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Ratgeber Betreuung zu Hause

Bett­lä­ge­rig­keit: Wie Ange­hö­rige pflegen und was die Kassen zahlen

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Bettlägerig ist, wer das Bett kaum oder gar nicht mehr verlassen kann. Dann drohen Druckgeschwüre, steife Gelenke, Muskelabbau und Thrombosen; Bewegung und Positionswechsel sind deshalb zentral. Einen festen Pflegegrad gibt es nicht, er richtet sich nach den Punkten der Begutachtung. Ein Pflegebett stellt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 meist leihweise; es gilt auch bei Leihe die Zuzahlungsregel der Krankenkasse, höchstens 10 Euro; einige Kassen verzichten bei Leihbetten darauf (Stand 18.10.2026).

Manchmal kommt es plötzlich, nach einem Sturz oder einem Schlaganfall. Manchmal schleichend, weil die Kraft jeden Monat etwas weniger wird. Wer einen bettlägerigen Menschen zu Hause pflegt, übernimmt viel Verantwortung und braucht Wissen, Hilfsmittel und Entlastung. Dieser Ratgeber gehört zum Bereich Pflegewissen.

Was bedeutet Bettlägerigkeit?

Bettlägerigkeit ist keine Diagnose, sondern beschreibt einen Zustand: Ein Mensch verbringt den größten Teil des Tages im Bett und kann es nicht mehr ohne Hilfe verlassen. Oft beginnt das mit einer Phase, in der jemand zwar noch aufsteht, aber nur noch vom Bett zum Sessel und zurück.

Häufige Auslöser sind ein Bruch, etwa des Oberschenkelhalses, ein Schlaganfall, eine schwere Herz- oder Lungenerkrankung, eine fortgeschrittene Demenz oder eine lange Krankheit mit Muskelabbau. Auch in der letzten Lebensphase sind viele Menschen bettlägerig.

Wichtig ist der Blick nach vorn: Bettlägerigkeit ist nicht immer endgültig. Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt lässt sich mit Krankengymnastik und täglicher Bewegung oft wieder etwas Selbstständigkeit gewinnen. Fragen Sie die Ärztin, ob eine Reha oder Physiotherapie infrage kommt. Mehr dazu in den Ratgebern Pflege nach Oberschenkelhalsbruch und Pflege nach Schlaganfall.

Welche Folgen drohen und woran erkennen Sie Warnzeichen?

Wer viel liegt, bewegt sich wenig, und das hat Folgen für Haut, Muskeln, Gelenke, Kreislauf und Lunge. Die folgende Übersicht hilft, Warnzeichen früh zu erkennen.

Mögliche FolgeWoran Sie es merken könnenWas Sie tun
Druckgeschwür (Dekubitus)Rötung an Steiß, Fersen, Hüfte oder Hinterkopf, die beim leichten Drücken nicht verblasst; Blase oder offene StelleStelle sofort entlasten, Pflegedienst oder Arztpraxis informieren
MuskelabbauKraft lässt deutlich nach, Aufsetzen gelingt nicht mehrEigenbewegung fördern, Physiotherapie ansprechen
Versteifte GelenkeArm oder Bein lässt sich schwerer bewegen oder streckentäglich bewegen, ärztlich abklären lassen
Thromboseein Bein ist geschwollen, warm, gerötet oder schmerztzeitnah ärztlich abklären; bei plötzlicher Atemnot oder Brustschmerz Notruf 112
LungenentzündungHusten, Fieber, Atemnot; bei Älteren oft schleichend oder mit neuer Verwirrtheitärztlich abklären lassen; bei schwerer Atemnot Notruf 112
FlüssigkeitsmangelVerwirrtheit, Schwindel, trockene Schleimhäute, wenig Urinregelmäßig Getränke anbieten, bei Verwirrtheit rasch ärztlich
Verstopfungseltener, harter Stuhlgang, Unwohlseinin der Arztpraxis ansprechen

Quelle: gesund.bund.de, Druckgeschwür (Stand 23.01.2023) und Tiefe Venenthrombose; IQWiG, Flüssigkeitsmangel (18.10.2023) und Lungenentzündung (15.10.2025); ICD-10-GM 2026, L89.0. Zeilen Muskelabbau, Gelenke und Verstopfung: allgemeine pflegerische Hinweise. Stand: 18.10.2026.

