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Ratgeber Hilfs­mittel

Barmer Hilfs­mittel­katalog 2026: Alle Vertrags­partner

Die Barmer versorgt ihre Versi­cherten mit Hilfs­mitteln über eigene Vertrags­partner, die direkt mit der Kasse abrechnen, oft ohne Eigen­anteil. Hier lesen Sie, welche Hilfs­mittel die Barmer übernimmt und wie der Antrag online läuft.
Von Daniel Lepper, Pflege­fach­kraft außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege
Aktu­a­li­siert am 13.07.2026, Lesezeit 11 Minuten
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Ich brauche ein technisches Hilfsmittel (Rollator, Hörgerät): Krankenkassen-Hilfsmittel: Vertragspartner direkt anrufen.
Die Barmer hat Versorgungsverträge nach § 127 SGB V mit ausgewählten Anbietern (Sanitätshäuser, Akustiker, Hörgeräte-Firmen). Rezept vom Arzt → zum Vertragspartner → Hilfsmittel mit Festbetrag, dazu die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (mindestens 5 €, höchstens 10 €). Ohne Vertragspartner zahlt Barmer nur Festbetrag, Rest auf eigene Kosten.
Ich brauche Pflegehilfsmittel (Verbrauchsmaterial): PG 54: Pflegekasse, nicht Krankenkasse. 42 € im Monat.
Pflegebox-Inhalt (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) läuft über die Barmer Pflegekasse, nicht den Hilfsmittelkatalog der Krankenkasse. Pauschale 42 € im Monat nach § 40 SGB XI. Vertragspartner sind eigene Pflegebox-Anbieter (sanubi, Pflegekompass, curabox).
Pflegebox beantragen →
Ich brauche Hausnotruf: PG 52 Hausnotruf: Pflegekasse zahlt 27 € pauschal.
Hausnotruf läuft nicht über den Krankenkassen-Hilfsmittelkatalog, sondern über die Pflegekasse. Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5 plus Allein-Leben oder erhöhtes Notfallrisiko. Erstattung 27 € im Monat (seit 1. April 2026), viele Anbieter (Johanniter, Malteser, ASB) sind Barmer-Vertragspartner, dann keine Zuzahlung.
Mein Sanitätshaus ist kein Barmer-Vertragspartner: Festbetrag-Versorgung: meist Eigenanteil-Risiko.
Wenn Ihr Sanitätshaus keinen Vertrag mit der Barmer hat, gilt nur die Festbetrag-Regelung nach § 36 SGB V. Sie bekommen den Listen-Festbetrag erstattet, die Differenz zum tatsächlichen Preis zahlen Sie selbst. Lösung: Vor dem Kauf bei der Barmer telefonisch klären (0800 33 30 044) oder Vertragspartner aus Liste wählen.

Kurzantwort: Der Barmer Hilfsmittelkatalog ist die kasseneigene Vertragspartner-Liste nach § 127 SGB V. Bei Vertragspartnern entfällt der Eigenanteil meistens, die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel. Pflegehilfsmittel (PG 54) laufen über die Barmer Pflegekasse, nicht den Krankenkassen-Katalog.

  • Krankenkassen-Hilfsmittel: PG 01 bis 50 (Rollator, Hörgerät, Pflegebett, Inkontinenz)
  • Pflegekassen-Hilfsmittel: PG 51 bis 54 (Hausnotruf, Pflegebox, Bettschutz)
  • Antrag: Online via Barmer-eService oder direkt über Vertragspartner
  • Vertragspartner-Verzeichnis: barmer.de oder Hotline 0800 33 30 044

Hinweis: Die Barmer ist mit 8,7 Mio. Versicherten zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands. Ihre Vertragspartner-Liste deckt bundesweit fast jeden Standort ab, meist innerhalb von 30 km erreichbar.

Was ist der Barmer-Hilfsmittelkatalog überhaupt?

Der Hilfsmittelkatalog ist kein einzelnes Dokument, sondern die Sammlung aller Versorgungsverträge der Barmer mit Leistungserbringern, Sanitätshäusern, Hörgeräteakustikern, Reha-Anbietern, Pflegebox-Diensten und Hausnotruf-Firmen. Rechtsgrundlage ist § 127 SGB V.

