Gegen den Bescheid über den Grad der Behinderung (GdB) legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde ein, die ihn erlassen hat (§ 84 SGG). Der GdB wird in Zehnerschritten ab 20 festgestellt, ab 50 gilt man als schwerbehindert. Entscheidend sind aktuelle Arztberichte, die Einschränkungen im Alltag beschreiben. Stand: 18.10.2026.
Der GdB sagt aus, wie stark eine Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. Er hängt nicht an der Diagnose, sondern an den Folgen im Alltag. Einen Überblick über Antrag, Ausweis und Nachteilsausgleiche gibt die Themenseite Schwerbehinderung.
Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen den GdB?
Ein Widerspruch lohnt sich, wenn der Bescheid eine Beeinträchtigung nicht berücksichtigt, auf alten Befunden beruht oder den Gesamt-GdB falsch bildet. Besonders wichtig ist das, wenn Sie knapp unter einer Grenze liegen, an der Rechte hängen.
Typische Gründe aus der Praxis:
- Eine Erkrankung fehlt in der Aufzählung der Funktionsbeeinträchtigungen im Bescheid.
- Die Behörde hat keine Berichte Ihrer Fachärztin eingeholt, sondern nur ältere Unterlagen ausgewertet.
- Die Einzelwerte sind plausibel, aber der Gesamt-GdB berücksichtigt nicht, wie sich die Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken.
- Ein Merkzeichen wurde abgelehnt, obwohl die Einschränkung beim Gehen oder Sehen belegt ist; dazu mehr im Ratgeber Widerspruch zum Schwerbehindertenausweis.
Belastbare bundesweite Zahlen, wie oft ein Widerspruch gegen den GdB Erfolg hat, liegen uns nicht vor. Eine pauschale Erfolgsquote nennen wir deshalb nicht. Wie die Einzelwerte für bestimmte Erkrankungen aussehen, zeigt die GdB-Tabelle 2026.
Welche Grenzen beim GdB sind wichtig?
Vier Werte entscheiden über die meisten Rechte. Liegt Ihr GdB knapp darunter, prüfen Sie den Bescheid besonders genau.
| GdB | Was er bedeutet | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| unter 20 | keine Feststellung, der Antrag wird abgelehnt | § 152 Abs. 1 SGB IX |
| 20 bis 40 | Behinderung festgestellt, Pauschbetrag bei der Steuer möglich | § 152 Abs. 1 SGB IX, § 33b EStG |
| 30 oder 40 | zusätzlich Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit möglich, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist | § 2 Abs. 3 SGB IX |
| ab 50 | Schwerbehinderung, Anspruch auf Ausweis, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub | § 2 Abs. 2, § 152 Abs. 5, §§ 168, 208 SGB IX |
Quelle: §§ 2, 152, 168 und 208 SGB IX, § 33b EStG. Stand: 18.10.2026.
Welche Rechte ab 50 dazukommen, auch bei der Rente, erklären die Ratgeber Grad der Schwerbehinderung: Tabelle und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Den steuerlichen Pauschbetrag berechnet der Behinderten-Pauschbetrag-Rechner.
Wie entsteht der Gesamt-GdB?
Die Einzelwerte werden nicht addiert. Die Behörde geht vom höchsten Einzel-GdB aus und prüft dann, ob die weiteren Beeinträchtigungen das Gesamtbild um mindestens eine Zehnerstufe verschlimmern (§ 152 Abs. 3 SGB IX, Versorgungsmedizinische Grundsätze Teil A Nr. 3.2).
Dabei kommt es darauf an, wie die Beeinträchtigungen zusammenwirken. Betreffen sie verschiedene Lebensbereiche, etwa Gehen und Hören, können sie den Gesamt-GdB erhöhen. Überschneiden sie sich, etwa zwei Erkrankungen, die beide das Gehen einschränken, erhöht die zweite oft wenig oder nichts. Weitere Einzelwerte von 10 führen nur ausnahmsweise zu einer Erhöhung, bei Einzelwerten von 20 entscheidet der Einzelfall (Teil A Nr. 3.5). Wie das Amt rechnet, zeigt der Ratgeber GdB berechnen.
