Wer die Badewanne zur Dusche umbauen will, hat drei Wege: eine bodengleiche Dusche, eine flache Duschwanne am Platz der Wanne oder einen niedrigen Einstieg in die vorhandene Wanne. Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse den Umbau mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen; den Austausch der Wanne gegen eine bodengleiche Dusche nennen die Kassen ausdrücklich (Stand: 18.10.2026).
Der Wannenrand ist für viele ältere Menschen die erste Hürde im Bad. Ob ein Komplettumbau nötig ist oder eine kleinere Lösung reicht, hängt davon ab, was die Person noch kann und was das Bad baulich zulässt. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Barrierefrei wohnen und vergleicht die Varianten, den Zuschuss und den Ablauf.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Wanne zu ersetzen?
Es gibt Umbauten, bei denen die Wanne verschwindet, und Lösungen, bei denen sie bleibt. Die Tabelle stellt sie nebeneinander. Welche passt, entscheidet am Ende die Besichtigung durch einen Fachbetrieb.
| Variante | Was gemacht wird | Baden weiter möglich | Mit Rollator oder Rollstuhl | Zuschuss der Pflegekasse |
|---|---|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche | Wanne raus, Duschplatz auf Höhe des Bodens mit Gefälle zum Abfluss | nein | ja, mit Duschstuhl oder Duschrollstuhl | ausdrücklich als Beispiel genannt |
| Flache Duschwanne am Platz der Wanne | Wanne raus, flache Duschwanne mit niedriger Kante, Wände im Wannenbereich neu verkleidet | nein | mit Rollator meist, mit Rollstuhl oft nicht | möglich, Entscheidung im Einzelfall |
| Einstieg in die vorhandene Wanne | Wannenwand wird ausgeschnitten, eine Tür oder ein niedriger Einstieg eingesetzt | ja, bei Tür | eingeschränkt | vorher mit der Pflegekasse klären |
| Sitzbadewanne oder Badewanne mit Tür | neue, kürzere Wanne, meist mit Tür und Sitz | ja, im Sitzen | eingeschränkt | vorher mit der Pflegekasse klären |
| Hilfsmittel statt Umbau | Badewannensitz, Badewannenbrett, Badewannenlift, mobiler Griff | ja oder im Sitzen duschen | eingeschränkt | nein, aber Krankenkasse |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zum SGB XI, Stand 02.04.2026, § 40 Ziffer 2.2; Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 (15.10.2025); Einordnung der Varianten durch die Redaktion. Stand: 18.10.2026.
Im Handel heißen manche dieser Lösungen anders. "Badewanne für die Dusche" meint oft eine Duschbadewanne mit breiter Stehfläche zum Duschen; der Einstieg bleibt dabei hoch. "Badewanneneinsatz" ist im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen eine Badeliege, die in die Wanne gelegt wird, kein Umbau.
Wann lohnt sich eine bodengleiche Dusche?
Eine bodengleiche Dusche lohnt sich, wenn absehbar ist, dass Rollator, Duschstuhl oder Rollstuhl nötig werden oder schon nötig sind. Sie ist die einzige der Varianten, die die Norm für barrierefreie Wohnungen, die DIN 18040-2, vollständig erfüllen kann. Die Norm verlangt einen Duschplatz, der höchstens 2 Zentimeter tiefer liegt als der übrige Boden, rutschhemmend ist und mindestens 120 x 120 Zentimeter misst, für Rollstuhlnutzer 150 x 150 Zentimeter.
Wichtig für die Planung: Der Duschplatz darf in die Bewegungsfläche des Bades einbezogen werden, wenn der Übergang bodengleich ist und das Gefälle höchstens 2 Prozent beträgt. So wird ein kleines Bad oft nutzbarer als mit der alten Wanne. Die Norm empfiehlt außerdem, im Duschbereich später wieder eine Badewanne aufstellen zu können.
Für den Umbau im Bestand ist die Norm ein Maßstab, keine Pflicht. Die Pflegekassen schreiben selbst, dass in älteren Gebäuden oft nur ein barrierearmes Bad erreichbar ist. Maße und Ausstattung im Einzelnen erklärt der Ratgeber Barrierefreie Dusche.
Wann reicht eine kleinere Lösung?
Eine flache Duschwanne oder ein Wanneneinstieg kann reichen, wenn die Person noch sicher steht und vor allem der hohe Rand das Problem ist. Ob eine bodengleiche Dusche überhaupt möglich ist, hängt vom Boden ab: Der Abfluss braucht Gefälle, und dafür muss der Fachbetrieb unter dem Boden genug Höhe finden. Fehlt sie, bleibt oft nur eine flache Wanne mit kleiner Kante.
Ein Einstieg in die vorhandene Wanne, also eine eingesetzte Tür oder ein Ausschnitt mit niedriger Schwelle, erhält die Wanne. Das passt für Menschen, die weiter baden möchten. Bei einer Wannentür gilt: Sie lässt sich erst öffnen, wenn das Wasser abgelaufen ist.
