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Ratgeber

Medi­zi­ni­sche Fußpflege: Podologie auf Rezept und was Sie selbst zahlen

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Medizinische Fußpflege heißt fachlich Podologie; die Bezeichnung dürfen nur ausgebildete Podologinnen und Podologen führen. Die Krankenkasse zahlt sie auf Rezept bei diabetischem Fußsyndrom und vergleichbaren Nervenschäden ohne offene Wunde sowie bei eingewachsenen Zehennägeln. Sie zahlen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung zu (Stand 18.10.2026).

Dicke Hornhaut, verdickte Nägel, ein Nagel, der einwächst: Wer sich nicht mehr gut bücken kann oder schlecht sieht, schafft die Fußpflege oft nicht mehr allein. Bei Diabetes kann eine kleine Verletzung am Fuß ernste Folgen haben. Dieser Ratgeber gehört zum Bereich Pflegewissen und erklärt, wann die Krankenkasse zahlt und worauf Sie bei der Wahl der Praxis achten.

Was ist der Unterschied zwischen Podologie und medizinischer Fußpflege?

Rechtlich gibt es keinen Unterschied: "Medizinische Fußpflegerin" und "Medizinischer Fußpfleger" dürfen sich nur Menschen nennen, die eine Erlaubnis als Podologin oder Podologe haben oder eine nach dem Gesetz gleichgestellte ältere Berechtigung (§ 1 Podologengesetz). Podologie ist ein Gesundheitsfachberuf mit staatlicher Prüfung.

Anders ist es bei der kosmetischen Fußpflege. Diese Bezeichnung ist nicht geschützt, eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Kosmetische Fußpflege ist für gesunde Füße gedacht, etwa zum Kürzen der Nägel oder für weiche Haut.

Wer Diabetes oder Durchblutungsstörungen hat, sollte zur Podologie gehen, nicht zur kosmetischen Fußpflege. Fragen Sie im Zweifel nach der Erlaubnisurkunde und danach, ob die Praxis eine Zulassung der Krankenkassen hat. Nur dann kann sie Rezepte abrechnen.

Wann gibt es Podologie auf Rezept?

Die Krankenkasse zahlt Podologie als Heilmittel, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie nach der Heilmittel-Richtlinie verordnet. Das ist nur bei bestimmten Erkrankungen möglich. Die folgende Übersicht zeigt die Fälle, die die Richtlinie nennt.

ErkrankungVoraussetzung für das RezeptWas nicht abgedeckt ist
Diabetisches Fußsyndromnachweisbare Gefühlsstörung an den Füßen, mit oder ohne Durchblutungsstörung; ohne Behandlung drohen bleibende Schädeneine Durchblutungsstörung allein reicht nicht
Vergleichbare Nervenschädenherabgesetztes Schmerzempfinden und Schädigung der unwillkürlichen Nerven, etwa bei bestimmten Autoimmunerkrankungen oder durch GiftstoffeBeschwerden ohne nachgewiesene Nervenschädigung
QuerschnittsyndromNervenschaden an den Füßen infolge der Rückenmarksschädigungwie oben
Eingewachsener ZehennagelBehandlung mit einer Nagelkorrekturspange, Stadien 1 bis 3; ab Stadium 2 in enger Abstimmung mit der ArztpraxisWundversorgung bei entzündeter Haut bleibt ärztliche Aufgabe

Quelle: G-BA, Heilmittel-Richtlinie §§ 27, 27a, 28 bis 28b, in Kraft seit 05.08.2025; KV Baden-Württemberg, Hinweise vom 02.06.2020 und 22.06.2022. Stand: 18.10.2026.

Bei den ersten drei Erkrankungen gilt eine wichtige Grenze: Podologie ist nur verordnungsfähig, solange die Haut keinen Defekt hat, fachlich "Wagner-Stadium 0". Ist am Fuß bereits eine offene Stelle oder ein Geschwür, behandelt die Arztpraxis (§ 27 Abs. 3 Heilmittel-Richtlinie); Grundwissen dazu bietet der Ratgeber Wundversorgung.

Was macht die Podologin bei der Behandlung?

Bei Podologie auf Rezept trägt die Podologin krankhafte Hornhaut ab und bearbeitet krankhaft verdickte Nägel, auch Nägel, die einzuwachsen drohen. Beides zusammen heißt podologische Komplexbehandlung (§ 27a Heilmittel-Richtlinie).

Zur Behandlung gehören außerdem:

  • eine regelmäßige Anleitung zur Fuß-, Haut- und Nagelpflege zu Hause,
  • Hinweise, wie man Verletzungen vermeidet,
  • ein Blick auf Schuhe und Einlagen bei jedem Termin, mit Rückmeldung an die Arztpraxis, wenn etwas nicht passt.

