Eine Antidekubitusmatratze verteilt oder wechselt den Druck auf der Haut, um Druckgeschwüren vorzubeugen oder ihre Behandlung zu unterstützen. Sie ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Mit ärztlicher Verordnung oder Empfehlung im Pflegegutachten zahlen Sie 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (Stand 18.10.2026).
Ein Druckgeschwür, Fachbegriff Dekubitus, entsteht, wenn Haut und Gewebe lange zusammengedrückt werden, besonders bei Menschen, die viel liegen oder sitzen. Spezielle Matratzen und Auflagen können den Druck verringern. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Hilfsmittel und erklärt, welche Arten es gibt, wie Sie sie bekommen und was Angehörige wissen sollten.
Welche Arten von Antidekubitusmatratzen gibt es?
Das Hilfsmittelverzeichnis führt diese Produkte in der Produktgruppe 11 "Hilfsmittel gegen Dekubitus". Es unterscheidet nach dem Wirkprinzip: Druck verteilen, gefährdete Stellen freilegen oder Druck abwechselnd entlasten. Auflagen liegen auf der vorhandenen Matratze, Matratzen ersetzen sie.
| Art | Wie sie wirkt | Produktuntergruppe |
|---|---|---|
| Weichlagerungsauflage | Schaumstoffauflage auf der vorhandenen Matratze, verteilt den Druck | 11.29.01 |
| Weichlagerungsmatratze | ersetzt die Matratze, Schaumstoff oft in mehreren Härten, verteilt den Druck | 11.29.05, 11.29.12 |
| Auflage mit Luftzellen | luftgefüllte Zellen, an das Körpergewicht angepasst | 11.29.02 |
| Auflage zur intermittierenden Entlastung | Luftkammern werden von einer Pumpe abwechselnd befüllt und entlüftet | 11.29.04 |
| Wechseldruckmatratze (Matratze zur intermittierenden Entlastung) | ersetzt die Matratze, Pumpe entlastet Hautbereiche regelmäßig | 11.29.08 |
| Matratze aus Schaumstoff und Luftzellen | kombiniert beide Prinzipien | 11.29.09, 11.29.13 |
| Dynamische Liegesysteme | lagern die Person langsam wechselnd zur Seite oder regen Mikrobewegungen an | 11.29.10, 11.29.11 |
| Sitzkissen gegen Dekubitus | für Rollstuhl oder Sessel | 11.39.01 bis 11.39.04 |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus, Fortschreibung vom 19.02.2024. Stand: 18.10.2026.
Eine feste Zuordnung "bei Stufe X nimmt man Matratze Y" gibt es nicht. Das Verzeichnis sagt ausdrücklich, dass sich wegen der vielen Einflussfaktoren keine einheitliche Empfehlung für bestimmte Risikostufen oder Stadien geben lässt. Welches Produkt passt, legen Arztpraxis, Pflegefachkraft und Sanitätshaus gemeinsam fest. Mehr zur Weichlagerung erklärt der Ratgeber Weichlagerungsmatratze.
Wer bezahlt die Matratze: Krankenkasse oder Pflegekasse?
Die Krankenkasse. Hilfsmittel gegen Dekubitus dienen der Vorbeugung und Behandlung einer Krankheit und fallen deshalb unter § 33 SGB V. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis stellt klar: Die Versorgung mit einer Matratze zur Dekubitusprophylaxe gehört nicht zur Leistungspflicht der Pflegekasse.
Das ist wichtig, wenn gleichzeitig ein Pflegebett kommt. Die normale Matratze für das Pflegebett zahlt die Pflegekasse mit; die Antidekubitusmatratze beantragen Sie gesondert über die Krankenkasse. Achten Sie darauf, dass beide zusammenpassen, etwa in der Höhe zu den Bettseitenteilen. Einen Pflegegrad brauchen Sie für die Antidekubitusmatratze nicht. Die Abgrenzung beider Kassen zeigt die Übersicht Pflegekasse und Krankenkasse.
Wie bekomme ich eine Antidekubitusmatratze?
Es gibt zwei Wege. Der übliche führt über die Arztpraxis, der zweite über das Pflegegutachten.
- Verordnung: Die Hausärztin oder der Hausarzt stellt eine Verordnung aus. Hilfreich sind Angaben, wie viel die Person liegt, ob sie sich selbst umlagern kann und ob die Haut schon geschädigt ist.
