Was ein ambulanter Pflegedienst kostet, hängt von den Preisen ab, die jeder Dienst mit den Pflegekassen vereinbart, und vom Umfang der Einsätze. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 2026 bis 796, 1.497, 1.859 oder 2.299 Euro im Monat direkt an den Dienst. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst; Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse. Stand: 18.10.2026.
Feste Preise für "eine Stunde Pflegedienst" oder "einmal Duschen" gibt es nicht. Jeder Dienst verhandelt seine Vergütung mit den Pflegekassen, deshalb unterscheiden sich die Preise zwischen Bundesländern und oft innerhalb einer Stadt. Diese Seite zeigt, woraus sich die Rechnung zusammensetzt, wie Sie Ihren Eigenanteil selbst ausrechnen und wie Sie ihn senken. Was ein Pflegedienst leistet und wie die Leistungen zusammenspielen, erklärt die Themenseite Ambulante Pflege.
Wie setzt sich die Rechnung eines Pflegedienstes zusammen?
Die Rechnung besteht aus den vereinbarten Leistungen, den Anfahrtskosten und manchmal Investitionskosten. Die Preise dafür legt der Dienst nicht frei fest, sondern vereinbart sie mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern (§ 89 SGB XI).
| Rechnungsposten | Was das ist | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Leistungskomplexe oder Zeitvergütung | Bündel wie "große Körperpflege" oder Abrechnung nach Minuten | Pflegekasse bis zur Sachleistung, Rest Sie |
| Hausbesuchs- oder Wegepauschale | Anfahrt je Einsatz, oft pauschal | Pflegekasse bis zur Sachleistung, Rest Sie |
| Investitionskosten | Anteil an Fahrzeugen, Räumen, Ausstattung, je nach Bundesland | Sie selbst; ob der Entlastungsbetrag sie bei Betreuungs- oder Haushaltseinsätzen mit abdeckt, beantwortet Ihre Pflegekasse |
| Behandlungspflege | ärztlich verordnete Leistungen wie Verbandswechsel | Krankenkasse, Zuzahlung durch Sie |
| Private Zusatzleistungen | Leistungen außerhalb des Pflegevertrags | Sie selbst |
Quelle: §§ 82, 89, 120 SGB XI; § 37 SGB V. Stand: 18.10.2026.
Das Gesetz erlaubt beide Abrechnungsarten: nach Zeitaufwand oder nach Leistungsinhalt, etwa als Komplexleistung (§ 89 Abs. 3 SGB XI). Welche Ihr Dienst nutzt, steht im Pflegevertrag. Die Preise sind für alle Pflegebedürftigen gleich, unabhängig von der Kasse (§ 89 Abs. 1 Satz 4 SGB XI).
Investitionskosten dürfen Pflegeeinrichtungen gesondert berechnen, soweit das Land sie nicht fördert (§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI). Ob und in welcher Höhe ein ambulanter Dienst das tut, hängt vom Bundesland und vom Dienst ab. Fragen Sie danach, denn diese Kosten deckt die Sachleistung nicht.
Was zahlt die Pflegekasse?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die Einsätze als Pflegesachleistung bis zu einem monatlichen Höchstbetrag direkt an den Dienst (§ 36 SGB XI). Dazu kommen zwei Töpfe, die Sie für bestimmte Leistungen des Dienstes nutzen können.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung im Monat | Entlastungsbetrag im Monat | davon für Körperpflege nutzbar? |
|---|---|---|---|
| 1 | keine | 131 € | ja |
| 2 | 796 € | 131 € | nein, nur Betreuung und Haushalt |
| 3 | 1.497 € | 131 € | nein, nur Betreuung und Haushalt |
| 4 | 1.859 € | 131 € | nein, nur Betreuung und Haushalt |
| 5 | 2.299 € | 131 € | nein, nur Betreuung und Haushalt |
Quelle: § 36 und § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI. Stand: 18.10.2026.
Nutzen Sie die Sachleistung nicht voll aus, zahlt die Pflegekasse den Rest anteilig als Pflegegeld; das nennt man Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Die Beträge im Einzelnen erklärt der Ratgeber Pflegesachleistungen 2026.
Was ein Dienst inhaltlich leistet und wie Sie ihn auswählen, beschreibt der Ratgeber Ambulanter Pflegedienst.
So rechnen Sie Ihren Eigenanteil aus
Ihr Eigenanteil ist die Monatsrechnung des Dienstes minus die Sachleistung Ihres Pflegegrades, dazu Investitionskosten und private Zusatzleistungen. Bleibt Sachleistung übrig, bekommen Sie anteilig Pflegegeld.
So gehen Sie vor:
- Lassen Sie sich vom Dienst die voraussichtlichen Kosten im Monat schriftlich nennen, getrennt nach Leistungen.
- Ziehen Sie die Sachleistung Ihres Pflegegrades ab. Ist das Ergebnis positiv, ist das Ihr Eigenanteil.