Ein Beispiel als Konstellation: Eine Frau hat für die Wirbelsäule einen Einzel-GdB von 40, für ein Knie von 20 und für Bluthochdruck von 10. Die Summe von 70 ist nicht ihr Gesamt-GdB. Ob es bei 40 bleibt oder 50 werden, hängt davon ab, ob die Kniebeschwerden das Gehen zusätzlich zur Wirbelsäule einschränken. Genau diese Frage gehört in die Begründung.
Seit dem 03.10.2025 gilt ein neu gefasster Teil A der Versorgungsmedizinischen Grundsätze mit genaueren Regeln für dieses Zusammenwirken (Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung). Bescheide, die vorher bestandskräftig geworden sind, werden dadurch nicht automatisch neu berechnet.
Wie begründen Sie den Widerspruch?
Am stärksten ist eine Begründung, die zu jeder Beeinträchtigung zeigt, welche Einschränkung im Alltag die Behörde übersehen oder zu gering bewertet hat. Diagnosen allein reichen nicht.
- Akte anfordern: Bitten Sie um Akteneinsicht (§ 25 SGB X), vor allem um die versorgungsärztliche Stellungnahme. Darin steht, wie die Behörde jeden Einzelwert begründet. Gesundheitsangaben darf die Behörde Ihnen auch über eine Ärztin vermitteln lassen.
- Abgleichen: Prüfen Sie, ob alle Erkrankungen genannt sind und ob die Befunde aktuell sind.
- Ärztliche Berichte besorgen: Bitten Sie Ihre behandelnden Ärztinnen um Befundberichte, die Funktionseinschränkungen beschreiben: wie weit Sie gehen können, wie oft Schübe auftreten, welche Hilfe Sie brauchen.
- Zusammenwirken begründen: Erklären Sie, warum sich die Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken.
- Behörde ermitteln lassen: Nennen Sie alle behandelnden Ärztinnen und Kliniken und entbinden Sie sie von der Schweigepflicht, damit die Behörde selbst Berichte anfordern kann.
Eine Musterbegründung mit Platzhaltern bietet der Ratgeber Widerspruch GdB: Muster für die Begründung. Wie Frist und Form im Sozialrecht allgemein funktionieren, erklärt der Ratgeber Widerspruch einlegen; es gilt hier genauso: ein Monat ab Bekanntgabe, bei Post zählt der vierte Tag nach dem Versand (§ 37 Abs. 2 SGB X), ohne Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr.
Widerspruch oder Verschlimmerungsantrag?
Der Widerspruch passt, wenn der Bescheid schon bei Erlass zu niedrig war. Hat sich Ihr Gesundheitszustand erst danach verschlechtert, ist ein Antrag auf Neufeststellung der richtige Weg, oft Verschlimmerungsantrag genannt.
Bedenken Sie dabei: Bei einer Neufeststellung bewertet die Behörde alle Beeinträchtigungen neu. Haben sich andere Leiden gebessert, kann der GdB auch sinken. Sinkt er unter 50, endet der besondere Schutz für schwerbehinderte Menschen erst am Ende des dritten Kalendermonats, nachdem der neue Bescheid unanfechtbar geworden ist (§ 199 Abs. 1 SGB IX).
Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?
Die Behörde prüft den Fall erneut, oft mit einer neuen versorgungsärztlichen Stellungnahme nach Aktenlage. Gibt sie Ihnen recht, erlässt sie einen neuen Bescheid. Andernfalls erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Ablauf, Akteneinsicht und Dauer beschreibt der Ratgeber Widerspruch beim Versorgungsamt.