- Empfehlung im Pflegegutachten: Der Medizinische Dienst kann bei der Begutachtung Hilfsmittel gegen Dekubitus empfehlen. Stimmen Sie zu, gilt die Empfehlung als Antrag, und eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Die Empfehlung einer Pflegefachkraft des Pflegedienstes ersetzt das Rezept bei Matratzen dagegen nicht: Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands zu § 40 Abs. 6 SGB XI nennen aus der Produktgruppe 11 nur Positionierungshilfen und Sitzkissen gegen Dekubitus.
- Sanitätshaus: Ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse berät, erhebt den Bedarf mit einem Erhebungsbogen, den das Verzeichnis vorsieht, und reicht die Unterlagen bei der Kasse ein.
- Entscheidung: Welche Frist gilt, hängt vom Zweck des Hilfsmittels ab. Dient die Matratze der Behandlung eines Dekubitus, muss die Krankenkasse in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Dient sie der Vorbeugung oder dem Ausgleich einer Behinderung, gelten die Fristen des Rehabilitationsrechts: drei Wochen, mit Gutachten zwei Wochen nach dessen Vorliegen; als genehmigt gilt der Antrag dann erst nach zwei Monaten ohne begründete Mitteilung (§§ 14, 18 SGB IX, § 13 Abs. 3a Satz 9 SGB V). Ist die Haut schon geschädigt, sagen Sie das dem Sanitätshaus und der Kasse, damit die Versorgung nicht liegen bleibt.
- Lieferung und Einweisung: Bei Wechseldruckmatratzen ist eine technische Einweisung durch das Sanitätshaus vorgesehen; Angehörige werden mit eingewiesen.
Die Matratze bleibt meist Eigentum des Sanitätshauses oder der Kasse. Bei der BARMER zum Beispiel laufen die vertraglichen Pauschalen jeweils 24 Monate; danach meldet sich der Anbieter, ein neues Rezept ist nicht nötig.
Was kostet eine Antidekubitusmatratze?
Für Sie fällt die gesetzliche Zuzahlung an: 10 Prozent des Kassenpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V). Ab 01.01.2027 gilt: mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro; das ist bereits beschlossen (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist befreit. Mehrkosten zahlen Sie nur, wenn Sie bewusst ein Modell wählen, das über das Notwendige hinausgeht.
Normale Kissen, Nackenrollen oder sogenannte orthopädische Spezialkissen zahlt die Kasse nicht; das Verzeichnis stuft sie als Gebrauchsgegenstände ein. Auch Sitz- und Lagerungsringe sind nicht im Verzeichnis, weil es keine Belege für ihren Nutzen gegen Dekubitus gibt.
Was sollten Angehörige über die Matratze wissen?
Die Matratze ersetzt keine Bewegung. Der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege betont: Hilfsmittel sind eine sinnvolle Unterstützung, ersetzen aber nicht die Förderung der eigenen Bewegung. Druckverteilende Hilfsmittel kommen zusätzlich zum Einsatz, wenn Bewegung allein nicht ausreicht.
Das Hilfsmittelverzeichnis weist auf Grenzen hin. Dauerhaft sehr weiche Lagerung kann dazu führen, dass Betroffene das Gefühl für ihren Körper verlieren und sich weniger von selbst bewegen. Bei Wechseldrucksystemen können sich Spastiken und Schmerzen verstärken. Weichlagerungsprodukte können Lagewechsel nicht ersetzen, aber die Abstände dazwischen gegebenenfalls verlängern. Wie oft umgelagert wird, legen Sie mit Pflegedienst oder Arztpraxis fest.
Praktisch heißt das: Prüfen Sie bei Wechseldruckmatratzen täglich, ob die Pumpe läuft und das Kabel sicher liegt. Achten Sie bei Bettseitenteilen auf ausreichende Höhe über der Matratze. Melden Sie Rötungen, die nach dem Entlasten nicht verschwinden, sofort der Arztpraxis oder dem Pflegedienst. Unterstützung gibt auch der Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft.
