Die Krankenkasse zahlt einen Rollator, der zweckmäßig ist; einen Carbon-Rollator übernimmt sie nur, wenn Sie ihn aus medizinischen Gründen brauchen. Sonst zahlen Sie den Aufpreis selbst, zusätzlich zur Zuzahlung von höchstens 10 Euro. Im Test der Stiftung Warentest 2025 kosteten Leichtgewichtmodelle 160 bis 556 Euro (Stand 18.10.2026).
Viele Menschen wünschen sich einen leichten Rollator, weil sie ihn ins Auto heben, über Bordsteine kippen oder im Treppenhaus tragen müssen. Rollatoren aus Carbon oder Aluminium sind dafür gemacht, kosten aber mehr als ein Standardmodell. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Hilfsmittel und erklärt, wann die Kasse zahlt und worauf Sie beim Aufpreis achten.
Was ist ein Carbon-Rollator?
Ein Carbon-Rollator hat einen Rahmen aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff statt aus Stahl oder Aluminium. Das Ziel ist ein geringes Gewicht bei stabilem Rahmen. Leichtgewicht-Rollatoren aus Aluminium verfolgen dasselbe Ziel.
Im Hilfsmittelverzeichnis gibt es keine eigene Produktart für Carbon- oder Leichtgewicht-Rollatoren. Sie fallen unter den vierrädrigen Rollator (Produktart 10.50.04.1). Für diese Produktart gilt schon heute ein Höchstgewicht von 10 Kilogramm einschließlich Korb oder Tasche. Ein Rollator auf Kassenkosten darf also nicht beliebig schwer sein.
Die Stiftung Warentest hat 2019 berichtet, dass Standardmodelle aus Stahl 9 bis 10 Kilogramm wiegen. 2025 fand sie, dass die schweren Standardmodelle mehr Kraft erfordern und auf holprigen Wegen stark vibrieren. Einzelheiten zu diesen Tests stehen im Ratgeber Rollator-Test.
Zahlt die Krankenkasse einen Carbon-Rollator?
In der Regel zahlt die Krankenkasse einen Rollator, der ausreichend und zweckmäßig ist, nicht aber das leichteste oder teuerste Modell. Wählen Sie einen Rollator, der über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten und die dadurch entstehenden Folgekosten selbst (§ 33 Abs. 1 SGB V).
Anders ist es, wenn ein besonders leichter Rollator medizinisch nötig ist. Das kann der Fall sein, wenn jemand wegen geringer Kraft in Armen und Händen einen schwereren Rollator nicht sicher bremsen, ankippen oder heben kann. Dann sollte die Ärztin oder der Arzt das auf der Verordnung begründen, und die Kasse muss den Bedarf prüfen. Bei schwachen Händen kann auch ein Rollator mit Unterarmauflagen die passende Lösung sein.
Die BARMER schreibt auf ihrer Seite zu Rollatoren, dass Vertragspartner verschiedene Leichtgewichtmodelle gegen Aufpreis anbieten können und dieser Rollator dann in der Regel in Ihr Eigentum übergeht. Welcher Rollator ohne Aufpreis angeboten wird, entscheidet dort der Vertragspartner. Es lohnt sich also, bei mehreren Sanitätshäusern nachzufragen.
Was kostet ein Leichtgewicht-Rollator?
Für eine Preisspanne gibt es eine belastbare Quelle: Im Test der Stiftung Warentest vom 26.08.2025 kosteten acht Leichtgewichtmodelle aus Aluminium oder Carbon 160 bis 556 Euro, die drei Standardmodelle aus Stahl unter 100 Euro. Im Test von 2019 lagen die acht Leichtgewichtmodelle bei 209 bis 535 Euro.
| Weg | Was Sie zahlen | Wem der Rollator gehört |
|---|---|---|
| Kassenrollator ohne Aufpreis | Zuzahlung 10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro | meist Sanitätshaus oder Kasse, Rückgabe nach Gebrauch |
| Leichtgewicht-Rollator über die Kasse mit Aufpreis | Zuzahlung plus Mehrkosten, die das Sanitätshaus vorher nennt | häufig Ihr Eigentum, bei der BARMER in der Regel |
| Leichtgewicht-Rollator, medizinisch begründet | Zuzahlung, wenn die Kasse den Bedarf anerkennt | nach Vertrag der Kasse |
| Kauf im Handel ohne Rezept | voller Preis | Ihr Eigentum; keine Erstattung durch die Kasse |
Quelle: § 33 Abs. 1 und 8, § 61 SGB V (Stand 2026); BARMER, Rollatoren (08.09.2026); Stiftung Warentest, Pressemitteilungen vom 27.02.2019 und 26.08.2025. Stand: 18.10.2026.
Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und gilt bei allen Kassen. Ab 01.01.2027 beträgt sie 10 Prozent, mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro je Hilfsmittel; das ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen (§ 61 SGB V in der Fassung ab 01.01.2027).
Beim Aufpreis gilt: Das Sanitätshaus muss Sie vorher über die Mehrkosten informieren und die Beratung dokumentieren (§ 127 Abs. 5 SGB V). Die BARMER verlangt dafür Ihre schriftliche Bestätigung. Unterschreiben Sie erst, wenn Sie den Betrag kennen.
