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Ratgeber

Dusch­ho­cker für Senioren: Welcher passt und wann die Kasse zahlt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Ein Duschhocker ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse; er steht im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 04. Ist er im Einzelfall nötig, bekommen Sie ihn meist mit ärztlicher Verordnung über ein Sanitätshaus, auch ohne Pflegegrad. Sie zahlen 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro zu. Sie können ihn auch selbst kaufen (Stand: 18.10.2026).

Lange stehen unter der Dusche strengt an, und wer unsicher ist, hält sich an der Duschwand fest. Ein Hocker zum Sitzen kann viel Sicherheit geben. Welche weiteren Lösungen es fürs Bad gibt, vom Haltegriff bis zum Umbau, lesen Sie im Bereich Barrierefrei wohnen.

Duschhocker, Duschstuhl oder Klappsitz: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied liegt in Lehne, Armstützen und Befestigung. Ein Hocker hat keine Rückenlehne, ein Duschstuhl zusätzlich eine Rückenlehne, ein Duschklappsitz wird an der Wand montiert. Das Hilfsmittelverzeichnis führt alle drei in derselben Untergruppe 04.40.03 "Duschhilfen"; Duschhocker und Duschstuhl haben dort immer Armlehnen, vier rutschfeste Füße und eine Sitzhöhe, die sich mindestens zwischen 46 und 53 Zentimetern verstellen lässt. Einfache Hocker ohne Armlehnen sind dort nicht als Duschhocker gelistet.

ArtMerkmalePasst, wenn
Duschhockerohne Rückenlehne, im Verzeichnis mit Armlehnen, höhenverstellbar, vier rutschfeste Füßejemand sicher sitzt und sich beim Aufstehen abstützen kann
Duschstuhlwie der Hocker, zusätzlich mit Rückenlehnejemand Halt im Rücken braucht oder sich beim Aufstehen abstützen muss
Duschsitz an der Wandklappbar, wird fest montiert, spart Platzdie Dusche eng ist oder auch andere die Dusche nutzen
Badewannensitz oder Badewannenbrettliegt auf dem Wannenrand oder hängt in der Wannein der Badewanne geduscht wird

Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 (Fortschreibung vom 15.10.2025), Untergruppen 04.40.02 und 04.40.03; AOK-Leistungsbeschreibung Bade- und Duschhilfen; Einordnung der Redaktion. Stand: 18.10.2026.

Bei einem Duschsitz an der Wand ist die Montage nach dem Vertrag der AOK nicht Teil der Leistung des Sanitätshauses und liegt in Ihrer Verantwortung. In der Mietwohnung klären Sie das Bohren in Fliesen am besten vorher mit dem Vermieter.

Wie viel gibt die Pflegekasse zum Umbau dazu?

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Zahlt die Krankenkasse den Duschhocker?

Ja, wenn er im Einzelfall nötig ist, um eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen (§ 33 SGB V). Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Meist stellt die Hausärztin oder der Hausarzt eine Verordnung aus, mit der Sie zu einem Sanitätshaus gehen, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Gesetzlich ist eine ärztliche Verordnung nur nötig, wenn eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist; verzichtet die Kasse auf eine Genehmigung, darf sie eine Verordnung verlangen (§ 33 Abs. 5a SGB V). In der Praxis ist die Verordnung der übliche Weg.

Sie zahlen die Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als der Hocker kostet (§ 61 SGB V); ab 01.01.2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, beschlossen). Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Möchten Sie eine Ausführung, die über das Notwendige hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten. Einen Überblick über Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gibt der Bereich Hilfsmittel.

Den Hocker können Sie auch ohne Kasse im Sanitätshaus oder Handel kaufen. Das geht schneller, die Kosten tragen Sie dann selbst.

Wird gleichzeitig das Bad umgebaut, bleibt der Anspruch bestehen. Der GKV-Spitzenverband nennt genau dieses Beispiel: Die Pflegekasse bezuschusst den bodengleichen Zugang zur Dusche, die Krankenkasse stellt den Duschsitz. Mehr zum Umbau steht im Ratgeber Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse.

Worauf sollten Sie beim Duschhocker achten?

