Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber Hilfs­mittel

Elek­tro­roll­stuhl: wann die Kranken­kasse ihn zahlt und welcher passt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Einen Elektrorollstuhl zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, wenn Sie nicht mehr ausreichend gehen können, einen Rollstuhl mit eigener Armkraft nicht antreiben können und den elektrischen Rollstuhl sicher steuern. Er ist meist eine Leihgabe; Sie zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kassenmodelle fahren höchstens 6 km/h (Stand: 18.10.2026).

Elektrische Rollstühle geben Bewegungsfreiheit zurück, wenn Beine und Arme nicht mehr genug Kraft haben: in der Wohnung, auf dem Weg zum Supermarkt, zur Arztpraxis. Welche Bauart passt, hängt davon ab, wo Sie vor allem fahren und wie Sie sitzen müssen. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Hilfsmittel.

Welche elektrischen Rollstühle gibt es?

Das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen ordnet Elektrorollstühle nach dem Einsatzort. Für Erwachsene sind diese Gruppen wichtig:

BauartWofürProduktuntergruppe
Elektrorollstuhl für den Innenraumnur Wohnung, sehr wendig18.46.05
Elektrorollstuhl zerlegbar oder faltbar, InnenraumWohnung, leicht zu verstauen18.46.06
Elektrorollstuhl für Innenraum und AußenbereichWohnung und Nahbereich, Schwerpunkt drinnen18.50.04
Elektrorollstuhl zerlegbar oder faltbar, innen und außenWohnung, Nahbereich, Transport im Auto18.50.07
Elektrorollstuhl für den Außenbereichvor allem draußen, mit Beleuchtung18.51.02
Rollstuhl mit restkraftunterstützendem Antriebwer noch etwas Armkraft hat, der Motor verstärkt jeden Schub18.50.06
Elektromobil mit Lenksäuledraußen, wer noch einige Schritte gehen kann18.51.05

Quelle: GKV-Spitzenverband, Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 18 (Fortschreibung vom 19.02.2024). Stand: 18.10.2026.

Die Produkte für Erwachsene sind nach den Anforderungen des Verzeichnisses auf höchstens 6 km/h begrenzt. Modelle mit Antrieb hinten sind sehr wendig, kippen aber leichter nach hinten und eignen sich laut Verzeichnis vor allem, wenn Sie meist drinnen fahren. Für steile Wege und viel Fahrt im Freien beschreibt das Verzeichnis eigene Außenmodelle.

Wann zahlt die Krankenkasse einen Elektrorollstuhl?

Die Krankenkasse zahlt einen Elektrorollstuhl, wenn diese Voraussetzungen zusammenkommen (§ 33 SGB V und Indikationen der Produktgruppe 18):

  • Sie können nicht mehr ausreichend gehen, und Gehhilfen wie Gehstock, Unterarmgehstützen oder Rollator reichen nicht.
  • Kraft und Greiffunktion der Arme oder Hände sind deutlich eingeschränkt, ein Rollstuhl mit Greifreifen ist deshalb nicht möglich oder nicht ausreichend.
  • Sie können den Elektrorollstuhl sicher bedienen: Das Verzeichnis nennt ausreichendes Sehen und Hören, Bewusstsein, Orientierung, Aufmerksamkeit und Koordination der Arme und Hände.
  • Sie brauchen ihn, um sich in der Wohnung zu bewegen und den Nahbereich zu erreichen, etwa für Einkäufe und Arztbesuche.

Ein Elektrorollstuhl nur für längere Ausflüge oder die Freizeit ist keine Kassenleistung. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sieht nur die Strecken als Grundbedürfnis, die ein gesunder Mensch üblicherweise zu Fuß zurücklegt. Unzumutbar ist der Nahbereich zum Beispiel, wenn er nur unter Schmerzen oder nur mit fremder Hilfe erreichbar ist.

Für die meisten Außenmodelle verlangt das Verzeichnis außerdem eine wetterfeste und diebstahlsichere Abstellmöglichkeit. Klären Sie also vorher, wo der Rollstuhl stehen und laden kann.

Wie beantragen Sie einen Elektrorollstuhl?