Sitzbadewannen sind kürzer und tiefer als normale Wannen, man sitzt darin aufrecht. Sie haben meist eine Tür und einen eingebauten Sitz und brauchen weniger Platz. Ob die Pflegekasse eine Badewanne mit Tür bezuschusst, entscheidet sie im Einzelfall; klären Sie das vor dem Kauf.
Reicht schon ein Hilfsmittel, ist kein Umbau nötig. Die Pflegekassen prüfen ausdrücklich, ob einfachere Lösungen wie Hilfsmittel in Betracht kommen. Badewannensitz, Badewannenbrett und Badewannenlift zahlt die Krankenkasse; mehr dazu im Bereich Hilfsmittel.
Was zahlt die Pflegekasse für den Umbau?
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, wenn ein Pflegegrad vorliegt, auch bei Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Den Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche nennt das Rundschreiben der Pflegekassen ausdrücklich als Beispiel. Voraussetzung ist, dass der Umbau im Einzelfall die Pflege zu Hause ermöglicht, erheblich erleichtert oder mehr Selbstständigkeit bringt.
Der Zuschuss deckt Material, Arbeitslohn und Gebühren, begrenzt auf die tatsächlichen Kosten. Alles, was zum selben Zeitpunkt nötig ist, zählt als eine Maßnahme, auch wenn Dusche, Griffe und eine breitere Tür zusammen umgebaut werden. Ändert sich die Pflegesituation später, ist ein neuer Zuschuss möglich.
Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag, bevor die Arbeiten beginnen; so empfehlen es die Pflegekassen in ihrem Rundschreiben. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, innerhalb von fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt ist; teilt sie nicht rechtzeitig schriftlich einen Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Eine Vorlage bietet das Antrag-Muster zur Wohnumfeldverbesserung, die Einzelheiten erklärt der Ratgeber zum Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse.
Rechenbeispiel für Paare: Leben zwei Menschen mit Pflegegrad in der Wohnung und hilft der Umbau beiden, kann die Pflegekasse je Person bis zu 4.180 Euro zahlen, zusammen bis zu 8.360 Euro. Kostet der Umbau laut Angebot weniger, zahlt die Kasse nur die tatsächlichen Kosten. Für mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung liegt die Obergrenze bei 16.720 Euro je Maßnahme. Ihren Eigenanteil rechnet der Badumbau-Zuschuss-Rechner aus.
Welche weiteren Geldquellen gibt es?
Der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung nimmt keine Anträge mehr an, die Mittel sind ausgeschöpft; eine neue Antragsrunde nennt die KfW nur für den Fall, dass 2027 wieder Bundesmittel bereitstehen (KfW-Programmseite, abgerufen 18.10.2026). Verfügbar ist der KfW-Kredit 159 für altersgerechtes Umbauen. Mit dem Zuschuss der Pflegekasse lässt er sich nicht für denselben Teil des Umbaus nutzen, für andere Teile mit getrennter Rechnung schon. Programme der Länder und Kommunen finden Sie im Ratgeber KfW und Landesprogramme.
Nach dem Regierungsentwurf der Pflegereform 2027 vom 30.09.2026 soll der Zuschuss der Pflegekasse unverändert bleiben. Neu wäre, dass eine Abtretung des Zuschusses an den Handwerksbetrieb erst wirksam wird, wenn Sie sie der Pflegekasse anzeigen (§ 35b SGB XI im Entwurf). Der Entwurf ist noch nicht beschlossen; mehr im Bereich Pflegereform 2027.
Was gilt in der Mietwohnung?
In der Mietwohnung brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Sie haben aber einen Anspruch darauf, wenn der Umbau dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient (§ 554 BGB). Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Er kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen.
Holen Sie die Erlaubnis schriftlich ein und klären Sie dabei, ob Sie beim Auszug zurückbauen müssen. Die Pflegekasse weist darauf hin, dass Sie mietrechtliche Fragen selbst regeln müssen.
Schritt für Schritt zum Umbau
- Klären Sie, was im Bad nicht mehr gelingt und was in den nächsten Jahren wahrscheinlich nötig wird, etwa Rollator oder Duschstuhl.
- Überbrücken Sie die Zeit bis zum Umbau mit einem Hilfsmittel, zum Beispiel einem Badewannenbrett von der Krankenkasse.
- Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb vor Ort beraten und ein Angebot mit Einzelpositionen machen. Fragen Sie nach, ob eine bodengleiche Dusche baulich möglich ist.
- Holen Sie in der Mietwohnung die schriftliche Erlaubnis des Vermieters ein.
- Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse mit dem Kostenvoranschlag. Einen Duschstuhl für die neue Dusche beantragen Sie getrennt mit ärztlicher Verordnung bei der Krankenkasse.