Ein Beispiel: Pflegebett und Matratze aus zwei Töpfen
Eine Frau mit Pflegegrad 4 liegt nach einem Sturz viel im Bett und kann sich kaum selbst drehen. Bei der Begutachtung empfiehlt der Medizinische Dienst ein Pflegebett und ein Hilfsmittel gegen Dekubitus; die Frau stimmt zu.
Das Pflegebett mit normaler Matratze kommt als Leihgabe von der Pflegekasse. Die Wechseldruckmatratze beantragt das Sanitätshaus bei der Krankenkasse; die Frau zahlt 10 Euro zu. Der Pflegedienst legt mit der Tochter fest, wie oft umgelagert wird, und schaut bei jedem Einsatz auf die Haut.
Wann diese Regeln nicht greifen
Im Pflegeheim und im Krankenhaus stellt die Einrichtung druckentlastende Systeme; der Expertenstandard verlangt, dass sie dort unverzüglich zugänglich sind. Privat Versicherte richten sich nach ihrem Vertrag. Wer ohne Verordnung im Handel kauft, bekommt das Geld in der Regel nicht erstattet. Kassen regeln Einzelheiten unterschiedlich; ein Beispiel ist der Ratgeber zum BARMER-Hilfsmittelkatalog.
Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband), siehe Widerspruch.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse eine Antidekubitusmatratze?
Nein. Matratzen zur Dekubitusprophylaxe sind Hilfsmittel der Krankenkasse. Die Pflegekasse zahlt nur die normale Matratze zum Pflegebett.
Brauche ich ein Rezept?
Ja, eine ärztliche Verordnung, es sei denn, der Medizinische Dienst hat das Hilfsmittel im Pflegegutachten empfohlen und Sie haben zugestimmt.
Was ist der Unterschied zwischen Weichlagerung und Wechseldruck?
Weichlagerung verteilt den Druck auf eine größere Fläche. Wechseldruck entlastet Hautbereiche abwechselnd mit Luftkammern und einer Pumpe.
Ersetzt die Matratze das Umlagern?
Nein. Sie unterstützt, ersetzt aber nicht die Bewegung und die Lagewechsel, die mit Pflegedienst oder Arztpraxis abgesprochen sind.
Zusammenfassung
Antidekubitusmatratzen verteilen oder wechseln den Druck und gehören zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Sie bekommen sie mit Verordnung oder über eine Empfehlung im Pflegegutachten und zahlen höchstens 10 Euro zu. Welche Art passt, wird individuell entschieden, und Bewegung bleibt das Wichtigste. Mehr zu Kassen und Zuzahlungen auf der Seite Hilfsmittel, mehr zur Pflege im Alltag im Bereich Pflegewissen.
Quellen
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus, Fortschreibung vom 19.02.2024 (Definition, Produktuntergruppen 11.29.01 bis 11.29.13), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 50, Fortschreibung vom 03.12.2024 (Leistungsrechtliche Hinweise: Matratze zur Dekubitusprophylaxe), abgerufen am 18.10.2026
- Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung 2017 (Auszug), abgerufen am 18.10.2026
- § 33 SGB V, Hilfsmittel, abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23 (§ 61 Satz 1 SGB V neu: mindestens 7,50, höchstens 15 Euro) und Art. 8 Abs. 2 (Inkrafttreten 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- § 18b SGB XI, Gutachten und Empfehlungen (Abs. 3), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Stand 02.04.2026 (§ 40, Ziffer 1.5), abgerufen am 18.10.2026
- BARMER, Hilfsmittel A bis Z: Antidekubitus-Matratze (letzte Aktualisierung 08.09.2026), abgerufen am 18.10.2026
- § 13 SGB V, Entscheidungsfristen (Abs. 3a, Satz 9 Verweis auf SGB IX), abgerufen am 18.10.2026
- § 14 SGB IX (Abs. 2 Entscheidungsfristen) und § 18 SGB IX (Zwei-Monats-Frist, Genehmigungsfiktion), abgerufen am 18.10.2026
- BSG, Urteil vom 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R (Hilfsmittel zur Vorbeugung vor oder zum Ausgleich einer Behinderung sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 13 Abs. 3a Satz 9 SGB V), abgerufen am 18.10.2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen gemäß § 17a Abs. 1 SGB XI vom 06.07.2026, in Kraft 01.09.2026 (Anhang III), abgerufen am 18.10.2026





