Die Vorteile einer Schwerbehinderung heißen Nachteilsausgleiche. Ab GdB 50 gibt es fünf Tage Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und die frühere Altersrente. Der Steuer-Pauschbetrag beginnt schon bei GdB 20 mit 384 Euro. Merkzeichen wie G, B, aG oder H öffnen weitere Vorteile, etwa die Freifahrt mit Wertmarke für 104 Euro im Jahr (Stand 18.10.2026).
Welche Vorteile Ihnen zustehen, hängt von zwei Dingen ab: der Höhe des GdB und den Merkzeichen im Ausweis. Diese Seite ordnet die Nachteilsausgleiche nach Lebensbereichen und zeigt jeweils, was Sie dafür brauchen. Sie gehört zur Themenseite Schwerbehinderung.
Welche Vorteile gibt es bei Schwerbehinderung?
Die wichtigsten gesetzlichen Nachteilsausgleiche betreffen Arbeit, Steuer, Mobilität, Rente und einige Sozialleistungen. Die folgende Übersicht zeigt, ab welchem GdB oder mit welchem Merkzeichen sie gelten.
| Bereich | Nachteilsausgleich | Voraussetzung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Arbeit | 5 Tage Zusatzurlaub bei Fünftagewoche | ab GdB 50 | § 208 SGB IX |
| Arbeit | Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts | ab GdB 50 oder Gleichstellung, nach 6 Monaten | §§ 168, 173 SGB IX |
| Arbeit | Freistellung von Mehrarbeit, Teilzeit, behinderungsgerechter Arbeitsplatz | ab GdB 50 oder Gleichstellung | §§ 164, 207 SGB IX |
| Steuer | Behinderten-Pauschbetrag 384 € bis 2.840 € | ab GdB 20 | § 33b EStG |
| Steuer | Pauschbetrag 7.400 € | H, Bl oder TBl; Pflegegrad 4 oder 5 steht H gleich | § 33b EStG, § 65 EStDV |
| Steuer | Fahrtkostenpauschale 900 € | ab GdB 80 oder GdB 70 mit G | § 33 Abs. 2a EStG |
| Steuer | Fahrtkostenpauschale 4.500 € | aG, Bl, TBl oder H | § 33 Abs. 2a EStG |
| Kfz | Befreiung von der Kfz-Steuer | H, Bl oder aG | § 3a Abs. 1 KraftStG |
| Kfz | 50 % Ermäßigung der Kfz-Steuer, statt Freifahrt | G oder Gl (orangefarbener Ausweis) | § 3a Abs. 2 KraftStG |
| Verkehr | Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke (104 € im Jahr) | G, H oder Gl; bei aG und Bl in der Regel ebenfalls | § 228 SGB IX |
| Verkehr | Begleitperson fährt kostenlos, auch im Fernverkehr | B | § 228 Abs. 6 SGB IX |
| Rente | Altersrente für schwerbehinderte Menschen | GdB 50 bei Rentenbeginn, 35 Jahre Wartezeit | § 37 SGB VI |
| Sozialleistungen | Mehrbedarf von 17 % des Regelbedarfs in der Sozialhilfe | G, ab Altersgrenze oder bei voller Erwerbsminderung | § 30 Abs. 1 SGB XII |
| Wohnen | Wohngeld-Freibetrag 1.800 € im Jahr | GdB 100, oder GdB 50 bis 90 mit Pflegebedürftigkeit und Pflege zu Hause, teilstationär oder in Kurzzeitpflege | § 17 Nr. 1 WoGG |
| Rundfunk | Beitrag auf ein Drittel ermäßigt (6,12 € im Monat) | RF | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag |
Quelle: §§ 151, 164, 168, 173, 207, 208, 228 SGB IX; §§ 33, 33b EStG; § 65 EStDV; § 3a KraftStG; § 37 SGB VI; § 30 SGB XII; § 17 WoGG; Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio; Bekanntmachung des BMAS vom 02.12.2024. Stand: 18.10.2026.
Daneben gibt es freiwillige Ermäßigungen, etwa in Museen, Schwimmbädern oder bei Veranstaltungen. Sie legt jeder Anbieter selbst fest; einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Welche Vorteile haben schwerbehinderte Menschen im Beruf?
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr bei einer Fünftagewoche (§ 208 SGB IX). Arbeiten Sie an mehr oder weniger Tagen, ändert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Besteht die Schwerbehinderung nicht das ganze Jahr, gibt es für jeden vollen Monat ein Zwölftel.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber braucht die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX), sobald das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 173 SGB IX). Außerdem können Sie verlangen, von Mehrarbeit freigestellt zu werden (§ 207), und haben Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie auf Teilzeit, wenn die Behinderung sie erfordert (§ 164 Abs. 4 und 5).
Wer einen GdB von 30 oder 40 hat, kann sich bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen. Gleichgestellte erhalten alle diese Rechte außer dem Zusatzurlaub und der Freifahrt (§ 151 Abs. 3 SGB IX).
Welche Steuervorteile gibt es?
