Bei COPD richtet sich der Grad der Behinderung (GdB) nach der dauerhaften Einschränkung der Lungenfunktion: bei geringem Grad 20 bis 40, bei mittlerem Grad mit Atemnot bei leichter Belastung 50 bis 70, bei schwerem Grad 80 bis 100. Ab mittlerem Grad ist Merkzeichen G möglich (VersMedV Teil B Nr. 8.3, Teil D Nr. 1, Stand 18.10.2026).
COPD ist eine chronische Lungenerkrankung, bei der die Lunge dauerhaft geschädigt ist und die Atemwege verengt und anhaltend entzündet sind (gesund.bund.de). Für den Schwerbehindertenausweis zählt nicht die Diagnose, sondern wie stark Atemnot und Lungenfunktion den Alltag einschränken. Den Überblick über Antrag, Ausweis und Merkzeichen gibt die Themenseite Schwerbehinderung; weitere Erkrankungen finden Sie unter Krankheitsbilder. Ob die COPD auch einen Pflegegrad begründet, erklärt der Ratgeber COPD und Pflegegrad.
Welcher GdB gilt bei COPD?
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bewerten Lungenerkrankungen mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion in drei Stufen (Teil B Nr. 8.3). Maßgeblich sind die Atemnot bei Belastung, die Messwerte der Lungenfunktionsprüfung und die Blutgase.
| Grad, sinngemäß | Atemnot | Lungenfunktion und Blutgase | GdB |
|---|---|---|---|
| geringen Grades | stärker als üblich bei mittelschwerer Belastung, etwa forschem Gehen mit 5 bis 6 km/h | Messwerte bis zu einem Drittel unter dem Sollwert, Blutgase normal | 20 bis 40 |
| mittleren Grades | stärker als üblich schon bei leichter Alltagsbelastung, etwa Spazierengehen mit 3 bis 4 km/h oder einem Stockwerk Treppe | Messwerte bis zu zwei Dritteln unter dem Sollwert, respiratorische Partialinsuffizienz | 50 bis 70 |
| schweren Grades | bei leichtester Belastung oder in Ruhe | Messwerte mehr als zwei Drittel unter dem Sollwert, respiratorische Globalinsuffizienz | 80 bis 100 |
Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 8.3, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026. Stand: 18.10.2026.
Respiratorische Partialinsuffizienz bedeutet, dass zu wenig Sauerstoff im Blut ist. Bei der Globalinsuffizienz staut sich zusätzlich Kohlendioxid. Beide Werte ergeben sich aus einer Blutgasanalyse.
Was gilt bei chronischer Bronchitis ohne Einschränkung der Lungenfunktion?
Ist die Lungenfunktion noch nicht dauerhaft eingeschränkt, bewertet die Verordnung die chronische Bronchitis als eigenständige Erkrankung (Teil B Nr. 8.2). Bei einer leichten Form mit langen beschwerdefreien Zeiten sind es 0 bis 10. Bei einer schweren Form mit fast ständigem Husten und Auswurf und häufigen akuten Schüben sind es 20 bis 30.
Für den Antrag heißt das: Sind die Messwerte bisher im Normbereich, entscheiden Häufigkeit und Schwere der Schübe. Dokumentieren Sie Infekte, Antibiotika-Behandlungen und Klinikaufenthalte.
Sind GOLD-Stadien und GdB-Stufen dasselbe?
Nein. Die GOLD-Einteilung, die viele Lungenfachärzte nutzen, beschreibt den medizinischen Schweregrad der COPD. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze verwenden eine eigene Einteilung nach Atemnot im Alltag, Lungenfunktion und Blutgasen (Teil B Nr. 8.3). Ein bestimmtes GOLD-Stadium führt deshalb nicht automatisch zu einem bestimmten GdB.
Bitten Sie Ihre Lungenfachpraxis, im Befund die Werte zu nennen, die die Verordnung abfragt: Lungenfunktionswerte im Vergleich zum Sollwert, Blutgase und eine Beschreibung, bei welcher Belastung Atemnot auftritt. Das erleichtert dem Amt die Zuordnung.
Welche Unterlagen helfen beim Antrag?
Mit diesen Unterlagen kann das Amt die Stufe nachvollziehen:
- aktueller Bericht der Lungenfachpraxis mit Lungenfunktionsprüfung, möglichst mit Sollwerten
- Blutgasanalyse, bei Langzeit-Sauerstofftherapie auch die Verordnung
- Entlassungsberichte nach Klinikaufenthalten wegen Verschlechterung
- Medikationsplan, Reha-Berichte
- eigene Beschreibung: Wie weit können Sie gehen, wie viele Stufen schaffen Sie, wann brauchen Sie Pausen, was geht im Haushalt nicht mehr?
Den Antrag stellen Sie bei der Versorgungsbehörde Ihres Landes. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Schwerbehinderung beantragen.
Wann gibt es das Merkzeichen G bei COPD?
Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Es ist nicht nur bei Gelenk- oder Nervenleiden möglich, sondern auch bei inneren Leiden. Bei Atembehinderungen nehmen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze es an, wenn die Lungenfunktion dauernd wenigstens mittleren Grades eingeschränkt ist (Teil D Nr. 1 d).
