 2-faches * | — | § 20 SächsBeamtVG |
| Sachsen-Anhalt | 2-faches * | — | § 26 LBeamtVG LSA |
| Schleswig-Holstein | 2-faches | — | § 22 SHBeamtVG |
| Thüringen | 2-faches | Anspruch nur für den tatsächlichen Kostenträger der Bestattung | § 47 ThürBeamtVG |
Stand: Mai 2026. Der Faktor bezieht sich auf die letzten Dienstbezüge bzw. das letzte Ruhegehalt; die zuständige Versorgungskasse berechnet den genauen Betrag auf Antrag (Verjährung in der Regel zwei Jahre). * Standardsatz ohne bekannte Abweichung — der 2-fache Faktor ist hier über Sekundärquellen belegt, aber nicht wortwörtlich am Landesgesetz verifiziert; im Zweifel bei der Versorgungskasse des Landes nachfragen.
Sterbegeld vom berufsständischen Versorgungswerk
Angehörige verkammerter freier Berufe — Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Psychotherapeuten — sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sondern in einem berufsständischen Versorgungswerk. Viele dieser Versorgungswerke zahlen Sterbegeld:
- Versorgungswerk der Ärztekammer Berlin: 1.000 € Sterbegeld an die Witwe / den Witwer
- Versorgungswerk der Bayerischen Rechtsanwälte: Sterbegeld nach Satzung, abhängig von Beitragsjahren
- Apothekerversorgungswerk Westfalen-Lippe: Sterbegeld in Höhe einer Monatsrente
- Versorgungswerk der Architektenkammer NRW: Sterbegeld als Kapitalauszahlung nach Beitragsjahren
Die Höhe und Voraussetzungen variieren stark. Manche Versorgungswerke haben das Sterbegeld in den letzten Jahren reduziert oder ganz abgeschafft, andere haben es erhalten. Die genaue Regelung steht in der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks — bei Unsicherheit lohnt eine schriftliche Anfrage.
Sterbegeld bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Stirbt ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) ein Sterbegeld nach § 64 SGB VII.
- Höhe 2026:Ein Siebtel der bundeseinheitlichen Bezugsgröße — das entspricht 6.780 Euro (Bezugsgröße 2026: 47.460 Euro pro Jahr, seit der Ost-West-Angleichung bundeseinheitlich)
- Empfänger: Hinterbliebene Ehegatten, Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Angehörige
- Antrag: Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Zusätzlich übernimmt die Unfallversicherung in vielen Fällen die Kosten der Überführung und der Bestattung. Wichtig: Der Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit von der Unfallversicherung anerkannt wurde — bei strittigen Fällen kann das Verfahren Jahre dauern.
Lohnt sich eine private Sterbegeld-Versicherung?
Werbung von Versicherern und Vertretern stellt die Sterbegeld-Versicherung gerne als unentbehrliche Vorsorge dar. Die Verbraucherzentrale bewertet das anders — und das aus zwei Gründen:
- Hohe Kosten im Verhältnis zur Leistung: Wer mit 65 eine 5.000-Euro-Sterbegeldversicherung abschließt und 20 Jahre 30 Euro monatlich zahlt, hat 7.200 Euro eingezahlt — bekommt aber nur 5.000 zurück. Wer mit 50 abschließt, zahlt noch viel länger ein.
- Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten: Verträge ohne Gesundheitsprüfung haben meist 2-5 Jahre Wartezeit. Stirbt der Versicherte vorher, bekommen die Hinterbliebenen oft nur die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen zurück.
Häufig hört man, eine Sterbegeldvorsorge werde bei Sozialhilfe ohnehin voll angerechnet und sei deshalb sinnlos. So pauschal stimmt das nicht: Eine angemesseneBestattungs- und Sterbevorsorge ist als Schonvermögen geschützt. Das Bundessozialgericht hat bereits 2008 klargestellt, dass niemand dieses Geld vor dem Bezug von Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege aufbrauchen muss, wenn es einer würdigen Bestattung dient (§ 90 Abs. 3 SGB XII; BSG-Urteil vom 18. März 2008, Az. B 8/9b SO 9/06 R). Eine Anrechnung droht nur, wenn die vorgesehene Summe deutlich über dem liegt, was für eine angemessene Bestattung nötig ist.
Sinnvoll kann eine Sterbegeldversicherung in Einzelfällen sein — etwa wenn keine andere Form der Bestattungsvorsorge möglich ist oder wenn der Versicherte den Hinterbliebenen eine konkrete Geldsumme zukommen lassen will. Eine bessere Alternative ist meist ein separates Tagesgeld- oder Sparbuchkonto mit der ausdrücklichen Widmung „Bestattungsvorsorge" — geregelt über einen Vorsorgevertrag oder ein Treuhandkonto bei einem Bestattungsunternehmen.
Wo und wie beantragen Sie Sterbegeld?
Sterbegeld wird in keinem Fall automatisch ausgezahlt — die Hinterbliebenen müssen aktiv den Antrag stellen. Hier die Antragswege im Überblick:
- Bundesbeamte: Antrag beim Bundesverwaltungsamt — Bezügestelle der jeweiligen Behörde. Verjährungsfrist 2 Jahre.
- Landesbeamte: Antrag beim Landesamt für Besoldung und Versorgung des Bundeslandes (siehe Tabelle oben). Verjährungsfrist meist 2 Jahre.
