Einen Rollator zahlt die Krankenkasse, wenn er im Einzelfall nötig ist; einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Mit dem Rezept gehen Sie zu einem Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Sie zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Wunschmodelle über das Notwendige hinaus kosten Aufpreis (Stand 18.10.2026).
Ein Rollator gibt Halt beim Gehen, hat einen Korb für den Einkauf und einen Sitz für die Pause. Damit er wirklich hilft, muss er zur Person, zur Wohnung und zu den Wegen draußen passen und richtig eingestellt sein. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Hilfsmittel.
Welche Rollatoren gibt es?
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands führt Rollatoren in der Produktgruppe 10 "Gehhilfen". Jeder Rollator dort muss eine dosierbare Bremse an den Hinterrädern mit Feststellfunktion, lenkbare Vorderräder, höhenverstellbare Schiebegriffe, Reflektoren und eine Ankipphilfe für Bordsteine haben.
| Art | Wofür gedacht | Produktart |
|---|---|---|
| Vierrädriger Rollator | Standard für drinnen und draußen; höchstens 10 Kilogramm Eigengewicht mit Korb oder Tasche | 10.50.04.1 |
| Rollator mit erhöhter Belastbarkeit | für hohes Körpergewicht, belastbar mit mehr als 150 Kilogramm | 10.50.04.2 |
| Rollator mit Unterarmauflagen für drinnen und draußen | wenn die Handkraft nicht reicht oder der Oberkörper Stütze braucht; Räder mindestens 180 Millimeter | 10.50.04.3 |
| Dreirädrige Gehhilfe (Deltarad) | für enge Wohnungen; kippt leichter als ein vierrädriger Rollator | 10.50.04.0 |
| Rollator mit Unterarmauflagen für den Innenraum | für die Wohnung, nicht für draußen freigegeben | 10.46.04.0 |
| Rollator mit Rollstuhlfunktion | kann als Greifreifenrollstuhl genutzt werden | 10.50.05.1 |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 10 Gehhilfen, Fortschreibung vom 09.12.2022. Stand: 18.10.2026.
Ein eigener Eintrag für "Leichtgewicht-Rollatoren" fehlt im Verzeichnis. Auch der normale Kassenrollator darf mit Korb höchstens 10 Kilogramm wiegen. Was besonders leichte Modelle aus Aluminium oder Carbon kosten und wann die Kasse den Aufpreis trägt, erklärt der Ratgeber Carbon-Rollator; was unabhängige Tests ergeben haben, der Ratgeber Rollator-Test.
Wie bekomme ich einen Rollator auf Rezept?
Der übliche Weg führt über die Arztpraxis. Sie schildern, wobei Sie beim Gehen unsicher sind, und bekommen eine Verordnung. Das Verzeichnis nennt als Voraussetzung eine Einschränkung beim Gehen oder im Gleichgewicht, bei der andere Gehhilfen wie ein Gehstock nicht ausreichen.
- Verordnung: Die Hausärztin oder der Hausarzt stellt das Rezept aus. Bei der BARMER ist es zum Beispiel 28 Tage gültig.
- Sanitätshaus wählen: Sie dürfen jedes Sanitätshaus wählen, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist (§ 33 Abs. 6 SGB V). Die Liste bekommen Sie bei der Kasse.
- Beratung und Auswahl: Das Sanitätshaus muss Sie beraten und Ihnen eine hinreichende Auswahl an Rollatoren ohne Mehrkosten anbieten. Lassen Sie sich mehrere Modelle zeigen und probieren Sie sie aus.
- Antrag: Das Sanitätshaus reicht die Verordnung bei der Kasse ein. Gleicht der Rollator eine Behinderung aus, was meist der Fall ist, gelten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Fristen des Neunten Sozialgesetzbuchs: Die Kasse entscheidet ohne Gutachten innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang (§ 14 Abs. 2 SGB IX; BSG, Urteil vom 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R). Dient er der Sicherung einer Behandlung, etwa kurz nach einer Operation, gelten drei Wochen, mit Gutachten fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).
- Einstellen und Einweisung: Bei der Übergabe stellt das Sanitätshaus den Rollator auf Ihre Körpergröße ein und zeigt Ihnen die Bedienung.
Es gibt Abkürzungen: Empfiehlt der Medizinische Dienst im Pflegegutachten eine Gehhilfe und stimmen Sie zu, gilt das als Antrag, und eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Das gilt nur, wenn ein Pflegegutachten ansteht; für den Rollator selbst brauchen Sie keinen Pflegegrad.
Was kostet der Rollator?
Für den Kassenrollator zahlen Erwachsene nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Preises, den die Kasse übernimmt, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als der Rollator kostet (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V). Unter 18 Jahren entfällt sie. Ab 01.01.2027 steigt die Zuzahlung auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro; das ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist befreit: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent (§ 62 SGB V); mehr im Ratgeber Zuzahlungsbefreiung.
Wählen Sie ein Modell, das über das Notwendige hinausgeht, zahlen Sie die Mehrkosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V). Bei der BARMER etwa geht ein solcher Leichtgewicht-Rollator gegen Aufpreis in der Regel in Ihr Eigentum über. Einen Zweitrollator, etwa einen für die Wohnung und einen für das Auto, übernimmt die BARMER nach eigenen Angaben meist nicht, weil ein Hilfsmittel in der Regel ausreicht.
Der Kassenrollator bleibt meist Eigentum des Sanitätshauses oder der Kasse. Brauchen Sie ihn nicht mehr, melden Sie sich beim Lieferanten; er holt ihn ab und bereitet ihn für andere auf.
Wie stelle ich den Rollator richtig ein?