Der Katalog basiert auf dem bundesweit gültigen GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppen 01 bis 99), ergänzt aber kassenspezifisch:

  • Welche Anbieter die Barmer als Vertragspartner anerkennt
  • Welche Konditionen für diese Anbieter gelten (Festbeträge, Eigenanteile, Service-Standards)
  • Welche zusätzlichen Leistungen die Barmer über das gesetzliche Minimum hinaus anbietet

Vorteil bei Vertragspartnern: Direktabrechnung, Sie zahlen nichts oder nur die gesetzliche Zuzahlung (10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €). Bei Nicht-Vertragspartnern bekommen Sie nur den Festbetrag erstattet, die Differenz tragen Sie selbst.

Die wichtigsten Hilfsmittelgruppen bei der Barmer

Hier die Hilfsmittel-Bereiche mit den meisten Barmer-Vertragspartnern:

BereichProduktgruppeVertragspartner-TypZuzahlungAntragsweg
Sanitätshaus-VersorgungPG 04, 05, 17, 23Sanitätshäuser (über 1.500 bundesweit)10 % (5 bis 10 €)Rezept + Vertragspartner
HörgerätePG 13Akustiker (Geers, Kind, Amplifon)10 % (5 bis 10 €)HNO-Rezept + Akustiker
InkontinenzPG 15Inkontinenz-Versorger (TENA, Hartmann)10 % (max. 10 € im Monat)Rezept + Versorger
Pflegebett, ElektromobilPG 50Reha-Anbieter (Cura, Pohlig)10 % (max. 25 €)Rezept + Genehmigung Barmer
Hausnotruf (Pflegekasse)PG 52Johanniter, Malteser, ASB, DRKkeine bei VertragspartnerPflegegrad + Vertragspartner
Pflegebox (Pflegekasse)PG 54sanubi, Pflegekompass, curabox42 €, ohne ZuzahlungPflegegrad + Anbieter-Antrag

So funktioniert die Vertragspartner-Versorgung

Das Vertragspartner-Modell ist der Standardweg bei der Barmer. Drei Schritte:

  1. Rezept oder Pflegegrad: Bei Krankenkassen-Hilfsmitteln Arzt-Rezept (Muster 16) mit 10-stelliger Hilfsmittelnummer bei der PG. Bei Pflegekassen-Hilfsmitteln (Hausnotruf, Pflegebox) reicht der Pflegegrad-Bescheid.
  2. Vertragspartner wählen: Aus der Barmer-Liste einen Anbieter in Ihrer Region. Online auf barmer.de unter „Vertragspartner finden“ oder Hotline 0800 33 30 044.
  3. Vertragspartner übernimmt Abwicklung: Er liefert oder versorgt direkt, rechnet mit der Barmer ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung (10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €), bei Pflegekassen-Hilfsmitteln oft nichts.

Online-Antrag via Barmer-eService-App

Die Barmer hat ihre Antrags-Prozesse digitalisiert. Die Barmer-eService-App (iOS, Android) und das Online-Portal meine.barmer.de erlauben:

  • Hilfsmittel-Antrag mit Foto vom Rezept hochladen
  • Bescheinigungen herunterladen (Eigenanteil-Belege, Versorgungs-Bestätigungen)
  • Pflegekassen-Anträge (Pflegegrad, Verhinderungspflege, Pflegebox) online stellen
  • Bescheid-Status einsehen: wann kommt der Genehmigungs-Bescheid

Anmeldung mit Versichertennummer (auf der Gesundheitskarte) und einer Sicherheits-PIN.

Was die Barmer nicht übernimmt

Auch wenn der Hilfsmittelkatalog breit ist, manche Produkte und Versorgungen sind ausgeschlossen:

  • Lifestyle-Hilfsmittel: Smartwatches mit Notruf-Funktion (wenn nicht als anerkanntes Hilfsmittel gelistet), Fitness-Tracker
  • Komfort-Aufzahlungen: Premium-Materialien oder Sondergrößen bei Sanitätshaus-Produkten (Eigenanteil über Festbetrag hinaus)
  • Nicht-anerkannte Anbieter: Sanitätshäuser ohne Vertrag → nur Festbetrag, Differenz selbst zahlen
  • Pflegehilfsmittel über 42 € im Monat: Mehrverbrauch zahlen Sie selbst
  • Selbstbestellte Premium-Hörgeräte jenseits des Festbetrags von circa 800 € pro Ohr

