Gehstock, Unterarmgehstützen, Gehgestell und Gehwagen sind Hilfsmittel der Krankenkasse. Auf ärztliche Verordnung zahlt die Kasse sie, wenn Sie beim Gehen oder im Gleichgewicht unsicher sind; Sie zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als der Preis. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht (Stand: 18.10.2026).
Viele sagen Krückstock, gemeint ist meist ein Gehstock. Er ist oft das erste Hilfsmittel, wenn das Gehen unsicher wird. Doch nicht jede Gehhilfe passt zu jeder Einschränkung, und eine falsch eingestellte Gehhilfe hilft wenig. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Hilfsmittel.
Welche Gehhilfen gibt es?
Das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen führt Gehhilfen in der Produktgruppe 10. Es unterscheidet Gehhilfen für drinnen und solche für drinnen und draußen.
| Gehhilfe | Für wen laut Verzeichnis | Wo | Produktart |
|---|---|---|---|
| Handstock aus Holz | Unsicherheit beim Gehen oder im Gleichgewicht, Gehfähigkeit und Koordination ausreichend | drinnen und draußen | 10.50.01.0 |
| Gehstock aus Metall, höhenverstellbar | wie Handstock; zur Erhaltung des Gehens und teilweisen Entlastung | drinnen und draußen | 10.50.01.1 |
| Gehstock mit anatomischem Griff | zusätzlich bei Beschwerden der Hand; der Griff verteilt den Druck | drinnen und draußen | 10.50.01.2 |
| Mehrfußgehhilfe (Gehstock mit drei bis fünf Füßen) | zusätzlich unsicherer Stand; kippt nicht so leicht | drinnen und draußen | 10.50.01.3 |
| Unterarmgehstützen | erhebliche Beeinträchtigung; ein Bein kann teilweise bis ganz entlastet werden | drinnen und draußen | 10.50.02.0 |
| Achselstützen | wie Unterarmgehstützen, wenn Hand und Arm stark eingeschränkt sind; Last über die Achseln, immer paarweise | drinnen und draußen | 10.50.03.0 |
| Gehgestell | Restgehfähigkeit, wenn andere Gehhilfen nicht reichen; wird Schritt für Schritt angehoben | vor allem drinnen | 10.46.01 |
| Gehwagen | wie Gehgestell, aber auf kleinen Rollen | vor allem drinnen | 10.46.02 |
| Rollator | wenn ein Gehstock nicht reicht; mit Bremsen und Sitz | drinnen und draußen | 10.50.04 |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 10 Gehhilfen (Fortschreibung vom 09.12.2022). Stand: 18.10.2026.
Allen Gehhilfen ist eines gemeinsam: Sie entlasten die Beine, belasten dafür Arme und Schultern und vergrößern die Fläche, auf der Sie sich abstützen. Sie erfordern eigene Kraft. Wer gar nicht mehr gehen kann, braucht einen Rollstuhl; mehr dazu im Ratgeber Rollstuhl.
Gehstock, Unterarmgehstütze oder Rollator: was passt?
Welche Gehhilfe passt, hängt davon ab, wie viel Halt Sie brauchen und wo Sie gehen. Als grobe Orientierung, die Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Physiotherapeuten besprechen sollten:
- Etwas unsicher, aber sicher auf den Beinen: Ein Gehstock gibt zusätzlichen Halt, etwa auf unebenem Weg.
- Unsicherer Stand: Eine Mehrfußgehhilfe steht von allein und kippt weniger.
- Ein Bein soll entlastet werden: Unterarmgehstützen tragen einen großen Teil des Gewichts über die Arme.
- Gehen nur kurze Strecken in der Wohnung: Gehgestell oder Gehwagen geben viel Standsicherheit, brauchen aber Platz. Das Verzeichnis weist darauf hin, dass die Wohnung dafür ausreichend geräumig sein muss.
- Ein Gehstock reicht nicht, Wege draußen sollen möglich bleiben: Dann kommt meist ein Rollator in Betracht. Wann ihn die Kasse zahlt, erklärt der Ratgeber Rollator; was unabhängige Tests zeigen, der Ratgeber Rollator-Test.
Bei fahrbaren Gehhilfen wie dem Rollator verlangt das Verzeichnis ausdrücklich, dass geprüft wird, ob die Person sie sicher nutzen kann. So soll vermieden werden, dass sie sich selbst gefährdet.
Wie lang muss ein Gehstock sein?
