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Ratgeber Pflege­grad

Wohn­be­rech­ti­gungs­schein: wer ihn bekommt und wie Sie ihn bean­tragen

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) dürfen Sie eine öffentlich geförderte Sozialwohnung mieten. Sie bekommen ihn bei der Stadt oder dem Kreis, wenn das Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt. Das Bundesgesetz nennt 12.000 Euro für eine und 18.000 Euro für zwei Personen im Jahr; viele Länder setzen höhere Grenzen. Der Schein gilt ein Jahr (Stand 18.10.2026).

Steigende Mieten treffen ältere Menschen mit kleiner Rente besonders, und wer nach einer Pflegebedürftigkeit eine Wohnung ohne Stufen braucht, findet auf dem freien Markt oft nichts Bezahlbares. Geförderte Wohnungen sind dann eine Möglichkeit, aber nur mit Wohnberechtigungsschein. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Rente und Grundsicherung und erklärt, wie das Einkommen berechnet wird, welche Freibeträge es gibt und wie der Antrag läuft.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, dass Ihr Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf. Vermieter dürfen eine solche Sozialwohnung nur an Menschen vergeben, die ihnen vorher den Schein übergeben (§ 27 Abs. 1 WoFG). Der WBS gilt ein Jahr (§ 27 Abs. 2 WoFG); finden Sie bis dahin keine Wohnung, beantragen Sie ihn neu.

Der Schein ist keine Geldleistung und keine Zusage für eine Wohnung. Er öffnet Ihnen nur den Zugang zu geförderten Wohnungen, die Sie selbst suchen müssen, etwa bei kommunalen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften. Im Schein steht, wie groß die Wohnung sein darf und welche Einkommensgrenze Sie einhalten (§ 27 Abs. 3 und 4 WoFG).

Abzugrenzen ist der WBS vom Wohngeld. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, auch für Wohnungen auf dem freien Markt, und wird nach dem Wohngeldgesetz berechnet; was für Ältere gilt, erklärt der Ratgeber Wohngeld für Rentner. Beides kann zusammenkommen: Wer mit WBS eine Sozialwohnung bezieht, kann für diese Wohnung trotzdem Wohngeld beantragen, außer er bezieht Grundsicherung im Alter oder eine andere Leistung, die vom Wohngeld ausschließt (§ 7 Abs. 1 WoGG).

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Antragsberechtigt ist, wer sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält und auf Dauer einen eigenen Haushalt führen kann (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Einkommen des ganzen Haushalts die maßgebliche Grenze nicht überschreitet (§ 27 Abs. 3 WoFG). Zum Haushalt gehören alle, die mit einziehen sollen.

Das Bundesgesetz nennt diese Grenzen für das Jahreseinkommen (§ 9 Abs. 2 WoFG):

HaushaltEinkommensgrenze nach BundesrechtBeispiel Berlin, WBS 140
1 Person12.000 €16.800 €
2 Personen18.000 €25.200 €
jede weitere Personplus 4.100 €plus 5.740 €
je Kind zusätzlichplus 500 €plus 700 €

Quelle: § 9 Abs. 2 WoFG; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin, Wohnberechtigungsschein (abgerufen 18.10.2026). Gemeint ist das Jahreseinkommen nach Abzügen und Freibeträgen, nicht das Bruttoeinkommen. Stand: 18.10.2026.

Die Länder dürfen abweichende Grenzen festlegen (§ 9 Abs. 3 WoFG), und mehrere Länder haben eigene Gesetze zur Wohnraumförderung. Berlin zum Beispiel lässt mit dem "WBS 140" ein Einkommen bis 40 Prozent über der Bundesgrenze zu, für neuere Wohnungen auch bis 60, 80 oder 120 Prozent darüber. Welche Grenze für Sie gilt, sagt Ihnen das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Wie wird das Einkommen für den WBS berechnet?

Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das Gesamteinkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (§ 20 WoFG). Zugrunde gelegt wird das Einkommen, das in den zwölf Monaten ab Antrag zu erwarten ist; die Behörde kann auch vom Einkommen der letzten zwölf Monate ausgehen (§ 22 WoFG). Bei Renten zählt der volle Rentenbetrag, nicht nur der steuerpflichtige Teil (§ 21 Abs. 2 Nr. 1.3 WoFG).

