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Ratgeber Schwer­behinderung

GdB bei Diabetes Typ 2: Was die Therapie für den Grad bedeutet

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Bei Diabetes Typ 2 richtet sich der Grad der Behinderung (GdB) nach dem Therapieaufwand und dem Risiko einer Unterzuckerung. Ohne dieses Risiko beträgt er 0, sonst 20, mit täglicher dokumentierter Blutzuckerkontrolle 30 bis 40. GdB 50 gibt es erst bei mindestens vier Insulingaben täglich mit eigener Dosisanpassung (VersMedV Teil B Nr. 15.1, Stand 18.10.2026).

Viele Menschen mit Typ-2-Diabetes fragen sich, ob ihnen ein Schwerbehindertenausweis zusteht. Die Diagnose allein reicht dafür nicht. Entscheidend ist, wie stark die Behandlung den Alltag bestimmt und welche Folgeschäden dazukommen. Den Überblick über Antrag, Ausweis und Vorteile gibt die Themenseite Schwerbehinderung; weitere Erkrankungen finden Sie unter Krankheitsbilder.

Welcher GdB gilt bei Diabetes Typ 2?

Der GdB hängt nicht vom Diabetestyp ab, sondern von der Therapie und ihren Folgen für die Lebensführung. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze unterscheiden vier Stufen (Teil B Nr. 15.1). Die Tabelle gibt sie sinngemäß wieder.

Therapie und Alltag, sinngemäßGdB
Therapie kann regelhaft keine Unterzuckerung auslösen, Lebensführung kaum beeinträchtigt0
Therapie kann eine Unterzuckerung auslösen, Einschnitte in der Lebensführung20
Therapie kann eine Unterzuckerung auslösen, mindestens einmal täglich dokumentierte Blutzuckerselbstkontrolle, weitere Einschnitte; je nach Therapieaufwand und Stoffwechseleinstellung30 bis 40
Insulintherapie mit mindestens vier Injektionen täglich, Dosis selbst nach Blutzucker, Mahlzeit und Bewegung angepasst, Messungen und Insulindosen dokumentiert, gravierende Einschnitte in der Lebensführung50
außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagehöhere Werte möglich

Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 15.1, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026. Stand: 18.10.2026.

Wer eine Insulinpumpe nutzt, muss die Insulingaben über die Pumpe dokumentieren; die Verordnung nennt die Pumpe ausdrücklich bei den Nachweisen für GdB 50. Ein erhöhter Laborwert allein bedingt noch keinen GdB (Teil B Nr. 15, Einleitung).

Welche Behandlung kann eine Unterzuckerung auslösen?

Ob eine Therapie eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) auslösen kann, ist die erste Weichenstellung. Nach der Nationalen VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes haben vor allem Insulin und Sulfonylharnstoffe ein erhöhtes Risiko für Unterzuckerungen; bei Metformin und mehreren neueren Wirkstoffgruppen stuft die Leitlinie das Risiko als gering ein (Tabelle 24). Welche Wirkstoffe Sie nehmen und wie Ihr Risiko ist, klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Für den Antrag heißt das: Nennen Sie alle Medikamente mit Dosis und beschreiben Sie, ob und wie oft Unterzuckerungen vorkommen. Legen Sie Ihr Blutzucker-Tagebuch oder Auswertungen des Messgeräts bei, wenn Sie regelmäßig messen.

Wie werden Folgeschäden bewertet?

Folgeschäden wie Nervenschäden, Netzhautschäden, eingeschränkte Nierenfunktion oder Durchblutungsstörungen der Beine bewertet das Amt jeweils in ihrem eigenen Funktionssystem. Dafür gelten andere Ziffern in Teil B, zum Beispiel:

  • Polyneuropathie (Nervenschäden, etwa Taubheit an den Füßen): nach Art der motorischen und sensiblen Ausfälle (Teil B Nr. 3.11).
  • Netzhautschäden: nach Sehschärfe und Gesichtsfeld (Teil B Nr. 4).
  • Nierenfunktionseinschränkung: je nach Grad 20 bis 100, bei dauerhafter Dialyse 100 (Teil B Nr. 12.1.3).
  • Arterielle Verschlusskrankheit der Beine: nach der schmerzfreien Gehstrecke (Teil B Nr. 9.2.1).

Die Einzelwerte werden danach nicht addiert. Das Amt geht vom höchsten Wert aus und prüft, ob die übrigen das Gesamtbild um mindestens 10 erhöhen (Teil A Nr. 3.2). Wie das funktioniert, zeigen der Ratgeber GdB berechnen und die Tabelle der GdB-Werte nach Erkrankungen mit einem Beispiel.

Ein Beispiel: Drei Konstellationen bei Typ 2

Die folgenden Konstellationen sind angenommene Beispiele nach Teil B Nr. 15.1. Sie zeigen, wie die Stufen greifen, und ersetzen keine Begutachtung.

KonstellationEinordnung nach Nr. 15.1
Eine Frau nimmt nur Metformin, misst nicht täglich, hat keine Unterzuckerungenin der Regel Therapie ohne Unterzuckerungsrisiko: GdB 0
Ein Mann nimmt einen Sulfonylharnstoff, misst täglich mit Tagebuch und muss Mahlzeiten und Bewegung danach ausrichtenTherapie mit Risiko, dokumentierter Kontrolle und weiteren Einschnitten: GdB 30 bis 40
Eine Frau spritzt Basis- und Mahlzeiteninsulin, mindestens vier Gaben täglich, passt die Dosis selbst an, dokumentiert alles und muss Arbeit und Mahlzeiten danach ausrichtenGdB 50 möglich, wenn die gravierenden Einschnitte belegt sind

Quelle: eigene Beispiele nach Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 15.1. Stand: 18.10.2026.