Ein guter Duschhocker steht fest und passt zur Person und zur Dusche. Diese Checkliste hilft beim Aussuchen:

  • Höhe: Im Sitzen stehen beide Füße flach auf dem Boden, die Knie sind etwa im rechten Winkel. Höhenverstellbare Beine helfen.
  • Standfestigkeit: breite Beinstellung, rutschhemmende Gummifüße, kein Kippeln auf dem Duschboden.
  • Sitzfläche: groß genug, mit Ablauflöchern, damit kein Wasser stehen bleibt; eine Aussparung erleichtert die Intimpflege.
  • Belastbarkeit: Die Angabe des Herstellers muss zum Körpergewicht passen. Das Hilfsmittelverzeichnis verlangt mindestens 100 Kilogramm, im Vertrag der AOK sind Duschhocker bis 130 Kilogramm beschrieben; für mehr Gewicht gibt es Sonderausführungen.
  • Größe: Der Hocker muss in die Dusche passen, ohne dass die Tür oder der Vorhang hängen bleibt.
  • Griffe: Armlehnen am Sitz helfen beim Aufstehen. Braucht jemand zusätzlich Halt im Rücken, ist ein Duschstuhl besser.
  • Pflege: Material, das sich leicht reinigen lässt und nicht rostet.

Wie nutzen Sie den Duschhocker sicher?

Stellen Sie den Hocker so, dass die Armatur im Sitzen gut erreichbar ist und der Duschkopf in einer Halterung oder in der Hand bleibt. Prüfen Sie vor jedem Duschen, ob alle Füße fest auf dem Boden stehen. Setzen Sie sich, bevor Sie das Wasser aufdrehen, und stehen Sie erst auf, wenn der Boden nicht mehr seifig ist.

Ein Haltegriff in der Dusche gibt beim Hinsetzen und Aufstehen zusätzlichen Halt. Gegen Ausrutschen hilft eine rutschfeste Duschmatte. Eine Thermostatarmatur hält die Wassertemperatur stabil. Wer beim Aufstehen trotzdem unsicher ist, sollte nicht allein duschen, bis eine bessere Lösung gefunden ist.

Kann ich einen Duschhocker in der Badewanne nutzen?

Besser nicht. Ein Hocker steht auf dem gewölbten, glatten Wannenboden nicht sicher, und der hohe Rand bleibt eine Hürde. Für die Wanne gibt es eigene Hilfsmittel: Badewannensitz und Badewannenbrett (Untergruppe 04.40.02) oder einen Badewannenlift (04.40.01). Auch sie bekommen Sie mit Verordnung über die Krankenkasse.

Wann ein Duschhocker nicht reicht

Ein Hocker hilft nicht, wenn jemand nicht mehr sicher sitzen kann, wenn schon das Hineinsteigen in die Dusche oder Wanne nicht gelingt oder wenn für jedes Umsetzen eine zweite Person nötig ist. Dann kommen ein Duschrollstuhl, eine Duschliege oder ein Umbau zur bodengleichen Dusche in Frage. Angebote für einen Umbau vermittelt die Expertensuche Badumbau.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für einen Duschhocker von der Kasse?
Nein. Der Duschhocker ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Entscheidend ist der Bedarf, nicht der Pflegegrad.

Ist ein Duschhocker ein Pflegehilfsmittel der Pflegekasse?
In der Regel nein. Er steht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse in der Produktgruppe 04. Die Liste der Pflegehilfsmittel finden Sie unter Pflegehilfsmittel-Liste.

Zahlt die Krankenkasse einen Duschklappsitz?
Ja, wenn er im Einzelfall erforderlich ist. Der Duschklappsitz steht im Hilfsmittelverzeichnis als "Duschsitz, an der Wand montiert" (Produktart 04.40.03.0). Er kommt in Frage, wenn jemand in der Dusche nicht sicher stehen, aber stabil sitzen kann. Laut Verzeichnis muss die Sitzfläche einklappbar oder einhängbar sein, mindestens 100 Kilogramm tragen und das Befestigungsmaterial mitgeliefert werden. Sie zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.

Kann ich den Kaufpreis nachträglich bei der Kasse einreichen?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Kasse versorgt über ihre Vertragspartner; wer vorher selbst kauft, bekommt das Geld in der Regel nicht zurück. Ausnahmen gelten, wenn die Kasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder sie zu Unrecht abgelehnt hat (§ 13 Abs. 3 SGB V).

Wie hoch sollte ein Duschhocker sein?
So hoch, dass beide Füße im Sitzen flach auf dem Boden stehen und die Knie etwa im rechten Winkel sind. Höhenverstellbare Modelle lassen sich anpassen.

Zusammenfassung

Ein Duschhocker gibt Sicherheit beim Duschen und ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, auch ohne Pflegegrad. Mit Verordnung bekommen Sie ihn über ein Sanitätshaus gegen 5 bis 10 Euro Zuzahlung; selbst kaufen geht schneller, kostet aber Ihr Geld.

Achten Sie auf Höhe, Standfestigkeit und Belastbarkeit; braucht jemand Halt im Rücken, ist ein Duschstuhl besser. In der Badewanne helfen Badewannensitz, Badewannenbrett oder Lift. Weitere Lösungen fürs Bad finden Sie im Bereich Barrierefrei wohnen.

Quellen

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