- Erteilen Sie den Auftrag erst nach der Zusage der Pflegekasse und reichen Sie danach die Rechnung ein.
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Ein Beispiel: Ehepaar mit zwei Pflegegraden
Eine Frau mit Pflegegrad 2 und ihr Mann mit Pflegegrad 1 leben in einer Mietwohnung im Erdgeschoss. Beide kommen nicht mehr sicher über den Wannenrand; der Mann nutzt zu Hause einen Rollator. Bis zum Umbau stellt die Krankenkasse auf Verordnung ein Badewannenbrett, die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 höchstens 15 Euro.
Der Fachbetrieb stellt fest, dass unter dem Boden genug Höhe für eine bodengleiche Dusche ist. Der Vermieter stimmt schriftlich zu. Weil der Umbau beiden hilft, beantragt das Paar den Zuschuss für beide; die Pflegekasse kann zusammen bis zu 8.360 Euro bewilligen. Einen Duschstuhl für die neue Dusche kann auf Verordnung wieder die Krankenkasse übernehmen; das schließt der Zuschuss der Pflegekasse nicht aus.
Wann die Regeln nicht greifen
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts; dann bleiben der KfW-Kredit, Landesprogramme und eigene Mittel. Ein Umbau aus rein optischen Gründen, ohne Bezug zur Pflege, wird nicht bezuschusst. Und wer schon einen Zuschuss für ein anderes Umbauvorhaben erhalten hat, bekommt einen neuen nur, wenn sich die Pflegesituation geändert hat; bei gleichbleibender Lage gehören alle nötigen Arbeiten zu einer Maßnahme.
Häufige Fragen
Ist im Alter eine Badewanne oder eine Dusche besser?
Für die meisten Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit ist eine bodengleiche Dusche sicherer, weil der hohe Rand wegfällt und ein Duschstuhl Platz hat. Wer gern badet und noch sicher sitzen kann, kommt oft mit einem Badewannensitz, einem Lift oder einem Wanneneinstieg aus.
Zahlt die Pflegekasse den Umbau von der Wanne zur Dusche?
Ja, mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1, wenn der Umbau die Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit bringt. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Zahlt die Pflegekasse eine Badewanne mit Tür?
Das entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Ausdrücklich genannt ist im Rundschreiben nur der Austausch der Wanne gegen eine bodengleiche Dusche. Fragen Sie vor dem Kauf schriftlich nach.
Muss der Vermieter dem Umbau zustimmen?
Ja, aber Sie haben einen Anspruch auf die Erlaubnis, wenn der Umbau wegen einer Behinderung nötig ist (§ 554 BGB). Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist.
Was kostet es, die Badewanne gegen eine Dusche zu tauschen?
Das hängt vom Bad ab: vom Boden, vom Abfluss, von Fliesen und Leitungen. Verlässliche Preisangaben aus neutraler Quelle gibt es nicht; verbindlich ist der Kostenvoranschlag. Was den Preis bestimmt, zeigt der Ratgeber Kosten für den Badumbau. Mit Pflegegrad zieht die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab.
Zusammenfassung
Die Badewanne lässt sich durch eine bodengleiche Dusche, eine flache Duschwanne oder einen niedrigen Einstieg ersetzen; manchmal reicht ein Hilfsmittel. Die bodengleiche Dusche ist die einzige Variante, die auch mit Rollstuhl funktioniert. Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen, wenn Sie vor Beginn beantragen. Alle Umbauten in der Wohnung und ihre Förderung finden Sie im Bereich Barrierefrei wohnen und im Ratgeber zur Wohnumfeldverbesserung.
Quellen
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Abs. 4), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Stand 02.04.2026 (§ 40, Ziffern 2.2, 4, 5 und 7.1, S. 287 bis 294), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Empfehlungen nach § 78 Abs. 2a SGB XI zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen vom 30.09.2024, abgerufen am 18.10.2026
- DIN 18040-2:2011-09, Abdruck in: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW, Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen, Ausgabe Juni 2023 (Abschnitte 5.5.1, 5.5.2, 5.5.5, 5.5.6), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 04 Bade- und Duschhilfen, Fortschreibung vom 15.10.2025 (Definition, Badewanneneinsätze, Gebrauchsgegenstände), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 23: § 61 SGB V ab 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- § 554 BGB, Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz, abgerufen am 18.10.2026
- KfW, Programmseite Barrierereduzierung Investitionszuschuss 455-B (keine Antragstellung mehr möglich), abgerufen am 18.10.2026
- KfW, Programmseite Altersgerecht Umbauen Kredit 159, abgerufen am 18.10.2026
- KfW, Merkblatt Barrierereduzierung Investitionszuschuss 455-B, Stand 04/2026, abgerufen am 18.10.2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung 30.09.2026 (§ 35b SGB XI-E, S. 39; § 40 Abs. 4 unverändert), abgerufen am 18.10.2026