Bei einem eingewachsenen Nagel setzt die Podologin eine individuell angepasste Spange, die den Nagel entlastet und ein erneutes Einwachsen verhindern soll. Sie muss je nach Stadium regelmäßig nachgespannt oder erneuert werden.

Wie bekommen Sie die Verordnung?

Der Weg zum Rezept führt über die Hausarztpraxis oder eine Fachpraxis, etwa für Diabetes. So läuft es ab:

  1. Untersuchung: Vor der ersten Verordnung braucht es einen Befund von Haut und Nerven an den Füßen (§ 27b Heilmittel-Richtlinie). Befunde anderer Praxen können genutzt werden.
  2. Rezept: Die Ärztin stellt eine Heilmittelverordnung für Podologie aus. Beim diabetischen Fußsyndrom und vergleichbaren Nervenschäden sind nach dem Heilmittelkatalog bis zu sechs Behandlungen je Verordnung möglich, empfohlen etwa alle vier bis sechs Wochen.
  3. Praxis wählen: Sie suchen sich eine zugelassene podologische Praxis aus. Kann Ihr Angehöriger die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen, fragen Sie die Ärztin, ob sie einen Hausbesuch verordnet.
  4. Zuzahlung: Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung (§ 32 Abs. 2, § 61 SGB V). Ab 01.01.2027 sind es 10 Prozent und 15 Euro je Verordnung; das ist bereits beschlossen (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Die Zuzahlung zählt zur Belastungsgrenze von 2 Prozent der Bruttoeinnahmen im Jahr, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent (§ 62 SGB V).

Heben Sie die Quittungen auf. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres befreien lassen.

Was kostet Podologie auf Rezept?

Auf Rezept rechnet die Praxis feste Preise mit der Krankenkasse ab, die der GKV-Spitzenverband mit den Berufsverbänden vereinbart hat. Für Behandlungen ab dem 01.07.2026 kostet zum Beispiel eine große podologische Behandlung 51,92 €. Davon zahlen Sie 10 Prozent, hier 5,19 €, und einmal 10 € je Verordnung.

Leistung (Kassenpreis)Preis je Behandlung ab 01.07.2026davon Ihre Zuzahlung (10 %)
Eingangsbefundung23,11 €2,31 €
Podologische Behandlung (klein)36,10 €3,61 €
Podologische Behandlung (groß)51,92 €5,19 €
Nagelspangenbehandlung (Verordnung ab 01.10.2025)57,20 €5,72 €
Hausbesuch, ärztlich verordnet, mit Wegegeld25,54 €2,55 €

Quelle: GKV-Spitzenverband, Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über Podologie, Anlage 2 Vergütung, § 3; Zuzahlung nach § 32 Abs. 2 und § 61 SGB V, zusätzlich 10 € je Verordnung. Stand: 18.10.2026.

Rechenbeispiel: Angenommen, eine Verordnung umfasst drei große Behandlungen. Dann zahlen Sie 3 × 5,19 € plus 10 € für die Verordnung, zusammen 25,57 €. Welche Position die Praxis abrechnet, richtet sich nach der Verordnung und dem Vertrag; fragen Sie nach, wenn die Quittung unklar ist.

Was zahlen Sie ohne Rezept?

Ohne Verordnung zahlen Sie die Fußpflege selbst, auch bei einer Podologin. Das gilt zum Beispiel für die übliche Nagelpflege im Alter, für Hühneraugen oder Hornhaut ohne Nervenschaden. Die Kassenpreise aus der Tabelle gelten dann nicht: Für private Behandlungen legen die Praxen ihre Preise selbst fest, eine verbindliche Preisliste gibt es nicht. Lassen Sie sich die Preise vorab nennen.

Auch mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse die Fußpflege in der Regel nicht. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht; eine gewöhnliche Fußpflege gehört normalerweise nicht dazu. Einzelheiten auf der Seite Entlastungsbetrag.

Ein Beispiel: Diabetes und dicke Hornhaut

Ein Mann mit Diabetes und Pflegegrad 2 spürt seit einiger Zeit an den Fußsohlen kaum noch etwas. Am Ballen hat sich dicke Hornhaut gebildet, die Nägel sind verdickt, eine Wunde gibt es nicht. Seine Frau traut sich nicht, die Nägel zu schneiden.

Die Hausärztin untersucht Haut und Nerven an beiden Füßen und verordnet eine podologische Komplexbehandlung. Die Podologin trägt die Hornhaut ab, kürzt die Nägel und zeigt der Frau, wie sie die Füße täglich ansieht und eincremt. Je Verordnung zahlt der Mann 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro zu.