Worauf sollte ich bei einem leichten Rollator achten?
Das geringste Gewicht allein macht keinen guten Rollator. Das Hilfsmittelverzeichnis verlangt von Herstellern eine Reihe technischer Angaben; genau diese Daten helfen beim Vergleich:
- Eigengewicht mit und ohne Zubehör: Korb, Tasche und Stockhalter wiegen mit.
- Faltmaß: Passt der gefaltete Rollator in Ihren Kofferraum oder neben die Garderobe?
- Maximale Belastbarkeit: Sie muss zu Ihrem Körpergewicht passen, mit Reserve für die Einkaufstasche.
- Verstellbare Griffhöhe: Sie muss Ihre Größe abdecken.
- Sitzhöhe und Sitzbreite: wichtig, wenn Sie unterwegs Pausen machen.
- Bereifung und Raddurchmesser: größere, weichere Räder rollen auf Pflaster ruhiger.
- Bremsen: gut greifbar, mit Feststellfunktion; probieren Sie sie mit Ihrer eigenen Handkraft.
- Wendekreis: entscheidend für enge Flure und Badezimmer.
Probieren Sie mindestens zwei Modelle aus, drinnen und draußen, und heben Sie den gefalteten Rollator einmal selbst an. Wenn die Kraft insgesamt nachlässt, lohnt ein Blick in den Ratgeber zum Muskelschwund im Alter.
Ein Beispiel: Aufpreis oder Begründung
Ein Mann mit beginnender Arthrose in beiden Händen bekommt einen Rollator verordnet. Der Standardrollator ohne Aufpreis lässt sich gefaltet kaum ins Auto heben, und das Ankippen am Bordstein gelingt ihm nur mit Mühe.
Er bespricht das mit seiner Hausärztin. Sie vermerkt auf einer neuen Verordnung, dass er wegen eingeschränkter Handkraft ein besonders leichtes Modell braucht. Die Kasse prüft den Bedarf. Hätte sie abgelehnt, hätte er das leichte Modell gegen einen schriftlich vereinbarten Aufpreis wählen oder Widerspruch einlegen können.
Wann diese Regeln nicht greifen
Einen Zweitrollator, etwa einen leichten für das Auto und einen für die Wohnung, zahlt die Kasse in der Regel nicht, weil ein Hilfsmittel meist ausreicht. Kaufen Sie selbst im Handel, erstattet die Kasse nichts, auch nicht anteilig. Gehört Ihnen der Rollator nach einem Aufpreis selbst, kann es sein, dass Sie Reparaturen außerhalb der Vertragsleistung selbst tragen. Klären Sie das vor dem Kauf.
Lehnt die Kasse einen medizinisch begründeten Antrag ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr unter Widerspruch.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Carbon-Rollator auf Rezept?
Nur wenn er medizinisch nötig ist und die Kasse das anerkennt. Sonst bekommen Sie einen Kassenrollator und können gegen Aufpreis ein leichteres Modell wählen.
Wie viel wiegt ein Kassenrollator höchstens?
Das Hilfsmittelverzeichnis erlaubt für den vierrädrigen Rollator höchstens 10 Kilogramm einschließlich Korb oder Tasche.
Gehört mir der Rollator, wenn ich draufzahle?
Häufig ja. Die BARMER etwa schreibt, dass ein Leichtgewicht-Rollator gegen Aufpreis in der Regel in Ihr Eigentum übergeht. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Ist Carbon besser als Aluminium?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Vergleichen Sie die Herstellerangaben zu Gewicht, Faltmaß, Belastbarkeit und Bremsen und probieren Sie die Modelle aus.
Zusammenfassung
Die Krankenkasse zahlt einen zweckmäßigen Rollator, der mit Korb höchstens 10 Kilogramm wiegt. Ein Carbon- oder Leichtgewicht-Rollator kostet in der Regel Aufpreis, den das Sanitätshaus vorher nennen muss; im Test 2025 lagen solche Modelle bei 160 bis 556 Euro. Ist ein leichtes Modell medizinisch nötig, sollte die Verordnung das begründen. Hilfe bei der Suche nach einem Sanitätshaus gibt es über die Beratung zu Rollator und Gehhilfen; mehr zu Kassen und Zuzahlungen auf der Seite Hilfsmittel.
Quellen
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 10 Gehhilfen, Fortschreibung vom 09.12.2022 (Produktuntergruppe 10.50.04, Abschnitte III, V, VII), abgerufen am 18.10.2026
- § 33 SGB V, Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 9: Mehrkosten), abgerufen am 18.10.2026
- § 127 SGB V, Verträge (Abs. 5: Beratung und Information über Mehrkosten), abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist, abgerufen am 18.10.2026
- BARMER, Hilfsmittel A bis Z: Rollatoren (letzte Aktualisierung 08.09.2026), abgerufen am 18.10.2026
- Stiftung Warentest, Pressemitteilung: Rollatoren im Test: Günstige Kassenmodelle enttäuschen, 26.08.2025, abgerufen am 18.10.2026
- Stiftung Warentest, Pressemitteilung: Rollatoren: Kassenmodelle sind kaum zu gebrauchen, 27.02.2019, abgerufen am 18.10.2026