Ein Gehstock passt, wenn Ihr Ellenbogen beim Aufstützen leicht gebeugt ist. Das Hilfsmittelverzeichnis beschreibt die Messung so: im Stand der Abstand vom Boden bis zum Handgelenk, bei einem um etwa 20 bis 30 Grad gebeugten Ellenbogen.
- Ziehen Sie Ihre üblichen Straßenschuhe an und stellen Sie sich aufrecht hin.
- Lassen Sie den Arm locker hängen und beugen Sie den Ellenbogen leicht.
- Eine zweite Person misst vom Boden bis zur Handgelenksfalte auf der Seite des kleinen Fingers.
- Stellen Sie den Gehstock auf diese Länge ein. Holzstöcke werden unten gekürzt, Metallstöcke sind höhenverstellbar.
- Prüfen Sie den Gummipuffer am Ende: Er muss rutschfest und unbeschädigt sein.
Im Sanitätshaus wird die Gehhilfe bei der Abgabe eingestellt. Für Nassräume gibt es Spezialpuffer; sie gehören zum Zubehör, das die Kasse zahlen kann, wenn Sie es regelmäßig brauchen.
Zahlt die Krankenkasse einen Gehstock?
Ja, auf ärztliche Verordnung, wenn er im Einzelfall erforderlich ist (§ 33 SGB V). Gehhilfen sind Hilfsmittel der Krankenkasse; einen Pflegegrad brauchen Sie nicht. Sie gehören nicht zu den Hilfsmitteln, die auch die Pflegekasse bewilligen kann.
Erwachsene zahlen 10 Prozent des Kassenpreises zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Kosten des Hilfsmittels (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V). Ab 01.01.2027 steigt die Zuzahlung auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro; das ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Tabelle zeigt, wie das 2026 bei verschiedenen Preisen ausfällt; wann Sie von Zuzahlungen befreit werden, erklärt der Ratgeber Zuzahlungsbefreiung.
| Kassenpreis (angenommene Beispielwerte) | 10 Prozent | Ihre Zuzahlung |
|---|---|---|
| 4 € | 0,40 € | 4 €, weil nie mehr als der Preis |
| 30 € | 3 € | 5 €, Mindestbetrag |
| 70 € | 7 € | 7 € |
| 150 € | 15 € | 10 €, Höchstbetrag |
Quelle: § 61 Satz 1 SGB V; eigene Rechnung mit angenommenen Preisen, keine Marktpreise. Stand: 18.10.2026.
Zubehör, das direkt an der Gehhilfe angebracht wird und das Sie regelmäßig und längere Zeit für mehr Sicherheit brauchen, kann die Kasse übernehmen. Ein Stockhalter, der an einem Tisch montiert wird, ist dagegen keine Kassenleistung.
Wie bekommen Sie eine Gehhilfe?
- Verordnung: Schildern Sie in der Arztpraxis, wann Sie unsicher sind, etwa draußen, auf der Treppe oder nach dem Aufstehen. Die Ärztin oder der Arzt verordnet die passende Gehhilfe.
- Sanitätshaus: Lösen Sie die Verordnung in einem Sanitätshaus ein, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Dort wird die Gehhilfe angepasst.
- Entscheidung: Muss die Kasse genehmigen, hängt die Frist vom Zweck ab. Gleicht die Gehhilfe eine Behinderung aus, gelten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Fristen des Neunten Sozialgesetzbuchs: drei Wochen ohne Gutachten, zwei Wochen nach Eingang eines Gutachtens (§ 14 Abs. 2 SGB IX; BSG, Urteil vom 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R). Sichert sie eine Behandlung, etwa Unterarmgehstützen nach einer Operation, entscheidet die Kasse in drei Wochen, mit Gutachten in fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).
- Ausprobieren: Gehen Sie mit der eingestellten Gehhilfe einige Schritte im Geschäft und auf einer Stufe, bevor Sie sie mitnehmen.
Empfiehlt das Pflegegutachten eine Gehhilfe und stimmen Sie zu, gilt die Empfehlung als Antrag bei der Krankenkasse; eine ärztliche Verordnung braucht es dann nicht (§ 18b Abs. 3 SGB XI).
Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband), siehe Widerspruch.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Eine Frau geht in der Wohnung sicher, draußen auf Kopfsteinpflaster aber nur langsam und mit Angst vor einem Sturz. Seit einiger Zeit schmerzt ihr Handgelenk, wenn sie sich auf einen normalen Griff stützt.