Wie Diabetes sich auf den Pflegegrad auswirken kann, erklärt der Ratgeber Diabetes-Folgen und Pflegegrad.

Worauf sollten Angehörige an den Füßen achten?

Wer gefährdete Füße hat, etwa bei einem diabetischen Fußsyndrom, sollte sie täglich ansehen lassen oder selbst ansehen; für die Fußsohlen hilft ein Handspiegel. Auch Angehörige können das übernehmen, rät das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums. Achten Sie auf Rötungen, Druckstellen, Blasen, Risse, Verfärbungen und Stellen, die warm oder geschwollen sind. Schauen Sie auch zwischen die Zehen.

Behandeln Sie Hühneraugen oder Hornhaut bei Diabetes nicht selbst mit scharfen oder spitzen Gegenständen, und verwenden Sie keine Hühneraugenpflaster, denn sie können auch gesunde Haut schädigen (Österreichische Diabetes Gesellschaft). Lassen Sie das die Podologin machen. Schuhe mit ausreichend Platz und ohne scheuernde Nähte entlasten die Füße (gesund.bund.de).

Wann zur Arztpraxis: Jede offene Stelle, Blase oder Verletzung am Fuß eines Menschen mit Diabetes oder Durchblutungsstörungen gehört zeitnah ärztlich angesehen. Kommen Rötung, Schwellung, Wärme oder Fieber hinzu, warten Sie nicht ab. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Wann die Regel nicht gilt

Die Kasse zahlt Podologie nicht für jeden älteren Menschen und nicht für jede Hornhaut. Ohne nachgewiesene Gefühlsstörung oder einen eingewachsenen Nagel gibt es kein Rezept. Liegt bereits eine Wunde vor, ist die Arztpraxis zuständig, nicht die Podologie. Und kosmetische Fußpflege zahlt die Krankenkasse nie.

Häufige Fragen

Ist medizinische Fußpflege dasselbe wie Podologie?
Ja. Die Bezeichnung "medizinische Fußpflege" dürfen nur Podologinnen und Podologen und Personen mit einer gleichgestellten älteren Berechtigung führen.

Zahlt die Krankenkasse die Fußpflege bei Diabetes?
Ja, wenn eine Gefühlsstörung an den Füßen nachgewiesen ist, ohne Behandlung Folgeschäden drohen und die Haut noch keine offene Stelle hat. Dann verordnet die Ärztin Podologie.

Wie hoch ist die Zuzahlung?
10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, ab 01.01.2027 10 Prozent und 15 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung zählt zur jährlichen Belastungsgrenze.

Gibt es die Nagelspange auf Rezept?
Ja, seit 01.07.2022 können Ärztinnen und Ärzte bei eingewachsenen Zehennägeln eine Behandlung mit Nagelkorrekturspange bei der Podologin verordnen.

Kommt die Podologin auch nach Hause?
Das ist möglich, wenn die Ärztin einen Hausbesuch verordnet, weil Ihr Angehöriger die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann. Mobile Podologie auf Rezept setzt eine Praxis mit Kassenzulassung voraus; für den verordneten Hausbesuch rechnet sie zusätzlich 25,54 € ab, davon zahlen Sie 2,55 € (Stand 01.07.2026). Fragen Sie vorab, ob die Praxis Hausbesuche anbietet.

Wer schneidet bei Diabetes die Fußnägel?
Ist bei Diabetes eine Gefühlsstörung an den Füßen nachgewiesen und die Haut ohne offene Stelle, kann die Ärztin Podologie verordnen. Die Podologin bearbeitet dann auch krankhaft verdickte Nägel (§ 27a Heilmittel-Richtlinie). Ohne diese Voraussetzungen zahlen Sie die Nagelpflege selbst; ob Sie die Nägel selbst schneiden können, besprechen Sie mit der Arztpraxis.

Zusammenfassung

Medizinische Fußpflege und Podologie sind rechtlich dasselbe, kosmetische Fußpflege dagegen ist nicht geschützt. Auf Rezept zahlt die Krankenkasse Podologie bei diabetischem Fußsyndrom, vergleichbaren Nervenschäden und Querschnittsyndrom, solange keine offene Wunde besteht, sowie die Nagelspange bei eingewachsenen Nägeln. Sie zahlen 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung zu. Offene Stellen am Fuß gehören bei Diabetes immer in ärztliche Hände.

Mehr Grundwissen zur Pflege zu Hause im Bereich Pflegewissen, zu Erkrankungen im Bereich Krankheitsbilder.

Quellen

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