Dagegen können Sie innerhalb eines Monats beim Sozialgericht klagen; es ist für Feststellungen nach § 152 SGB IX zuständig (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG). Gerichtskosten fallen für Menschen mit Behinderung nicht an (§ 183 SGG). Das Gericht ermittelt selbst und holt häufig ein medizinisches Gutachten ein.
Wann gelten diese Hinweise nicht?
- Pflegegrad und GdB sind zwei verschiedene Verfahren. Ein hoher Pflegegrad bedeutet nicht automatisch einen hohen GdB. Den Unterschied erklärt der Ratgeber Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad: Unterschied.
- Rückwirkende Feststellung: Brauchen Sie den GdB für einen früheren Zeitpunkt, etwa für die Steuer, müssen Sie das besonders beantragen und ein Interesse glaubhaft machen (§ 152 Abs. 1 SGB IX).
- Erstantrag: Wer noch keinen Bescheid hat, findet den Ablauf im Ratgeber Schwerbehinderung beantragen.
Wer hilft beim Widerspruch gegen den GdB?
Sozialverbände wie VdK und SoVD beraten und vertreten ihre Mitglieder im Widerspruch und vor dem Sozialgericht. Anwältinnen für Sozialrecht übernehmen den Fall gegen Gebühr; bei Erfolg erstattet die Behörde die Kosten, wenn die Anwältin notwendig war (§ 63 SGB X). Orientierung ohne Rechtsberatung gibt die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband).
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Widerspruch gegen den GdB?
Eine gesetzliche Frist für die Entscheidung gibt es nicht. Entscheidet die Behörde drei Monate lang ohne zureichenden Grund nicht, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich (§ 88 Abs. 2 SGG).
Kann der GdB im Widerspruch sinken?
Das ist die Ausnahme. Im Widerspruch geht es um den angefochtenen Bescheid; eine Herabsetzung setzt voraus, dass die Behörde die gesetzlichen Bedingungen für eine Änderung prüft. Lassen Sie sich beraten, wenn Ihr Bescheid Anlass dazu gibt.
Brauche ich neue Arztberichte?
Meist ja. Viele Bescheide beruhen auf Unterlagen, die schon älter sind. Ein aktueller Befundbericht, der die Einschränkungen im Alltag beschreibt, ist oft der wichtigste Beleg.
Muss ich zur Untersuchung?
In der Regel nicht. Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Eine persönliche Untersuchung ist selten, im Klageverfahren beauftragt das Gericht dagegen oft eine Gutachterin.
Zusammenfassung
Gegen einen zu niedrigen GdB haben Sie einen Monat ab Bekanntgabe Zeit. Die Einzelwerte werden nicht addiert; entscheidend ist, wie die Beeinträchtigungen zusammenwirken. Fordern Sie die versorgungsärztliche Stellungnahme an und begründen Sie mit aktuellen Befundberichten. Hat sich der Zustand erst später verschlechtert, passt ein Antrag auf Neufeststellung besser, mit dem Risiko einer Gesamtneubewertung. Mehr zu Antrag, Ausweis und Nachteilsausgleichen steht auf der Themenseite Schwerbehinderung.
Quellen
- § 152 SGB IX, Feststellung der Behinderung, Ausweise, abgerufen am 18.10.2026
- § 2 SGB IX, Begriffsbestimmungen, abgerufen am 18.10.2026
- § 199 SGB IX, Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen, abgerufen am 18.10.2026
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil A Nr. 3 in der Fassung ab 03.10.2025, abgerufen am 18.10.2026
- Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 29.09.2025, BGBl. 2025 I Nr. 228 (in Kraft 03.10.2025), abgerufen am 18.10.2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist und Form, abgerufen am 18.10.2026
- § 51 SGG, Rechtsweg (Abs. 1 Nr. 7), abgerufen am 18.10.2026
- § 183 SGG, Kostenfreiheit, abgerufen am 18.10.2026
- § 37 SGB X, Bekanntgabe, abgerufen am 18.10.2026
- § 25 SGB X, Akteneinsicht, abgerufen am 18.10.2026