Tipps zur Barmer-Hilfsmittel-Versorgung

  1. Vor der Bestellung Vertragspartner-Status klären: Ein Anruf beim Sanitätshaus reicht. „Sind Sie Barmer-Vertragspartner?“, wenn ja, läuft alles ohne Vorfinanzierung.
  2. Genehmigung schriftlich vor dem Kauf: Bei teureren Hilfsmitteln (über 200 €) immer Genehmigung der Barmer einholen, bevor Sie kaufen. Sonst Risiko, dass die Erstattung verweigert wird.
  3. Mehrere Anbieter vergleichen: Auch unter Vertragspartnern gibt es Unterschiede bei Service und Wartezeit. Zweitmeinung bei Hörgeräten besonders sinnvoll.
  4. Zuzahlungs-Befreiung prüfen: Erreichen Ihre Zuzahlungen im Jahr die Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (1 % bei chronisch Kranken, § 62 SGB V), können Sie sich befreien lassen. Formular „Zuzahlungsbefreiung“ bei der Barmer einreichen.
  5. Widerspruch ist normal: Lehnt die Barmer ein Hilfsmittel ab, können Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Eine ärztliche Begründung, warum Sie das Hilfsmittel brauchen, stärkt den Widerspruch.

Häufige Fragen zum Barmer-Hilfsmittelkatalog

Was ist der Hilfsmittelkatalog der Barmer?

Die Sammlung aller Versorgungsverträge der Barmer mit Leistungserbringern nach § 127 SGB V, Sanitätshäuser, Akustiker, Pflegebox-Anbieter und Hausnotruf-Firmen. Bei Vertragspartnern Direktabrechnung, oft ohne Eigenanteil. Online auf barmer.de einsehbar.

Wie beantrage ich Hilfsmittel bei der Barmer?

Bei Krankenkassen-Hilfsmitteln: Arzt-Rezept (Muster 16) → Vertragspartner aus der Liste → Vertragspartner übernimmt den Antrag direkt bei der Barmer. Bei Pflegekassen-Hilfsmitteln wie Pflegebox oder Hausnotruf: Pflegegrad-Bescheid genügt, Anbieter rechnet direkt ab.

Welche Hilfsmittel zahlt die Barmer komplett?

Ohne Zuzahlung erhalten Sie Hilfsmittel als Kind oder Jugendlicher unter 18 sowie nach erteilter Zuzahlungsbefreiung. Die Befreiung gibt es, wenn Ihre Zuzahlungen im Jahr die Belastungsgrenze erreichen: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, 1 % bei chronisch Kranken (§ 62 SGB V). Sonst gilt die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel, bei Verbrauchsmitteln 10 % je Packung, höchstens 10 € im Monat. Mehrkosten über dem Festbetrag oder Vertragspreis (Eigenanteil) tragen Sie zusätzlich selbst.

Was ist die Barmer-eService-App?

Die digitale Antrags-Plattform der Barmer für Versicherte. Hilfsmittel-Anträge mit Foto, Pflegekassen-Anträge, Bescheinigungen, Bescheid-Status. Auf iOS und Android, Anmeldung mit Versichertennummer.

Wo finde ich die Barmer-Vertragspartner-Liste?

Online auf barmer.de unter „Leistungen → Hilfsmittel → Vertragspartner finden“, sortiert nach Region und Hilfsmittel-Art. Alternativ Hotline 0800 33 30 044 (ohne Gebühr). Für Pflegehilfsmittel eigene Vertragspartner-Liste.

Was tun, wenn mein Sanitätshaus kein Vertragspartner ist?

Sie bekommen den Festbetrag erstattet, die Differenz zum tatsächlichen Preis zahlen Sie selbst. Lösung: Vor dem Kauf klären, ob das Sanitätshaus Vertragspartner ist, oder einen anderen aus der Barmer-Liste wählen.

Zusammenfassung

Der Barmer-Hilfsmittelkatalog ist die kassenspezifische Vertragspartner-Liste nach § 127 SGB V. Über 1.500 Sanitätshäuser, alle großen Akustiker-Ketten und die Pflegebox-Standard-Anbieter sind Vertragspartner. Bei diesen entfällt der Eigenanteil meistens, die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Hilfsmittel.

Pflegehilfsmittel (PG 54) und Hausnotruf (PG 52) laufen über die Barmer-Pflegekasse, nicht den Krankenkassen-Katalog. Die Anträge können Sie auch über die Barmer-eService-App stellen.

Weiterführend: Barmer Pflegekasse Vertragspartner 2026 erklärt die Pflegekassen-Seite. Barmer Pflegehilfsmittel-Liste listet alle PG-54-Produkte. Produktgruppe 54 Komplett-Liste zeigt das GKV-Verzeichnis im Detail.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung durch die Barmer oder einen Sanitätshaus-Fachmann.

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