- Ist das Ergebnis negativ, teilen Sie die Rechnung durch die Sachleistung. Um diesen Prozentsatz sinkt Ihr Pflegegeld.
- Rechnen Sie Investitionskosten und private Leistungen dazu.
Ein Rechenbeispiel mit drei angenommenen Monatsrechnungen bei Pflegegrad 3 (Sachleistung 1.497 Euro, Pflegegeld 599 Euro):
| Monatsrechnung (Annahme) | Pflegekasse zahlt | Eigenanteil | Anteiliges Pflegegeld |
|---|---|---|---|
| 900 € | 900 € | 0 € | 238,88 € (39,88 % von 599 €) |
| 1.497 € | 1.497 € | 0 € | 0 € |
| 1.900 € | 1.497 € | 403 € | 0 € |
Quelle: §§ 36, 37, 38 SGB XI, eigene Rechnung mit angenommenen Rechnungsbeträgen, keine Preise eines Dienstes; Investitionskosten nicht enthalten. Stand: 18.10.2026.
Ihre eigene Kombination rechnet der Kombinationsleistung-Rechner. Mehr Beispiele stehen im Ratgeber Kombinationsleistung 2026.
Was kostet die Behandlungspflege?
Ärztlich verordnete Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad, und sie wird nicht auf die Sachleistung angerechnet. Erwachsene zahlen dazu 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr (§ 37 Abs. 5 und § 61 Satz 3 SGB V). Ab 01.01.2027 steigt der Betrag je Verordnung auf 15 Euro; das hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 bereits beschlossen.
Alle Zuzahlungen zur Krankenkasse sind auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt, bei schwerwiegend chronisch Kranken auf 1 Prozent (§ 62 SGB V). Sammeln Sie die Quittungen und beantragen Sie die Befreiung, sobald Sie die Grenze erreichen.
Wie lässt sich der Eigenanteil senken?
Fünf Wege senken die Kosten, die bei Ihnen bleiben:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für Betreuung und Hilfe im Haushalt durch den Dienst, bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege. Mehr auf der Seite Entlastungsbetrag; ein Beispiel zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2.
- Umwandlung: Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent der Sachleistung für anerkannte Alltagshilfen nutzen, wenn der Pflegedienst sie nicht verbraucht (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das Pflegegeld sinkt dann anteilig; Beispiele zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag einsetzen.
- Tagespflege: Sie hat ab Pflegegrad 2 einen eigenen Betrag von 721 bis 2.085 Euro im Monat und mindert die Sachleistung nicht. Mehr auf der Seite Tagespflege.
- Steuer: Für selbst gezahlte Pflege- und Betreuungsleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Was Sie schon als außergewöhnliche Belastung absetzen, zählt hier nicht noch einmal; nimmt die pflegebedürftige Person den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch, sind damit abgegoltene Pflegekosten ebenfalls ausgeschlossen (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG; BFH, Urteil vom 05.06.2014, VI R 12/12). Überschlagen können Sie das mit dem Pflege-Steuer-Rechner.
- Sozialamt: Reichen Einkommen und Vermögen nicht, übernimmt die Hilfe zur Pflege den Eigenanteil (§§ 61 ff. SGB XII). Was geschützt ist, erklärt der Ratgeber Schonvermögen bei Pflege.
Was muss der Dienst Ihnen vorher sagen?
Vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Änderung muss der Pflegedienst Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren, in der Regel schriftlich (§ 120 Abs. 3 SGB XI). Im Pflegevertrag stehen jede Leistung oder jeder Leistungskomplex mit der vereinbarten Vergütung.
Für Leistungen, die über die Sachleistung hinausgehen, darf der Dienst Ihnen höchstens die mit den Kassen vereinbarte Vergütung berechnen (§ 120 Abs. 4 SGB XI). Einen höheren "Privatpreis" für dieselbe Leistung müssen Sie nicht zahlen. Die Preise der Dienste in Ihrer Umgebung stehen in der Leistungs- und Preisvergleichsliste, die Ihnen die Pflegekasse auf Anfrage schickt (§ 7 Abs. 3 SGB XI).
Prüfen Sie jede Monatsrechnung gegen den Leistungsnachweis. Was Sie bei Fehlern tun, beschreibt der Ratgeber Pflegedienst falsch abgerechnet.
Wann diese Rechnung nicht passt
Der Rechenweg gilt für häusliche Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 und einem zugelassenen Dienst. In diesen Fällen sieht es anders aus:
- Ohne Pflegegrad: Pflegeleistungen zahlen Sie selbst. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit kann die Krankenkasse vorübergehend auch Grundpflege und Hilfe im Haushalt zahlen (§ 37 Abs. 1a SGB V); das gilt auch bei Pflegegrad 1.
- Pflegegrad 1: Es gibt keine Sachleistung, nur den Entlastungsbetrag von 131 Euro.
- Dienst ohne Zulassung: Die Pflegekasse zahlt keine Sachleistung; Sie können ihn höchstens über das Pflegegeld bezahlen. Die Qualitätsprüfungen der Pflegekassen gelten nur für zugelassene Dienste (§ 114 SGB XI).
