Für den Widerspruch gegen den Grad der Behinderung (GdB) schicken Sie zuerst einen kurzen Widerspruch, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingehen muss (§ 84 SGG). Die Begründung folgt, wenn Sie die versorgungsärztliche Stellungnahme und neue Befundberichte haben. Muster und Textbausteine dafür finden Sie auf dieser Seite. Stand: 18.10.2026.
Die Vorlage ist für Menschen gedacht, die ihren Widerspruch selbst schreiben. Sie gibt den Aufbau vor; die Inhalte kommen aus Ihren Arztberichten und Ihrem Alltag. Alles zu Antrag, Ausweis und Nachteilsausgleichen finden Sie auf der Themenseite Schwerbehinderung, den Ablauf des Verfahrens im Ratgeber Widerspruch gegen den Grad der Behinderung.
Was gehört in eine gute Begründung?
Eine Begründung überzeugt, wenn sie konkret sagt, welche Funktionsbeeinträchtigung fehlt oder zu niedrig bewertet ist, und das mit einem aktuellen ärztlichen Bericht belegt. Funktionsbeeinträchtigung heißt: was Sie im Alltag wegen der Erkrankung nicht mehr oder nur eingeschränkt können.
Drei Dinge sollten Sie vorher haben:
- Den Bescheid mit der Liste der berücksichtigten Beeinträchtigungen.
- Die versorgungsärztliche Stellungnahme aus der Akte. Sie fordern sie mit Vorlage 1 an (§ 25 SGB X). Darin steht, wie jeder Einzelwert begründet wird.
- Aktuelle Befundberichte Ihrer behandelnden Ärztinnen, die Einschränkungen beschreiben, nicht nur Diagnosen.
Wie die Einzelwerte für typische Erkrankungen aussehen, zeigt die GdB-Tabelle 2026.
Vorlage 1: Widerspruch zur Fristwahrung
Absender: [Vorname Name], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], Geburtsdatum [Datum]
An: [Bezeichnung der Behörde laut Bescheid, z. B. Versorgungsamt / Landesamt], [Anschrift aus der Rechtsbehelfsbelehrung]
[Ort], den [Datum]
Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein, mit dem Sie [einen GdB von [Zahl] festgestellt haben / meinen Antrag abgelehnt haben / das Merkzeichen [Buchstabe] abgelehnt haben].
Die Begründung reiche ich bis zum [Datum] nach. Bitte gewähren Sie mir Akteneinsicht nach § 25 SGB X und senden Sie mir eine Kopie der versorgungsärztlichen Stellungnahme und der eingeholten Befundberichte.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Schicken Sie Vorlage 1 per Fax mit Sendebericht oder per Einschreiben. Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach dem Versand als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X); ab dann läuft der Monat.
Vorlage 2: Begründung des Widerspruchs
Absender, Behörde und Datum wie in Vorlage 1
Begründung zu meinem Widerspruch vom [Datum] gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Einsicht in die Akte begründe ich meinen Widerspruch wie folgt. Der Bescheid berücksichtigt meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf meinen Alltag nicht vollständig.
[Baustein A, B, C, D oder E einsetzen, je Beeinträchtigung ein Absatz]
Ich bitte Sie, den Bescheid aufzuheben und einen Gesamt-GdB von mindestens [Zahl] [sowie das Merkzeichen [Buchstabe]] ab dem [Datum des Antrags] festzustellen.
Bitte holen Sie ergänzende Befundberichte bei folgenden Ärztinnen und Ärzten ein: [Name, Fachrichtung, Anschrift]. Ich entbinde sie für dieses Verfahren von der Schweigepflicht.
Anlagen: [Befundbericht vom ...], [Krankenhausbericht vom ...], [Reha-Entlassbericht vom ...]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Textbausteine für die Begründung
Nutzen Sie nur die Bausteine, die auf Ihren Fall passen. Jeder Baustein braucht einen Beleg.
Baustein A, Beeinträchtigung fehlt: "Im Bescheid ist meine [Erkrankung, z. B. Arthrose beider Hüftgelenke] nicht berücksichtigt. Sie schränkt mich wie folgt ein: [z. B. Gehstrecke ohne Pause etwa 300 Meter, Treppensteigen nur mit Geländer]. Belegt ist das durch den Bericht von [Ärztin] vom [Datum]."
Baustein B, Einzelwert zu niedrig: "Für [Beeinträchtigung] setzen Sie einen Einzel-GdB von [Zahl] an. Nach dem Befundbericht vom [Datum] bestehen jedoch [konkrete Einschränkung, z. B. Bewegungseinschränkung mit Werten laut Bericht / Schübe an etwa [Zahl] Tagen im Monat]. Das entspricht nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen einem höheren Wert."
Baustein C, Gesamt-GdB falsch gebildet: "Die Beeinträchtigungen [A] und [B] betreffen unterschiedliche Lebensbereiche, nämlich [z. B. Gehen und Hören]. Sie verstärken sich gegenseitig, weil [Beschreibung, z. B. ich mich im Straßenverkehr weder schnell bewegen noch Warnsignale sicher hören kann]. Der Gesamt-GdB muss deshalb höher liegen als der höchste Einzelwert."
