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Ratgeber

Weich­la­ge­rungs­ma­tratze: Einsatz, Unter­schiede und Kosten­über­nahme

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Eine Weichlagerungsmatratze verteilt das Körpergewicht auf eine größere Fläche und senkt so den Druck auf gefährdete Stellen. Sie besteht meist aus speziellem Schaumstoff, teils mit Gel- oder Luftzellen, verlagert den Druck aber nicht abwechselnd wie eine Wechseldruckmatratze und gehört zu den Hilfsmitteln gegen Dekubitus. Mit ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse; Sie zahlen 10 Prozent zu, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (Stand 18.10.2026).

Wenn ein Mensch viel liegt, fragt der Pflegedienst oder die Hausärztin oft nach einer speziellen Matratze. Im Sanitätshaus fallen dann Begriffe wie Weichlagerung, Wechseldruck und Auflage. Dieser Ratgeber gehört zum Bereich Pflegewissen und erklärt, was eine Weichlagerungsmatratze leistet, wo ihre Grenzen liegen und wie Sie sie bekommen. Einen Überblick über alle Hilfsmittel gibt die Seite Hilfsmittel.

Was ist eine Weichlagerungsmatratze?

Eine Weichlagerungsmatratze ist eine Matratze, in die der Körper tiefer einsinkt als in eine normale. Dadurch liegt er auf einer größeren Fläche auf, und der Druck auf Knochenvorsprünge wie Steiß, Hüfte und Fersen sinkt. Fachleute sprechen von einem statischen oder reaktiven System: Die Matratze reagiert auf das Gewicht, verändert den Druck aber nicht von selbst.

Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet Produkte aus Weichlagerungsmaterialien wie Schaumstoff, Produkte mit Gel- oder Fluidanteilen und Produkte mit Luftzellen, die je nach Bauart von einem Gerät befüllt werden oder sich über Ventile selbst einstellen; dazu kommen Kombinationen. Es gibt sie als vollständige Matratze für das Pflegebett und als Auflage, die auf eine vorhandene Matratze gelegt wird. Für den Rollstuhl oder Sessel gibt es entsprechende Sitzkissen.

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung stehen solche Produkte in der Produktgruppe 11 "Hilfsmittel gegen Dekubitus", unter anderem als "Weichlagerungsmatratzen" (Produktuntergruppe 11.29.05).

Was ist der Unterschied zur Wechseldruckmatratze?

Eine Wechseldruckmatratze arbeitet aktiv: Eine Pumpe füllt abwechselnd einzelne Luftkammern und lässt sie wieder ab, sodass sich die Auflagepunkte ständig verlagern. Eine Weichlagerungsmatratze verteilt den Druck dagegen passiv über eine größere Fläche.

MerkmalWeichlagerungWechseldruck
PrinzipDruck verteilen durch EinsinkenDruck abwechselnd entlasten
Technikmeist Schaumstoff, teils mit Gel- oder LuftzellenLuftkammern, die ein Steuergerät abwechselnd befüllt und entlüftet
Strombei Schaumstoff nicht nötignötig, das Steuergerät läuft dauerhaft
GeräuschkeinesPumpengeräusch möglich
Mögliche Nachteile bei dauerhafter Nutzungsehr weiche Lagerung kann das Körpergefühl und spontane Bewegungen verringernSpastiken und Schmerzen können sich verstärken
Einordnung im HilfsmittelverzeichnisProduktgruppe 11, Weichlagerungsmatratzen (11.29.05, 11.29.12)Produktgruppe 11, Matratzen zur intermittierenden Entlastung (11.29.08)

Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 11, Fortschreibung vom 19.02.2024 (Wirkprinzipien, Produktuntergruppen, Hinweise zu dauernder Weichlagerung und Wechseldruck); Cochrane-Review CD013622 (07.05.2021). Zeile Geräusch: redaktionelle Einordnung. Stand: 18.10.2026.

