Ein Grad der Behinderung von 20 bringt vor allem einen Steuervorteil: den Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro im Jahr (§ 33b EStG). Einen Ausweis, Kündigungsschutz oder die Gleichstellung im Beruf gibt es mit GdB 20 nicht. GdB 20 ist der niedrigste Wert, den das Versorgungsamt überhaupt feststellt (Stand 18.10.2026).
Wer einen Bescheid mit GdB 20 erhält, ist oft enttäuscht. Die Feststellung ist trotzdem nicht wertlos: Sie bringt Geld in der Steuer und dokumentiert eine Beeinträchtigung, die später wichtig werden kann. Dieser Ratgeber sagt ehrlich, was GdB 20 bringt und was nicht. Er gehört zur Themenseite Schwerbehinderung.
Welche Vorteile bringt ein GdB von 20?
Der einzige bundesweit für alle geltende Vorteil ist der Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro im Jahr. Ihn erhalten alle Menschen, deren GdB auf mindestens 20 festgestellt ist (§ 33b Abs. 2 und 3 EStG). Weitere Nachteilsausgleiche des Schwerbehindertenrechts beginnen erst bei GdB 30 mit der Gleichstellung oder bei GdB 50 mit der Schwerbehinderung.
| Nachteilsausgleich | GdB 20 | GdB 30 oder 40 | ab GdB 50 |
|---|---|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag | 384 € | 620 € oder 860 € | ab 1.140 € |
| Gleichstellung über die Agentur für Arbeit | nein | möglich | nicht nötig |
| Besonderer Kündigungsschutz | nein | nur mit Gleichstellung | ja |
| Schwerbehindertenausweis | nein | nein | ja |
| Zusatzurlaub, Altersrente für schwerbehinderte Menschen | nein | nein | ja |
Quelle: § 33b EStG; §§ 2, 151, 152, 168, 208 SGB IX; § 37 SGB VI. Stand: 18.10.2026.
Eine Ausnahme gibt es für junge Menschen: Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in einer betrieblichen Ausbildung gelten kraft Gesetzes als gleichgestellt, auch mit GdB 20 oder ohne festgestellten GdB. Das gilt aber nur für bestimmte Leistungen des Integrationsamts zur Ausbildung (§ 151 Abs. 4 SGB IX).
Wie viel Steuer spart der Pauschbetrag von 384 Euro?
Der Pauschbetrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen um 384 Euro. Wie viel Steuer Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Wer keine Einkommensteuer zahlt, etwa mit kleiner Rente, hat keinen Vorteil.
Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 20 Prozent sparen Sie rund 77 Euro im Jahr (384 × 0,20). Bei 30 Prozent sind es rund 115 Euro. Andere Krankheitskosten, etwa Zuzahlungen, können Sie daneben als außergewöhnliche Belastung angeben, soweit der Pauschbetrag sie nicht abdeckt. Ihren Wert prüfen Sie mit dem Behinderten-Pauschbetrag-Rechner.
Für den Nachweis gilt seit dem 01.01.2026 ein neuer Weg: Stellt das Amt den GdB neu fest, muss es die Feststellung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dafür beantragen Sie die Übermittlung und geben Ihre Steuer-Identifikationsnummer an (§ 65 Abs. 3a EStDV). Ältere Bescheide werden weiter anerkannt, solange sich die Feststellung nicht ändert (§ 84 Abs. 3h EStDV).
Was bringt GdB 20 nicht?
GdB 20 bringt keine Rechte im Arbeitsleben und keine Vorteile im Verkehr. Konkret heißt das:
- Kein Ausweis: Sie erhalten nur einen Bescheid. Der Schwerbehindertenausweis beginnt bei GdB 50.
- Keine Gleichstellung: Die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit setzt mindestens GdB 30 voraus (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
- Kein Kündigungsschutz und kein Zusatzurlaub: Beides gilt nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen.
- Keine Merkzeichen: Merkzeichen wie G oder B sind an eine Schwerbehinderung geknüpft.
- Keine Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren: Der Bescheid ist Ihre Privatsache.
Lohnt sich der Antrag bei GdB 20?
Für viele ja, weil er gebührenfrei ist und einen jährlichen Steuervorteil bringt. Das Verfahren beim Versorgungsamt ist gebührenfrei (§ 64 SGB X). Der Aufwand besteht vor allem darin, Befunde zusammenzustellen.
Ein zweiter Grund ist die Dokumentation. Verschlechtert sich Ihre Gesundheit später, liegt beim Amt schon eine Akte vor, und ein Antrag auf Neufeststellung baut darauf auf. Wie Sie einen Antrag stellen, beschreibt der Ratgeber Schwerbehinderung beantragen.
Weniger lohnend ist der Antrag, wenn Sie keine Einkommensteuer zahlen und keine weiteren Erkrankungen erwarten. Dann bringt der Bescheid praktisch keinen Vorteil.
Was passiert mit GdB 20, wenn weitere Erkrankungen dazukommen?
Einzelwerte werden nicht addiert. Kommt zu einer Beeinträchtigung mit GdB 30 eine weitere mit GdB 20 hinzu, ergibt das nicht automatisch GdB 50. Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist es bei leichten Beeinträchtigungen mit GdB 20 vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme der Gesamtbeeinträchtigung zu schließen; das muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden (Teil A Nr. 3.5, Fassung ab 03.10.2025).