Ein kurzer Blick auf die Haut gehört deshalb zu jeder Pflegerunde. Plötzliche Veränderungen, etwa neue Verwirrtheit, Fieber oder Atemnot, sollten Sie nie abwarten. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, im Notfall den Rettungsdienst unter 112.

Wie lagern und bewegen Sie einen bettlägerigen Menschen?

Am wichtigsten ist, dass sich der Mensch so viel wie möglich selbst bewegt. Der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege setzt deshalb auf die Förderung der Eigenbewegung. Reicht sie nicht aus, braucht es einen individuellen Plan, wann und wie die Position gewechselt wird.

Feste Zeiten für alle gibt es nicht. Wie oft umgelagert werden muss, hängt vom Hautzustand, vom Gewicht, von Schmerzen und von der Beweglichkeit ab. Legen Sie das mit dem Pflegedienst oder der Hausarztpraxis fest und schreiben Sie es auf.

Diese Grundregeln helfen im Alltag:

  1. Mitmachen lassen: Bitten Sie Ihren Angehörigen, sich festzuhalten, ein Bein anzuwinkeln oder den Kopf zu heben. Jede eigene Bewegung erhält Kraft.
  2. Kleine Wechsel zählen: Schon das leichte Verschieben von Becken oder Schulter entlastet gefährdete Stellen.
  3. Nicht ziehen, nicht schieben: Reibung schadet der Haut. Ein Gleittuch oder eine zweite Person hilft beim Hochrutschen im Bett.
  4. Fersen freilegen: Ein Kissen unter den Unterschenkeln kann die Fersen entlasten; fragen Sie den Pflegedienst nach der richtigen Lage.
  5. Sitzen ermöglichen: Wer noch sitzen kann, sollte zeitweise aufrecht im Bett oder im Stuhl sitzen, wenn die Ärztin nichts dagegen hat.
  6. Den eigenen Rücken schonen: Bett auf Arbeitshöhe fahren, nah am Körper arbeiten, nicht aus dem Rücken heben.

Wie man Lagern und Umsetzen richtig macht, lernen Angehörige in einem unentgeltlichen Pflegekurs der Pflegekasse, auf Wunsch auch zu Hause (§ 45 SGB XI). Mehr zu Druckgeschwüren erklären die Ratgeber Dekubitus und Dekubitusprophylaxe, zum Aufrichten der Ratgeber Aufstehhilfe fürs Bett.

Worauf kommt es bei Körperpflege, Essen und Trinken an?

Körperpflege im Bett ist auch Hautkontrolle. Waschen Sie die Haut sanft, trocknen Sie sie gut ab, besonders in Hautfalten, und cremen Sie trockene Haut ein. Bei Inkontinenz schützt ein rechtzeitiger Wechsel der Vorlagen die Haut vor Feuchtigkeit.

Essen und Trinken sind schwieriger, wenn man liegt. Setzen Sie Ihren Angehörigen zum Essen so aufrecht wie möglich hin und lassen Sie ihn danach noch eine Weile sitzen. Stellen Sie Getränke in Reichweite und bieten Sie regelmäßig etwas an, denn ältere Menschen spüren Durst oft weniger.

Hustet Ihr Angehöriger häufig beim Essen oder Trinken, klingt die Stimme danach gurgelnd oder verschluckt er sich oft, sprechen Sie das ärztlich an. Das kann auf eine Schluckstörung hinweisen, bei der Speisereste in die Lunge gelangen und eine Lungenentzündung auslösen können. Wie Sie einen Flüssigkeitsmangel erkennen, erklärt der Ratgeber Dehydration im Alter.

Welchen Pflegegrad bekommt man bei Bettlägerigkeit?