- Intensivpflege oder Wohngemeinschaft: Für außerklinische Intensivpflege und für ambulant betreute Wohngruppen gelten eigene Regeln.
Was sich 2027 ändern soll
Bis 31.12.2026 gelten die Beträge und Regeln oben. Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 soll die Pflegesachleistung ab 01.01.2027 im Umfang eines Sachleistungsbudgets gezahlt werden: 890, 1.590, 2.090 und 2.530 Euro im Monat für Pflegegrad 2 bis 5 (§ 36 Abs. 1 und 3 SGB XI-E). Die Leistung heißt weiter Pflegesachleistung. Die Umwandlung von 40 Prozent soll entfallen; professionelle Alltagsunterstützer sollen sich als ambulante Betreuungseinrichtung zulassen lassen und direkt über das Sachleistungsbudget abrechnen können (§ 45a SGB XI-E).
Der Entlastungsbetrag soll durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat ab 25 Jahren ersetzt werden, nur bei Pflegegrad 2 bis 5 und nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI-E). Für den Pflegedienst wäre es dann nicht mehr nutzbar. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag ohne Nachfolger entfallen (§ 28a SGB XI-E). Die Kombinationsleistung bleibt möglich (§ 38 SGB XI-E).
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; Bundestag und Bundesrat sollen nach dem AOK-Fachportal am 11.12. und 18.12.2026 entscheiden (geplant). Alle geplanten Beträge stehen auf der Seite Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Was kostet ein Pflegedienst pro Stunde?
Dafür gibt es keinen bundesweiten Preis. Jeder Dienst vereinbart seine Vergütung mit den Pflegekassen, nach Zeit oder nach Leistungskomplexen. Die Preise in Ihrer Region stehen in der Preisvergleichsliste der Pflegekasse.
Was kostet ein Pflegedienst zum Duschen?
Das hängt vom Leistungskomplex und der Wegepauschale Ihres Dienstes ab. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse den Einsatz im Rahmen der Sachleistung; den Entlastungsbetrag können Sie dafür nicht nutzen.
Zahlt die Pflegekasse den Pflegedienst komplett?
Nur bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades. Liegt die Monatsrechnung darüber, zahlen Sie den Rest selbst.
Muss ich Investitionskosten zahlen?
Wenn der Dienst sie nach Landesrecht gesondert berechnet, ja. Sie sind nicht in der Sachleistung enthalten und müssen in der Kosteninformation vor Vertragsschluss stehen.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja, den selbst gezahlten Anteil für Pflege- und Betreuungsleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr (§ 35a EStG), wenn Sie per Überweisung gezahlt haben.
Zusammenfassung
Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes richten sich nach den Preisen, die er mit den Pflegekassen vereinbart, und nach dem Umfang der Einsätze. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 2026 je nach Pflegegrad bis zu 796 bis 2.299 Euro im Monat, ungenutzte Anteile gibt es als Pflegegeld. Ihr Eigenanteil ist der Rest der Rechnung plus Investitionskosten; Entlastungsbetrag, Umwandlung, Tagespflege, Steuer und Sozialamt helfen. Lassen Sie sich die Kosten vor Beginn schriftlich geben.
Mehr zu Leistungen, Kombination und Reform steht auf der Themenseite Ambulante Pflege.
Quellen
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, abgerufen am 18.10.2026
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, abgerufen am 18.10.2026
- § 38 SGB XI, Kombinationsleistung, abgerufen am 18.10.2026
- § 45a SGB XI, Umwandlung des Sachleistungsbetrags (Abs. 4), abgerufen am 18.10.2026
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, abgerufen am 18.10.2026
- § 7 SGB XI, Leistungs- und Preisvergleichsliste, abgerufen am 18.10.2026
- § 82 SGB XI, Finanzierung der Pflegeeinrichtungen (Investitionskosten, Abs. 3 und 4), abgerufen am 18.10.2026
- § 89 SGB XI, Grundsätze für die Vergütungsregelung, abgerufen am 18.10.2026
- § 120 SGB XI, Pflegevertrag bei häuslicher Pflege, abgerufen am 18.10.2026
- § 37 SGB V, Häusliche Krankenpflege, abgerufen am 18.10.2026
- § 61 SGB V, Zuzahlungen; § 62 SGB V, Belastungsgrenze, abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 23: § 61 SGB V ab 01.01.2027), abgerufen am 18.10.2026
- § 35a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen, abgerufen am 18.10.2026
- Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung 30.09.2026 (§§ 36, 45a, 45b SGB XI-E), abgerufen am 18.10.2026
- Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), BR-Drs. 587/26(neu) vom 09.10.2026, Kabinettsfassung 30.09.2026, abgerufen am 18.10.2026
- AOK-Bundesverband, Fachportal: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung, Beratungsfolge (geplante Termine), abgerufen am 18.10.2026