Entscheidend ist, ob sich die Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken oder ganz verschiedene Lebensbereiche betreffen. Beschreiben Sie das im Antrag konkret. Werte für einzelne Erkrankungen finden Sie in der GdB-Tabelle 2026.
Ein Beispiel: GdB 20 in der Steuererklärung
Eine Frau, 66 Jahre, bezieht eine Altersrente und zahlt Einkommensteuer. Das Versorgungsamt stellt nach ihrem Antrag einen GdB von 20 fest. Sie hat bei der Antragstellung ihre Steuer-ID angegeben und die Übermittlung an das Finanzamt beantragt.
In ihrer nächsten Steuererklärung trägt sie den Pauschbetrag von 384 Euro ein. Weitere Rechte hat sie aus dem Bescheid nicht. Zwei Jahre später kommt eine weitere Erkrankung hinzu; sie stellt einen Antrag auf Neufeststellung, und das Amt bewertet beide Beeinträchtigungen gemeinsam neu.
Wann gelten diese Aussagen nicht?
- GdB unter 20: Liegt der GdB unter 20, trifft das Amt keine Feststellung (§ 152 Abs. 1 Satz 5 SGB IX). Dann gibt es auch keinen Pauschbetrag.
- Rente wegen der Behinderung: Wer wegen der Behinderung eine Rente oder andere laufende Bezüge erhält, etwa aus der Unfallversicherung, kann den GdB unter 50 auch mit diesem Bescheid nachweisen (§ 65 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStDV).
- Ausbildung: Für Jugendliche in betrieblicher Ausbildung gilt die gesetzliche Gleichstellung nach § 151 Abs. 4 SGB IX.
- Tarifverträge: Einzelne Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eigene Regeln enthalten.
Häufige Fragen
Was bringt GdB 20?
Einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro im Jahr in der Einkommensteuer. Weitere Rechte im Beruf oder im Verkehr gibt es damit nicht.
Was bedeutet „20 Prozent behindert“?
Gemeint ist ein GdB von 20. Das Recht kennt dafür keine Prozentangabe: Der GdB ist eine Stufe auf einer Skala von 10 bis 100 in Zehnergraden (Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil A Nr. 1.1). Er bedeutet auch nicht, dass Sie zu 20 Prozent weniger leisten können, denn er bewertet die Teilhabe in allen Lebensbereichen, nicht nur im Erwerbsleben (Teil A Nr. 1.2); aus dem GdB ist ausdrücklich nicht auf die Leistungsfähigkeit zu schließen (Teil A Nr. 1.5).
Bekomme ich mit GdB 20 einen Behindertenausweis?
Nein. Sie erhalten einen Feststellungsbescheid. Der Schwerbehindertenausweis wird erst ab GdB 50 ausgestellt.
Kann ich mit GdB 20 eine Gleichstellung beantragen?
Nein. Die Gleichstellung setzt einen GdB von mindestens 30 voraus. Ausnahme sind Jugendliche in betrieblicher Ausbildung.
Muss ich GdB 20 meinem Arbeitgeber sagen?
Nein. Rechte, die der Arbeitgeber beachten müsste, ergeben sich aus GdB 20 nicht.
Soll ich gegen GdB 20 Widerspruch einlegen?
Wenn Befunde fehlten oder Beeinträchtigungen nicht bewertet wurden, kann das sinnvoll sein. Sie haben einen Monat Zeit (§ 84 SGG); wie Sie vorgehen, erklärt der Ratgeber Widerspruch gegen den Grad der Behinderung. Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr auf der Seite Widerspruch.
Zusammenfassung
GdB 20 ist die niedrigste Stufe, die das Versorgungsamt feststellt. Sie bringt einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro im Jahr, aber keinen Ausweis, keine Gleichstellung und keine Rechte im Arbeitsleben. Der Antrag ist gebührenfrei und lohnt sich vor allem für Steuerzahler und als Grundlage für spätere Anträge. Weitere Erkrankungen werden nicht addiert, sondern gemeinsam bewertet.
Was bei GdB 40 gilt, steht im eigenen Ratgeber, was ab GdB 50 gilt, im Ratgeber Schwerbehinderung 50: Vorteile, alle Nachteilsausgleiche im Ratgeber Schwerbehinderung: Vorteile. Den Gesamtüberblick gibt die Themenseite Schwerbehinderung.
Quellen
- § 152 Abs. 1 SGB IX, Feststellung ab GdB 20, abgerufen am 18.10.2026
- § 2 SGB IX, Begriffsbestimmungen, abgerufen am 18.10.2026
- § 151 Abs. 4 SGB IX, Gleichstellung Jugendlicher in Ausbildung, abgerufen am 18.10.2026
- § 33b EStG, Pauschbeträge, abgerufen am 18.10.2026
- § 65 EStDV, Nachweis der Behinderung (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3a), § 84 Abs. 3h EStDV, abgerufen am 18.10.2026
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage, Teil A Nr. 1.1, 1.2 und 3.5 (Fassung ab 03.10.2025), abgerufen am 18.10.2026
- § 64 SGB X, Kostenfreiheit, abgerufen am 18.10.2026






