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Ratgeber Schwer­behinderung

GdB berechnen: So entsteht der Gesamt-GdB bei mehreren Leiden

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Einen verlässlichen GdB-Rechner gibt es nicht, weil der Gesamt-GdB nicht addiert wird. Das Versorgungsamt geht vom höchsten Einzel-GdB aus und prüft, ob weitere Leiden ihn um mindestens 10 erhöhen. Leiden mit GdB 10 zählen meist nicht mit. So steht es in Teil A Nr. 3 der Versorgungsmedizin-Verordnung (Stand 18.10.2026).

Wer mehrere Erkrankungen hat, möchte vor dem Antrag wissen, ob es für GdB 50 reicht. Online-Rechner zählen oft Werte zusammen oder bilden einen Durchschnitt; beides verbietet die Verordnung ausdrücklich. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Gesamt-GdB tatsächlich gebildet wird, und zeigt an Beispielen, was das für Sie bedeutet. Den Überblick über Antrag und Ausweis gibt die Themenseite Schwerbehinderung.

Warum gibt es keinen seriösen GdB-Rechner?

Der Gesamt-GdB ist das Ergebnis einer ärztlichen Gesamtschau, keine Rechenformel. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sagen ausdrücklich: Berechnungsmethoden wie Addition oder Mittelung sind nicht zulässig (Teil A Nr. 3.2). Auch das Gesetz verlangt, die Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit und ihren wechselseitigen Beziehungen zu bewerten (§ 152 Abs. 3 SGB IX).

Ein Rechner müsste zudem wissen, welcher Einzel-GdB innerhalb einer Spanne für Sie gilt. Die Werte in Teil B sind Anhaltswerte, die Spannen bilden den Einzelfall ab (Teil A Nr. 1.1). Ob eine Lungenerkrankung mit 50 oder 70 bewertet wird, hängt von Befunden ab, die ein Formular nicht erfasst. Ein Ergebnis aus einem Online-Tool ist deshalb bestenfalls eine grobe Schätzung und kann falsche Erwartungen wecken.

Wir bieten deshalb bewusst keinen Rechner an. Was wir anbieten können: die Regeln, nach denen das Amt vorgeht, und eine Checkliste, mit der Sie Ihren Antrag und später Ihren Bescheid prüfen.

Wie bildet das Versorgungsamt den Gesamt-GdB?

Das Amt geht in drei Schritten vor. Die Schritte folgen Teil A Nr. 3 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.

  1. Einzel-GdB je Funktionssystem: Zuerst wird jede Gesundheitsstörung nach Teil B bewertet. Liegen mehrere Störungen im selben Funktionssystem vor, etwa an Knie und Hüfte, bildet das Amt dafür einen gemeinsamen Wert nach denselben Regeln wie für den Gesamt-GdB (Nr. 3.1).
  2. Ausgangspunkt höchster Wert: Dann geht es von der Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB aus (Nr. 3.2).
  3. Prüfung jeder weiteren Störung: Für jede weitere Beeinträchtigung prüft es, ob sie das Gesamtbild wesentlich verstärkt, also den Gesamt-GdB um mindestens 10 erhöht (Nr. 3.2).

Wie stark eine weitere Störung wirkt, hängt vom Zusammenspiel ab (Nr. 3.3):

Zusammenspiel der BeeinträchtigungenFolge nach Teil A Nr. 3.3
Eine verschlimmert die andere besondersin der Regel höherer Gesamt-GdB
Sie betreffen ganz verschiedene Lebensbereichehäufig höherer Gesamt-GdB
Sie überschneiden sich teilweisekann zu höherem Gesamt-GdB führen
Sie überschneiden sich vollständigin der Regel kein höherer Gesamt-GdB
Weitere Störung mit GdB 10von Ausnahmen abgesehen keine Erhöhung (Nr. 3.5)
Weitere Störung mit GdB 20vielfach keine wesentliche Erhöhung, wird aber geprüft (Nr. 3.5)

Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil A Nr. 3.1 bis 3.5, neu gefasst durch Verordnung vom 29.09.2025. Stand: 18.10.2026.

Bei der Gesamtschau zieht das Amt die Werte aus Teil B zum Vergleich heran (Nr. 3.4): Der Gesamt-GdB soll ungefähr dem entsprechen, was die Tabelle für eine einzelne, ähnlich schwere Beeinträchtigung vorsieht.

Beispiele: Wie wirken mehrere Einzelwerte?

Die folgenden Konstellationen sind angenommene Beispiele. Sie zeigen, wie die Regeln wirken, und sind keine Vorhersage für Ihren Bescheid.

Einzelwerte im BescheidWas die Regeln sagenMögliches Ergebnis
Diabetes 40, leichter Bluthochdruck 10GdB 10 erhöht von Ausnahmen abgesehen nicht40
Lunge 50, Wirbelsäule 20GdB 20 wird geprüft, verschiedene Lebensbereiche möglich50 oder 60
Herz 40, Knie 30beide betreffen die Belastbarkeit beim Gehen, teilweise Überschneidung40 bis 60
Depression 30, Knie 30, Rücken 20verschiedene Funktionssysteme, Wechselwirkung zu prüfen40 bis 60
Knie links 20, Knie rechts 20gleiches Funktionssystem Beine, gemeinsamer Wertnach Teil B Nr. 18.14 für beidseitige Einschränkung

Quelle: eigene Beispiele nach Teil A Nr. 3 und Teil B der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Stand: 18.10.2026.