Welches System besser schützt, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Cochrane-Review von 2021 fand Hinweise, dass luftgefüllte Systeme mit konstantem Druck Druckgeschwüren möglicherweise besser vorbeugen als Schaumstoffmatratzen; die Vertrauenswürdigkeit der Ergebnisse war aber gering bis eingeschränkt. Der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe schreibt kein bestimmtes System vor, sondern verlangt, dass Weichlagerungs- und Wechseldrucksysteme je nach Risiko unverzüglich verfügbar sind.

Für wen ist eine Weichlagerungsmatratze geeignet?

Eine Weichlagerungsmatratze kommt infrage, wenn ein Mensch wegen eingeschränkter Beweglichkeit ein erhöhtes Risiko für Druckgeschwüre hat und Bewegung allein nicht ausreicht. Welches Hilfsmittel passt, entscheidet die Ärztin, meist gemeinsam mit dem Pflegedienst und nach einer Einschätzung des Risikos. Dabei spielen Gewicht, Hautzustand, Schmerzen, die Fähigkeit, sich selbst zu bewegen, und eine bereits bestehende Wunde eine Rolle.

Wichtig ist: Die Matratze ist eine Ergänzung, kein Ersatz. Der Expertenstandard setzt an erster Stelle auf die Förderung der Eigenbewegung und einen individuellen Plan für Positionswechsel. Druckverteilende Hilfsmittel kommen zusätzlich hinzu, wenn der Zustand es erfordert. Auch auf einer Weichlagerungsmatratze müssen gefährdete Stellen regelmäßig kontrolliert und entlastet werden.

Wie bekommen Sie eine Weichlagerungsmatratze?

Weichlagerungsmatratzen sind Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V). So läuft die Versorgung in der Regel:

  1. Verordnung: Die Ärztin stellt ein Rezept aus, mit Diagnose und Begründung, etwa erhöhtes Dekubitusrisiko oder bestehender Dekubitus.
  2. Sanitätshaus: Sie reichen das Rezept bei einem Sanitätshaus oder Versorger ein, der mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag hat. Fragen Sie die Kasse, welche Vertragspartner es gibt.
  3. Genehmigung: Je nach Kasse und Produkt holt das Sanitätshaus vorher die Genehmigung ein.
  4. Lieferung und Einweisung: Das Sanitätshaus liefert, passt die Matratze an das Bett an und erklärt die Handhabung.

Viele Matratzen werden von der Kasse als Wiedereinsatz bereitgestellt. Das heißt, sie gehören der Kasse, werden nach Gebrauch aufbereitet und an andere Versicherte weitergegeben. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V); ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro, so beschlossen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Wie Kassen ihre Hilfsmittel regeln, zeigt zum Beispiel der Ratgeber Barmer Hilfsmittelkatalog.

Und das Pflegebett?

Das Pflegebett selbst ist ein Pflegehilfsmittel der Pflegekasse, ab Pflegegrad 1, meist leihweise. Für das Pflegebett gilt als Hilfsmittel mit doppelter Funktion die Zuzahlungsregel der Krankenkasse, auch wenn Sie es leihweise erhalten (§ 40 Abs. 5 Satz 7 SGB XI, § 33 Abs. 8 SGB V); einige Kassen verlangen bei Leihbetten trotzdem nichts, fragen Sie Ihre Kasse. Die Matratze gegen Dekubitus beantragen Sie dagegen bei der Krankenkasse. Dient ein Hilfsmittel beiden Zwecken, entscheidet die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, und rechnet intern ab (§ 40 Abs. 5 SGB XI).

Achten Sie darauf, dass Matratze und Bett zusammenpassen. Eine dicke Auflage auf der vorhandenen Matratze erhöht die Liegefläche; dann kann ein Seitengitter zu niedrig werden oder das Aufstehen schwerer fallen. Klären Sie das bei der Lieferung mit dem Sanitätshaus. Mehr zu Pflegebett und Verbrauchsmaterial auf der Seite Pflegehilfsmittel.

Worauf achten Sie im Alltag?