Maßstab ist, ob jemand ortsübliche Wege von etwa zwei Kilometern, die üblicherweise in einer halben Stunde zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten schafft (Teil D Nr. 1 b). Mit G können Sie unter anderem zwischen Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke und einer Ermäßigung der Kfz-Steuer wählen (§ 228 SGB IX, § 3a Abs. 2 KraftStG). Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, die Altersgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgemindert ist und G nachweist, erhält einen Mehrbedarf von 17 Prozent der Regelbedarfsstufe (§ 30 Abs. 1 SGB XII).
Bei sehr schwerer Atemnot kann auch das Merkzeichen aG in Frage kommen; das Gesetz nennt Störungen des Atmungssystems ausdrücklich als mögliche Ursache (§ 229 Abs. 3 SGB IX). Mehr zu den Voraussetzungen in den Ratgebern Merkzeichen G und Pflegegrad und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Ein Beispiel: COPD und Herzschwäche
Die folgende Konstellation ist ein angenommenes Beispiel. Sie zeigt, wie die Regeln greifen, und ersetzt keine Begutachtung.
Ein Mann mit COPD bekommt beim Treppensteigen nach einem Stockwerk Luftnot, seine Messwerte liegen etwa um die Hälfte unter dem Sollwert, die Blutgase zeigen zu wenig Sauerstoff. Das entspricht dem mittleren Grad, also 50 bis 70 (Teil B Nr. 8.3). Zusätzlich hat er eine Herzschwäche mit Beschwerden bei mittelschwerer Belastung, für die Teil B Nr. 9.1.1 Werte von 20 bis 40 vorsieht.
Die Werte werden nicht addiert (Teil A Nr. 3.2); wie das Amt den Gesamt-GdB bildet, erklärt der Ratgeber GdB berechnen. Weil Lunge und Herz beide die Belastbarkeit beim Gehen betreffen, überschneiden sich die Auswirkungen teilweise; ob der Gesamt-GdB steigt, prüft das Amt (Teil A Nr. 3.3.3). Merkzeichen G kommt hier wegen der mittelgradig eingeschränkten Lungenfunktion in Betracht.
Wann gelten diese Werte nicht?
Die Stufen von Nr. 8.3 setzen eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion voraus. In diesen Fällen gilt etwas anderes:
- Akute Verschlechterung: Eine einzelne Exazerbation mit Klinikaufenthalt zählt nur, wenn die Einschränkung länger als sechs Monate anhält (Teil A Nr. 1.2).
- Asthma ohne dauernde Einschränkung: Hier gilt Nr. 8.5 mit Werten nach Häufigkeit und Schwere der Anfälle.
- Lungentransplantation oder Lungenkrebs: Hier gelten eigene Werte und Heilungsbewährungen nach Nr. 8.4.
- Schlafapnoe: eigene Ziffer Nr. 8.7, gesondert zu bewerten.
Was tun, wenn der GdB zu niedrig ist?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen den Grad der Behinderung einlegen (§ 84 SGG). Prüfen Sie, ob das Amt aktuelle Lungenfunktions- und Blutgaswerte hatte und ob Ihre Belastbarkeit im Alltag beschrieben ist. Verschlechtert sich die COPD später dauerhaft, können Sie eine Neufeststellung beantragen.
Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr auf der Seite Widerspruch.
Häufige Fragen
Ab wann ist man mit COPD schwerbehindert?
Allein wegen der COPD ab einer dauernden Einschränkung der Lungenfunktion mittleren Grades, für die 50 bis 70 vorgesehen sind. Weitere Erkrankungen können im Gesamt-GdB dazukommen.
Bekomme ich mit Sauerstoffgerät automatisch GdB 100?
Nein. Die Sauerstofftherapie ist ein Hinweis auf eine Insuffizienz, entscheidend sind aber Atemnot, Messwerte und Blutgase nach Nr. 8.3.
Gibt es bei COPD das Merkzeichen G?
Ja, bei einer dauernden Einschränkung der Lungenfunktion wenigstens mittleren Grades nehmen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze es an (Teil D Nr. 1 d).
Zählt Rauchen bei der Bewertung?
Nein. Der GdB bewertet die Auswirkungen unabhängig von der Ursache (Teil A Nr. 1.1).
Zusammenfassung
Bei COPD bestimmt die dauernde Einschränkung der Lungenfunktion den GdB: 20 bis 40 bei geringem, 50 bis 70 bei mittlerem und 80 bis 100 bei schwerem Grad. Ab mittlerem Grad kommt das Merkzeichen G in Betracht. GOLD-Stadien entsprechen nicht automatisch diesen Stufen; wichtig sind Lungenfunktion, Blutgase und Ihre Belastbarkeit. Mehr auf der Themenseite Schwerbehinderung und unter Krankheitsbilder.
Quellen
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 8.2, 8.3 und 8.4, Teil A Nr. 1 und 3, Teil D Nr. 1 d und 2, abgerufen am 18.10.2026
- § 229 SGB IX, Persönliche Voraussetzungen (G, B, aG), abgerufen am 18.10.2026
- § 152 SGB IX, Feststellung der Behinderung, abgerufen am 18.10.2026
- § 30 SGB XII, Mehrbedarf (Merkzeichen G), abgerufen am 18.10.2026
- § 228 SGB IX und § 3a KraftStG (Wahl Freifahrt oder Kfz-Steuer), abgerufen am 18.10.2026
- gesund.bund.de (BMG mit IQWiG): Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Stand 17.03.2023, abgerufen am 18.10.2026
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist, abgerufen am 18.10.2026