Die Griffhöhe ist die wichtigste Einstellung. Als Faustregel gilt: Stellen Sie sich aufrecht in den Rollator und lassen Sie die Arme locker hängen; die Griffe sollten etwa auf Höhe der Handgelenke liegen. Beim Greifen sind die Ellenbogen dann leicht gebeugt, und Sie gehen aufrecht statt gebückt.
Diese Punkte prüfen Sie am besten gleich im Sanitätshaus:
- Griffhöhe: beide Seiten gleich hoch, Verschluss fest angezogen.
- Bremsen: Beide Bremsen greifen gleichmäßig; die Feststellbremse hält den Rollator auch an einer leichten Schräge.
- Sitzen: Setzen Sie sich nur, wenn beide Bremsen festgestellt sind und der Rollator auf ebenem Boden steht.
- Bordstein: Lassen Sie sich die Ankipphilfe zeigen und üben Sie das Ankippen.
- Falten: Probieren Sie, ob Sie den Rollator selbst zusammenklappen und ins Auto heben können.
- Wohnung: Messen Sie enge Stellen wie Badezimmertür und Flur; das Verzeichnis verlangt bei Nutzung drinnen ausreichend Platz.
Gehen Sie im Rollator, nicht hinter ihm: Der Körper sollte zwischen den Hinterrädern sein. Prüfen Sie die Bremsen alle paar Wochen; Reparaturen übernimmt der Vertragspartner Ihrer Kasse.
Ein Beispiel: Rollator nach einem Sturz
Eine Frau ohne Pflegegrad ist im Winter gestürzt und geht seitdem unsicher. Die Hausärztin verordnet einen Rollator. Im Sanitätshaus probiert sie drei Modelle ohne Aufpreis; eines lässt sich leicht falten und passt durch ihre Badezimmertür.
Das Sanitätshaus stellt die Griffe auf ihre Größe ein und übt mit ihr das Ankippen am Bordstein vor dem Laden. Sie zahlt 10 Euro Zuzahlung. Weil sie nach der Reha zusätzlich Schwellen in der Wohnung beseitigen möchte, lässt sie sich zum Pflegegrad beraten; mit Pflegegrad gibt es einen Zuschuss für Umbauten, siehe Wohnumfeldverbesserung. Nach einem Oberschenkelhalsbruch hilft der Ratgeber Pflege nach Oberschenkelhalsbruch.
Wann die Regeln nicht greifen
Kaufen Sie einen Rollator selbst im Handel, erstattet die Kasse ihn nachträglich in der Regel nicht; die BARMER schreibt das ausdrücklich. Gehen Sie deshalb immer zuerst mit dem Rezept zum Vertragspartner. Reicht ein Rollator nicht mehr, weil schon kurze Wege kaum gehen, kommt ein Rollstuhl in Betracht; auch er ist Hilfsmittel der Krankenkasse.
Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr dazu unter Widerspruch.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Rollator einen Pflegegrad?
Nein. Der Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse; eine Verordnung genügt. Den Unterschied der Kassen zeigt die Übersicht Pflegekasse und Krankenkasse.
Wie viel muss ich für einen Rollator zuzahlen?
10 Prozent des Kassenpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Mehrkosten für ein Wunschmodell kommen hinzu.
Darf ich mir das Sanitätshaus aussuchen?
Ja, unter den Vertragspartnern Ihrer Krankenkasse. Ärzte und Kassen dürfen Sie nicht an ein bestimmtes Geschäft verweisen.
Wie schwer darf ein Kassenrollator sein?
Das Hilfsmittelverzeichnis erlaubt für den vierrädrigen Standardrollator höchstens 10 Kilogramm Eigengewicht einschließlich Korb oder Tasche.
Wie lange dauert es, bis der Rollator kommt?
Muss die Kasse genehmigen, entscheidet sie meist innerhalb von drei Wochen; mit Gutachten hängt die Frist vom Zweck des Rollators ab (siehe oben). Die BARMER nennt für Lieferung oder Termin beim Vertragspartner in der Regel 72 Stunden (BARMER-FAQ, Stand 07.09.2026).
Zusammenfassung
Den Rollator zahlt die Krankenkasse auf Rezept, ohne Pflegegrad, mit höchstens 10 Euro Zuzahlung. Das Sanitätshaus muss Ihnen Modelle ohne Aufpreis anbieten, den Rollator einstellen und Sie einweisen. Wichtig sind die richtige Griffhöhe und funktionierende Bremsen. Hilfe bei der Suche nach einem Sanitätshaus gibt es über unsere Beratung zu Rollator und Gehhilfen; alles zu Kassen und Zuzahlungen auf der Seite Hilfsmittel.
Quellen
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 10 Gehhilfen, Fortschreibung vom 09.12.2022 (Definition, Produktuntergruppe 10.50.04, Abschnitt VII), abgerufen am 18.10.2026
- § 33 SGB V, Hilfsmittel, abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- § 62 SGB V, Belastungsgrenze, abgerufen am 18.10.2026
- § 18b SGB XI, Gutachten und Empfehlungen (Abs. 3), abgerufen am 18.10.2026
- § 13 SGB V, Entscheidungsfristen (Abs. 3a), abgerufen am 18.10.2026
- § 14 SGB IX, Leistender Rehabilitationsträger (Abs. 2), abgerufen am 18.10.2026
- BSG, Urteil vom 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R (Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich: Fristen nach SGB IX statt § 13 Abs. 3a SGB V), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 23: § 61 SGB V ab 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- BARMER, Fragen zu Hilfsmitteln (letzte Aktualisierung 07.09.2026), abgerufen am 18.10.2026
- BARMER, Hilfsmittel A bis Z: Rollatoren (letzte Aktualisierung 08.09.2026), abgerufen am 18.10.2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist, abgerufen am 18.10.2026