Damit die Matratze wirkt, sollte möglichst wenig zwischen Körper und Matratze liegen. Diese Punkte helfen:

  • Den mitgelieferten Bezug verwenden und nur ein glattes Laken ohne Falten darüber legen.
  • Inkontinenzunterlagen und zusätzliche Decken unter dem Körper so sparsam wie möglich einsetzen, weil sie die Druckverteilung beeinträchtigen können.
  • Die Herstellerangaben zur Pflege des Bezugs und zum zulässigen Körpergewicht beachten.
  • Die Haut weiterhin regelmäßig ansehen, besonders an Steiß, Fersen und Hüften.
  • Den Positionswechsel nach Plan fortsetzen, auch wenn die Matratze schützt.

Fällt Ihnen auf, dass Ihr Angehöriger tief durchsinkt und den Lattenrost spürt, oder entsteht trotz Matratze eine Rötung, die nicht verblasst, informieren Sie das Sanitätshaus und die Arztpraxis.

Ein Beispiel: Matratze nach dem Schlaganfall

Eine Frau mit Pflegegrad 3 ist nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und kann sich im Bett kaum selbst drehen. Der Pflegedienst schätzt ihr Risiko für Druckgeschwüre als erhöht ein. Die Hausärztin verordnet eine Weichlagerungsmatratze für das Pflegebett, das die Pflegekasse bereits leihweise gestellt hat.

Das Sanitätshaus liefert die Matratze wenige Tage später als Wiedereinsatz und zeigt dem Ehemann, wie der Bezug gewechselt wird. Die Frau zahlt 2026 höchstens 10 Euro zu. Der Pflegedienst lagert sie weiterhin nach einem festgelegten Plan um. Mehr zur Pflege nach einem Schlaganfall im Ratgeber Pflege nach Schlaganfall.

Wann eine Weichlagerungsmatratze nicht reicht

Eine Weichlagerungsmatratze ersetzt keine Bewegung und keine Behandlung; wie man Druckgeschwüren vorbeugt, erklären die Ratgeber Dekubitus und Bettlägerigkeit. Besteht bereits ein tieferes Druckgeschwür oder ist das Risiko sehr hoch, kann die Ärztin ein anderes System verordnen, etwa eine Wechseldruckmatratze; alle Systeme im Überblick zeigt der Ratgeber Antidekubitusmatratze. Und eine Matratze aus dem Möbelhaus, auch wenn sie als "orthopädisch" beworben wird, ist kein Hilfsmittel gegen Dekubitus; die Kasse erstattet sie nicht.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Weichlagerungsmatratze?
Ja, wenn die Ärztin sie verordnet, weil ein erhöhtes Risiko für Druckgeschwüre oder ein Dekubitus besteht. Sie zahlen 10 Prozent zu, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.

Weichlagerung oder Wechseldruck: Was ist besser?
Das hängt vom Risiko und vom Zustand ab. Die Studienlage erlaubt keine pauschale Antwort; die Ärztin entscheidet gemeinsam mit dem Pflegedienst.

Muss man auf einer Weichlagerungsmatratze noch umlagern?
Ja. Die Matratze ergänzt Bewegung und Positionswechsel, ersetzt sie aber nicht.

Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein. Die Matratze ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse und hängt nicht vom Pflegegrad ab. Für das Pflegebett der Pflegekasse brauchen Sie mindestens Pflegegrad 1.

Gehört die Matratze mir?
Oft nicht. Viele Kassen stellen sie als Wiedereinsatz bereit; nach Ende der Nutzung holt das Sanitätshaus sie ab.

Zusammenfassung

Eine Weichlagerungsmatratze verteilt den Druck durch Einsinken auf eine größere Fläche, anders als eine Wechseldruckmatratze, die ihn mit Luftkammern abwechselnd verlagert. Welches System passt, entscheidet die Ärztin nach dem Risiko; die Studienlage lässt keine pauschale Empfehlung zu. Auf Verordnung zahlt die Krankenkasse, 2026 mit 5 bis 10 Euro Zuzahlung, ab 2027 mit 7,50 bis 15 Euro, und oft als Wiedereinsatz. Die Matratze ergänzt Bewegung, Umlagern und Hautkontrolle, ersetzt sie aber nicht. Mehr Grundwissen im Bereich Pflegewissen, alles zu Anträgen auf der Seite Hilfsmittel.

Quellen

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