Die Hausärztin verordnet einen höhenverstellbaren Gehstock mit anatomischem Griff. Im Sanitätshaus wird er auf ihre Länge eingestellt, mit Schuhen gemessen. Die Frau zahlt die gesetzliche Zuzahlung, je nach Kassenpreis 5 bis 10 Euro. Weil sie sich an der Treppe zum Keller unsicher fühlt, informiert sie sich zusätzlich über einen zweiten Handlauf.
Wann eine Gehhilfe nicht reicht
- Treppen im Haus: Ein Gehstock hilft auf der Treppe nur begrenzt. Ein zweiter Handlauf oder Haltegriffe sind ein Umbau; mit Pflegegrad kann die Pflegekasse ihn mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen, siehe Wohnumfeldverbesserung.
- Enge Wohnung: Gehgestell und Gehwagen brauchen Platz. Ist die Wohnung zu eng, ist eine andere Gehhilfe besser.
- Starke Schwäche in Armen oder Händen: Gehhilfen brauchen eigene Kraft. Reicht sie nicht, kommen Rollator mit Unterarmauflagen oder Rollstuhl in Betracht.
- Blindenstock: Langstöcke für blinde Menschen sind eine eigene Produktgruppe und nicht Teil dieses Ratgebers.
Mehr zum Umbau der Wohnung finden Sie auf der Themenseite Barrierefrei wohnen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Krückstock und Gehstock?
Krückstock ist ein umgangssprachlicher Begriff. Gemeint ist meist ein Gehstock mit einem Griff für eine Hand; im Verzeichnis heißen Holzstöcke Handstöcke und Metallstöcke Gehstöcke.
Zahlt die Krankenkasse einen Gehstock auch ohne Pflegegrad?
Ja. Gehhilfen sind Hilfsmittel der Krankenkasse, eine ärztliche Verordnung genügt.
In welcher Hand halte ich den Gehstock?
Das hängt von Ihrer Einschränkung ab. Lassen Sie sich die richtige Haltung und das Gehen mit Stock im Sanitätshaus oder in der Physiotherapie zeigen.
Kann ich einen Gehstock selbst kaufen?
Ja. Dann zahlen Sie den vollen Preis, die Kasse erstattet ihn nicht nachträglich. Achten Sie auf Höhenverstellung, einen rutschfesten Puffer und einen Griff, der zu Ihrer Hand passt.
Was ist ein Gehgestell?
Ein Gestell aus Leichtmetall mit vier Füßen, das Sie beim Gehen Schritt für Schritt nach vorn setzen. Es gibt viel Halt und ist vor allem für die Wohnung gedacht.
Zusammenfassung
Gehstock, Unterarmgehstützen, Gehgestell und Gehwagen sind Hilfsmittel der Krankenkasse und werden auf Verordnung bezahlt, ohne Pflegegrad. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als der Preis. Welche Gehhilfe passt, hängt davon ab, wie viel Halt Sie brauchen; reicht ein Gehstock nicht, kommt meist ein Rollator in Frage. Richtig eingestellt ist der Gehstock, wenn der Ellenbogen beim Aufstützen leicht gebeugt ist.
Hilfe bei der Suche nach einem Sanitätshaus gibt es über die Beratung zu Rollator und Gehhilfen; mehr zu Kassen und Zuzahlungen auf der Seite Hilfsmittel.
Quellen
- GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 10 Gehhilfen, Fortschreibung vom 09.12.2022 (Definition, Leistungsrechtliche Hinweise, Produktarten 10.46.01, 10.46.02, 10.50.01, 10.50.02, 10.50.03, 10.50.04, 10.99.01), abgerufen am 18.10.2026
- § 33 SGB V, Hilfsmittel, abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen, abgerufen am 18.10.2026
- § 13 SGB V, Entscheidungsfristen (Abs. 3a), abgerufen am 18.10.2026
- § 14 SGB IX, Leistender Rehabilitationsträger (Abs. 2), abgerufen am 18.10.2026
- BSG, Urteil vom 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R (Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich: Fristen nach SGB IX statt § 13 Abs. 3a SGB V), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 23: § 61 SGB V ab 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel (RidoHiMi) vom 11.11.2013, Anlage 1 (Abdruck AOK), abgerufen am 18.10.2026
- § 18b SGB XI, Gutachten und Empfehlungen (Abs. 3), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, Stand 02.04.2026 (§ 40 Ziffer 1.5: Gehhilfen als empfehlbare Hilfsmittel), abgerufen am 18.10.2026
- § 40 SGB XI (Abs. 4, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen), abgerufen am 18.10.2026