  1. Verordnung: Die Ärztin oder der Arzt beschreibt die Einschränkung beim Gehen und in den Armen und das Ziel, zum Beispiel "Mobilität in der Wohnung und im Nahbereich, Greifreifenantrieb nicht möglich".
  2. Sanitätshaus: Ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist, prüft mit Ihnen die Bauart, misst aus und schickt einen Kostenvoranschlag an die Kasse.
  3. Prüfung: Ein Elektrorollstuhl gleicht eine Behinderung aus. Für solche Hilfsmittel gelten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht die Fristen des § 13 Abs. 3a SGB V, sondern die des Neunten Sozialgesetzbuchs (BSG, Urteil vom 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R; § 13 Abs. 3a Satz 9 SGB V). Ohne Gutachten entscheidet die Kasse innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang (§ 14 Abs. 2 SGB IX). Kann sie nicht innerhalb von zwei Monaten entscheiden, muss sie Ihnen das vorher begründet und mit einem genauen Entscheidungsdatum mitteilen (§ 18 Abs. 1 und 2 SGB IX).
  4. Lieferung und Einweisung: Der Rollstuhl wird angepasst geliefert. Das Verzeichnis sieht die Anpassung und eine Einweisung in den sicheren Gebrauch vor.

Fehlt diese begründete Mitteilung, gilt der Antrag nach Ablauf der zwei Monate als genehmigt. Beschaffen Sie sich das Hilfsmittel dann selbst, muss die Kasse die Kosten erstatten, außer Sie wussten oder hätten ohne grobe Fahrlässigkeit wissen müssen, dass kein Anspruch besteht (§ 18 Abs. 3 bis 5 SGB IX). Kaufen Sie aber nicht vor dem Antrag oder während der laufenden Frist auf eigene Faust: Dann erstattet die Kasse nur, wenn die Leistung unaufschiebbar war oder zu Unrecht abgelehnt wurde (§ 18 Abs. 6 SGB IX).

Elektrorollstühle gehören nicht zu den Hilfsmitteln, die auch die Pflegekasse bewilligen kann; zuständig ist allein die Krankenkasse. Die Abgrenzung erklärt die Übersicht Pflegekasse und Krankenkasse.

Was kostet ein Elektrorollstuhl über die Kasse?

Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Kassenpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als die Kosten (§ 33 Abs. 8, § 61 SGB V). Zur Leistung gehören auch notwendige Änderungen, Reparaturen, Ersatz und die Einweisung (§ 33 Abs. 1 SGB V). Ab 01.01.2027 steigt die Zuzahlung auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro; das ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen (§ 61 SGB V in der Fassung ab 01.01.2027). Wer die Belastungsgrenze von 2 Prozent der Bruttoeinnahmen erreicht, bei schwerwiegend chronischer Krankheit 1 Prozent, wird auf Antrag für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V); mehr im Ratgeber Zuzahlungsbefreiung.

PostenWer zahltGrundlage
Elektrorollstuhl in notwendiger AusstattungKrankenkasse, Sie zahlen höchstens 10 Euro zu§ 33, § 61 SGB V
Reparatur, Änderung, ErsatzKrankenkasse§ 33 Abs. 1 SGB V
Wunschausstattung über das Notwendige hinausSie selbst, als Mehrkosten§ 33 Abs. 1 SGB V
Gebrauchsgegenstände wie Taschen, Regencape, SchirmhalterSie selbstProduktgruppe 18
Abstellplatz oder GarageSie selbstProduktgruppe 18
Haftpflicht bei mehr als 6 km/hHalterin oder Halter§ 1, § 1a PflVG

Quelle: §§ 33, 61 SGB V; Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 18 (19.02.2024); § 1a PflVG. Stand: 18.10.2026.

Elektrorollstühle sind laut Verzeichnis für einen leihweisen Einsatz geeignet. Die Kasse kann deshalb ein aufbereitetes Gerät aus ihrem Bestand liefern, wenn es genauso geeignet ist; es wird dann auf Sie angepasst, etwa bei Sitzbreite und Rückenhöhe.

Brauche ich Führerschein oder Versicherung?

Einen Führerschein brauchen Sie nicht. Für einsitzige motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h ist keine Fahrerlaubnis nötig (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV). Die Fahreignung prüft die Krankenkasse trotzdem; als Anhalt nennt das Verzeichnis die Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist erst Pflicht, wenn das Fahrzeug bauartbedingt schneller als 6 km/h fährt (§ 1, § 1a PflVG). Kassenmodelle sind auf 6 km/h begrenzt. Schnellere Elektromobile kaufen Sie privat; was dann für Versicherung und Kennzeichen gilt, erklärt der Ratgeber Senioren-Scooter. Eine Versicherung vermitteln wir nicht.

Elektrorollstuhl oder Elektromobil?

Ein Elektrorollstuhl wird meist mit einem Joystick gesteuert, ist wendig und auch für die Wohnung gemacht. Ein Elektromobil, oft Senioren-Scooter genannt, hat eine Lenksäule und einen offenen Sitz. Es passt laut Verzeichnis, wenn Sie noch wenige Schritte gehen und stehen können, Arme und Hände das Fahrzeug führen können und Sie vor allem draußen unterwegs sind.