Die Rechnung läuft in drei Schritten:

  1. Einkünfte ermitteln: Bruttoeinnahmen minus Werbungskosten, bei Renten mindestens der Pauschbetrag von 102 Euro im Jahr (§ 9a EStG), bei Arbeitnehmern 1.230 Euro.
  2. Pauschal abziehen: je 10 Prozent, wenn Sie Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, höchstens also 30 Prozent (§ 23 WoFG).
  3. Freibeträge abziehen: 4.500 Euro für jeden schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder von mindestens 80, wenn er häuslich pflegebedürftig ist; 2.100 Euro bei einem Grad der Behinderung unter 80 und häuslicher Pflegebedürftigkeit (§ 24 Abs. 1 WoFG).

Häuslich pflegebedürftig heißt: Es liegt Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vor, also in der Regel ein Pflegegrad, und die Pflege findet zu Hause statt.

Rechenbeispiel: Rentnerin mit und ohne Schwerbehinderung

Eine alleinstehende Frau, 77 Jahre, bezieht eine Altersrente von 1.300 Euro brutto im Monat. Sie zahlt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber keine Einkommensteuer und keine Rentenbeiträge.

Schrittohne Schwerbehinderungmit GdB 80 und Pflegegrad 2
Rente im Jahr15.600,00 €15.600,00 €
minus Werbungskosten-Pauschbetrag15.498,00 €15.498,00 €
minus 10 % für Kranken- und Pflegeversicherung13.948,20 €13.948,20 €
minus Freibetrag § 24 WoFGentfällt9.448,20 €
WBS nach Bundesgrenze (12.000 €)neinja
WBS 140 in Berlin (16.800 €)jaja

Quelle: §§ 21 bis 24 und § 9 Abs. 2 WoFG; § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG; Berliner Einkommensgrenze nach Senatsverwaltung Berlin. Eigene Berechnung, vereinfacht; die Wohnungsämter rechnen im Einzelfall. Stand: 18.10.2026.

Das Beispiel zeigt zweierlei: Der Freibetrag bei Schwerbehinderung kann entscheiden, und ob es reicht, hängt stark vom Bundesland ab.

Zählt Pflegegeld beim WBS als Einkommen?

Pflegegeld, das Sie als pflegebedürftige Person von der Pflegekasse erhalten, gehört nicht zum Jahreseinkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz. Eine Besonderheit gilt für Angehörige, die das Pflegegeld weitergeleitet bekommen: Wohnen sie nicht mit der gepflegten Person zusammen, zählt die Hälfte dieses Pflegegeldes bei ihnen als Einkommen (§ 21 Abs. 2 Nr. 5.6 WoFG). Wer mit der gepflegten Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt, bei dem zählt das weitergeleitete Pflegegeld nach dieser Regel nicht.

Das ist strenger als bei vielen Sozialleistungen, bei denen Pflegegeld gar nicht zählt. Grundsicherung im Alter zählt dagegen beim WBS als Einkommen, soweit sie Regelsatz und Wohnkosten betrifft (§ 21 Abs. 2 Nr. 7.3 WoFG). Wie Pflegegeld bei anderen Leistungen behandelt wird, erklärt der Ratgeber Zählt Pflegegeld als Einkommen.

Wie groß darf die Wohnung sein, und gibt es einen Zusatzraum?

Wie groß die Wohnung sein darf, legen die Länder fest; im Schein wird die Zahl der Räume oder die Wohnfläche eingetragen (§ 27 Abs. 4 WoFG). In Berlin steht zum Beispiel jeder Person grundsätzlich ein Wohnraum zu; Einzelpersonen dürfen auch eine Wohnung mit eineinhalb oder zwei Zimmern bis 50 Quadratmeter beziehen. Andere Länder rechnen nach Quadratmetern je Person.

Von der Größe darf die Behörde abweichen, wenn jemand besondere persönliche Bedürfnisse hat oder ein zusätzlicher Raumbedarf absehbar ist (§ 27 Abs. 4 WoFG). Das kann etwa gelten, wenn wegen einer Behinderung ein Rollstuhl mehr Platz braucht oder ein zusätzlicher Raum gesundheitlich unabdingbar ist. Begründen Sie das im Antrag und legen Sie Nachweise bei, etwa den Schwerbehindertenausweis oder eine ärztliche Bescheinigung.