Baustein D, Befunde veraltet: "Ihre Entscheidung stützt sich auf Unterlagen von [Jahr]. Seitdem hat sich mein Zustand verschlechtert: [Beschreibung]. Aktuelle Berichte füge ich bei."
Baustein E, Merkzeichen abgelehnt: "Das Merkzeichen [Buchstabe] haben Sie abgelehnt. Ich bin jedoch [z. B. in meiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, weil ...]. Belegt durch [Bericht]."
Welche Merkzeichen es gibt und was sie voraussetzen, erklärt die Liste der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Zum Merkzeichen G gibt es einen eigenen Ratgeber: Merkzeichen G und Pflegegrad.
Wie füllen Sie die Bausteine richtig aus?
- Zahlen statt Adjektive: "Gehstrecke 300 Meter" statt "kann kaum gehen".
- Belege benennen: Jede Aussage verweist auf einen Bericht mit Datum.
- Nicht addieren: Fordern Sie keinen Gesamt-GdB, der die Summe der Einzelwerte ist. Das schwächt die Begründung, weil die Versorgungsmedizinischen Grundsätze Berechnungen wie Addition oder Mittelung ausdrücklich ausschließen (Anlage zur VersMedV, Teil A Nr. 3.2).
- Ruhig bleiben: Kritik an der Behörde bringt nichts; sachliche Hinweise auf übersehene Befunde schon.
- Kopie behalten: Heben Sie Widerspruch, Begründung, Anlagen und den Versandnachweis auf.
Wann reicht ein Muster nicht?
- Sie liegen knapp unter 50 und Ihr Arbeitsplatz hängt daran: Lassen Sie sich von einem Sozialverband oder einer Anwältin beraten, auch zur Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit.
- Der Bescheid setzt einen bisherigen GdB herab: Hier geht es auch um die Frage, ob die Behörde ändern durfte. Das ist eine rechtliche Prüfung.
- Ihr Zustand hat sich erst nach dem Bescheid verschlechtert: Dann passt oft ein Antrag auf Neufeststellung besser als ein Widerspruch. Bei der Neufeststellung bewertet die Behörde alle Beeinträchtigungen neu; der GdB kann dabei auch sinken.
Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Sozialverbände wie VdK und SoVD vertreten ihre Mitglieder auch vor dem Sozialgericht.
Häufige Fragen
Brauche ich für das Muster eine Anmeldung?
Nein. Sie können beide Vorlagen und die Bausteine kopieren oder als PDF herunterladen.
Wie lange darf ich mir für die Begründung Zeit lassen?
Eine gesetzliche Frist für die Begründung gibt es nicht. Nennen Sie im Widerspruch ein Datum, das Ihnen genug Zeit für Akteneinsicht und Befundberichte lässt. Reicht die Zeit nicht, bitten Sie schriftlich um Verlängerung, sonst entscheidet die Behörde nach Aktenlage.
Muss ich meinen Arzt um einen Bericht bitten?
Es hilft sehr. Die Behörde holt zwar selbst Berichte ein, oft aber nur kurze. Ein Bericht, der Einschränkungen im Alltag beschreibt, ist der stärkste Beleg. Manche Praxen berechnen dafür eine Gebühr.
Was passiert, wenn die Behörde ablehnt?
Sie bekommen einen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats beim Sozialgericht klagen (§ 87 SGG); Gerichtskosten fallen für Menschen mit Behinderung nicht an (§ 183 SGG). Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Widerspruch beim Versorgungsamt.
Zusammenfassung
Vorlage 1 wahrt die Monatsfrist und fordert die versorgungsärztliche Stellungnahme an. Vorlage 2 begründet den Widerspruch mit den Bausteinen, die zu Ihrem Fall passen, und mit aktuellen Befundberichten. Fordern Sie keinen addierten Gesamt-GdB, sondern begründen Sie, wie die Beeinträchtigungen zusammenwirken. Bei Herabsetzung, knappen Grenzen oder späterer Verschlechterung ist Beratung durch Sozialverband oder Anwältin sinnvoll. Mehr auf der Themenseite Schwerbehinderung.
Quellen
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist und Form, abgerufen am 18.10.2026
- § 37 SGB X, Bekanntgabe, abgerufen am 18.10.2026
- § 25 SGB X, Akteneinsicht, abgerufen am 18.10.2026
- § 87 SGG, Klagefrist; § 183 SGG, Kostenfreiheit, abgerufen am 18.10.2026
- § 152 SGB IX, Feststellung der Behinderung, abgerufen am 18.10.2026
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage (Versorgungsmedizinische Grundsätze), Teil A in der Fassung ab 03.10.2025, abgerufen am 18.10.2026
- § 2 RDG, Begriff der Rechtsdienstleistung (Abs. 3 Nr. 5), abgerufen am 17.10.2026