Der Behinderten-Pauschbetrag richtet sich nach dem GdB und beginnt bei 20. Sie tragen ihn in die Steuererklärung ein, ohne einzelne Kosten nachzuweisen (§ 33b EStG).
| GdB | 20 | 30 | 40 | 50 | 60 | 70 | 80 | 90 | 100 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pauschbetrag im Jahr | 384 € | 620 € | 860 € | 1.140 € | 1.440 € | 1.780 € | 2.120 € | 2.460 € | 2.840 € |
Quelle: § 33b Abs. 3 EStG. Stand: 18.10.2026.
Mit Merkzeichen H, Bl oder TBl beträgt der Pauschbetrag 7.400 Euro. Für den Nachweis steht die Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 dem Merkzeichen H gleich (§ 65 Abs. 2 Satz 2 EStDV). Hinzu kommt bei GdB 80, oder GdB 70 mit G, eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro; mit aG, Bl, TBl oder H sind es 4.500 Euro (§ 33 Abs. 2a EStG). Die Fahrtkostenpauschale wirkt nur, soweit Ihre außergewöhnlichen Belastungen insgesamt die zumutbare Belastung übersteigen.
Seit dem 01.01.2026 berücksichtigt das Finanzamt neue Feststellungen nur nach elektronischer Übermittlung durch die Versorgungsbehörde; dafür geben Sie Ihre Steuer-ID an (§ 65 Abs. 3a EStDV). Ihren Pauschbetrag berechnen Sie mit dem Behinderten-Pauschbetrag-Rechner.
Welche Vorteile gibt es unterwegs?
Mit den Merkzeichen G, H oder Gl fahren Sie im Nahverkehr kostenlos, wenn der Ausweis mit einer Wertmarke versehen ist (§ 228 Abs. 1 SGB IX). Bei aG und Bl liegen diese Voraussetzungen in der Regel ebenfalls vor. Die Wertmarke kostet 104 Euro im Jahr oder 53 Euro im halben Jahr. Kostenlos erhalten sie Menschen mit H oder Bl und Menschen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt etwa nach dem SGB II oder SGB XII beziehen (§ 228 Abs. 4).
Wer G oder Gl hat und lieber Auto fährt, kann statt der Freifahrt eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent wählen; beides zugleich geht nicht (§ 3a Abs. 2 KraftStG, § 228 Abs. 5 SGB IX). Mit H, Bl oder aG ist das Fahrzeug ganz von der Kfz-Steuer befreit. Die Vergünstigung gilt für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag.
Mit Merkzeichen B fährt eine Begleitperson in Bus und Bahn unentgeltlich, auch im Fernverkehr. Beim Parken hilft vor allem der blaue Parkausweis für den Behindertenparkplatz, den unter anderem Menschen mit aG oder Bl erhalten. Einen orangefarbenen Parkausweis mit eingeschränkten Rechten gibt es für bestimmte Gruppen, etwa mit G und B, einem GdB von 70 für die Beine und zugleich 50 für Herz oder Atmung (VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11, Rn. 134). Mehr zum häufigsten Merkzeichen im Ratgeber Merkzeichen G und Pflegegrad, alle Merkzeichen in der Merkzeichen-Liste.
Welche Vorteile gibt es bei Rente und Sozialleistungen?
Wer bei Rentenbeginn als schwerbehindert anerkannt ist und 35 Jahre Wartezeit erfüllt, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Ab Jahrgang 1964 beginnt sie ohne Abschlag mit 65 und mit Abschlag frühestens mit 62 Jahren (§ 37 SGB VI); für ältere Jahrgänge gelten niedrigere Grenzen. Einzelheiten im Ratgeber Altersrente bei Schwerbehinderung.
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Menschen mit Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 17 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind (§ 30 Abs. 1 SGB XII). Beim Wohngeld wird ein Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr vom Einkommen abgezogen, wenn ein schwerbehindertes Haushaltsmitglied einen GdB von 100 hat oder bei niedrigerem GdB pflegebedürftig ist und zu Hause, teilstationär oder in der Kurzzeitpflege gepflegt wird (§ 17 Nr. 1 WoGG). Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 (BT-Drs. 21/8284), noch nicht beschlossen, soll der Freibetrag ab 2027 nur noch bei GdB 100 oder ab Pflegegrad 3 gelten. Mehr auf der Seite Rente und Grundsicherung.
Was sollten Sie nach dem Bescheid tun?
Viele Vorteile kommen nicht automatisch. Diese Liste hilft, nichts zu vergessen:
- Bescheid prüfen: Stimmen GdB und Merkzeichen? Für den Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit.
- Finanzamt: Übermittlung an das Finanzamt beim Versorgungsamt beantragt? Pauschbetrag in der Steuererklärung eintragen.
- Arbeitgeber: Schwerbehinderung mitteilen, wenn Sie Zusatzurlaub oder Kündigungsschutz nutzen wollen.
- Mobilität: Wertmarke beim Versorgungsamt oder Kfz-Steuer-Ermäßigung beim Hauptzollamt beantragen, nicht beides.