Das letzte Beispiel zeigt einen häufigen Denkfehler: Beide Knie zählen zum selben Funktionssystem. Teil B nennt für beidseitige Bewegungseinschränkungen eigene Werte, etwa 40 bei mittlerem Grad auf beiden Seiten (Teil B Nr. 18.14). Welche Einzelwerte für Ihre Erkrankungen in Frage kommen, zeigt die Tabelle der GdB-Werte nach Erkrankungen.

Wie schätzen Sie Ihren GdB selbst ein?

Eine eigene Einschätzung hilft, den Antrag vollständig zu stellen und den Bescheid zu prüfen. Gehen Sie diese Checkliste durch:

  1. Alle Erkrankungen auflisten: auch scheinbar kleine. Ob sie zählen, entscheidet das Amt.
  2. Ziffer in Teil B suchen: zum Beispiel Nr. 15.1 für Diabetes (mehr im Ratgeber GdB bei Diabetes Typ 2), Nr. 8.3 für Lungenerkrankungen (Ratgeber GdB bei COPD), Nr. 18.14 für Knie.
  3. Kriterien vergleichen: Was beschreibt die Spanne, und was steht in Ihren Arztberichten? Entscheidend sind Funktionseinschränkungen, etwa Gehstrecke, Atemnot bei Belastung, Bewegungsmaße der Gelenke.
  4. Dauer prüfen: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen (Teil A Nr. 1.2).
  5. Höchsten Wert bestimmen und Überschneidungen ehrlich prüfen: Betreffen zwei Leiden dieselbe Alltagsfunktion, steigt der Gesamt-GdB meist weniger.
  6. Befunde ergänzen: Fehlen aktuelle Messwerte, sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an.

Rechnen dürfen Sie dagegen beim Steuervorteil: Der Behinderten-Pauschbetrag ist fest an den GdB gebunden (§ 33b Abs. 3 EStG). Ihren Betrag zeigt der Behinderten-Pauschbetrag-Rechner.

Welche Werte stehen im Bescheid?

Im Bescheid stehen der Gesamt-GdB und eine Liste der berücksichtigten Funktionsbeeinträchtigungen. Die Einzelwerte werden oft nicht genannt. Sie können aber Einsicht in die Unterlagen verlangen, auf die sich das Amt gestützt hat, darunter die versorgungsärztliche Stellungnahme mit den Einzelwerten (§ 25 SGB X).

Prüfen Sie: Fehlen Erkrankungen? Wurden aktuelle Befunde berücksichtigt? Passt der höchste Einzelwert zur Ziffer in Teil B? Sind Wechselwirkungen gesehen worden?

Was ab welchem GdB gilt, steht im Ratgeber Schwerbehinderung: Vorteile.

Wann gelten die Regeln anders?

Einige Konstellationen folgen eigenen Regeln:

  • Heilungsbewährung nach Krebs: Der GdB wird für die Dauer der Heilungsbewährung pauschal festgesetzt, im Allgemeinen mit mindestens 50 (Teil A Nr. 2.3).
  • Psychische Begleiterscheinungen und Schmerzen: Übliche Begleiterscheinungen sind im Einzel-GdB schon enthalten. Nur wenn sie deutlich darüber hinausgehen und eine eigene Diagnose erfüllen, werden sie gesondert bewertet und fließen in die Gesamtschau ein (Teil A Nr. 1.3).
  • Abweichen mit Begründung: Das Amt darf in besonderen Fällen von den Werten in Teil B abweichen, muss das aber begründen (Teil A Nr. 1.4).

Was tun, wenn Sie den Gesamt-GdB für zu niedrig halten?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen den Grad der Behinderung einlegen (§ 84 SGG). Begründen Sie ihn mit den Regeln aus Teil A Nr. 3 und mit Befunden, etwa wenn eine Wechselwirkung übersehen wurde. Verschlechtert sich Ihre Gesundheit später, können Sie eine Neufeststellung beantragen.

Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr auf der Seite Widerspruch; wie der Antrag läuft, erklärt der Ratgeber Schwerbehinderung beantragen.

Häufige Fragen

Werden GdB-Werte addiert?
Nein. Addition und Mittelung sind nach Teil A Nr. 3.2 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze nicht zulässig. Ausgangspunkt ist der höchste Einzelwert.

Ergeben zweimal GdB 30 einen GdB von 50?
Nicht automatisch. Es kommt darauf an, ob sich die Beeinträchtigungen überschneiden oder verschiedene Lebensbereiche betreffen. Das Ergebnis kann zwischen 30 und 50 liegen.

Gibt es einen offiziellen GdB-Rechner?
Nein. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen keine Rechenformel vor; Addition und Mittelung sind ausdrücklich ausgeschlossen (Teil A Nr. 3.2). Der Gesamt-GdB entsteht in einer ärztlichen Gesamtschau.

Zählt ein GdB von 10 mit?
In der Regel nicht. Leichte Beeinträchtigungen mit GdB 10 erhöhen den Gesamt-GdB von Ausnahmen abgesehen nicht, auch nicht mehrere davon (Teil A Nr. 3.5).

Zusammenfassung

Der Gesamt-GdB lässt sich nicht ausrechnen, weil die Verordnung Addition und Mittelung verbietet. Das Amt bildet Werte je Funktionssystem, geht vom höchsten aus und prüft, ob weitere Leiden ihn um mindestens 10 erhöhen. Leiden mit GdB 10 zählen meist nicht, bei GdB 20 nur manchmal. Mit den Ziffern aus Teil B und Ihren Befunden können Sie Antrag und Bescheid trotzdem gut prüfen.

Mehr auf der Themenseite Schwerbehinderung.

Quellen

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