Für Ältere gibt es teils eigene Regeln. In Berlin können Alleinstehende ab 65 Jahren, die eine Wohnung mit mindestens drei Zimmern freimachen, einen WBS für zwei Zimmer erhalten. Viele Seniorenwohnungen sind öffentlich gefördert; welche Wohnformen es gibt, zeigt der Ratgeber Seniorenwohnung. Woran Sie eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung erkennen, erklärt der Ratgeber Behindertengerechte Wohnung.

Wie beantragen Sie den WBS?

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, meist dem Wohnungsamt oder Bürgeramt; viele Kommunen bieten ihn online an. Zuständig ist in der Regel der Ort, an dem Sie gemeldet sind. Wer in eine andere Stadt ziehen will, fragt dort nach, ob der Schein auch für Zuziehende ausgestellt wird.

Legen Sie bereit:

  • Antragsformular und Einkommenserklärung für alle Haushaltsmitglieder,
  • Rentenbescheid oder aktuelle Rentenanpassungsmitteilung, Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate,
  • Nachweise über Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge,
  • Ausweisdokument, bei Paaren Heirats- oder Partnerschaftsurkunde,
  • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über den Pflegegrad, wenn Sie Freibeträge geltend machen,
  • Begründung und Nachweise, wenn Sie einen zusätzlichen Raum brauchen.

Bezieht ein Angehöriger die Wohnung mit Ihnen, weil er Sie pflegt, gehört er zum Haushalt. Sein Einkommen zählt dann mit, er erhöht aber auch die Einkommensgrenze und die zulässige Wohnungsgröße.

Wann der WBS nicht hilft

Der WBS hilft nur bei geförderten Wohnungen. Auf dem freien Wohnungsmarkt spielt er keine Rolle, und in vielen Städten gibt es weit mehr Berechtigte als freie Sozialwohnungen. Wer dringend eine Wohnung braucht, etwa nach einer Kündigung oder weil die Wohnung wegen einer Behinderung ungeeignet ist, sollte beim Wohnungsamt fragen, ob es einen Dringlichkeitsvermerk oder einen "WBS mit besonderem Wohnbedarf" gibt.

Ist der Umzug nötig, weil sich die Pflegesituation verändert hat, kann die Pflegekasse die Umzugskosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen; mehr im Ratgeber Umzugskosten der Pflegekasse. Oft ist auch ein Umbau der jetzigen Wohnung schneller; einen Überblick gibt die Seite Barrierefrei wohnen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ich den WBS bekomme?
Das hängt von der Behörde ab; eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, dann muss das Amt nicht nachfordern.

Darf ich mit WBS in meiner Wohnung bleiben, wenn mein Einkommen steigt?
Ja, der Mietvertrag bleibt bestehen. Der WBS wird nur beim Einzug geprüft. Je nach Land kann aber eine Ausgleichszahlung verlangt werden, wenn das Einkommen später deutlich über der Grenze liegt; fragen Sie beim Wohnungsamt nach.

Bekomme ich als Rentner mit Grundsicherung einen WBS?
In der Regel ja, weil das Einkommen dann niedrig ist. Das Sozialamt übernimmt aber nur eine angemessene Miete; klären Sie vor dem Umzug, ob die neue Wohnung als angemessen gilt.

Brauche ich für eine Seniorenwohnung immer einen WBS?
Nur, wenn die Wohnung öffentlich gefördert ist. Frei finanzierte Seniorenwohnungen und Seniorenresidenzen vermieten ohne WBS.

Zusammenfassung

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Sozialwohnung und gilt ein Jahr. Erteilt wird er, wenn das Haushaltseinkommen nach Abzügen und Freibeträgen die Grenze einhält: bundesrechtlich 12.000 Euro für eine und 18.000 Euro für zwei Personen, in vielen Ländern mehr. Schwerbehinderte Menschen mit hohem Grad der Behinderung oder mit Pflegegrad erhalten Freibeträge von 2.100 oder 4.500 Euro, und bei besonderem Bedarf kann ein zusätzlicher Raum anerkannt werden. Beantragt wird der Schein beim Wohnungsamt der Stadt oder des Kreises. Weitere Hilfen im Alter finden Sie auf der Seite Rente und Grundsicherung.

Quellen

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