- Versorgungswerke: Antrag beim zuständigen Versorgungswerk. Frist je nach Satzung.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Verjährungsfrist 4 Jahre.
- Private Sterbegeld-Versicherung: Meldung beim Versicherer durch Übersendung der Sterbeurkunde, in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Tod (Vertragsklausel beachten).
Benötigte Unterlagen je nach Anspruch: Sterbeurkunde (mehrfach besorgen — Sie brauchen pro Anspruchsteller ein Exemplar), Verwandtschaftsnachweis, Antragsformular, ggf. Nachweis über getragene Bestattungs- oder Krankheitskosten. Beim Bestattungsunternehmen können Sie Originale gegen beglaubigte Kopien tauschen.
Häufige Fragen zum Sterbegeld 2026
Gibt es 2026 noch gesetzliches Sterbegeld?
Nein. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Diese Leistung wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ersatzlos gestrichen. Anspruch haben nur noch Beamte, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, Hinterbliebene bei Arbeitsunfällen und Versicherte privater Sterbegeld- Versicherungen.
Wie hoch ist das Sterbegeld für Bundesbeamte?
Nach § 18 BeamtVG das Zweifache der monatlichen Dienstbezüge bzw. des Ruhegehalts. Bei einem Monatsgehalt von 5.000 Euro beträgt das Sterbegeld 10.000 Euro — steuerfrei. Empfänger sind in dieser Reihenfolge: Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister oder Personen, die die Kosten getragen haben.
Bekommen Landesbeamte auch Sterbegeld?
Ja, alle 16 Bundesländer zahlen ihren Beamten Sterbegeld — meist in Höhe des Zweifachen Monatsgehalts. Die genaue Regelung steht im jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetz (siehe Detail-Tabelle). Wichtige Ausnahmen: Bremen zahlt nur das 1,35-fache, Baden-Württemberg leistet ausschließlich an den überlebenden Ehegatten, und Thüringen knüpft den Anspruch an die tatsächlich getragenen Bestattungskosten.
Lohnt sich eine private Sterbegeld-Versicherung 2026?
Aus Sicht der Verbraucherzentrale in den meisten Fällen nein — die eingezahlten Beiträge übersteigen oft die spätere Auszahlung. Eine bessere Alternative ist ein Sparbuch oder Tagesgeld mit gezielter Vorsorge-Widmung, kombiniert mit einem Bestattungs-Vorsorgevertrag.
Was ist mit Sterbegeld in der Sozialhilfe?
Bei Bezug von Sozialhilfe oder Bürgergeld übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Bestattungs kosten in „erforderlichem Umfang", wenn die Erben die Kosten nicht tragen können. Das ist kein Sterbegeld im eigentlichen Sinne, sondern Hilfe zur Bestattung — und an strenge Bedürftigkeitsprüfungen geknüpft.
Bis wann muss ich Sterbegeld beantragen?
Die Antragsfristen variieren: 2 Jahre bei Beamten- Sterbegeld (Bund und meiste Länder), 4 Jahre bei der gesetzlichen Unfallversicherung, kürzer bei privaten Versicherungen (meist 72 Stunden Meldepflicht). Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch.
Zusammenfassung
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Wer 2026 Anspruch auf eine sterbefallbedingte Geldleistung hat, hört in drei Säulen — Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke, gesetzliche Unfallversicherung. Bundes- und Landesbeamte sind besonders gut gestellt: Das Zweifache Monatsgehalt ist eine erhebliche Summe, die nicht automatisch ausgezahlt wird, sondern aktiv beantragt werden muss.
Private Sterbegeld-Versicherungen sind aus wirtschaftlicher Sicht selten sinnvoll. Wer Vorsorge treffen will, sollte ein separates Vorsorge-Sparkonto in Erwägung ziehen oder einen Bestattungs-Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto abschließen — meist günstiger und transparenter als die Versicherung.
Mehr zum rechtlichen Rahmen finden Sie in unserer Übersicht zum Bestattungsrecht in den 16 Bundesländern und in unserem Artikel zum Friedhofszwang. Wer einen Trauerfall verarbeitet, findet zudem Begleitung in unseren Ratgebern zur Trauerbewältigung.
Quellen und Hinweise
- § 18 Bundesbeamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
- 16 Landesbeamtenversorgungsgesetze (LBeamtVG der Länder), Stand Mai 2026
- § 64 SGB VII — Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung (1/7 der Bezugsgröße)
- Sozialversicherungsrechengrößen 2026 (BMAS) — bundeseinheitliche Bezugsgröße 47.460 € pro Jahr
- § 90 Abs. 3 SGB XII sowie BSG-Urteil vom 18. März 2008 (Az. B 8/9b SO 9/06 R) — angemessene Bestattungsvorsorge als Schonvermögen
- GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 — Streichung des Sterbegelds aus der GKV
- Bundesministerium des Innern — Beamtenversorgung
- dbb beamtenbund und tarifunion — Versorgung der Beamten
- Verbraucherzentrale Bundesverband — Sterbegeld versicherung im Test
Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Sterbegeld höhen und Antragsverfahren ändern sich durch Gesetzesnovellen; im Einzelfall sollte die jeweilige Bezügestelle bzw. Versorgungseinrichtung konsultiert werden. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung.