Bei Bettlägerigkeit gibt es keinen festen Pflegegrad. Der Medizinische Dienst bewertet in sechs Bereichen, wie selbstständig jemand noch ist, und vergibt Punkte. Für bettlägerige Menschen sind vor allem die Mobilität mit Kriterien wie "Positionswechsel im Bett" und "Halten einer stabilen Sitzposition" und die Selbstversorgung wichtig, die mit 40 Prozent am stärksten zählt.

Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5 (§ 15 SGB XI). Wer vollständig auf Hilfe angewiesen ist, erreicht häufig hohe Punktzahlen; entscheidend ist aber immer das Gutachten. Hat sich der Zustand verschlechtert, können Sie eine Höherstufung beantragen.

Eine Besonderheit regelt § 15 Abs. 4 SGB XI: Bei besonderen Bedarfskonstellationen kann Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten vergeben werden. Die Begutachtungs-Richtlinien nennen dafür bisher nur einen Fall: die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion, die sich nicht durch Hilfsmittel ausgleichen lässt (so auch Bundessozialgericht, Urteil vom Februar 2024, B 3 P 1/22 R). Bettlägerigkeit allein reicht dafür nicht.

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen, sollen für Anträge ab 01.01.2027 höhere Schwellen gelten: Pflegegrad 1 ab 15, Pflegegrad 2 ab 30 und Pflegegrad 3 ab 50 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI-E). Auch die Punktbereiche unter anderem in den Modulen Mobilität und Selbstversorgung sollen strenger werden (Anlage 2 zu § 15 SGB XI-E). Für Anträge bis 31.12.2026 gilt das heutige Recht, und ein bestehender Pflegegrad soll nicht allein wegen der neuen Werte verloren gehen (§ 142b Abs. 1 und 2 SGB XI-E). Mehr auf der Seite Pflegereform 2027.

Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner. Halten Sie vor der Begutachtung ein bis zwei Wochen lang fest, wobei Sie helfen, auch nachts; eine Vorlage bietet der Ratgeber Pflegetagebuch. Alles zum Antrag auf der Seite Pflegegrad.

Welche Hilfsmittel helfen und wer zahlt sie?

Die Pflege im Bett wird mit den richtigen Hilfsmitteln deutlich leichter und sicherer. Wer zahlt, hängt davon ab, wofür das Hilfsmittel gedacht ist.

  • [Pflegebett](/magazin/ratgeber/pflegebett): Es lässt sich in der Höhe verstellen und das Kopfteil aufrichten. Die Pflegekasse stellt es ab Pflegegrad 1 als technisches Pflegehilfsmittel bereit, vorrangig leihweise. Für das Pflegebett gilt als Hilfsmittel mit doppelter Funktion die Zuzahlungsregel der Krankenkasse, auch wenn Sie es leihweise erhalten (§ 40 Abs. 5 Satz 7 SGB XI, § 33 Abs. 8 SGB V); einige Kassen verlangen bei Leihbetten trotzdem nichts, fragen Sie Ihre Kasse. Die Regel der Krankenkasse: 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.
  • Matratzen und Auflagen gegen Druckgeschwüre: Weichlagerungsmatratzen oder Wechseldruckmatratzen, im Überblick im Ratgeber Antidekubitusmatratze, zahlt in der Regel die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung; die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (§ 61 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes).
  • Lagerungshilfen, Gleittücher, Bettgalgen: je nach Produkt Pflegekasse oder Krankenkasse; fragen Sie beim Antrag nach.
  • Verbrauchsmaterial: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen zahlt die Pflegekasse bis 31.12.2026 bis 42 Euro im Monat. Nach dem Regierungsentwurf vom 30.09.2026 soll diese Leistung ab 2027 entfallen (§ 40 Abs. 2 SGB XI-E gestrichen); laut Begründung soll der Betrag in Pflegegeld und Sachleistungsbudget eingerechnet werden, wie das bei Pflegegrad 1 und bei reinem Sachleistungsbezug funktionieren soll, regelt der Entwurf nicht. Beschlossen ist das noch nicht.