Ein Elektromobil kann nicht unter einen Tisch fahren, und manuell zu öffnende Türen schafft man damit in der Regel nicht ohne Hilfe. Für die Wohnung ist es deshalb kaum geeignet. Auch Elektromobile stehen im Hilfsmittelverzeichnis; die Kasse zahlt sie, wenn die Indikation passt.

Ein Beispiel: vom Schieberollstuhl zum Elektrorollstuhl

Eine Frau sitzt seit zwei Jahren im Rollstuhl. Ihre Arme werden schwächer, mit dem Greifreifenrollstuhl schafft sie die Wohnung nur noch mit Pausen, den Weg zum Bäcker gar nicht mehr. Ihr Mann schiebt sie, hat aber selbst Rückenprobleme.

Ihre Ärztin verordnet einen Elektrorollstuhl für Innenraum und Außenbereich. Das Sanitätshaus prüft, ob die Frau den Joystick sicher bedient, und klärt den Abstellplatz im Hausflur mit Steckdose. Die Kasse holt ein Gutachten ein und bewilligt nach vier Wochen; geliefert wird ein aufbereitetes Gerät, angepasst an Sitzbreite und Rücken. Die Frau zahlt 10 Euro zu.

Wann die Krankenkasse nicht zahlt

  • Gehen mit Hilfe möglich: Reicht ein Rollator oder ein Rollstuhl mit Greifreifen, zahlt die Kasse keinen Elektrorollstuhl.
  • Nur für Freizeit und lange Strecken: Das ist keine Kassenleistung, außer die weitere Mobilität ist für ein anderes Grundbedürfnis nötig.
  • Zweitgerät: Einen zweiten, gleichartigen Elektrorollstuhl zahlt die Kasse Erwachsenen grundsätzlich nicht.
  • Sichere Bedienung fraglich: Bestehen Bedenken bei der Fahreignung, kommt eher ein Schieberollstuhl in Betracht.

Treppen und Stufen löst ein Elektrorollstuhl nicht. Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse Rampen und Lifte als Umbau mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI); mehr unter Barrierefrei wohnen, in den Ratgebern Rollstuhlrampe und Treppenlift für Rollstuhl sowie unter Treppenlift. Lehnt die Kasse den Elektrorollstuhl ab, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen (§ 84 SGG). Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband), siehe Widerspruch.

Häufige Fragen

Kann der Hausarzt einen Elektrorollstuhl verordnen?
Ja, jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt kann ein Hilfsmittel verordnen. Hilfreich ist eine genaue Beschreibung, warum Gehen und ein Rollstuhl mit Greifreifen nicht mehr reichen.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für einen elektrischen Rollstuhl?
Die Kasse übernimmt die Kosten für das notwendige Modell. Sie zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, dazu Mehrkosten für Wunschausstattung.

Brauche ich für einen Elektrorollstuhl einen Pflegegrad?
Nein. Der Elektrorollstuhl ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, eine Verordnung genügt.

Darf ich einen gebrauchten Elektrorollstuhl privat kaufen?
Ja, das ist Ihre Entscheidung, die Kasse erstattet ihn aber nicht nachträglich. Achten Sie auf Akkuzustand, Service in der Nähe und eine Einweisung.

Wie schnell darf ein Elektrorollstuhl fahren?
Kassenmodelle fahren höchstens 6 km/h. Führerscheinfrei sind motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h; ab mehr als 6 km/h brauchen sie eine Haftpflichtversicherung.

Zusammenfassung

Einen Elektrorollstuhl zahlt die Krankenkasse auf Verordnung, wenn Gehen und ein Rollstuhl mit Greifreifen nicht mehr reichen und Sie das Gerät sicher steuern können. Er wird meist leihweise überlassen, die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro. Welche Bauart passt, hängt davon ab, ob Sie vor allem drinnen oder draußen fahren. Kassenmodelle fahren bis 6 km/h und brauchen weder Führerschein noch Pflichtversicherung.

Hilfe bei der Suche nach einem Sanitätshaus gibt es über die Beratung zu Rollator, Rollstuhl und Gehhilfen; mehr zu Kassen und Zuzahlungen auf der Seite Hilfsmittel.

Quellen

Beitrag teilen

Fragen am Telefon

0345 5646 3043

Jede Woche das Wichtigste für Ihren Pflege­alltag

Neue Ratgeber und Änderungen bei den Leistungen. Ohne Werbung von Dritten, jederzeit abbestellbar.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.