Beim dritten Beispiel entscheidet nicht die Zahl der Spritzen allein. Das Amt prüft auch, ob die Einschnitte in der Lebensführung tatsächlich gravierend sind. Beschreiben Sie deshalb konkret, was Sie wegen des Diabetes planen, verschieben oder lassen müssen.

Welche Unterlagen helfen beim Antrag?

Mit vollständigen Unterlagen kann das Amt den Therapieaufwand nachvollziehen. Diese Checkliste hilft:

  1. aktueller Medikationsplan mit allen Diabetesmitteln und Insulindosen
  2. Blutzucker-Tagebuch oder Ausdrucke aus Messgerät, Sensor oder Pumpe über mehrere Monate
  3. Arztbrief der Hausarztpraxis oder Diabetes-Schwerpunktpraxis mit Angaben zu Unterzuckerungen und Stoffwechseleinstellung
  4. Befunde zu Folgeschäden: Augenarzt, Nervenmessung, Nierenwerte, Gefäßuntersuchung
  5. eigene Beschreibung: Wie oft messen und spritzen Sie, was müssen Sie im Alltag anpassen, gab es Unterzuckerungen mit fremder Hilfe?

Den Antrag stellen Sie bei der Versorgungsbehörde Ihres Landes; wie das geht, erklärt der Ratgeber Schwerbehinderung beantragen.

Welche Merkzeichen sind bei Diabetes möglich?

Merkzeichen setzen eigene Voraussetzungen voraus, die Diagnose Diabetes genügt nicht. Das Merkzeichen G kommt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bei Diabetes mit häufigen schweren Unterzuckerungen in Betracht, ähnlich wie bei Anfallsleiden (Teil D Nr. 1 e). Auch Folgeschäden an den Beinen können eine erhebliche Gehbehinderung begründen.

Mehr zu Merkzeichen und Gehstrecke steht im Ratgeber Merkzeichen G und Pflegegrad. Braucht jemand wegen des Diabetes und seiner Folgen dauerhaft Hilfe im Alltag, kann auch ein Pflegegrad in Frage kommen; dazu der Ratgeber Diabetes-Folgen und Pflegegrad.

Wann gelten diese Werte nicht?

Die Stufen von Nr. 15.1 bewerten nur den Therapieaufwand. Sie gelten nicht für:

  • Folgeschäden: Diese werden gesondert nach den eigenen Ziffern bewertet, siehe oben.
  • Vorübergehende Phasen: Wird etwa nur für einige Wochen Insulin gegeben, fehlt die Dauer von mehr als sechs Monaten (Teil A Nr. 1.2).
  • Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen: Hier sind höhere Werte als 50 möglich; das muss gut belegt sein.

Für die Steuer gilt: Schon ab GdB 20 gibt es den Behinderten-Pauschbetrag, 384 Euro im Jahr, bei GdB 50 sind es 1.140 Euro (§ 33b Abs. 3 EStG). Ihren Betrag zeigt der Behinderten-Pauschbetrag-Rechner.

Was tun, wenn der GdB zu niedrig ist?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen den Grad der Behinderung einlegen (§ 84 SGG). Prüfen Sie, ob das Amt Ihre Therapie richtig erfasst hat, etwa die Zahl der Insulingaben und die Dokumentation, und ob alle Folgeschäden berücksichtigt sind. Ändert sich Ihre Therapie später, etwa durch eine Umstellung auf Insulin, können Sie eine Neufeststellung beantragen.

Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr auf der Seite Widerspruch.

Häufige Fragen

Bekomme ich mit Diabetes Typ 2 einen Schwerbehindertenausweis?
Nur wenn der Gesamt-GdB mindestens 50 beträgt. Allein wegen des Diabetes setzt das eine intensive Insulintherapie mit mindestens vier Gaben täglich und gravierenden Einschnitten voraus; Folgeschäden können hinzukommen.

Welcher GdB gilt bei Diabetes mit Tabletten?
Das hängt vom Wirkstoff ab. Kann die Therapie keine Unterzuckerung auslösen, beträgt der GdB 0, sonst 20, mit täglicher dokumentierter Kontrolle 30 bis 40.

Zählt der HbA1c-Wert?
Laborwerte allein begründen keinen GdB. Die Güte der Stoffwechseleinstellung fließt aber innerhalb der Spanne 30 bis 40 ein.

Gibt es mit Insulin automatisch GdB 50?
Nein. Nötig sind mindestens vier Gaben täglich, selbst angepasste Dosen, Dokumentation und gravierende Einschnitte in der Lebensführung.

Zusammenfassung

Bei Diabetes Typ 2 bestimmt der Therapieaufwand den GdB: 0 ohne Unterzuckerungsrisiko, 20 mit Risiko, 30 bis 40 mit täglicher dokumentierter Kontrolle und 50 bei intensiver Insulintherapie mit gravierenden Einschnitten. Folgeschäden werden gesondert bewertet und nicht addiert. Gute Dokumentation ist für den Antrag entscheidend. Mehr zu Antrag und Ausweis auf der Themenseite Schwerbehinderung, weitere Erkrankungen unter Krankheitsbilder.

Quellen

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