Dient ein Hilfsmittel sowohl der Krankenbehandlung als auch der Pflege, entscheidet die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, über das Ganze (§ 40 Abs. 5 SGB XI). Einen Überblick über Anträge, Zuzahlung und Ablehnung gibt die Seite Hilfsmittel, zum Verbrauchsmaterial die Seite Pflegehilfsmittel.

Ein Beispiel: Nach dem Krankenhaus bettlägerig

Eine Frau mit Pflegegrad 2 kommt nach einer Lungenentzündung sehr geschwächt nach Hause und kann das Bett zunächst nicht verlassen. Ihr Sohn bestellt über die Pflegekasse ein Pflegebett, das wenige Tage später geliefert wird. Die Hausärztin verordnet eine Weichlagerungsmatratze und Physiotherapie zu Hause.

Ein Pflegedienst zeigt dem Sohn, wie er seine Mutter im Bett umlagert und wie er die Haut kontrolliert. Er beantragt eine Höherstufung, weil sie nun mehr Hilfe braucht als vorher. Nach einigen Wochen Krankengymnastik kann sie wieder an der Bettkante sitzen; ob sie wieder laufen lernt, ist offen.

Wann Sie Hilfe holen sollten

Die Pflege eines bettlägerigen Menschen ist körperlich schwer und lässt sich auf Dauer kaum allein leisten. Ein ambulanter Pflegedienst kann Körperpflege und Lagerung übernehmen, mit Pflegegrad über die Pflegesachleistung. Entsteht ein Druckgeschwür, kann die Ärztin den Positionswechsel durch den Pflegedienst ab Grad 1 als häusliche Krankenpflege verordnen (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, Nr. 12). Die Krankenkasse zahlt, soweit niemand im Haushalt die Lagerung übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V); Angehörige sollen dafür angeleitet werden. Die Zuzahlung beträgt 2026 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, ab 01.01.2027 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung (§ 61 Satz 3 SGB V); der prozentuale Anteil ist auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt (§ 37 Abs. 5 SGB V). Mehr dazu auf der Seite Ambulante Pflege.

Achten Sie auch auf sich. Rückenschmerzen, Schlafmangel und das Gefühl, nie Pause zu haben, sind Warnzeichen. Hilfen zur Entlastung finden Sie auf der Seite Pflegende Angehörige. Ist der Mensch in der letzten Lebensphase, hilft der Ratgeber Palliativpflege zu Hause.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein bettlägeriger Mensch umgelagert werden?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Der Abstand richtet sich nach Haut, Beweglichkeit und Risiko; legen Sie ihn mit dem Pflegedienst oder der Arztpraxis fest und kontrollieren Sie die Haut regelmäßig.

Bekommt man bei Bettlägerigkeit automatisch Pflegegrad 5?
Nein. Der Pflegegrad richtet sich nach den Punkten der Begutachtung. Bettlägerigkeit führt oft zu vielen Punkten, ein bestimmter Grad ist aber nicht vorgegeben.

Zahlt die Pflegekasse ein Pflegebett?
Ja, ab Pflegegrad 1, wenn es die Pflege erleichtert. Es wird meist leihweise gestellt, dann ohne Zuzahlung; beim Kauf höchstens 25 Euro.

Kann man nach langer Bettlägerigkeit wieder laufen lernen?
Das hängt von der Ursache und vom Zustand ab. Fragen Sie die Ärztin nach Physiotherapie oder Reha; schon das Sitzen an der Bettkante ist ein wichtiger Schritt.

Zusammenfassung

Bettlägerigkeit beschreibt einen Zustand, keine Krankheit, und ist nicht immer endgültig. Die größten Gefahren sind Druckgeschwüre, Muskelabbau, versteifte Gelenke, Thrombosen und Flüssigkeitsmangel; Eigenbewegung, Positionswechsel und tägliche Hautkontrolle beugen vor. Der Pflegegrad richtet sich nach den Punkten der Begutachtung. Pflegebett, Matratzen gegen Druckgeschwüre und ein Pflegedienst machen die Pflege zu Hause leichter.

Mehr Grundwissen im Bereich Pflegewissen.

Quellen

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