- Parken: Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
- Rundfunkbeitrag: Mit Merkzeichen RF die Ermäßigung beim Beitragsservice beantragen.
- Rente: Bei der Deutschen Rentenversicherung klären, ab wann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich ist.
Wann gelten diese Vorteile nicht?
- Gleichstellung statt Schwerbehinderung: Kein Zusatzurlaub, keine Freifahrt, keine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
- Probezeit: Der besondere Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten Beschäftigung.
- Abgelaufener Ausweis: Freifahrt und freiwillige Ermäßigungen verlangen meist einen gültigen Ausweis.
- Herabsetzung des GdB: Sinkt der GdB unter 50, gelten die Schutzrechte bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Unanfechtbarkeit des Bescheids weiter (§ 199 Abs. 1 SGB IX). Eine bereits laufende Altersrente bleibt davon nach Angaben der Rentenversicherung unberührt.
- Ausland: Die Nachteilsausgleiche gelten nach deutschem Recht. Im Ausland bestehen sie in der Regel nicht.
Häufige Fragen
Ab welchem GdB gibt es Vorteile?
Steuerlich ab GdB 20. Ab GdB 30 ist im Beruf die Gleichstellung möglich (mehr zu GdB 30 und GdB 40), ab GdB 50 gibt es Ausweis, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Welche Vorteile bringt das Merkzeichen G?
Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke oder alternativ 50 Prozent weniger Kfz-Steuer. Mit GdB 70 kommt die Fahrtkostenpauschale von 900 Euro hinzu.
Bekomme ich mit Pflegegrad automatisch Nachteilsausgleiche?
Nein, der Schwerbehindertenausweis ist ein eigenes Verfahren. Steuerlich steht Pflegegrad 4 oder 5 allerdings dem Merkzeichen H gleich, mit Pauschbetrag von 7.400 Euro.
Kann ich Freifahrt und Kfz-Steuer-Ermäßigung kombinieren?
Nein, bei Merkzeichen G oder Gl müssen Sie wählen. Mit H, Bl oder aG gibt es Kfz-Steuerbefreiung und Freifahrt nebeneinander.
Zusammenfassung
Welche Vorteile Sie haben, hängt vom GdB und von den Merkzeichen ab. Steuerlich gibt es ab GdB 20 einen Pauschbetrag, im Beruf ab GdB 50 Zusatzurlaub und Kündigungsschutz, Gleichgestellte erhalten den Schutz ohne Zusatzurlaub. Freifahrt, Kfz-Vorteile und Parkerleichterungen setzen Merkzeichen wie G, aG, B oder H voraus. Die meisten Vorteile müssen Sie selbst beantragen.
Was ab GdB 50 im Einzelnen gilt, zeigt der Ratgeber Schwerbehinderung 50: Vorteile, wie Sie den Antrag stellen der Ratgeber Schwerbehinderung beantragen. Den Gesamtüberblick gibt die Themenseite Schwerbehinderung.
Quellen
- § 2, § 151 SGB IX, abgerufen am 18.10.2026
- § 164 SGB IX, Rechte schwerbehinderter Beschäftigter, abgerufen am 18.10.2026
- § 168 und § 173 SGB IX, Kündigungsschutz, abgerufen am 18.10.2026
- § 207 SGB IX, Mehrarbeit, abgerufen am 18.10.2026
- § 208 SGB IX, Zusatzurlaub, abgerufen am 18.10.2026
- § 228, § 229 SGB IX, Unentgeltliche Beförderung, Merkzeichen, abgerufen am 18.10.2026
- Bekanntmachung BMAS vom 02.12.2024 (Wertmarke), abgerufen am 18.10.2026
- § 33b EStG, Pauschbeträge, abgerufen am 18.10.2026
- § 33 Abs. 2a EStG, Fahrtkostenpauschale, abgerufen am 18.10.2026
- § 65 EStDV, Nachweis (Abs. 2 Satz 2: Pflegegrad 4 oder 5 steht H gleich; Abs. 3a), abgerufen am 18.10.2026
- § 3a KraftStG, Kfz-Steuer, abgerufen am 18.10.2026
- § 199 SGB IX, Ende der besonderen Regelungen, abgerufen am 18.10.2026
- § 37 SGB VI, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, abgerufen am 18.10.2026
- § 30 Abs. 1 SGB XII, Mehrbedarf bei Merkzeichen G, abgerufen am 18.10.2026
- § 17 WoGG, Freibeträge, abgerufen am 18.10.2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, BT-Drs. 21/8284 vom 30.09.2026, abgerufen am 18.10.2026
- VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 (Rn. 117 bis 142), abgerufen am 18.10.2026
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Menschen mit Behinderung (Ermäßigung RF, 6,12 Euro), abgerufen am 18.10.2026
- Stadt Karlsruhe: orangefarbener Parkausweis, blauer Parkausweis (§ 46 StVO, VwV-StVO), abgerufen am 18.10.2026






